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Was denkt ihr über Transgender?

2.627 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frauen, Frau, Mann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Was denkt ihr über Transgender?

12.02.2025 um 14:11
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Es gibt in der Gesetzgebung keine Beweiserleichterung.
doch, die gibt es, Du hast eben keine Ahnung vom AGG.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
§ 22 Beweislast
Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__22.html
nennt sich Beweiserleichterung


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12.02.2025 um 14:15
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:doch, die gibt es, Du hast eben keine Ahnung vom AGG.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
§ 22 Beweislast
Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__22.html
nennt sich Beweiserleichterung
Beweislast und Beweiserleichterung sind unterschiedliche Dinge. Sagt das Wort schon allein und die Bedeutung die daraus hervor geht ist auch unterschiedlich.

Aber ja ich kenn mich nicht aus, aber du. Danke fürs Gespräch.


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12.02.2025 um 14:18
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Beweislast und Beweiserleichterung sind unterschiedliche Dinge. Sagt das Wort schon allein und die Bedeutung die daraus hervor geht ist auch unterschiedlich.

Aber ja ich kenn mich nicht aus, aber du. Danke fürs Gespräch.
genau, ich kenne mich aus, so ganz zufällig, denn ich habe nun einmal viel mit diesen Gesetzen zu tun.

Und die Beweislast wird quasi umgekehrt, nicht vollständig, deshalb nur Beweiserleichterung und nicht Beweislastumkehr. Du kannst ruhig glauben, was ich schreibe, ich denke mir das nicht aus.
Beweislast
Normalerweise muss jeder/jede, der/die eine Rechtsverletzung behauptet, den vollen Beweis durch Urkunden, Zeugen, etc hierfür erbringen. Das AGG sieht hier eine Beweislasterleichterung vor: Wenn Sie einen Sachverhalt glaubhaft machen können, der vermuten lässt, dass eine Diskriminierung stattgefunden hat, muss die Gegenseite beweisen, dass sie nicht diskriminiert hat.
Quelle: https://www.agg-ratgeber.de/de/ihre-rechte/beweislast.html


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12.02.2025 um 14:32
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:genau, ich kenne mich aus, so ganz zufällig, denn ich habe nun einmal viel mit diesen Gesetzen zu tun.
Herzlichen Glückwunsch. Das macht dich zum einzigen hier der sich richtig auskennt....
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und die Beweislast wird quasi umgekehrt, nicht vollständig, deshalb nur Beweiserleichterung und nicht Beweislastumkehr. Du kannst ruhig glauben, was ich schreibe, ich denke mir das nicht aus.
Es geht nicht ums Glauben, es geht um wissen bzw recherchieren.

§22 Beweislast ist nicht gleich Beweislasterleichterung, die Beweislasterleichterung geht ggf aus der Nutzung des §22 einher ist aber weder benannt im AGG, noch irgendwo anders. Aber das wusstest du sicher schon und hast dich nur falsch ausgedrückt.

wie ich schon Schrieb:
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Beweislast und Beweiserleichterung sind unterschiedliche Dinge.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Es gibt in der Gesetzgebung keine Beweiserleichterung.
Die Beweislast die in der Gesetzgebung verfasst ist, ist eine rechtliche Festlegung. Dein Beweiserleichterung ist ein gesetzlich nicht festgelegt Handhabe der Justiziare um in Einzelfallentscheidungen überhaupt handeln zu können, da ich der Gesetzesfestlegung eben nicht festgelegt werden kann, zumindest in nicht allen Fällen, wann welcher Beweis wann, wie wirkt.

Um deine ggf falsche Darstellung(unabsichtlich sicher) zu verdeutlichen, ist die Beweislast das Substantiv und die Beweiserleichterung das Adjektiv, wie man mit der Beweislast umgeht, sozusagen.

Die Beweiserleichterung dient der Nutzbarkeit, die Beweislast ist der rechtliche Fakt.

Es bleiben unterschiedliche Dinge.

Aber wusstest du, du kennst dich ja zufällig damit aus und unterstellst anderen immer was diese alles so nicht wissen.

Danke fürs Gespräch.


