gagitsch
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Die verdrängte Diskriminierung von Männern in unserer Gesellschaft
06.05.2024 um 13:27Meinerseits Zustimmung. Die angenommene Voraussetzung, dass die Mutter in diesem Fall das Kind erzieht ist eine Vermutung die als diskriminierend eingeschätzt werden kann.sooma schrieb:Implizite Regel: Die Mutter erzieht das Kind.
Ich interpretiere es so, dass wenn beide nicht ausdrücklich sagen es gibt ein Erziehungsteilung wird vorausgesetzt, dass nur die Mutter das Kind erzieht. Dies ist erstmal eine Annahme. Diese Annahme führt zu einem Urteil was lediglich auf einer Vermutung mangels Erklärung beruht. Somit eine Benachteiligung.Tussinelda schrieb:da steht doch, wenn der gemeinschaftliche Wille nicht erklärt wurde, dann ist die vorrangige Erziehungsleistung maßgeblich.
In der Praxis würde das och so aussehen:
Beide geben an das Kind 50/50 zu betreuen, somit auch zu erziehen. Rentenpunkte können somit 50/50 geteilt werden, passt also.
Beide geben an das Kind 50/50 zu betreuen, eine Partei geht aber dagegen vor. Eine Zustimmung kommt somit nicht zustande, Vorteil Frau der pauschal der Frau "gutgeschrieben" wird. Benachteiligung des Mannes, der nur gerichtlich geprüft und geklärt werden kann, mindestens theoretisch ist das eine Diskriminierung des Mannes.
Eine faktische Benachteiligung ist doch nur im Fall von Erziehungszeiten aber nicht sonst anzunehmen, da die Frau währenddessen nicht arbeiten kann. Wenn beide ohne Elternzeit zusammen oder getrennt leben ist dieser Ausgleich ja nicht oder in anderer Form nötig.Tussinelda schrieb:faktische Benachteiligung von Frauen ausgeglichen.