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Was denkt ihr über Transgender?

2.627 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frauen, Frau, Mann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Was denkt ihr über Transgender?

12.02.2025 um 19:19
Im Sinne der Schweigepflicht:
Ein Offenbaren im Sinne des § 203 StGB ist jede Mitteilung über die geheim zu haltende Tatsache an einen Dritten. Somit liegt eine Offenbarung immer dann vor, wenn das Geheimnis in irgendeiner Weise an einen anderen gelangt ist.
Quelle: https://gesundheitsdatenschutz.org/html/schweigepflicht_05_02.php#:~:text=Ein%20Offenbaren%20im%20Sinne%20des,an%20einen%20anderen%20gelangt%20ist.

Ein Geheimnis kann ich also weder der Person selbst offenbaren, noch Dritten, die es bereits kennen.


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12.02.2025 um 19:25
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Ein Geheimnis kann ich also weder der Person selbst offenbaren, noch Dritten, die es bereits kennen.
auf was willst Du denn hinaus? Es steht doch im Gesetz, worum es geht und alles Weitere hatte ich oben verlinkt.
Was ist da noch diskussionswürdig? Ich stehe gerade auf dem Schlauch.


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12.02.2025 um 20:00
@Tussinelda

Es geht mir um diese Aussagen:
Zitat von univerzaluniverzal schrieb:Kommt darauf an, ist dein Nachbar eine Person des öffentlichen Zeitgeschehens, bestand an ihm ein öffentliches Interesse? Dann greift da das Liebich-Beispiel eher nicht,
Zitat von univerzaluniverzal schrieb:Jo, allerdings nicht, um sich an persönlichen Begriffsinterpretationen aufzuhängen :D Muss man auch nicht, dafür gibt es einen Gesetzestext, der u.a. auch regelt, warum Liebich aufgrund seines öffentlichen Bekanntheitsgrades mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgenommen ist, dein Nachbar vermutlich aber nicht.



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12.02.2025 um 20:35
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Es geht mir um diese Aussagen:
okay, die sind aber doch in diesem Artikel beantwortet, deshalb hatte ich den gepostet:
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/trans-personen-misgendern-deadnaming-strafe-selbstbestimmungsgesetz-102.html

deshalb stehe ich auf dem Schlauch, was da noch für Fragen offen wären


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12.02.2025 um 20:37
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:deshalb stehe ich auf dem Schlauch, was da noch für Fragen offen wären
Ich hatte ja geschrieben, dass ich wenig Zeit habe, weshalb mir dein Zitat durch die Lappen gegangen ist.


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12.02.2025 um 20:46
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Ich hatte ja geschrieben, dass ich wenig Zeit habe, weshalb mir dein Zitat durch die Lappen gegangen ist.
ach so :D alles klar :D ich hab es echt nicht kapiert aber jetzt verstehe ich


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13.02.2025 um 08:21
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wtf? Beweiserleichterung ist kein Adjektiv, es ist ein juristischer Begriff und ein Substantiv. Soll ich das auch belegen?
Asl Erklärung Frau Oberrichterin. Beweiserleichterung ist nicht ein Gesetz oder ein §.

Zur Erklärung habe ich Beweiserleichterung als Nutzungs- bzw, Beschreibungsbegriff beschrieben. Muss man aber verstehen wollen.

Ein volles Glas kann man nicht mehr füllen.... Du weiß es ja alles schon.

Du verlinkt und belegst mit dem Gesetz §22 Beweislast den Begriff Beweiserleichterung, dies ist aber in §22 weder wörtlich verankert, noch hat die Beweiserleichterung erstmal im Grundsatz was damit zu tun. Beweiserleichterung ist ein nicht als § festgelegten praktischen Anwendungsmodell für Einzelfall-Entscheidungen auf Grund von Indizien zB.

