Atomwaffen und Völkerrecht
05.03.2016 um 01:07hoida!
Habe gerade gelesen, dass Russland in der Arktis Atomraketen testen will.
Konnte dem Artikel von N24 nicht entnehmen, ob es sich dabei nur um die Trägerkörper oder um heißes Gut handelt. Eigentlich könnte ich dieses Thread auch im Politikreiter schreiben, aber ich will gar nicht groß auf die Politik eingehen.
Ich habe mich ein wenig mit dem Thema beschäftigt und frage mich, ob Atomwaffen gegen das Völkerrecht verstoßen. Hierzu ein Text von der Website Atomwaffen A- Z :
SpoilerDie wichtigsten Punkte
Die Atomwaffenstaaten argumentierten, die Anfrage der UN sei politisch zu brisant, um für den Gerichtshof befasst zu werden. Der Gerichtshof war jedoch nicht dieser Meinung. Er war auch nicht von dem Argument überzeugt, dass eine Behandlung der Anfrage die laufenden Abrüstungsverhandlungen stören könnte.
Die Richter waren übereinstimmend der Meinung, der Einsatz von Atomwaffen verstoßen gegen das Recht auf Leben und gegen die Genozidkonvention.
Sie lehnten das Argument der Atomwaffenstaaten und ihrer Bündnispartner ab, dass alle völkerrechtlichen Verträge zum Schutze der Umwelt nur im Frieden gelten.
Der Gerichtshof wies auf die besonderen Eigenschaften der Atomwaffen hin, die bei keinen anderen Waffen vorhanden seien. Atomwaffen seien eine ernste Gefahr für zukunftige Generationen. Radioaktivität könne der Umwelt, den Lebensmitteln und dem Ökosystem des Meeres schaden. Sie verursache genetische Schäden und Krankheiten in zukünftigen Generationen.
Wenn der Einsatz von Gewalt gegen Völkerrecht verstößt, dann ist auch die Androhung von Gewalt völkerrechtswidrig. Der Besitz von Atomwaffen könnte bereits als Androhung verstanden werden.
Die Abkommen über Atomwaffen - z.B. der Atomwaffensperrvertrag oder die Verträge über atomwaffenfreie Zonen - dürfen nicht als eine Legitimation der Atomwaffen interpretiert werden. Diese Abkommen weisen auf das wachsende Bedürfnis hin, die Welt endgültig von Atomwaffen zu befreien.
Der Gerichtshof lehnte es ab, eine Aussage über den Rechtsstatus der Politik der atomaren Abschreckung zu machen.
Die Grundprinzipien des Völkerrechts - es darf kein unnötiges oder schwerstes Leid verursacht werden, unterschiedslos Zivilpersonen und Soldaten getroffen, das Territorium neutraler Staaten verletzt oder unverhältnismäßige Vergeltungsmaßnahmen ausgeübt werden - gelten genauso für Atomwaffen wie für jede andere Waffe.
Der Argumentation, es gäbe auch einen ,sauberen" Einsatz von kleinen taktischen Atomwaffen, der dann legal sei, wollte das Gericht nicht folgen. Ein solcher Einsatz würde die Gefahr der Eskalation in sich bergen, die bis zum Einsatz von Atomwaffen mit großer Sprengkraft führen kann.
Der Einsatz und die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen wären grundsätzlich völkerrechtswidrig.
Für den extremen Fall von Selbstverteidigung, in dem die Existenz eines Staates gefährdet wäre, konnte der Gerichtshof nicht entscheiden, ob der Einsatz von Atomwaffen gegen Völkerrecht verstoßen würde.
Es besteht eine Verpflichtung, Verhandlungen zu beginnen, die zur vollständigen Abschaffung von Atomwaffen führen. Dieser Weg sei der tauglichste, um dem rechtlichen Dilemma zu entkommen.
Zur Umwelt: "Das Gericht erkennt, dass die Umwelt täglich bedroht ist und dass der Einsatz von Atomwaffen eine Umweltkatastrophe bedeuten könnte. Das Gericht erkennt zudem, daß die Umwelt keine Abstraktion ist, sondern für den Lebensraum, die Lebensqualität und besonders die Gesundheit der Menschen, einschließlich ungeborener Generationen, steht.
