@kleinundgrünIch verstehe jetzt, warum wir so aneinander vorbei reden. Ich fand Deine bisherige Argumentation geradezu absurd, jetzt verstehe ich vermutlich warum.
Ich denke, dass ich keine Aufklärung bzgl. Dem "Werkzeug" statistischer Methoden benötige, denn das ist fast mein täglich Brot. Ich bin in der Entwicklung in einer Firma tätig und da arbeitet man naturgemäß eng mit dem Qualitätsmanagment zusammen und kennt deren statistischen Methoden und deren Effektivität. Die Abteilung ist im Vergleich zur Entwicklung verschwindend klein aber trotzdem sehr effektiv. Diese hat nur rudimentäre Kenntnisse zu dem Produkt, trotzdem werden Schwächen im Design oder Fertigung und Probleme mit den Zulieferern mit deren Methoden in Zusammenarbeit erkannt.
@kleinundgruen, was Du versuchst ist den letzten Schritt vor dem ersten zu tun. Du würdest irgendwann sicher auch erfolgreich sein, aber Du müsstest fast schon einen zweiten BGH neben dem eigentlichen BGH benötigen. Unsere Firma wäre bei Anwendung dieser Methode durch hohe Servicekosten bis dahin vermutlich pleite.
Zum Verständnis der richtigen und effektiven Vorgehensweise ist Dein Vergleich unter den Krankenhäusern gar nicht so schlecht. Wie Du aber vorgehen willst wäre so, als würdest Du jede Patientenakte Dir vornehmen um dann das was Du global schon weißt, dann nochmals durch die Patientenakte verifiziert haben. Du würdest erkennen, dass Du Birnen mit Äpfeln verglichen hast. Die ganze Arbeit war in Wirklichkeit vollkommen unnötig. Du hättest auf den BGH angewendet einen Zivil- mit dem Strafsenat verglichen.
Um Kliniken wirklich vergleichen zu können, um z.B. Unregelmäßigkeiten erkennen zu können, würde man von vornherein erstmal vergleichbare Kliniken suchen. Anschließend würde man die Ausreißer genauer betrachten. Haben die Ausreißer noch irgendwelche Zusatzaufgaben, von denen man ausgehen muss, dass diese den Unterschied erklären?
Wenn dieser Unterschied erklärbar ist und, kann ich mir die nächste aus dem Rahmen fallende betrachten.
Wenn man sich den Unterschied immer noch nicht erklärbar ist, dann ist etwas faul. Dann muss man die Untersuchung weiter führen, nach Abteilung o.ä. weiter aufsplitten, dem Unterschied näher zu kommen. Erst ganz zum Schluss würde man sich die Patientenakten selber vornehmen, um Auffälligkeiten näher zu betrachten.
Ich habe mir erstmal die "Krankenhäuser" gesucht, mit den scheinbar gleichen Aufgaben ( 1. -5. Strafsenat). Das ich da recht gut liege, zeigt mir, dass von 5 "Krankenhäusern" 4 innerhalb der Streubreite liegen, nur eins weicht deutlich ab. Es sieht daher so aus, dass hier die es wahrscheinlich ist, sie mittels statistischer Methoden auszuwerten. Im globalen liegt der Unterschied nur in der Länderzuordnung. Aber ich gehe nicht davon aus, dass die Gerichte im südlichen Raum besser arbeiten, als im übrigen Deutschland.
Jetzt müsste man den nächsten Schritt gehen, die Besonderheit anhand der vielleicht unterschiedlichen Nebenaufgaben begründen. Und dazu wäre der Geschäftsverteilungsplan aufschlussreich und da Frage ich Euch, ist aus diesem Plan der Unterschied erklärbar?
Zu diesem Zeitpunkt brauch ich nicht mir die Einzelfälle betrachten, das würde viel zu lange dauern.
@Andante hat ja ein einleuchtende Beispiel genannt, aber das trifft nur bei der Arbeitsgerichtsbarkeit zu, weil Kündigungsklagen meist durch Vergleich entschieden werden und das häufig schon in der Güteverhandlung. Da werden in 15 Minuten-Abständen die Fälle kurz behandelt, bei noch nicht Vergleichsbereiten wird etwas Druck aufgebaut, meist kommt dann der Vergleich, der wird dann protokolliert und der nächste Fall wird vorgenommen. Aber das kann es beim BGH nicht sein, denn für Arbeitsrechtsstreitigkeiten ist das BAG zuständig. Außerdem dürfte dieser Effekt hauptsächlich am AG auffallen, beim LAG dufte der deutlich abgeschwächt, beim BAG eigentlich nicht mehr vorhanden sein.
