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Sind Männer beim Unterhalt benachteiligt?

820 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Scheidung Und Unterhalt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sind Männer beim Unterhalt benachteiligt?

05.04.2019 um 22:45
Zitat von BeckyBecky schrieb:Das Kind ist kein Besitz
Also darf ein fremder Mann dein Kind einfach mit nach Hause führen?


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Sind Männer beim Unterhalt benachteiligt?

05.04.2019 um 22:49
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:Als ein viel größeres Problem stellt sich aber dar, dass auf Grund der geltenden Rechtslage der Unterhalt zum Teil zwingend für die gesamte Bedarfsgeneinschaft aufgewendet werden muss, weil Unterhalt auf Hartz4 angerechnet wird. Ergo kommt das Geld gar nicht dem Kind zu Gute, sondern allen, die mit ihm in einer Wohnung leben.
Richtig. Und das führt dazu, dass die Motivation zu regelmäßigen Unterhaltszahlungen nicht unebdingt steigt. Kann ich auch verstehen, leider wird das wohl in absehbarer Zeit nicht angepasst. Nicht, dass die Hartz IV-Empfänger doch noch in Saus und Braus leben (aka ihre Kinder ohne Armut und damit einhergehender Diskriminierung großziehen können).
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Also darf ein fremder Mann dein Kind einfach mit nach Hause führen?
Wo hast du denn das jetzt aus dem Hut gezaubert? Derjenige, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, darf auch bestimmen, wo sich das Kind aufhält. In meinem Fall bin das ich, in anderen Fällen beide bekannte Elternteile, in wieder anderen das Jugendamt.


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Sind Männer beim Unterhalt benachteiligt?

05.04.2019 um 22:50
Zitat von BeckyBecky schrieb:Wo hast du denn das jetzt aus dem Hut gezaubert?
Na, du kommst doch mit der Besitzschiene.
Wovon ich nicht rede. Aber können ja weiter auf deine Argumentation eingehen:
Zitat von BeckyBecky schrieb:Derjenige, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, darf auch bestimmen, wo sich das Kind aufhält.
Und wieso hat jemand das Aufenthalthaltsbestimmungsrecht? Und wieso nicht jemand anders? Weeeeeeeeil?


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Sind Männer beim Unterhalt benachteiligt?

05.04.2019 um 22:52
Du möchtest also ein Kind in die Welt erzwingen welches bereits im Mutterleib Schaden nim mt durch die Ablehnung der Mutter, willst verantworten dass dies Kind physisch und psychisch geschädigt seinen ersten Atemzug tätigt?

Mensch dass scheint echte Vaterliebe zu sein. Purer Egoismus @sunshinelight


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Sind Männer beim Unterhalt benachteiligt?

05.04.2019 um 22:52
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Na, du kommst doch mit der Besitzschiene.
Wovon ich nicht rede. Aber können ja weiter auf deine Argumentation eingehen:
Nö, du kommst an mit der Besitzschiene ;)
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Es gibt da jemanden mit dem Recht auf Leben und jemanden, dem das Kind auch gehört. Also nein. :D
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Und wieso hat jemand das Aufenthalthaltsbestimmungsrecht? Und wieso nicht jemand anders? Weeeeeeeeil?
Weil da jemand ist, der für das Kindeswohl zu sorgen hat. Meine Fresse, trollst du eigentlich?


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Sind Männer beim Unterhalt benachteiligt?

05.04.2019 um 22:53
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Es ist rechtswidrig, aber komischerweise straffrei in den ersten 12 Wochen, nach erheblicher Beratung, die aber ohne besondere Grundnennung irgendwie auch ohne durchgeführt werden könnte, weil nicht ersichtlich ist, wieso.
§ 218 StGB
Schwangerschaftsabbruch

(1) 1Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.

