Abahatschi schrieb:ich kann die Lügen zum Nachteil eines Mannes nicht als Kindeswohl bezeichnen
Ob die Mami den Papi belügt interessiert im rechtlich relevanten Sinne in Bezug auf das Kindeswohl überhaupt nicht, ebenso wenig übrigens, wenn der Papi die Mami schlägt, solange er nicht die Kinder verdrischt.
Die Unwahrheit wird vom Familienrecht im Sinne des Kindeswohls sogar vorgesehen, denn ein Betreuungselternteil hat alles zu unterlassen, was das Vethältnis zwischen Kind(ern) und Umgangselternteil stören oder belasten könnte.
Wenn die Kinder also fragen „Mama, warum willst du nicht mehr mit Papa zusammenwohnen“, dann darf sie nicht antworten „weil der Papa mich drei Mal die Woche grün und blau geprügelt hat, wenn ihr in der Schule wart“ auch wenn es die Wahrheit ist.
Und ja, das ist eine beschissene rechtliche Regelung.
Abahatschi schrieb:Soll ein Ehemann für ein Kuckkuckskind zahlen?
Das kommt drauf an, finde ich. Wenn ein Ehemann weiß, dass ein in der Ehe geborenes Kind nicht sein leibliches ist, die Ehe aber fortbestehen soll und das Kind in der Ehe aufwachsen soll, so wird er die Vaterrolle für das Kind übernehmen. Damit sollte er auch Rechte und Pflichten übernehmen, damit meine ich nicht nur das Finanzielle, sondern auch das Organisatorische. Er wird ja beispielsweise die Schule mit auswählen, auf die das Kind gehen wird. Dafür, dass er das darf, braucht er das Sorgerecht.
Wenn ein Ehemann von Anfang an jedoch nicht sozial Vater sein will für das Kuckuckskind, kommt eine hochkomplizierte Familienkonstellation auf ihn zu, die meines Erachtens dem Kindeswohl nicht dienen wird. Da kommt dann eigentlich nur ein Ende der Ehe in Betracht. Dann sollte er natürlich auch nicht zahlen müssen.