Sind Männer beim Unterhalt benachteiligt?
05.04.2019 um 22:45Becky schrieb:Das Kind ist kein BesitzAlso darf ein fremder Mann dein Kind einfach mit nach Hause führen?
Becky schrieb:Das Kind ist kein BesitzAlso darf ein fremder Mann dein Kind einfach mit nach Hause führen?
Ilvareth schrieb:Als ein viel größeres Problem stellt sich aber dar, dass auf Grund der geltenden Rechtslage der Unterhalt zum Teil zwingend für die gesamte Bedarfsgeneinschaft aufgewendet werden muss, weil Unterhalt auf Hartz4 angerechnet wird. Ergo kommt das Geld gar nicht dem Kind zu Gute, sondern allen, die mit ihm in einer Wohnung leben.Richtig. Und das führt dazu, dass die Motivation zu regelmäßigen Unterhaltszahlungen nicht unebdingt steigt. Kann ich auch verstehen, leider wird das wohl in absehbarer Zeit nicht angepasst. Nicht, dass die Hartz IV-Empfänger doch noch in Saus und Braus leben (aka ihre Kinder ohne Armut und damit einhergehender Diskriminierung großziehen können).
sunshinelight schrieb:Also darf ein fremder Mann dein Kind einfach mit nach Hause führen?Wo hast du denn das jetzt aus dem Hut gezaubert? Derjenige, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, darf auch bestimmen, wo sich das Kind aufhält. In meinem Fall bin das ich, in anderen Fällen beide bekannte Elternteile, in wieder anderen das Jugendamt.
Becky schrieb:Wo hast du denn das jetzt aus dem Hut gezaubert?Na, du kommst doch mit der Besitzschiene.
Becky schrieb:Derjenige, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, darf auch bestimmen, wo sich das Kind aufhält.Und wieso hat jemand das Aufenthalthaltsbestimmungsrecht? Und wieso nicht jemand anders? Weeeeeeeeil?
sunshinelight schrieb:Na, du kommst doch mit der Besitzschiene.Nö, du kommst an mit der Besitzschiene ;)
Wovon ich nicht rede. Aber können ja weiter auf deine Argumentation eingehen:
sunshinelight schrieb:Es gibt da jemanden mit dem Recht auf Leben und jemanden, dem das Kind auch gehört. Also nein. :D
sunshinelight schrieb:Und wieso hat jemand das Aufenthalthaltsbestimmungsrecht? Und wieso nicht jemand anders? Weeeeeeeeil?Weil da jemand ist, der für das Kindeswohl zu sorgen hat. Meine Fresse, trollst du eigentlich?
sunshinelight schrieb:Es ist rechtswidrig, aber komischerweise straffrei in den ersten 12 Wochen, nach erheblicher Beratung, die aber ohne besondere Grundnennung irgendwie auch ohne durchgeführt werden könnte, weil nicht ersichtlich ist, wieso.§ 218 StGB
Becky schrieb:Nö, du kommst an mit der Besitzschiene ;)Schnell widerlegt:
Becky schrieb:Das Kind ist kein BesitzWessen Name steht am Zitat? Deiner. ;)
Becky schrieb:Weil da jemand ist, der für das Kindeswohl zu sorgen hat.Und wieso ist er das?
sunshinelight schrieb:Warum sollte sie es nicht gebären wollen?Diverse Gründe wurden bereits mehrfach genannt.
sunshinelight schrieb:Ein potentielles Risiko für was?Auf das, worauf sich deine, von mir zitierte Aussage bezog. Kontext und Leseverständnis hilft.
sunshinelight schrieb:Weil du hast eine Frage gestellt, auf die ich eine weitere habeAlso, du mischt dich in meine Diskussion mit einem anderem User ein, auf dessen Aussage ich eine Frage gestellt habe, zitierst meine Frage dann und gibst, statt einer Antwort, eine Gegenfrage, die bereits mehrfach von mir beantwortet wurde.
sunshinelight schrieb:Wessen Name steht am Zitat? Deiner. ;)Soll ich dir jetzt echt erklären, was das von dir genutzte Wort "gehören" bedeutet?
sunshinelight schrieb:Und wieso ist er das?Weil das Kind noch nicht für sich selbst sorgen kann, weswegen diese Rolle Erwachsene übernehmen. Im Regelfall die Eltern, manchmal nur ein Elternteil, manchmal das Jugendamt.
sunshinelight schrieb:Schnell widerlegt:
sunshinelight schrieb:Aber bei einer Trennung habe ich das Interesse, das Kind zu mir zu holen. Ist auch meines. Auch wenn ich ledig bin. Man kann nicht mit zweierlei Maß messen. Das Kind ist zu 50% ich. Und meine Rechte will ich haben.Wer besteht hier auf seine 50% Mensch?
Becky schrieb:Meine Fresse, trollst du eigentlich?Das macht ganz den Anschein. Fakten werden ja gezielt ignoriert.
Becky schrieb:Soll ich dir jetzt echt erklären, was das von dir genutzte Wort "gehören" bedeutet?Das Kind gehört auch zu mir. ;)
Becky schrieb:Weil das Kind noch nicht für sich selbst sorgen kann, weswegen diese Rolle Erwachsene übernehmenUnd wieso macht das nicht irgendein Erwachsener, zum Beispiel der Fremde? Ach ja, weil er nicht das ABR hat.
sunshinelight schrieb:Und wieso hat jemand das Aufenthalthaltsbestimmungsrecht? Und wieso nicht jemand anders? Weeeeeeeeil?Weiiiil ein Richter entschieden hat, dass der Vater dieses Recht besser nicht haben sollte. Aus Gründen.
sunshinelight schrieb:Also darf ein fremder Mann dein Kind einfach mit nach Hause führen?nein, aber das nichts damit zu tun, dass es den Eltern gehört. Ein Mensch ist nicht der Besitz eines anderen Menschen. Du bist echt ein Troll, vielleicht sollte man Dich einfach ignorieren, denn das eigentliche Thema hier interessiert Dich null und alles was Du ablässt sind irgendwelche provokanten Äusserungen, ohne jegliche sinnvolle Grundlage.
sunshinelight schrieb:Es interessiert mich auch nicht, mit wem du hier im Thread Freundchaftsarmbänder bastelst.