Aber ja, du hats Recht sogar im Recht, wie sollte es anders sein.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich finde du könntest jetzt mal einen Gang runterschalten.
Ok gern, dann sollte man die Beweiserleichterung nicht als Gesetz oder § erklären! Aber lieber wird unterstellt.(Nicht von dir)


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13.02.2025 um 09:33
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Du verlinkt und belegst mit dem Gesetz §22 Beweislast den Begriff Beweiserleichterung, dies ist aber in §22 weder wörtlich verankert, noch hat die Beweiserleichterung erstmal im Grundsatz was damit zu tun. Beweiserleichterung ist ein nicht als § festgelegten praktischen Anwendungsmodell für Einzelfall-Entscheidungen auf Grund von Indizien zB.
Das Wort muss da nicht drin stehen, es geht trotzdem um Beweiserleichterung
Der §22 AGG ist Beweiserleichterung. Ich habe das belegt, der § dient der Beweiserleichterung. Dafür ist er da, nur dafür. Von mir belegt mit Quellen.....trotzdem streitest Du das ab, dann erkläre mir doch mal, wozu der §22 da ist? Und erkläre mir doch auch mal bitte, was dann hiermit gemeint ist?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Beweislast
Normalerweise muss jeder/jede, der/die eine Rechtsverletzung behauptet, den vollen Beweis durch Urkunden, Zeugen, etc hierfür erbringen. Das AGG sieht hier eine Beweislasterleichterung vor: Wenn Sie einen Sachverhalt glaubhaft machen können, der vermuten lässt, dass eine Diskriminierung stattgefunden hat, muss die Gegenseite beweisen, dass sie nicht diskriminiert hat.
wie kann man entgegen diverser Belege nur so stur sein und nix einsehen, geschweige denn verstehen wollen?


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13.02.2025 um 09:56
@gagitsch
Hier:
Allerdings sind im AGG sogenannte „Beweiserleichterungen“ vorgesehen. Kann die betroffene Person nachvollziehbare Anhaltspunkte für eine Benachteiligung vortragen, muss die Gegenpartei beweisen, dass die behauptete Ungleichbehandlung entweder gar nicht stattgefunden hat oder zumindest gerechtfertigt war.
Quelle: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Allgemeines-Gleichbehandlungsgesetz-AGG/#:~:text=Allerdings%20sind%20im%20AGG%20sogenannte,hat%20oder%20zumindest%20gerechtfertigt%20war.
Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer nicht wegen ihrer Schwerbehinderung benachteiligen. Um bei Diskriminierungen mögliche Ansprüche einfacher durchzusetzen, sieht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Beweiserleichterung vor. Zur Beweislast im AGG entschied nun auch das BAG.

Wer sich als Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber diskriminiert fühlt, trägt grundsätzlich die Beweislast dafür, dass eine Benachteiligung vorliegt. Meist gibt es jedoch lediglich Indizien und keine handfesten Beweise. Gemäß § 22 AGG gilt daher eine Beweiserleichterung:
Quelle: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/beweislast-bei-diskriminierung-nach-dem-agg_76_395754.html
1.3.2.2Beweiserleichterung nach § 22 AGG
158

Etwaige Konsequenzen wegen Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot der §§ 1, 7 Abs. 1 AGG (dazu Erl. 1.3.2.3) setzen voraus, dass eine Benachteiligung gerade „wegen“ eines der in § 1 AGG genannten Merkmale erfolgt ist. Das heißt, das geschützte Merkmal muss gerade als Grund zulasten des Bewerbers berücksichtigt werden. Eine unzulässige Berücksichtigung in diesem Sinne wäre bereits dann gegeben, wenn in dem Motivbündel, das die Entscheidung des (potenziellen) Arbeitgebers beeinflusst hat, ein in § 1 AGG genannter Grund als negatives oder (sein Fehlen) als positives Kriterium enthalten ist (BAG vom 26.6.2014 – 8 AZR 547/13 – ZTR 2014, 728; vom 23.1.2020 – 8 AZR 484/18 – BAGE 169, 302).