Der Gerichtshof zu Atomwaffen: "Laut dem dem Gericht präsentierten Material sind die ersten zwei Ursachen der Zerstörung (Hitze und Energie, d.R.) entschieden kraftvoller als die Zerstörung durch andere Waffen, und auch das Phänomen der Strahlung ist eine Besonderheit der Atomwaffen. Diese Chararkteristika machen die Atomwaffe potentiell katastrophal. Die Zerstörungskraft von Atomwaffen kann weder im Raum noch in der Zeit begrenzt werden. Sie haben das Potential jegliche Zivilisation und das vollständige Ökosystem des Planeten zu zerstören."
Um alle lesefaulen die Arbeit abzunehmen:
Generell vertritt der Internationale Gerichtshof in Den Haag die Auffassung, dass Androhung und Einsatz von Atomwaffen gegen das Völkerrecht verstößt. Grund ist in erster Linie die Zerstörung von Umwelt und die damit verbundenen Schäden an den folgenden Generationen (Strahlung und die Wirkung auf die DNA).
Worauf ich eigentlich hinaus will ist, dass in meinen Augen, alleine die seit 1945 gemachten Atomwaffentests (über 2000) bereits gegen das Völkerrecht verstoßen müssten. Es ist Menschlich nicht tragbar.
Auf der Website heisst es weiter:
Theoretisch müsste man alle Staaten, die diese Tests gemacht haben, doch nach Den Haag schleifen und sie Anklagen?
- Auch wenn die Wissenschaftler dieser Staaten behaupten, dass die Langzeitschäden gering ausfallen, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Masse an Tests tatsächlich so unbedenklich ist. Atomare Strahlung ist das Schlimmste, was diese Welt zu bieten hat, da sie ganze Landstriche für immer unbewohnbar macht.
Das wir auf der Erde auch natürliche radioaktive Elemente haben, sollte zwar bewusst sein, aber muss man auch bedenken, dass die schiere Anzahl der Tests und eben auch die damit erzeugte radioaktivität, die Erde stärker belasten, als die natürlichen Vorkommen.
`Gesund, kann das ganze nicht sein.
Wie seht ihr das, aus Menschlicher , ethischer Sicht?
Habe gerade gelesen, dass Russland in der Arktis Atomraketen testen will.
Konnte dem Artikel von N24 nicht entnehmen, ob es sich dabei nur um die Trägerkörper oder um heißes Gut handelt. Eigentlich könnte ich dieses Thread auch im Politikreiter schreiben, aber ich will gar nicht groß auf die Politik eingehen.
Ich habe mich ein wenig mit dem Thema beschäftigt und frage mich, ob Atomwaffen gegen das Völkerrecht verstoßen. Hierzu ein Text von der Website Atomwaffen A- Z :
SpoilerDie wichtigsten Punkte
Die Atomwaffenstaaten argumentierten, die Anfrage der UN sei politisch zu brisant, um für den Gerichtshof befasst zu werden. Der Gerichtshof war jedoch nicht dieser Meinung. Er war auch nicht von dem Argument überzeugt, dass eine Behandlung der Anfrage die laufenden Abrüstungsverhandlungen stören könnte.
Die Richter waren übereinstimmend der Meinung, der Einsatz von Atomwaffen verstoßen gegen das Recht auf Leben und gegen die Genozidkonvention.
Sie lehnten das Argument der Atomwaffenstaaten und ihrer Bündnispartner ab, dass alle völkerrechtlichen Verträge zum Schutze der Umwelt nur im Frieden gelten.
Der Gerichtshof wies auf die besonderen Eigenschaften der Atomwaffen hin, die bei keinen anderen Waffen vorhanden seien. Atomwaffen seien eine ernste Gefahr für zukunftige Generationen. Radioaktivität könne der Umwelt, den Lebensmitteln und dem Ökosystem des Meeres schaden. Sie verursache genetische Schäden und Krankheiten in zukünftigen Generationen.
Wenn der Einsatz von Gewalt gegen Völkerrecht verstößt, dann ist auch die Androhung von Gewalt völkerrechtswidrig. Der Besitz von Atomwaffen könnte bereits als Androhung verstanden werden.
Die Abkommen über Atomwaffen - z.B. der Atomwaffensperrvertrag oder die Verträge über atomwaffenfreie Zonen - dürfen nicht als eine Legitimation der Atomwaffen interpretiert werden. Diese Abkommen weisen auf das wachsende Bedürfnis hin, die Welt endgültig von Atomwaffen zu befreien.
Der Gerichtshof lehnte es ab, eine Aussage über den Rechtsstatus der Politik der atomaren Abschreckung zu machen.
