Kann ein Mensch in der geschlossenen Psychatrie heiraten?
01.03.2015 um 05:02Saturius schrieb:In der Regel umfasst die gesetzliche Betreuung auch Vermögensfürsorge. Eine Ehe fällt das defintiv drunter.Sorry, und das stimmt eben nicht. Die Ehe unterliegt eben nicht dem Einwilligungsvorbehalt des Betreuers.
Ergo:
Eingewiesene nach 1906 in einem Wohnheim sind IMMER von einer Ehe ausgeschlossen außer der Betreuer stimmt zu.
Steht ausdrücklich so im 1903 BGB.