159

Da es sich hierbei jedoch um eine innere Tatsache handelt, die in der Praxis schwer nachzuweisen ist, hat der Gesetzgeber in § 22 AGG eine Beweiserleichterung etabliert. Danach genügt es, dass der Bewerber Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines nach § 1 AGG geschützten Merkmals vermuten lassen.
Quelle: https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27tvoedm_8e621f1cea43f2e48b2be4ab516b9f64%27%20and%20%40outline_id%3D%27%24V%24VE_BREIER_PLUS_tvoedm%24tvoedm_data%27%5D

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13.02.2025 um 10:56
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Das Wort muss da nicht drin stehen, es geht trotzdem um Beweiserleichterung
Der §22 AGG ist Beweiserleichterung. Ich habe das belegt, der § dient der Beweiserleichterung. Dafür ist er da, nur dafür. Von mir belegt mit Quellen.....trotzdem streitest Du das ab, dann erkläre mir doch mal, wozu der §22 da ist? Und erkläre mir doch auch mal bitte, was dann hiermit gemeint ist?
Du drehst es dir fein!

Ich sage die Beweiserleichterung ist kein gesetzlicher Fakt, du bestreitest.

Ich belege
Die Beweiserleichterung bis zur Beweislastumkehr ist gesetzlich nicht explizit geregelt. Sie wird jedoch als eine Beweishilfe angesehen, welche vom BGH entwickelt worden ist.
So kommt es in bestimmten Fällen gemäß der Rechtsprechung des BGH nicht automatisch zu ener Beweislastumkehr, sondern es wird die Beweiserleichterung bis zur Beweislastumkehr angewandt.
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/beweiserleichterung-bis-zur-beweislastumkehr

Du bestreitest weiter.

Ich sage
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:§22 Beweislast ist nicht gleich Beweislasterleichterung
und kommst jetzt mit,
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Das Wort muss da nicht drin stehen, es geht trotzdem um Beweiserleichterung
Der §22 AGG ist Beweiserleichterung. Ich habe das belegt, der § dient der Beweiserleichterung.
Willst du mich veralbern?

Du bestreitest und streitest und widerholst dann meine Argumentation um Sie als deine zu verkaufen?

Ich sage die Beweiserleichterung ist ein praktisches Instrument, was der Gesetzgebung dient um das Thema Beweislast praktisch in Einzelfällen besser nutzen zu können.

Dein Stichwort Beweiserleichterung ist ein Instrument, kein Gesetz, kein Paragraf, die Beweiserleichterung hat mit dem AGG nichts zu tun, dieser wird überall genutzt wo sie eben Anwendung findet. Also hat Sie mit Rechtspraktik zu tun und nicht mit dem AGG §22 konkret. Es wird auch im SGB genutzt, im SEG im BGB. In einigen davon sogar benannt, aber im AGG wird es nicht benannt nur praktiv ist diese Anwendung der Beweiserleichterung möglich.

noch mehr? Du bist respektlos jedem der deine Meinung nicht teilt gegenüber.

Jetzt mal Butter bei die Fische, wenn du ein Stichwort reinhaust, kannst du gern tun, dann sage aber was du damit willst und in welchem Kontext. Wenn dein Kontext ein konkreter § ist und dein Stichwort aber sich nicht auf diesen bezieht, sondern alles möglich meinen kann, dann erklär was du willst, Stichwort, danach nix mehr ist supergeil. Geiler Dorsch übrigens.

Gesetze und Auslegung derer sind hier OT, ich höre damit jetzt freiwillig auf. Entschuldigt bitte.


