Abahatschi schrieb:Ich freue mich trotzdem wenn ich was höre damit ich nicht komplett daneben liege
Das erste Wort dazu setzt natürlich einen Anker. Und da muss ich Robinchen in diesem einen Punkt zustimmen: Je nach Art des Jobs wird diese Frage die Richtung vor geben, wenn der Einstellende die Gehaltsvorstellung so nicht erwartet hat, ist das selten gut.
Aber wenn man es als Gehaltspoker betrachtet, bei dem der AG möglichst wenig und der AN möglichst viel zahlen/bekommen möchte, ist das natürlich der bessere Weg, dem anderen die Eröffnung zu überlassen.
Natürlich kann man als Bewerber auch "üben" und die ersten Bewerbungsgespräche auch als Testlauf sehen. Dennoch ist es in meinen Augen durchaus fair, als potentieller AG eine Zahl zu nennen, die man sich vorgestellt hat. Man kann ja in der Regel an der Reaktion des Gegenüber erkennen, wenn da abweichende Vorstellungen herrschten.
Das weitere Problem, das das AGG da beschert hat ist zudem, dass man als AG kaum inhaltliche Kritik an dem Bewerber üben kann, ohne sich damit zu exponieren. Das kann schon damit anfangen, das ungepflegte Äußere zu kritisieren oder die Rechtschreibung zu bemängeln. Der Lernerfolg nicht erfolgreicher Bewerbungen ist daher geschmälert.
Und Du hast das AGG bezüglich des Gehaltsrahmens angesprochen. Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber praktisch an vielen Stellen nicht relevant.
Das AGG wäre nur dann bei einer "Unterbezahlung" praktisch relevant, wenn es eine andere vergleichbare Tätigkeit gäbe, die mit vergleichbaren Personen besetzt ist. Also z.B. mehrere Ingenieursstellen, die mit Personen ähnlicher Ausbildung besetzt sind. Oder wenn ma sich als Lagerarbeiter ohne eine relevante Ausbildung verdingt und im Lager solche Stellen schon vorhanden sind.
Bei den anderen Punkten stimme ich Dir aber zu.