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12.02.2025 um 14:40
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:§22 Beweislast ist nicht gleich Beweislasterleichterung, die Beweislasterleichterung geht ggf aus der Nutzung des §22 einher ist aber weder benannt im AGG, noch irgendwo anders. Aber das wusstest du sicher schon und hast dich nur falsch ausgedrückt.
nee Du,ich habe mich richtig ausgedrückt. Ich habe es sogar belegt und trotzdem kommst Du mir so. Warum?
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Um deine ggf falsche Darstellung(unabsichtlich sicher) zu verdeutlichen, ist die Beweislast das Substantiv und die Beweiserleichterung das Adjektiv, wie man mit der Beweislast umgeht, sozusagen.
wtf? Beweiserleichterung ist kein Adjektiv, es ist ein juristischer Begriff und ein Substantiv. Soll ich das auch belegen?
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Um deine ggf falsche Darstellung(unabsichtlich sicher) zu verdeutlichen, ist die Beweislast das Substantiv und die Beweiserleichterung das Adjektiv, wie man mit der Beweislast umgeht, sozusagen.

Die Beweiserleichterung dient der Nutzbarkeit, die Beweislast ist der rechtliche Fakt.

Es bleiben unterschiedliche Dinge.
wovon redest Du? Du verstehst wirklich nichts. Sorry.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:du kennst dich ja zufällig damit aus
nee, nicht zufällig.......


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12.02.2025 um 14:52
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du verstehst wirklich nichts. Sorry.
Aber du verstehst alles. :D


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12.02.2025 um 14:53
Zitat von AniaraAniara schrieb:Aber du verstehst alles. :D
habe ich nicht behauptet, in diesem Fall versteht @gagitsch aber wirklich nichts, was das AGG und die Beweiserleichterung betrifft. Oder Beweiserleichterung an sich. Sorry.


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12.02.2025 um 15:15
Zitat von univerzaluniverzal schrieb:Der Fall wurde hier eingebracht, um es als Geschäftsmodell darzustellen. Und das ist eine Problematik des AGG, völlig gleich, ob sich eine Transperson oder eine Kanzlei damit bereichert.
Das Problem ist, dass die Mischung aus Selbstbestimmungsgesetz und AGG toxisch ist. Beide haben ihre eigenen Probleme, aber zusammen wird es richtig wild.

Solche Fälle geben einen Vorgeschmack darauf, was auf uns zurollen könnte. Nicht, weil ich der Klägerin in diesem konkreten Fall unterstellen würde, dass sie sich nur deshalb dem anderen Geschlecht (oder gar keinem) zugehörig fühlt, um zu klagen. Aber jetzt kann sich eben jeder für ein Jahr als divers fühlen, 200.000 TEUR eintreiben, und sich dann wieder auf sein altes Geschlecht zurückbesinnen. Es hieß hier im Thread mehrfach, sowas mache doch keiner, das sei alles übertrieben. Aber da wir jetzt wissen, wie viel Geld man damit verdienen kann, wieso eigentlich nicht? Für 200.000 EUR haben Menschen schon ganz andere Dinge getan.

Noch schlimmer natürlich der Nazi Sven Liebich, ach Verzeihung, Marla Svenja Liebich, der oder die ja ins Frauengefängnis will. Auch beim Thema Schutzräume für Frauen hieß es hier im Thread mehrfach, da bestünde doch gar keine Gefahr. Jetzt sehen wir ganz konkret, dass dies nicht so ist, und das gilt nicht nur für das Fitnessstudio und die Sauna. Hier muss die Rechtssprechung jetzt hinreichend kreativ werden, denn das Selbstbestimmungsgesetzt sieht ja explizit keine Prüfung mehr vor. Jeder deklartiert sein Geschlecht einfach so wie er möchte, das ist juristisch nicht mehr so leicht hinterfragbar, auch nicht bei einem Nazi oder Vergewaltiger.