Und wenn man es genau nimmt, ist das mehr eine Kuriosität hier in Deutschland. Statt eines vernünftigen Abfindungsgesetzes (vielleicht kann es auch ein solches nicht geben?) werden Arbeitsgerichte als Vermittler zwischen AG und AN missbraucht. Und klar, vor Gericht ausgehandelte Vergleiche bewirken keine Sperre beim Arbeitslosengeld und ja, Anwälte verdienen dabei auch sehr gut. Ist schon eine seltsame Gesetzgebung, sollte man aber hier nicht als Argument einbringen, weil die Besonderheit in meinen Augen auf einem ganz seltsamen Ursprung beruht, der eigentlich nicht wirklich etwas mit Recht zu tun hat.
Daher bleibt nach wie vor die Frage, kann das mit den unterschiedlichen Zusatzaufgaben liegen und warum?
@AndanteZu Deiner These, dass statistische Methoden nicht anwendbar sein sollen. Ich vermute, da machst Du Dir was vor.
Ich denke, dass man sich nicht wehren sollte mal auch über den Tellerrand zu schauen. Ich bin zwar "nur" Ingenieur, aber ich nehme an, dass ich schon fundiertere Kenntnisse in Mathematik besitze, was auch statische Methoden und seine Anwendbarkeit betrifft, als viele Juristen. Nein. Recht ist nichts besonderes, was angeblich nicht ermöglichen soll, mittels Statistik bestimmten Dingen nicht auf den Grund zu gehen. Eigentlich sollte man da jedes zusätzliche Hilfsmittel begrüßen.
Wenn das mit dem Geschäftsverteilungsplan so wäre, wie Du es annimmst, dann würde es noch schwerer verständlich sein, dass über einen größeren Zeitraum die Unterschiede doch so groß sind. Ständig wechselnde Geschäftsverteilungspläne (ich weiß natürlich schon, die sind ein muss, da andernfalls der gesetzliche Richter nicht gewährt wäre und alle Urteile ungültig wären, habe ich auch oben schon geschrieben, in so etwas banales brauchst Du mich nicht aufklären) würden noch eher ein Angleichen bewirken. Ich persönlich glaube auch, dass man diese wechselnden Geschäftsverteilungspläne mehr in den niedrigeren Instanzen hat. Da kann ein Mordprozess manchmal sogar mehr als 1 Jahr dauern, da muss dann wirklich Abhilfe geschaffen werden. Der Fall Pascal Zimmer hatte glaube ich fast 3 Jahre gedauert, die von der StA eingelegte Beschwerde dürfte am BGH im Vergleich dazu sehr rasch abgehandelt worden sein, da werden keine Gutachter, keine Zeugen etc. gehört.
Dass statistische Methoden auch im BGH höchst wahrscheinlich anwendbar sein dürfte, zeigt schon mal die geringe Streubreite der anderen Senate.
Es ist immer verkehrt, mögliche Hilfsmittel von vornherein abzulehnen, das ist unprofessionell. Es kann sein, dass man sich Chancen verbaut.
Gerade das Recht würde so eine Stütze dringend brauchen, denn so wie es bei normalen Produkten ist, dass spätestens bei Geräteausfallen Fehler erkannt werden, ist es im Recht nicht möglich.
Natürlich wäre dann die nächste Frage, wie kann dann Auffälligkeiten Herr werden kann, aber das wäre dann zu diskutieren, wenn man diese erkannt hat.
Aktuell ist es doch so, nur wenn solch großen Zufälle eintreten, wie z.B. ein verspeister Rupp, der aus den Fluten der Donau nahezu unversehrt geborgen wird, erfolgt nach massiven Widerstand Korrekturen. Ich jedenfalls halte das für mehr als ungenügend. Die Justiz geht durch ihre Fehler auch sicher nicht Pleite, denn die Folgen tragen andere. Und wenn wirklich es nicht mehr anders geht, den Fehler einzugestehen, wird man für die schwerste Rechtsverletzung, welche ein Staat überhaupt begehen kann (von der Todesstrafe mal abgesehen) mit lächerlichen 1€ pro Stunde abgespeist (wenn überhaupt), die niedrigste Entschädigung in ganz Europa, ich schäme mich da für mein Land, wie es mit Justizopfern umgeht.
