Unterstützungsgruppen und Justizirrtümer
09.01.2019 um 14:21@kleinundgrün
Du sprichst hier rein das Ergebnis an. Das Ergebnis war nach mehreren Jahren richtig, wenn man von der generelle Beschuldigung der Familie des Gerichts von Seiten des Strafgerichts absieht.
Denn wenn da ein Leichnam aus den Fluten der Donau auftaucht, der angeblich zerstückelt ist, erwarte ich von einem Rechtsstaat, dass er auch umgehend Maßnahmen ergreift, die die Folgen für die Justizopfer abzumildern. Beispielsweise hätte man die Haft erstmal aussetzen müssen. Nichts derartiges ist geschehen, man hat sogar erstmal versucht die Wiederaufnahme zu verhindern.
War ein Aussetzen der Haft etwa nicht im Rahmen des Möglichen?
Da den Justizopfern auch keinerlei Ersatz gezahlt wurde, weil sie ja ein Geständnis abgelegt hatten, ist die fehlende zeitnahe Reaktion noch schwerwiegender. Eine Aufarbeitung, wie es zu diesen offensichtlich falschen Geständnissen gekommen ist und welchen Anteil die Ermittler daran hatten, ist nie erfolgt.
Nur das Strafurteil alleine wurde aufgehoben, irgend eine Wiedergutmachung erfolgte nicht.
Der Rahmen des Möglichen wurde dann eher dazu genutzt, um die Familie noch unter einen Generalverdacht zu stellen.
Eigentlich macht ja gerade der Fall Rupp deutlich, dass sich die Justiz mit Händen und Füßen gegen die Korrektur gewehrt hat, ich erwarte bei solchen doch sehr klaren Fällen (der Wiederaufnahmegrund war geradezu offensichtlich), dass die Beteiligten nicht durch alle Instanzen getrieben werden. Alles in Ordnung ist da doch sehr sarkastisch.
Für das Ansehen der Justiz spielt es nicht nur eine Rolle, dass irgendwann "Recht" wiederhergestellt wurde, es zählt auch das wie. Und stellt dieser Fall alles andere als ein Vorbild dar.
Man kann natürlich immer glauben, dass es ein ganz dummer Einzelfall ist. Es gibt ja auch andere Fälle, wo die Inhaftierten einen wahre Odyssee aufbringen mussten und aus denen man annehmen muss, dass es eher zum Standard gehört, dass Wiederaufnahmen erstmal abgelehnt werden.
Außerdem ist auch nicht wirklich ermittelbar, welchen Anteil die starke Kritik durch die Medien an dem Umdenken und Stattgabe des Wiederaufnahmeantrags durch das OLG München hatte.
Du sprichst hier rein das Ergebnis an. Das Ergebnis war nach mehreren Jahren richtig, wenn man von der generelle Beschuldigung der Familie des Gerichts von Seiten des Strafgerichts absieht.
kleinundgrün schrieb:Das Urteil wurde aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurück verwiesen. Also genau das, was du hier forderst. Ein Fehler als solcher erkannt und Maßnahmen im Rahmen der Möglichkeiten ergriffen, diesen Fehler so weit möglich zu korrigieren.Meinst Du das wirklich? Im Rahmen der Möglichkeiten?
Denn wenn da ein Leichnam aus den Fluten der Donau auftaucht, der angeblich zerstückelt ist, erwarte ich von einem Rechtsstaat, dass er auch umgehend Maßnahmen ergreift, die die Folgen für die Justizopfer abzumildern. Beispielsweise hätte man die Haft erstmal aussetzen müssen. Nichts derartiges ist geschehen, man hat sogar erstmal versucht die Wiederaufnahme zu verhindern.
War ein Aussetzen der Haft etwa nicht im Rahmen des Möglichen?
Da den Justizopfern auch keinerlei Ersatz gezahlt wurde, weil sie ja ein Geständnis abgelegt hatten, ist die fehlende zeitnahe Reaktion noch schwerwiegender. Eine Aufarbeitung, wie es zu diesen offensichtlich falschen Geständnissen gekommen ist und welchen Anteil die Ermittler daran hatten, ist nie erfolgt.
Nur das Strafurteil alleine wurde aufgehoben, irgend eine Wiedergutmachung erfolgte nicht.
Der Rahmen des Möglichen wurde dann eher dazu genutzt, um die Familie noch unter einen Generalverdacht zu stellen.
Eigentlich macht ja gerade der Fall Rupp deutlich, dass sich die Justiz mit Händen und Füßen gegen die Korrektur gewehrt hat, ich erwarte bei solchen doch sehr klaren Fällen (der Wiederaufnahmegrund war geradezu offensichtlich), dass die Beteiligten nicht durch alle Instanzen getrieben werden. Alles in Ordnung ist da doch sehr sarkastisch.
Für das Ansehen der Justiz spielt es nicht nur eine Rolle, dass irgendwann "Recht" wiederhergestellt wurde, es zählt auch das wie. Und stellt dieser Fall alles andere als ein Vorbild dar.
Man kann natürlich immer glauben, dass es ein ganz dummer Einzelfall ist. Es gibt ja auch andere Fälle, wo die Inhaftierten einen wahre Odyssee aufbringen mussten und aus denen man annehmen muss, dass es eher zum Standard gehört, dass Wiederaufnahmen erstmal abgelehnt werden.
Außerdem ist auch nicht wirklich ermittelbar, welchen Anteil die starke Kritik durch die Medien an dem Umdenken und Stattgabe des Wiederaufnahmeantrags durch das OLG München hatte.