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12.02.2025 um 15:46
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Beide haben ihre eigenen Probleme, aber zusammen wird es richtig wild.
Nope, tatsächlich werden sie hier einfach zwangsläufig vermischt, beide Gesetze kann man sicherlich kritisieren, aber sie stehen hier in ihren Beispielen für sich. Gerade die Fälle zu AGG-Hopper haben gezeigt, dass man nicht unbedingt über das Geschlecht gehen muss.
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Nicht, weil ich der Klägerin in diesem konkreten Fall unterstellen würde, dass sie sich nur deshalb dem anderen Geschlecht (oder gar keinem) zugehörig fühlt, um zu klagen. Aber jetzt kann sich eben jeder für ein Jahr als divers fühlen, 200.000 TEUR eintreiben, und sich dann wieder auf sein altes Geschlecht zurückbesinnen.
Ich möchte ja die Goldgräberstimmung nicht trüben, aber du ziehst mal eben nicht über 200 Prozesse in einem Jahr durch, auch nicht in zwei Jahren. Und bevor man sich in Milchmädchenrechnungen stürzt, du hast es ja bereits selbst mit dem Westfalen-Artikel zitiert:
Die Trans-Person sagte, da sie Bürgergeld bekomme und die Behörde ihre Kontoauszüge kontrolliere, müsse sie regelmäßig Aufstellungen machen, wieviel Schadensersatz sie bekommen habe. In diesem Jahr seien es zwischen Februar und September 25.000 Euro gewesen.
25k in 8 Monaten ist sicher nicht wenig, aber noch weit entfernt von deiner Darstellung von 200k/p.a. Zumal, wenn ich dazu an Zeit, Aufwand und Kosten denke, die diese Prozessmeierei erfordert, weiß ich nicht, ob das wirklich so ein easypeasy-Geschäftsmodell ist. Da gehe ich dann lieber regulär arbeiten.
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Hier muss die Rechtssprechung jetzt hinreichend kreativ werden, denn das Selbstbestimmungsgesetzt sieht ja explizit keine Prüfung mehr vor. Jeder deklartiert sein Geschlecht einfach so wie er möchte, das ist juristisch nicht mehr so leicht hinterfragbar, auch nicht bei einem Nazi oder Vergewaltiger.
Ich denke eher, dass das Thema heißer gegessen als gekocht wird, vor allem weil jetzt ein Nazivprovokateur Morgenluft wittert. Da halte ich mich doch eher an folgende Einschätzung:
In beiden Fällen gilt: Die Änderung von Liebichs Personenstand verändert nichts an seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Sollten die Verurteilungen aber bestehen bleiben, dann wäre zu klären, in welcher Vollzugsanstalt Marla-Svenja Liebich die Strafen verbüßen muss.

Diese Frage ist nicht neu und keine Folge des SBGG, auch bisher gab es trans Personen im Strafvollzug. Und auch bisher schon gab es trans Frauen mit Penis, die im Frauengefängnis einsitzen, weil sie sich als Frauen fühlen. Wie bisher handelt es sich jeweils um Einzelfall-Entscheidungen der Strafvollstreckungsbehörden. Das Justizministerium in Sachsen-Anhalt betont, dass es weder einen Automatismus gebe, noch die betroffene Person ein Wahlrecht habe. Bei Gesprächen vor Haftantritt werde auch geprüft, ob eine "missbräuchliche" Änderung des Personenstandes vorliegt.

Eine Umfrage der Zeitung Welt bei Landesjustizministerien sorgte jüngst für Besorgnis. Danach gab es in den letzten Jahren vier sexuell motivierte Übergriffe auf weibliche Mitgefangene durch zwei trans Frauen in Sachsen und Niedersachsen. Auch wegen solcher Vorfälle wird die Justiz die Provokateursperson Liebich wohl kaum in einem Frauengefängnis unterbringen.
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Der CDU/CSU ging das zu weit. Sie war zwar zu Erleichterungen bereit, eine "vorausetzungslose Änderung des Geschlechtseintrags" lehnte sie jedoch ab, so die CDU-Abgeordnete Mareike Lotte Wulf im Bundestag. "Möglichem Missbrauch wird hier nichts entgegengesetzt." Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr entgegnete: "In diesem Gesetz ist kein Detail, keine Eventualität unbedacht und jede Sorge ernst genommen."