Der Schwangerschaftsabbruch muss auch vom Prinzip her strafbar bleiben, eben weil das Kind kein Grundrechtsträger ist.
Kommt ein Ungeborenes durch einen Verkehrsunfall ums Leben, kann der Verursacher nicht wegen fahrlässiger Tötung belangt werden. Dafür gibts eben den 218 StGB.
Wer einer Schwangeren auflauert und ihr mit einem Messer in den Bauch sticht, in der Absicht, das Ungeborene zu töten, kommt nicht wegen Mord oder versuchtem Mord vor Gericht, weil das Ungeborene kein Grundrechtsträger ist. Aber ich denke, wir sind uns einig, dass es dafür eine Strafe geben muss, die über Körperverketzung an der Mutter hinaus geht.

So, davon hat man aber jetzt Ausnahmen gebaut, die einen Abbruch unter bestimmten Unständen, insbesondere wenn der Abbruch von der Schwangeren gewollt ist, straffrei macht. Um einer gesellschaftlichen Realität Rechnung zu tragen.


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05.04.2019 um 22:54
Zitat von BeckyBecky schrieb:Nö, du kommst an mit der Besitzschiene ;)
Schnell widerlegt:
Zitat von BeckyBecky schrieb:Das Kind ist kein Besitz
Wessen Name steht am Zitat? Deiner. ;)
Zitat von BeckyBecky schrieb:Weil da jemand ist, der für das Kindeswohl zu sorgen hat.
Und wieso ist er das?


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Zerox ehemaliges Mitglied

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Sind Männer beim Unterhalt benachteiligt?

05.04.2019 um 22:55
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Warum sollte sie es nicht gebären wollen?
Diverse Gründe wurden bereits mehrfach genannt.
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Ein potentielles Risiko für was?
Auf das, worauf sich deine, von mir zitierte Aussage bezog. Kontext und Leseverständnis hilft.
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Weil du hast eine Frage gestellt, auf die ich eine weitere habe
Also, du mischt dich in meine Diskussion mit einem anderem User ein, auf dessen Aussage ich eine Frage gestellt habe, zitierst meine Frage dann und gibst, statt einer Antwort, eine Gegenfrage, die bereits mehrfach von mir beantwortet wurde.

Dreistigkeit trägt einen Namen :D Wenn du Antworten willst fang' dich selber erst mal an, welche zu geben. Dein ignorantes Diskussionsverhalten ist pure Trollerei.
Aber wie sagtest du zu @Intemporal : Don't feed the troll.

In dem Sinne :merle:


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05.04.2019 um 22:57
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Wessen Name steht am Zitat? Deiner. ;)
Soll ich dir jetzt echt erklären, was das von dir genutzte Wort "gehören" bedeutet?
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Und wieso ist er das?
Weil das Kind noch nicht für sich selbst sorgen kann, weswegen diese Rolle Erwachsene übernehmen. Im Regelfall die Eltern, manchmal nur ein Elternteil, manchmal das Jugendamt.


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05.04.2019 um 22:57
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Schnell widerlegt:
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Aber bei einer Trennung habe ich das Interesse, das Kind zu mir zu holen. Ist auch meines. Auch wenn ich ledig bin. Man kann nicht mit zweierlei Maß messen. Das Kind ist zu 50% ich. Und meine Rechte will ich haben.
Wer besteht hier auf seine 50% Mensch?
Zitat von BeckyBecky schrieb:Meine Fresse, trollst du eigentlich?
Das macht ganz den Anschein. Fakten werden ja gezielt ignoriert.


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05.04.2019 um 22:59
Zitat von BeckyBecky schrieb:Soll ich dir jetzt echt erklären, was das von dir genutzte Wort "gehören" bedeutet?
Das Kind gehört auch zu mir. ;)
Zitat von BeckyBecky schrieb:Weil das Kind noch nicht für sich selbst sorgen kann, weswegen diese Rolle Erwachsene übernehmen
Und wieso macht das nicht irgendein Erwachsener, zum Beispiel der Fremde? Ach ja, weil er nicht das ABR hat.
Aber wieso hast du es bei irgendeinem Kind bei dir Zuhause?


