Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
23.08.2016 um 19:46@Carola70
Das ist leider falsch.
Die Strafe richtet sich nach Einkommen UND Schwere der Schuld.
Die Schwere der Schuld misst sich an den Tagessätzen.
Die Tagessätze messen sich am Einkommen.
Daher ist es in der Tat relevant wie schuldig eine Person ist. In GLLs Fall wird im Strafbefehl von 60 Tagessätzen ausgegangen. Im eigentlichen Urteil von 80. Trotz geringerer Strafe also hat das Gericht sie schwerer verurteilt.
Warum, siehst du in dem Post den du zitiert hast.
Das ist leider falsch.
Die Strafe richtet sich nach Einkommen UND Schwere der Schuld.
Die Schwere der Schuld misst sich an den Tagessätzen.
Die Tagessätze messen sich am Einkommen.
Daher ist es in der Tat relevant wie schuldig eine Person ist. In GLLs Fall wird im Strafbefehl von 60 Tagessätzen ausgegangen. Im eigentlichen Urteil von 80. Trotz geringerer Strafe also hat das Gericht sie schwerer verurteilt.
Warum, siehst du in dem Post den du zitiert hast.