Tatsächlich sind im SBGG zahlreiche Sicherungen eingebaut. So kann das Geschlecht nicht spontan aus einer Bierlaune heraus geändert werden. Vielmehr muss der Antrag gem. § 4 SBGG drei Monate vorab gestellt werden. Auch ein kurzfristiger Geschlechterwechsel für einzelne Anlässe ist nicht möglich. Nach einer Änderung ist ein neuer Antrag frühestens nach einem Jahr möglich, so § 5 SBGG.

Zudem gibt es Ausnahmen: Im Spannungs- und Verteidigungsfall ist gem. § 9 SBGG keine Geschlechtsänderung möglich, damit die Wehrpflicht nicht einfach unterlaufen werden kann. Und bei Ausländer:innen verliert die Geschlechtsänderung gem. § 2 Abs. 4 SBGG ihre Wirkung, wenn damit eine zeitlich naheliegende Abschiebung beeinträchtigt werden könnte. So soll wohl vermieden werden, dass das Herkunftsland die Aufnahme verweigert, weil es sich nun um eine andere Person handele.

Außerdem begründen Geschlechtsänderungen keinen Automatismus bei den Rechtsfolgen. Das wird in § 6 Abs. 3 SBGG etwa für den Sport betont. Ein Mann kann nicht durch bloßen Registereintrag als Frau bei Frauen-Wettkämpfen antreten, um dort bessere Platzierungen zu erzielen. Auch besteht nach einer Geschlechtsänderung kein automatischer Zugang zu Frauenschutzräumen, etwa Frauenhäusern. § 6 Abs. 2 SBGG betont viel mehr, dass hier das Hausrecht gilt, dass also die Betreiber bestimmen, wen sie aufnehmen.

Der Schutz vor Missbrauch findet also nicht mehr bei der Geschlechtsänderung statt, die einfach möglich ist, sondern im jeweiligen Anwendungsfall. Der neue Ausweis ist leicht zu erhalten und ermöglicht es einer trans Frau, mit weiblichem Vornamen im Ausweis ohne lange Erklärung zum Beispiel ein Päckchen auf der Post abzuholen. Aber ein Mann, der provozieren will, kommt mit diesem neuen weiblichen Ausweis eben nicht in die Frauensauna.
Auch noch zum Thema interessant, weil Liebich ebenfalls Abmahnungen verteilen will:
Neben dem Versuch, das SBGG als absurd darzustellen, könnte Liebich aber auch ein neues Geschäftsmodell wittern. Eine beauftragte Anwaltskanzlei mahnt jedenfalls reihenweise Medien ab, die den bisherigen Vornamen "Sven" erwähnen. Unter Bezug auf § 13 SBGG – das Verbot, den so genannten "deadname" zu offenbaren – verlangt die Kanzlei in der Regel jeweils 15.000 Euro Schmerzensgeld.

Vermutlich werden die Gerichte bei dem Manöver aber nicht mitmachen. Schließlich darf laut § 13 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SBGG der ehemalige Vornamen durchaus genannt werden, wenn ein "öffentliches Interesse" daran besteht. Und dass hier ein (auch politisches) öffentliches Interesse besteht, dürfte außer Frage stehen. Es ist schließlich die erste öffentliche Bewährungsprobe des neuen Gesetzes. Und Sven Liebich war eine Person des öffentlichen Lebens.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/liebich-missbrauch-selbstbestimmungsgesetz-sbgg-trans


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12.02.2025 um 16:19
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Noch schlimmer natürlich der Nazi Sven Liebich, ach Verzeihung, Marla Svenja Liebich, der oder die ja ins Frauengefängnis will.
wieso wird das hier eigentlich ständig kolportiert? Hat er das so gesagt?


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12.02.2025 um 16:20
LGBTQ+ Love, ich liebe es , wenn andere zu ihrer WAHREN Identität stehen, das war ja in der Vergangenheit auch sanktioniert, durch Kirche und Staat. Ich bin selber BI und kann deshalb diese Menschen besser verstehen, öffentlich zu sagen, ich bin nicht meine Bioidentität sondern z.b. Trans oder weder noch ist ein Zeichen von Stärke, noch heute diskriminiert man diese Menschen.

