§1304
Wer geschäftsunfähig ist, kann eine Ehe nicht eingehen.
Und das kleine Wörtchen "geschäftsunfähig" ist das entscheidende.
Denn auch Menschen mit gesetzlicher Betreuung sind nicht gleichzeitig geschäftsunfähig. Da gibt es eingeschränkt geschäftsfähig (rechtsgschäfte sind schwebend, bis der Betreuer diesen widerspricht) sofern gewisse Teile von Rechtsgeschäften ausgeschlossen sind.
Es gibt aber auch voll geschäftsfähige in einer gesetzlichen Betreuung.
@der_wicht Ja, viele denken leider wirklich so. Psychiatrie gleich geistig unzurechnungsfähig. Leider.
@Agnodike Ich wüsste nicht, was ich dir in den Mund gelegt habe... ich habe lediglich deine Aussage zitiert und diese noch etwas ergänzt.
KoMaCoPy schrieb:Und wahrscheinlich folgt auf so einen Wunsch eines Patienten sowieso gleich noch ein psychologisches Gutachten dazu bevor soetwas eingewilligt wird.
Eigentlich nicht. Ist nur abhängig von dem Grund seines Aufenthalts dort.
Jemand, der sich das Leben nehmen wollte, wird dort relativ Problemlos heiraten können. Wohingegen jemand mit Schizophrenie da wohl eher schon eine Untersuchung über sich ergehen lassen müsste.
Letztere sind aber in der regel auch nicht voll geschäftsfähig.
Jeder, der voll geschäftsfähig ist, darf heiraten. Ob nun Alkoholiker, Fixer oder Suizidaler.