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13.02.2025 um 11:33
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Du bestreitest und streitest und widerholst dann meine Argumentation um Sie als deine zu verkaufen?
ok, das wird jetzt ein bisschen delusional....
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:der Gesetzgeber hat nix versäumt. Das ist Deine Auslegung. Stichwort Beweiserleichterung. Die gibt es absichtlich.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Es gibt in der Gesetzgebung keine Beweiserleichterung.
ich habe belegt, dass es sie gibt.
Und hier, Gesetze mit dem Wort Beweiserleichterung, weil Du ja immer behauptest, das gäbe es nicht:
https://www.buzer.de/117_SGB_14.htm#:~:text=%C2%A7%20117%20Beweiserleichterungen&text=(2)%20Eine%20Tatsache%20erscheint%20glaubhaft,viel%20f%C3%BCr%20diese%20M%C3%B6glichkeit%20spricht.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich sage die Beweiserleichterung ist ein praktisches Instrument, was der Gesetzgebung dient um das Thema Beweislast praktisch in Einzelfällen besser nutzen zu können.
und ich sage, in §22 steht die Beweiserleichterung, das habe ich belegt.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Wenn du das Stichwort nutzen und verbreiten willst, solltest du darauf hinweisen, dass dies ein praktisches aber nicht rechtlich bindendes Mittel ist um in Einzelfällen agieren zu können, ergo wird in der Praxis mit etwas gearbeitet weil im Gesetz ein Lücke vorhanden ist.
und das stimmt nicht, es ist in §22 explizit geregelt, somit ist es ein rechtlich bindendes Mittel, es ist Gesetz!
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Also hat Sie mit Rechtspraktik zu tun und nicht mit dem AGG §22 konkret.
doch, hat es, der §22 ist die Beweiserleichterung
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Jetzt mal Butter bei die Fische, wenn du ein Stichwort reinhaust, kannst du gern tun, dann sage aber was du damit willst und in welchem Kontext. Wenn dein Kontext ein konkreter § ist und dein Stichwort aber sich nicht auf diesen bezieht, sondern alles möglich meinen kann, dann erklär was du willst, Stichwort, danach nix mehr ist supergeil. Geiler Dorsch übrigens.
unverschämt, ich habe Dir alles Nötige diesbezüglich aufgezeigt, Du bleibst ignorant und unterstellst mir auch noch, das falsch auszulegen, was im Gesetz steht. Extrem lächerlich.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Gesetze und Auslegung derer sind hier OT, ich höre damit jetzt freiwillig auf.
Danke
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Entschuldigt bitte.
Entschuldigung angenommen.


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13.02.2025 um 11:48
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und ich sage, in §22 steht die Beweiserleichterung, das habe ich belegt.
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__22.html

Wo steht es und wo belegst du es, da es in §22 nicht steht. Hör doch auf.

Wenn du dich wenigsten korrigieren würdest, aber du behauptest weiter §22, da steht das. Krass

Das ist so als würde ich sagen in https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__549.html

steht doch Kündigungsfrist drin...., lese nur mal richtig und wenn du es nicht erkennst bist du halt dumm. Was soll der Mist?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich habe belegt, dass es sie gibt.
Und hier, Gesetze mit dem Wort Beweiserleichterung, weil Du ja immer behauptest, das gäbe es nicht:
https://www.buzer.de/117_SGB_14.htm#:~:text=%C2%A7%20117%20Beweiserleichterungen&text=(2)%20Eine%20Tatsache%20erscheint%20glaubhaft,viel%20f%C3%BCr%20diese%20M%C3%B6glichkeit%20spricht.
Du willst mich wirklich veralbern oder? Im AGG gibt es keine Regelung und auf das SGB habe ich selbst hingewiesen!

Siehe hier:
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Also hat Sie mit Rechtspraktik zu tun und nicht mit dem AGG §22 konkret. Es wird auch im SGB genutzt, im SEG im BGB. In einigen davon sogar benannt, aber im AGG wird es nicht benannt nur praktiv ist diese Anwendung der Beweiserleichterung möglich.
Verkauf meiner Argumente als deine hatten wir ja schon. Schöne Grüße.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es ist in §22 explizit geregelt, somit ist es ein rechtlich bindendes Mittel, es ist Gesetz!
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:§22 ist die Beweiserleichterung
§22 AGG Regelt die Beweislast.

Eine Beweiserleichterung ist nicht der § oder der Inhalt eines §, sondern eine Anwendungspraktik.

Das AGG weißt die Beweiserleichterung nicht aus, das SGB und zB das SEG schon. Lücke erkannt? denke noch nicht.

Aber egal, du erkennst es darin, ich werde das nicht ändern.

Thema für mich beendet. Schöne Grüße und einen tollen Tag :)


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Was denkt ihr über Transgender?