Allerdings gehören diese Themen mMn nicht auf die Straße, ich gehe mit meiner sexuellen Präferenz auch nicht hausieren, wer also das tut muss auch mit Gegenwind rechnen, das ist legitim wenn man so vorgeht. Ich würde jedem raten, sich seinen Freunden anzuvertrauen, wenn man es feststellt aber große Aufnäher auf der Jacke zu tragen und laut zu schreien "ICH BIN TRANS" oder so würde ich keinem raten, das ist Privatsache und geht nur seinen engsten Vertrauten etwas an.
Wenn es aber offensichtlich ist, d.h. du deine Transidentität lebst und z.b. als Frau statt als Biomann lebst sollte dich keiner diskriminieren dürfen, es geht weder den Arbeitgeber noch der Klofrau etwas an und jeder sollte selbst entscheiden auf welche Toilette man geht, sicher es gibt immer wieder Perverse, die diese Regelung ausnutzen aber alle Transmenschen deswegen etwas böses zu unterstellen ist falsch und gemein, die können auf der Herrentoilette genauso sexuell belästigt werden wie Frauen auf der Frauentoilette.


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12.02.2025 um 16:35
Zitat von univerzaluniverzal schrieb:Nope, tatsächlich werden sie hier einfach zwangsläufig vermischt,
Das ist doch das Problem.
Zitat von univerzaluniverzal schrieb:25k in 8 Monaten ist sicher nicht wenig, aber noch weit entfernt von deiner Darstellung von 200k/p.a.
Okay, ich hatte mit dem Zeithorizont von einem Jahr und den 200k tatsächlich die 200k/p.a. impliziert. Das war in dieser Form nicht gut duchdacht. Dennoch sind auch 25k eine Menge Geld, z.B. für viele arbeitslose Menschen, und Zeit ist dann ggf. auch nicht das Problem. Es war im Wesentlichen als Beispiel dafür gedacht, was alles im Zusammespiel von AGG und Selbstbestimmungsgesetz passieren kann. Da kann man kreativ tätig werden.
Zitat von univerzaluniverzal schrieb:Diese Frage ist nicht neu und keine Folge des SBGG, auch bisher gab es trans Personen im Strafvollzug. Und auch bisher schon gab es trans Frauen mit Penis, die im Frauengefängnis einsitzen, weil sie sich als Frauen fühlen. Wie bisher handelt es sich jeweils um Einzelfall-Entscheidungen der Strafvollstreckungsbehörden. Das Justizministerium in Sachsen-Anhalt betont, dass es weder einen Automatismus gebe, noch die betroffene Person ein Wahlrecht habe. Bei Gesprächen vor Haftantritt werde auch geprüft, ob eine "missbräuchliche" Änderung des Personenstandes vorliegt.
In Folge des SBGG verschärft die Situation sich allerdings deutlich, da die Änderung des Geschlechtereintrags jetzt bedingungslos und sehr schnell geht. Von daher ist diese Darstellung verfehlt. Und ob das eine Einzelfallentscheidung bleiben kann, nachdem das SBGG in Kraft getreten ist, wage ich zu bezweifeln. Wir werden sehen, wie Gerichte darüber entscheiden werden.
Zitat von univerzaluniverzal schrieb:Der Schutz vor Missbrauch findet also nicht mehr bei der Geschlechtsänderung statt, die einfach möglich ist, sondern im jeweiligen Anwendungsfall. Der neue Ausweis ist leicht zu erhalten und ermöglicht es einer trans Frau, mit weiblichem Vornamen im Ausweis ohne lange Erklärung zum Beispiel ein Päckchen auf der Post abzuholen. Aber ein Mann, der provozieren will, kommt mit diesem neuen weiblichen Ausweis eben nicht in die Frauensauna.
Das läuft doch voll am Sinn und Zweck des Gesetzes vorbei (auch wenn ich persönlich die Prüfung auf Rechtsmissbrauch für sinnvoll erachte). Es ist doch kein Fortschritt für betroffene Menschen, wenn sie zwar ihr rechtliches Geschlecht problemlos ändern können, dann bei der Durchsetzung ihrer Rechte aber doch wieder von Ermessensentscheidungen der Behörden abhängig sind. Kommt dann doch noch der Psychologe und stellt fest, dass derjenige eigentlich gar keine andere Geschlechtsidentität hat? Ich dache, das kann gar keiner entscheiden außer den betroffenen Menschen selbst? Das ist doch ein klarer Widerspruch.


