@Ilvareth@AreelaJa, das künstliche antiquierte Konstrukt mit einem Betreuungselternteil hat für alle beteiligten erhebliche Nachteile. Insofern verstehe ich nicht das Beharren unseres Staates auf der Produktion von Ein-Eltern-Familien.
Es gibt sicherlich Familiensituationen, in denen das kaum anders geht, nämlich immer dann, wenn nur 1 von 2 Elternteilen in der Lage ist, ein Kind adäquat zu betreuen, dazu hatten wir uns schon in der Vergangenheit ausgetauscht.
Nur gibt es keinen Hinweis darauf, dass das der Normalfall ist. Hier wird leider ein Konstrukt, das Einzelresidenzmodell, das in einigen Fällen vielleicht unumgänglich ist, auch allen anderen Eltern und ihren Kindern aufgedrückt.
Ich sehe die Hauptbetreuenden, bei denen es keine andere Möglichkeit gibt, in einer prekären Situation, das kann ich ganz gut nachvollziehen. Leider ist es aber nun mal so, dass man mit keiner staatlichen Sanktion ein unwilliges Elternteil dazu bringen kann, ein gleichwertiger liebevoller adäquater zuverlässiger Betreuer zu werden. Das ist ungerecht, ist wüsste aber kaum, wie das zu ändern sein soll.
Grundsätzlich würde ich Dir zustimmen, dass in solchen Fällen auch der Unterhalt höher sein sollte, schließlich hat dann der Hauptbetreuende erstens durchgehend höhere Kosten und noch weniger Möglichkeit zu verdienen.
Allerdings müsste dies deutlich von Familien abgesetzt werden, bei denen Kinder durch den Hauptbetreuenden aus reiner Böswilligkeit am Umgang mit dem anderen Elternteil gehindert werden, zB wenn eine Mutter 'es nicht aushält', dass die kinder Zeit 'mit diesem Mann' verbringen. Das darf erstens nicht vergoldet werden und sollte zweitens endlich strafrechtlich sanktioniert werden.
Bei zwei zurechnungsfähigen Eltern wüsste ich nicht, was gegen Doppelresidenz spricht. Zwar muss man sich absprechen, aber das sollten zurechnungsfähige Eltern hinbekommen oder mit der Zeit besser lernen. Wer schon nicht in der Lage ist, simple Absprachen zu treffen und einzuhalten, der ist wohl ohnehin nur sehr eingeschränkt als Betreuer geeignet.
Immerhin haben Kinder dann zwei Eltern, die nicht in die absolute Armut (spätestens im Alter) hineinlaufen und mit Glück auch zwei Eltern, die ab und zu mal entspannen können, davon profitieren sie doch am Meisten.
Nur halt nicht in Deutschland.
Dass Eltern in einer akuten Trennungssituation vielleicht nicht immer ganz adäquat miteinander umgehen, liegt in der Natur einer Trennung. Von daher ist der Hinweis, man könne das doch einfach privat regeln, oft wertlos. Daher braucht es eben den Regelfall Doppelresidenz.