Die Grundprinzipien des Völkerrechts - es darf kein unnötiges oder schwerstes Leid verursacht werden, unterschiedslos Zivilpersonen und Soldaten getroffen, das Territorium neutraler Staaten verletzt oder unverhältnismäßige Vergeltungsmaßnahmen ausgeübt werden - gelten genauso für Atomwaffen wie für jede andere Waffe.
Der Argumentation, es gäbe auch einen ,sauberen" Einsatz von kleinen taktischen Atomwaffen, der dann legal sei, wollte das Gericht nicht folgen. Ein solcher Einsatz würde die Gefahr der Eskalation in sich bergen, die bis zum Einsatz von Atomwaffen mit großer Sprengkraft führen kann.
Der Einsatz und die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen wären grundsätzlich völkerrechtswidrig.
Für den extremen Fall von Selbstverteidigung, in dem die Existenz eines Staates gefährdet wäre, konnte der Gerichtshof nicht entscheiden, ob der Einsatz von Atomwaffen gegen Völkerrecht verstoßen würde.
Es besteht eine Verpflichtung, Verhandlungen zu beginnen, die zur vollständigen Abschaffung von Atomwaffen führen. Dieser Weg sei der tauglichste, um dem rechtlichen Dilemma zu entkommen.
Zur Umwelt: "Das Gericht erkennt, dass die Umwelt täglich bedroht ist und dass der Einsatz von Atomwaffen eine Umweltkatastrophe bedeuten könnte. Das Gericht erkennt zudem, daß die Umwelt keine Abstraktion ist, sondern für den Lebensraum, die Lebensqualität und besonders die Gesundheit der Menschen, einschließlich ungeborener Generationen, steht.
Der Gerichtshof zu Atomwaffen: "Laut dem dem Gericht präsentierten Material sind die ersten zwei Ursachen der Zerstörung (Hitze und Energie, d.R.) entschieden kraftvoller als die Zerstörung durch andere Waffen, und auch das Phänomen der Strahlung ist eine Besonderheit der Atomwaffen. Diese Chararkteristika machen die Atomwaffe potentiell katastrophal. Die Zerstörungskraft von Atomwaffen kann weder im Raum noch in der Zeit begrenzt werden. Sie haben das Potential jegliche Zivilisation und das vollständige Ökosystem des Planeten zu zerstören."
Um alle lesefaulen die Arbeit abzunehmen:
Generell vertritt der Internationale Gerichtshof in Den Haag die Auffassung, dass Androhung und Einsatz von Atomwaffen gegen das Völkerrecht verstößt. Grund ist in erster Linie die Zerstörung von Umwelt und die damit verbundenen Schäden an den folgenden Generationen (Strahlung und die Wirkung auf die DNA).
Worauf ich eigentlich hinaus will ist, dass in meinen Augen, alleine die seit 1945 gemachten Atomwaffentests (über 2000) bereits gegen das Völkerrecht verstoßen müssten. Es ist Menschlich nicht tragbar.
Auf der Website heisst es weiter:
Die IPPNW-Studie "Radioaktive Verseuchung von Himmel und Erde" schätzt die weltweite Zahl tödlicher Krebsfälle durch oberirdische Atomtests bis zum Jahr 2000 auf 430 000. Der Strahlenbiologe Prof. Roland Scholz von der Universität München geht von einer höheren Opferzahl aus. Nach seinen Berechnungen (nach Hoffman 1989, Köhnlein und Nussbaum 1991 und Straume 1995) führe allein die äußere Fallout-Strahlenbelastung bis zum Jahr 2000 zu 3 Millionen zusätzlichen Krebstoten.Unser bester Freund, der Amerikaner hat die meisten Tests durchgeführt, gefolgt von Russland (mit UDSSR).
Theoretisch müsste man alle Staaten, die diese Tests gemacht haben, doch nach Den Haag schleifen und sie Anklagen?
- Auch wenn die Wissenschaftler dieser Staaten behaupten, dass die Langzeitschäden gering ausfallen, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Masse an Tests tatsächlich so unbedenklich ist. Atomare Strahlung ist das Schlimmste, was diese Welt zu bieten hat, da sie ganze Landstriche für immer unbewohnbar macht.
Das wir auf der Erde auch natürliche radioaktive Elemente haben, sollte zwar bewusst sein, aber muss man auch bedenken, dass die schiere Anzahl der Tests und eben auch die damit erzeugte radioaktivität, die Erde stärker belasten, als die natürlichen Vorkommen.
`Gesund, kann das ganze nicht sein.
Wie seht ihr das, aus Menschlicher , ethischer Sicht?