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12.02.2025 um 16:44
Ach ja, auch interessant:
Nach einer Einschätzung der Bundesregierung kann auch nach Wechsel des Geschlechts der alte Name eines Neonazis genannt werden. Konkret geht es um den Rechtsextremisten Sven Liebich aus Sachsen-Anhalt , der sich heute Marla Svenja Liebich nennt und eine Frau ist.

Das sogenannte Offenbarungsverbot greife nur, »wenn der frühere Name unbekannt war und durch bewusst falsche Anrede ein ›Zwangsouting‹ herbeigeführt wird«, heißt es aus Kreisen des Familienministeriums, das das neue Selbstbestimmungsgesetz mit ausgearbeitet hat. Im Fall Liebich drohten keine Ordnungswidrigkeit und kein Bußgeld, »da ihr früherer Vorname in der breiten Öffentlichkeit bekannt ist«.
Quelle: https://www.bing.com/search?q=Marla+Svenja+Liebich+frauengef%C3%A4ngnis&form=ANNNB1&refig=dc039d40f98446eafa1e476094f9b09a&pc=U531&adppc=EDGEESS

Also ist "Misgendern" und "Deadnaming" jetzt doch okay, wenn z.B. ein Kollege seinen Geschlechtseintrag ändert? Ja, steht tatsächlich so im Gesetz, habe ich eben nachgelesen. Verglichen mit dem, was bisher dazu geschrieben wurde, eine wirklich neue Erkenntnis.


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12.02.2025 um 17:04
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Um deine ggf falsche Darstellung(unabsichtlich sicher) zu verdeutlichen, ist die Beweislast das Substantiv und die Beweiserleichterung das Adjektiv, wie man mit der Beweislast umgeht, sozusagen.
Ich finde du könntest jetzt mal einen Gang runterschalten.
Sie hat das verlinkt, du musst es jetzt nur noch lesen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Beweislast
Normalerweise muss jeder/jede, der/die eine Rechtsverletzung behauptet, den vollen Beweis durch Urkunden, Zeugen, etc hierfür erbringen. Das AGG sieht hier eine Beweislasterleichterung vor: Wenn Sie einen Sachverhalt glaubhaft machen können, der vermuten lässt, dass eine Diskriminierung stattgefunden hat, muss die Gegenseite beweisen, dass sie nicht diskriminiert hat.
Quelle: https://www.agg-ratgeber.de/de/ihre-rechte/beweislast.html
Was ist denn aktuell gerade dein Ziel in diesem Diskurs


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12.02.2025 um 17:07
@Arrakai
ähm, aus welchem Artikel hast Du denn jetzt bitte zitiert? Dein link zeigt ja zig Artikel auf.
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Also ist "Misgendern" und "Deadnaming" jetzt doch okay, wenn z.B. ein Kollege seinen Geschlechtseintrag ändert?
dazu dies:
Rechtsanwalt Oliver Tolmein erklärt, Misgendern und Deadnaming könne unter dieses Offenbarungsverbot fallen, müsse es aber nicht. "Es ist keine Offenbarung, wenn sich zwei Nachbarn über einen Zaun unterhalten, die die Person von früher kennen. Es ist auch keine Offenbarung, wenn ich der Person, die ihren Geschlechtseintrag geändert hat, sage 'Hey, du bist doch ein Mann'." Denn die Person selbst wisse ja um ihren früheren Geschlechtseintrag.

