Hawkster schrieb:Ist für die Höhe des Kindsunterhaltes nicht die Düsseldorfer Tabelle zuständig?
Das ist nicht bindend, sondern nur ein Richtwert. Der Vater meines Kindes hat in den ersten Jahren weniger zahlen müssen, mittlerweile ists mehr. Die Richter orientieren sich zwar dran, müssen aber nicht genau das festlegen, was in der Tabelle steht.
Das Problem mit der Anrechnerei, das ich habe, ist folgendes: als mein Kind in die Stufe 0-5 Jahre fiel, bin ich am Ende des Monats auf 460 Euro vom Jobcenter gekommen. Mit der neuen Altersstufe und 70 Euro mehr Unterhalt komme ich am Ende des Monats auf... 460 Euro vom Jobcenter.
Und das ist mehr als unfair, denn durch die Einschulung im Sommer habe ich mehr Ausgaben. Das ist ja auch der Hauptgrund, wieso es diese Altersstufen in der Unterhaltsberechnung gibt und die werden durch Hartz IV ausgehebelt.