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05.04.2019 um 22:59
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Und wieso hat jemand das Aufenthalthaltsbestimmungsrecht? Und wieso nicht jemand anders? Weeeeeeeeil?
Weiiiil ein Richter entschieden hat, dass der Vater dieses Recht besser nicht haben sollte. Aus Gründen.
Und warum musste er das entscheiden? Weeeiiiil die Eltern mal erklärt haben, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben.


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05.04.2019 um 23:01
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Also darf ein fremder Mann dein Kind einfach mit nach Hause führen?
nein, aber das nichts damit zu tun, dass es den Eltern gehört. Ein Mensch ist nicht der Besitz eines anderen Menschen. Du bist echt ein Troll, vielleicht sollte man Dich einfach ignorieren, denn das eigentliche Thema hier interessiert Dich null und alles was Du ablässt sind irgendwelche provokanten Äusserungen, ohne jegliche sinnvolle Grundlage.


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Sind Männer beim Unterhalt benachteiligt?

05.04.2019 um 23:05
@Becky
Na, was ist nun?
Wieso hast du das ABR bei einem Kind bei dir Zuhause? Kommt da noch was?


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05.04.2019 um 23:07
@Tussinelda
@3.14
@Becky
@Frühlingshaft
@Areela
Alle, die ein Freundschaftsbändchen tragen, sollten vielleicht auf @sunshinelight im Sinne der Diskussion nicht mehr eingehen
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Es interessiert mich auch nicht, mit wem du hier im Thread Freundchaftsarmbänder bastelst.



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05.04.2019 um 23:09
@Becky
Du kannst mir also nicht erklären, warum irgendein Kind bei dir Zuhause sitzt? Und weshalb du das ABR hast? Nein?


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05.04.2019 um 23:12
@sunshinelight
Doch, können wir alle hier, es bringt nur nix, also wozu der Aufwand?


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05.04.2019 um 23:15
Grundsätzlich hänge ich immer noch an der Frage, ob es richtig ist, dass einige Kinder mehr Anspruch auf Unterhalt haben als andere.
Ein Kind kostet Geld. Kleidung, Essen, Hobbies etc. Theoretisch könnte man das wie beim Hartz4-Satz berechnen.
Andererseits macht es Sinn, Kinder am Vermögen ihrer Eltern angemessen zu beteiligen.

Die erste Frage wäre also:

Ist die Düsseldorfer Tabelle gerecht?


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Sind Männer beim Unterhalt benachteiligt?

05.04.2019 um 23:19
@Ilvareth

Richtig, also zurück zum Thema Unterhalt.

Meiner Meinung nach gehört das ganze mal überarbeitet. Nicht nur im Hinblick auf die Geschichte mit den Bedarfsgemeinschaften. Das ist absoluter Schwachsinn, wie es aktuell gehandhabt wird und führt dazu, dass man weit unterhalb der Armutsgrenze lebt.

Die Düsseldorfer Tabelle ist mit Sicherheit eine ganz gute Ausgangsbasis, was die reguläre Höhe des Unterhalts angeht, aber es wäre wünschenswert, wenn da auch auf individuelle Fälle geguckt würde. Kümmert sich der Elternteil, bei dem das Kind nicht dauerhaft lebt, viel (sprich, er nimmt mehr Umgang wahr, als die aktuelle Standardregelung ist, nimmt auch seine Pflichten wahr, sofern erforderlich und besucht Elternabende, geht zu Arztterminen mit dem Kind usw), verringert sich der Unterhalt prozentual. Verweigert der Elternteil den Kontakt, steigt der Unterhalt.

Wie viel und wann genau wären Detailfragen, aber ganz grob fände ich die Vorgehensweise zumindest überlegenswert.


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