Was TikTokerin Saoirse als Beispiel anführt – nämlich, dass Menschen ihr schrieben, sie sei ein Mann – kann also nach dem SBGG nicht bestraft werden. Es könnte aber Tolmein zufolge als "Beleidigung" strafrechtlich verfolgt werden. Da greife dann Paragraph 185 des Strafgesetzbuches. "Diese Möglichkeit existiert schon seit vielen Jahren, ist aber kein scharfes Schwert".
Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/trans-personen-misgendern-deadnaming-strafe-selbstbestimmungsgesetz-102.html


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12.02.2025 um 17:20
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Das ist doch das Problem.
Eigentlich nicht und ich hatte es auch begründet. Um die Schwächen des AGG auszunutzen, musst du keine Transperson sein, der Eindruck wurde hier aber suggeriert.
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Dennoch sind auch 25k eine Menge Geld, z.B. für viele arbeitslose Menschen, und Zeit ist dann ggf. auch nicht das Problem.
Wie gesagt, ist sicherlich nicht wenig. Bezweifle aber trotzdem, ob das jetzt einen Run an Nachahmern finden wird (einige sicherlich), weil man eben doch nicht so einfach große Summen erlöst und das auch nicht im Vorbeigehen funktioniert.
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Und ob das eine Einzelfallentscheidung bleiben kann, nachdem das SBGG in Kraft getreten ist, wage ich zu bezweifeln. Wir werden sehen, wie Gerichte darüber entscheiden werden.
:ask:
Das SBGG ist bereits in Kraft, aber ja, vor allem im Fall Liebich werden sehen. Bis dahin vertraue ich da eher einer juristischen Einschätzung.
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Das läuft doch voll am Sinn und Zweck des Gesetzes vorbei (auch wenn ich persönlich die Prüfung auf Rechtsmissbrauch für sinnvoll erachte). Es ist doch kein Fortschritt für betroffene Menschen, wenn sie zwar ihr rechtliches Geschlecht problemlos ändern können, dann bei der Durchsetzung ihrer Rechte aber doch wieder von Ermessensentscheidungen der Behörden abhängig sind.
Nope, es ersetzte das TSG, was seinerseits durch die ständige Rechtssprechung in Teilen bereits verfassungswirdrig war. Darüber hinaus musste man damals noch Gutachten und Gerichtsentscheidungen mitmachen, ehe man den Namen ändern konnte, diese Prozedur entfällt jetzt zum Beispiel. Und ansonsten herrscht hier iwie eine leicht abenteuerliche Einstellung zu der Regelung:

Spoiler
Was gilt für den Vereins- und Wettkampfsport?

Das SBGG tastet die Autonomie des Sports nicht an. Nach geltendem Recht entscheiden Sportvereinigungen und Zusammenschlüsse weitgehend in eigener Zuständigkeit darüber, welche Personen zu welchen Wettbewerben zugelassen werden.
---
Was folgt aus dem SBGG für die Vertragsfreiheit, das private Hausrecht und für den Zugang zu geschützten Räumlichkeiten?

Das SBGG (beziehungsweise ein bestimmter Geschlechtseintrag) vermittelt keinen Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen. Die bestehende Rechtslage in Bezug auf die Vertragsfreiheit und das private Hausrecht bleibt durch das Gesetz unberührt. Wie bislang sind gesetzliche Grenzen der Vertragsfreiheit zu beachten (zum Beispiel die Grenzen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - AGG). Danach ist eine Zurückweisung speziell von transgeschlechtlichen Personen allein aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität unzulässig. Unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts sind zulässig, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt (§ 20 AGG). Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt (§ 20 Absatz 1 Nummer 2 AGG). Auch insoweit ändert sich an der bestehenden Rechtslage durch das SBGG nichts.
---
Welche Folgen hat ein geänderter Geschlechtseintrag für den Strafvollzug?

Das SBGG trifft keine Regelungen über den Strafvollzug. Die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug liegt bei den Ländern. Es bleibt insoweit bei der bisherigen Rechtslage. Das bedeutet: Die Unterbringung von Strafgefangenen muss sich nicht allein am Geschlechtseintrag orientieren. Das Grundgesetz und die Fürsorgepflicht der Anstalt verlangen, bei der Unterbringung die Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechte aller Strafgefangenen zu berücksichtigen. Ändert ein Strafgefangener mit dem Geschlechtseintrag "männlich" den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister in "weiblich", können je nach Einzelfall Persönlichkeitsrechte und Sicherheitsinteressen anderer Strafgefangener der Verlegung in ein Frauengefängnis entgegenstehen.