13.02.2025 um 11:49
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich sage die Beweiserleichterung ist ein praktisches Instrument, was der Gesetzgebung dient um das Thema Beweislast praktisch in Einzelfällen besser nutzen zu können.
Die Beweiserleichterung wird in Bezug auf das AGG nicht in Einzelfällen angewandt, sondern ist laut §22 verpflichtend anzuwenden. Beweiserleichterung bedeutet, dass zunächst Indizien vorgelegt werden müssen, danach liegt die Beweislast dann bei der Gegenpartei. Exakt das steht im Gesetzestext. (Im Gegensatz dazu müssten bei einer Beweislastumkehr nicht mal Indizien vorgebracht werden.)

Also was genau ist das Problem? Du hängst mich irgendwie ab...


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13.02.2025 um 11:52
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Im AGG gibt es keine Regelung
doch §22
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Eine Beweiserleichterung ist nicht der § oder der Inhalt eines §, sondern eine Anwendungspraktik.
doch ist es. Es ist der Inhalt des §22, der eine Beweiserleichterung vorgibt, weil:
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Die Beweiserleichterung wird in Bezug auf das AGG nicht in Einzelfällen angewandt, sondern ist laut §22 verpflichtend anzuwenden. Beweiserleichterung bedeutet, dass zunächst Indizien vorgelegt werden müssen, danach liegt die Beweislast dann bei der Gegenpartei. Exakt das steht im Gesetzestext.



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Was denkt ihr über Transgender?

13.02.2025 um 11:52
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Eine Beweiserleichterung ist nicht der § oder der Inhalt eines §, sondern eine Anwendungspraktik.
Die Beweiserleichterung ist der Inhalt des Paragrafen. Der schreibt sie vor. Ein Gericht darf davon nicht abweichen, es muss so verfahren, deshalb ist es auch keine reine Anwendungspraxis.

Was sollte denn sonst der Inhalt des Paragrafen sein?


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Was denkt ihr über Transgender?

13.02.2025 um 12:36
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Das EU-Recht hat gesetzlich verankert (seit 2016) dass es beim Schaden darauf ankäme, ob man den Job tatsächlich bekommen hätte/gewollt hätte, das deutsche Recht hat dies nicht inne, so ist die Lücke entstanden die in der Argumentation mit einem Diskriminierungsgefühl gefüllt werden kann.
Mit anderen Worten: Deine Beiträge (im Gespräch mit mir, ich habe die anderen bislang nicht gelesen) sind hier völlig off topic!

Der Thread heißt "Was denkt ihr über Transgender"

Der Thread heißt nicht "Was denkt ihr über Transgender betreffende Gesetze"

Siehe auch den EP!
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Gefühle sind nicht messbar, außer Schmerz wenn man Gehirnströme misst, daher sollte die Gesetzesanwendung und auch die Urteile dahingehend geprüft werden, hat die Person überhaupt eine Chance gehabt. Ich sage bei 1577 völlig weltfremd das zu behaupten, viele Unternehmen haben sogar konkrete Gründe genannt, diese waren aber nicht wichtig, da die Gefühlslage höher bewertet wurde. Ich vermute das gerade wegen die anderen Anwendung zum EU-Recht hier so verfahren wird.
Bist du genau so engagiert, wenn es darum geht Gesetzeslücken und Steuersparmodelle von Millionären anzuprangern?

Sorry, ich finde das nach wie vor transphob, wenn man diesen Fall hier in diesem Thread bespricht, der "Was denkt ihr über Transgender" heißt, denn offenbar ist diese Transperson ja für einige exemplarisch, für Transpersonen, sonst müsste man darüber ja nicht seitenweise schreiben...


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Was denkt ihr über Transgender?

13.02.2025 um 12:43
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Der Thread heißt nicht "Was denkt ihr über Transgender betreffende Gesetze"
Die gesetzliche Regelung ist nun einmal relevant, weil sie Vorschriften für den Umgang mit transexuellen Menschen enthalten. Durch das SBGG stellt sich auch die Frage, ob es alle ernst meinen (was beim TSG anzunehmen war), oder ob sie andere Beweggründe haben.

Durch das SBGG entstehen auch neue Problematiken im alltäglichen Umgang. Ob eine transsexuelle Person bspw. in die Frauensauna gehen darf oder nicht, das ändert die Wahrnehmung, insbesondere jetzt da die Wahrscheinlichkeit durch die einfache Änderung des Geschlechtereintrags steigt.


