@schtabea Ich kapiere mehr als Du glaubst, Du bist nur auf zwei Punkte eingegangen, deswegen gehe ich nochmals auf den Dritten ein:
Abahatschi schrieb:- Vergewaltigung
- K.O. Tropfen
- Frauenärztin
Soweit gebe ich Dir Recht, 1-2 und
könnten als Vermutung ausgelegt werden, hängt davon ab wie oft man das wiederholt wenn man es besser weißt.
Frauenärztin
Mich wundert es das diesem ultimativen, eigentlich dem besten Beweis sowenig beigemessen wird. Das Video und die Aussagen können nicht soviel wiegen wie die Körperspuren beweisen könnten. Die Ärztin war ja geschockt.
Nur leider weiß GLL nicht mehr welche Ärztin das warDie Verteidigung, TemaGinaLisa und GLL hätten:
- bei der Ärztekammer einen Aufruf starten können
- die SA zwingen diese zu ermitteln
- in allen Tageszeitung und Fernsehen um Rückmeldung bitten können
Warum haben sie das nicht gemacht?
Weiter:
Ob privat oder gesetzlich versichert muss die Rechnung bezahlt werden - Du kommst eigentlich doch gar nicht zur Behandlung wenn Du Dich nicht ausweist.
Gut, vielleicht war sie in so einem desolaten Zustand dass sie von der Sprechstundenhilfe direkt in Behandlung geschickt worden ist und man hat die Formalitäten als nicht so wichtig gesehen.
Sie könnte auch bar bezahlt haben, aber dann wäre sie dumm die Rechnung für ihre private KV nicht mitzunehmen denn sie würde ihr Geld zurückbekommen.
Vielleicht fragt man bei der KV nach ob eine Rechnung da (gewesen) ist...warum macht man das nicht?
Praxis:
Ich gehe davon aus in dieser Praxis sind mindestens zwei Personen, Sprechstundenhilfe und Ärtzin.
Es ist äußerst unwahrscheinlich dass sie nicht mindestens 1x von dem Fall gehört haben und melden sich nicht.
Wenn sie ermittelt würden, würde nicht mal die Schweigepflicht gelten.
Es gab diese Untersuchung nicht, es ist eine Lüge, wie der Rest auch.
GLL kann und darf vermuten ein Opfer sein, sie darf trotzdem nicht lügen, nichts weglasen und nichts hinzufügen.