Bisher haben die meisten Landes-Strafvollzugsgesetze Regelungen, die bestimmen, dass Frauen getrennt von Männern untergebracht werden (orientiert an § 140 Absatz 2 Strafvollzugsgesetz). Einzelne Länder haben bereits differenzierte Regelungen zur Unterbringung transgeschlechtlicher Strafgefangener geschaffen (vgl. § 11 Berliner Strafvollzugsgesetz, § 70 Hessisches Strafvollzugsgesetz, § 11 Landesstrafvollzugsgesetz Schleswig-Holstein). Die übrigen Länder können jederzeit folgen und so im Einzelfall passende Lösungen ermöglichen. Die Länder tauschen sich regelmäßig dazu aus, wie der Strafvollzug weiterzuentwickeln ist. Auch die richtige Unterbringung von transgeschlechtlichen Gefangenen ist Gegenstand des Austauschs.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Also ist "Misgendern" und "Deadnaming" jetzt doch okay, wenn z.B. ein Kollege seinen Geschlechtseintrag ändert? Ja, steht tatsächlich so im Gesetz, habe ich eben nachgelesen.
Kommt darauf an, ist dein Nachbar eine Person des öffentlichen Zeitgeschehens, bestand an ihm ein öffentliches Interesse? Dann greift da das Liebich-Beispiel eher nicht, denn:
Das SBGG enthält ein sogenanntes Offenbarungsverbot - als Schutz gegen ein Zwangsouting: Frühere Geschlechtseinträge dürfen ohne Zustimmung der betreffenden Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern oder ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird.
aus dem obigen Link.


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12.02.2025 um 17:29
Zitat von univerzaluniverzal schrieb:Kommt darauf an, ist dein Nachbar eine Person des öffentlichen Zeitgeschehens, bestand an ihm ein öffentliches Interesse? Dann greift da das Liebich-Beispiel eher nicht, denn:
Ganz kurz, zu allem andere habe ich jetzt keine Zeit: Es wird hier ja explizit von Offenbarung gesprochen. Offenbaren kann man ggü. einem Dritten nur etwas, was diesem zuvor nicht bekannt war. Es geht m.E. also um Zwangsouting. Inwieweit das tatsächlich impliziert, dass auch die reine Nutzung des Namens starfbar ist, solange die anderen Anwesenden ihn eh kennen, kann ich nicht abschließend beurteilen. Ich denke aber, dass der Begriff schon mit Absicht genutzt wurde.


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12.02.2025 um 18:10
Zitat von univerzaluniverzal schrieb:Um die Schwächen des AGG auszunutzen, musst du keine Transperson sein, der Eindruck wurde hier aber suggeriert.
Wer hat das suggeriert?


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Was denkt ihr über Transgender?

12.02.2025 um 18:19
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Ich denke aber, dass der Begriff schon mit Absicht genutzt wurde.
Jo, allerdings nicht, um sich an persönlichen Begriffsinterpretationen aufzuhängen :D Muss man auch nicht, dafür gibt es einen Gesetzestext, der u.a. auch regelt, warum Liebich aufgrund seines öffentlichen Bekanntheitsgrades mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgenommen ist, dein Nachbar vermutlich aber nicht.
Zitat von AniaraAniara schrieb:Wer hat das suggeriert?
Du zum Beispiel:
Zitat von AniaraAniara schrieb:Weil ein Transperson-Thema gut in den Transgender-Thread passt.
Zitat von AniaraAniara schrieb:Warum passen Transthemen nicht in den Transgender-Thread? Ist ja wild...
Zitat von AniaraAniara schrieb:Eine Transperson passt nicht in den Transthread, weil es kein Transthema ist.....Ok....



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12.02.2025 um 19:06
Zitat von univerzaluniverzal schrieb:Jo, allerdings nicht, um sich an persönlichen Begriffsinterpretationen aufzuhängen
Und wie ist die juristische Interpretation des Begriffs? Immer her damit...


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