@Andante@kleinundgruen
Ihr benutzt hier leider bei der Argumentation hauptsächlich Totschlagargumente. Ihr macht Euch über Reportagen lustig und behauptet, dass diese bewusst einseitig informieren oder evtl. schlecht recherchiert sind. Ihr befürwortet die öffentliche Auseinandersetzung, sagt aber gleichzeitig, dass man in Wirklichkeit die Güte der Rechtsprechung nicht beurteilen kann. Ihr meint, dass man Vernehmungsprotokolle vor sich haben müsste, wobei Ihr ganz genau wisst, dass das nicht möglich ist. Ihr widersetzt Euch massiv den Möglichkeiten der Statistik. Ich habe leider den Eindruck, dass ihr ein Weltbild verteidigt, dass es so nicht gibt, was in Wirklichkeit nur ein reines Ideal ist. Die Richter müssten täglich gegen diese psychologischen Macken des Menschen ankämpfen. Der Schlendrian wird aber auch vor Gerichten nicht halt machen. In den vielen Fällen wird das auch nichts ausmachen, weil die meisten relativ klar sein werden. Eigentlich erfolgen in den meisten Fällen Kapitaldelikte aus leicht durchschaubaren Motiven. Daher werden die meisten Urteile richtig den. Fehler gibt es aber leicht dann, wenn keine wirklich Indizien vorliegen, wenn viel zu viel des behaupteten Tatablaufs auf der Phantasie beruht und nicht durch Indizien gesichert werden konnten. Und da gehört der Fall Rupp sicher zu.
Ihr versucht also den schwarzen Peter mir oder der Presse zuzuschieben. In Wirklichkeit wäre es aus meiner Sicht an der Justiz gelegen, solche Fälle wie Rupp genau zu betrachten, die Ursachen untersuchen und wenn man diese erkannt hat, entsprechend zu handeln. Ich kann nur hoffen, dass das normalerweise erfolgt. Aber im Fall Rupp habe ich zumindest schwerste Bedenken, das dies wirklich erfolgt war.
Denn der Fall war ja mit dem Freispruch noch gar nicht zu Ende. Der Schrotthändler, der angeblich das Auto verschrottet haben soll, behauptete, dass er in den Verhören mit einer Pistole bedroht worden sei. Aus diesem Gründen erhob die StA Anklage gegen ihn.
Das Ergebnis dieses Verfahrens: Die Zweifel könnten nicht ausreichend ausgeräumt werden, dass die nicht doch Bedrohung stattgefunden hat und was noch viel wichtiger ist, der StA des Verfahrens Rupp wurde gerügt in den Verhören des Schrotthändlers definitiv unrechtmäßige Methoden angewendet zu haben! Er hat also versucht, sich an den Früchten des verbotenen Baums zu bedienen, das ist immerhin gerichtlich festgestellt worden, immerhin etwas Aufklärung erfolgt.
Ich persönlich kann dann durchaus den Analogieschluss anwenden, dass das ähnlich im eigentlichen Verfahren gegen die Familie Rupp erfolgt ist. Ein sehr deutlicher Hinweis dazu ist das definitiv falsche Geständnis, so etwas erfolgt nicht aus dem Nichts. Ich denke, man sollte bei solchen Zuständen zumindest in diesem Fall Abstand nehmen, weiter zu behaupten, dass alles versucht wurde, das Unrecht soweit wie möglich zu kompensieren, bei 1€ Entschädigung pro Stunde, die nicht einmal gezahlt wurde, erscheint mir das abgesehen davon diese Behauptung so oder so eher sarkastisch.
Wenn ihr weiter bei Eurer Sichtweise bleibt und Euch sträubt mal etwas über den Tellerrand zu sehen und weiter Euch vor statistische Methoden verschließt, dann sollten wir nicht weiter hier kostbare Zeit verschwenden. Meine Position steht, diese sehe ich als berechtigt an und ich habe sie nun auch nochmals versucht sie Euch näher zu bringen. Der Rupp-Fall wäre erklärungsbedürftig, nur in einer Nebensache ist es erfolgt und hat gezeigt, dass durch die StA versucht wurde, Früchte vom verbotenen Baum zu stehlen. Deutlich mehr Aufklärung wäre notwendig gewesen und auch eine vernünftige Entschädigung der Justizopfer.