McMurdo schrieb:Ja ich weiß, das ist ja der Fehler der hier immer wieder gemacht wird. Alles andere wird ausgeblendet.
Also diesen Vorwurf muss ich mir sicher nicht lassen machen. Wenn du dir die Anfänge dieser Diskussion nämlich mal anschauen würdest, dann würdest du sehen, dass ich anfänglich eine etwas andere Meinung vertreten habe aber nachdem ich sämtliche (zur Zeit) vorliegenden Infos gesehen habe, meine Meinung dazu etwas anpassen musste.
Dass sie (moralisch) das Opfer in dieser Geschichte ist, das war mir allerdings schon anfänglich klar, die Vergewaltigungsvorwürfe hielt ich zuerst aber für eine Racheaktion wegen der erlittenen Demütigung durch das Veröffentlichen des Video. Dass sie sich vergewaltigt fühlte, konnte ich aber schon zu diesem Zeitpunkt nachvollziehen. Das Video hatte ich da aber noch nicht gesehen und ging davon aus, dass das Gericht mit seiner Einschätzung des Videos richtig lag.
Dass ich mir das Video dann überhaupt angesehen habe, lag primär daran, dass einige dort einvernehmlichen Sex gesehen haben wollen, andere hingegen meinten, dass das nicht so klar wäre, was man dort sehen würde.
Und nachdem ich mir das Video eben angesehen hatte, muss ich eben auch sagen, das ist nicht so eindeutig, wie das Gericht und einige andere hier tun. Das könnte schon einvernehmlicher Sex gewesen sein, auch wenn ich den Eindruck habe, dass sie zu diesem Zeitpunkt entweder betrunken oder möglicherweise auch wegen anderer Substanzen weggetreten war. Zugegeben, sie wirkt nicht völlig wehrlos, aber wie man deshalb nun GHB (KO-Tropfen) ausschliessen kann, keine Ahnung. Es ist ja nicht so, dass diese Substanzen das Opfer völlig ausser Gefecht setzen, sondern in kleinen Dosen eher euphorisierend wirken.
Und dann ist da noch der Umstand, dass die ganze Filmerei wohl kaum spontan war. Die Typen wollten mit GLL einen Porno drehen und damit Kohle machen. Das setzt eine gewisse "Planung" voraus und nur schon deshalb würde ich nicht davon ausgehen, dass keine KO-Tropfen im Spiel waren, denn irgendwie musste ja sichergestellt werden, dass GLL dann auch mitspielt.
Wenn man das berücksichtigt, bzw. zumindest in Erwägung zieht, dann lässt sich auch eine Kontaktaufnahme zu einem der "Täter" nach diesem Vorfall durchaus erklären. Vielleicht konnte sie sich einfach nicht mehr an die Details erinnern. Beim späteren Betrachten des Videos kann ich mir dann schon vorstellen, dass sie sich dort selbst nicht wiedererkannt hat und sich deshalb sicher ist, dass sie unter dem Einfluss von KO-Tropfen stand.
Das ist aber, mangels zeitnah durchgeführtem Test, natürlich nicht zu belegen und deshalb konnte das Gericht die beiden Typen wohl auch nicht wegen Vergewaltigung verurteilen, selbst wenn sie meine Gedankengänge in Betracht gezogen hätten. Allerdings frage ich mich halt trotzdem, weshalb es gleich einen Freispruch "erster Klasse" gab, denn Zweifel daran wie einvernehmlich das wirklich war, die muss es auch beim Gericht gegeben haben.
Emodul