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Was denkt ihr über Transgender?

13.02.2025 um 12:53
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Die gesetzliche Regelung ist nun einmal relevant,
Aber hier ot wenn man sich den EP durchliest.mMn

Wenn man also nach dem EP, der lediglich fragt, wie ihr (also wir) Transgender findet, Fälle postet, die Betrug insinuieren, dann wunderst du dich, dass man so ein Vorgehen als transphob liest?

Ich skizziere das mal, damit es vielleicht verständlicher wird:

EP: Wie findest du Transgender?
User*inen: "naja, da gibt es diesen Schmerzensgeldbetrüger und diesen Nazi im Knast"


SO finden manche offenbar Transgender....
Denkt mal drüber nach.


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Was denkt ihr über Transgender?

13.02.2025 um 13:51
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Bist du genau so engagiert, wenn es darum geht Gesetzeslücken und Steuersparmodelle von Millionären anzuprangern?
Das kommt sicher darauf an!
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Sorry, ich finde das nach wie vor transphob, wenn man diesen Fall hier in diesem Thread bespricht, der "Was denkt ihr über Transgender" heißt, denn offenbar ist diese Transperson ja für einige exemplarisch, für Transpersonen, sonst müsste man darüber ja nicht seitenweise schreiben...
Wo würdest du es besprechen, mal unabhängig ob man sich inhaltlich einig ist?
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:ob es alle ernst meinen (was beim TSG anzunehmen war), oder ob sie andere Beweggründe haben.
Daher sehe ich es grundsätzlich auch hier, wobei ich gern einsehe, das die Gesetzauslegung wenn es um Nutzung und Wortwahlen wohl OT ist.
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:EP: Wie findest du Transgender?
User*inen: "naja, da gibt es diesen Schmerzensgeldbetrüger und diesen Nazi im Knast"
SO finden manche offenbar Transgender....
Denkt mal drüber nach.
Das Beispiel ist ja nichtmal schlecht, schade nur, das du dem selbst verfallen bist als du,
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Gesetzeslücken und Steuersparmodelle von Millionären anzuprangern
das fragtest!

Es ist wohl eine Frage der Meinung und Situation.

Sind jetzt alle Millionäre Steuerpreller? Du unterstellst Pauschalisierung um die es hier garnicht ging.

Keiner hat gesagt, weil eine Transperson das Gesetz(mit Lücken wie ich finde) ausnutzt, das dies alle tun. Ich habe sogar gesagt, das diese eine Person in der Wirkung allen anderen schadet, bzw schaden kann.

Und es passt zum Thema "was haltet ihr von.." wenn jemand sich als solcher versteht und damit Geschmäklesachen tut, mit genau diesem Vorwand.

Ich halte es nämlich für verwerflich, da ich persönlich ein System erkenne, bei den 1577 Bewerbungen mit derzeit 240 Klagen und rd 240.000,- steuerfreier Schadensersatzeinkünfte. Dies Klage hätte eben ein Kanzlei gar nicht durchbekommen, ein Normalbürger wohl auch nicht, nur die Transperson wegen der angeklagten Diskriminierung wegen dem fehlenden d! passt also hier.


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Was denkt ihr über Transgender?

13.02.2025 um 14:06
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Wo würdest du es besprechen,
In einem extra Thread logischerweise.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Das Beispiel ist ja nichtmal schlecht, schade nur, das du dem selbst verfallen bist als du,
Wenn das Beispiel nicht schlecht ist, wozu dann ein Kindergarten ähnliches "Du aber auch"?

Zumal dein "Du aber auch" völliger Unsinn ist.
Analog wäre es, wenn ich diese Frage in einem Thread namens "Wie findet ihr Millionäre?" gepostet hätte.
Habe ich aber nicht.

Also ist dein "dem du selbst verfallen bist" Quatsch.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Und es passt zum Thema "was haltet ihr von.." wenn jemand sich als solcher versteht und damit Geschmäklesachen tut, mit genau diesem Vorwand.
Es passt dann zum Thema, wenn du diese Person für exemplarisch für Transpersonen hältst.
Und das ist dann: Transphob.


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