Kann ein Mensch in der geschlossenen Psychatrie heiraten?
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Psychiatrie, Heirat, Geschlossene ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Kann ein Mensch in der geschlossenen Psychatrie heiraten?
28.02.2015 um 02:03@der_wicht
Ja, da solltest du vielleicht mal ein bisschen nachholen :D
@Saturius
Super, danke für die Infos :Y:
Da ich nie heiraten wollte und will, habe ich mich mit so etwas auch nie befasst :D
Ja, da solltest du vielleicht mal ein bisschen nachholen :D
@Saturius
Super, danke für die Infos :Y:
Da ich nie heiraten wollte und will, habe ich mich mit so etwas auch nie befasst :D
Kann ein Mensch in der geschlossenen Psychatrie heiraten?
28.02.2015 um 02:03Zerox schrieb:Wenn ich morgen zum Standesamt gehe und sage ich will xyz heiraten, kann dann am selbigem Tag die Hochtzeit stattfinden?Nein, der Standesbeamte braucht Zeit... Darum gibts dafür Termine.
Es braucht Geburtsurkunden/Familienbücher...
Kann ein Mensch in der geschlossenen Psychatrie heiraten?
28.02.2015 um 02:04Kann ein Mensch in der geschlossenen Psychatrie heiraten?
28.02.2015 um 02:05@froulein
@aseria23
@Agnodike
@der_wicht
@KoMaCoPy
@Saturius
@Zerox
hey an alle!
hier wurde ja schon viel besprochen habe es nur überflogen....viel Bullshit dabei ;)
aber ja logo geht das auch in einer geschlossenen Psychiatrie also wenn der Bewohner nach §1906 BGB untergebracht ist....hatten wir hier vorletztes Jahr glaub ich das 2 Bewohner geheiratet haben.
wie schon irgendjemand ganz treffend gesagt hat gibt es so gut wie keine Entmündigung mehr.... die Bewohner haben ALLE eine gesetzliche Betreeug ohne die ja auch die geschlossene Unterbringung (außer im Akutfall) garnicht möglich wär....
Ich arbeite in der geschlossenen Psychiatrie falls ihr noch ne Frage habt.
L.G. !
@aseria23
@Agnodike
@der_wicht
@KoMaCoPy
@Saturius
@Zerox
hey an alle!
hier wurde ja schon viel besprochen habe es nur überflogen....viel Bullshit dabei ;)
aber ja logo geht das auch in einer geschlossenen Psychiatrie also wenn der Bewohner nach §1906 BGB untergebracht ist....hatten wir hier vorletztes Jahr glaub ich das 2 Bewohner geheiratet haben.
wie schon irgendjemand ganz treffend gesagt hat gibt es so gut wie keine Entmündigung mehr.... die Bewohner haben ALLE eine gesetzliche Betreeug ohne die ja auch die geschlossene Unterbringung (außer im Akutfall) garnicht möglich wär....
Ich arbeite in der geschlossenen Psychiatrie falls ihr noch ne Frage habt.
L.G. !
Kann ein Mensch in der geschlossenen Psychatrie heiraten?
28.02.2015 um 02:09Also ich hab ja nicht anderes gesagt ...
und nein ich bin wunschlos Glücklich
und nein ich bin wunschlos Glücklich
Kann ein Mensch in der geschlossenen Psychatrie heiraten?
28.02.2015 um 02:10Also wenn ich den Wikipedia Artikel jetzt um diese Urhzeit tatsächlich aufmerksam genug gelesen habe, dann ist ein Familienbuch zur Eheschließung nicht notwendig.
----> Wikipedia: Familienbuch (Deutschland)
----> Wikipedia: Familienbuch (Deutschland)
Kann ein Mensch in der geschlossenen Psychatrie heiraten?
28.02.2015 um 02:20ist der typ in der psychatrie nicht froh wenn er überhaupt eine frau hat mit der er seine nähe teilen kann, wozu der ganze papierkram?
Kann ein Mensch in der geschlossenen Psychatrie heiraten?
28.02.2015 um 02:24@leapp
Also wenn ich dort sitzen würde und sich jemand liebevoll um mich kümmern würde, würde ich mich auch freuen, keine Frage. Aber von Bekannten weiß ich, dass man als "Lebensgefährte" nicht einmal annährend soviel Mitspracherecht / besuchsrecht etc hat wie als "Ehepartner". Deswegen wird der Papierkram sicherlich in dem ein oder anderem Fall wichtig sein. Außerdem ist es ja den betroffenen Personen zu überlassen, ob sie eine Eheschließung für notwendig / sinnvoll halten oder nicht.
Also wenn ich dort sitzen würde und sich jemand liebevoll um mich kümmern würde, würde ich mich auch freuen, keine Frage. Aber von Bekannten weiß ich, dass man als "Lebensgefährte" nicht einmal annährend soviel Mitspracherecht / besuchsrecht etc hat wie als "Ehepartner". Deswegen wird der Papierkram sicherlich in dem ein oder anderem Fall wichtig sein. Außerdem ist es ja den betroffenen Personen zu überlassen, ob sie eine Eheschließung für notwendig / sinnvoll halten oder nicht.
Kann ein Mensch in der geschlossenen Psychatrie heiraten?
28.02.2015 um 02:24@Cypher01
Irgendwie bin ich überrascht, dass doch welche dort heiraten und...wiederum auch nicht.
Vor allem da ja selbstverständlich iz dass die Menschen dort labil sind und auf einen Neubeginn hoffen.
Da iz man auch meist dazu veranlagt nach etwas zu suchen woran man sich festhalten kann.
In welchem Bereich arbeitest du dort, falls ich ich nicht zu neugierig bin?
Irgendwie bin ich überrascht, dass doch welche dort heiraten und...wiederum auch nicht.
Vor allem da ja selbstverständlich iz dass die Menschen dort labil sind und auf einen Neubeginn hoffen.
Da iz man auch meist dazu veranlagt nach etwas zu suchen woran man sich festhalten kann.
In welchem Bereich arbeitest du dort, falls ich ich nicht zu neugierig bin?
Kann ein Mensch in der geschlossenen Psychatrie heiraten?
28.02.2015 um 02:32@KoMaCoPy
ist ein bisschen zu einfach gesagt...du musst dazu aber auch wissen das die meisten Menschen in der geschlossenen Psychiatrie oft bereits chronifiziert sind d.h. sie sind nicht das erste mal da und werden wohl auch nach Entlassung immer wieder kommen....traurig aber wahr....
also wenn du dir jetzt mal kurz vorstellen magst das sich 2 Menschen die beide seit jahren immer wieder einen neuen Beschluss bekommen sich in allen Hoch- und Tiefphasen kennen und nur sich haben irgendwann aus ihrer "Beziehung" mehr machen möchten....
Ist alles ein wenig kurz gefasst aber ich bin grade etwas schreibfaul :) wenn du Detailfragen hast nur zu bitte.... ;)
Ich arbeite in der größten Psychiatrie in Niedersachsen und dort im geschlosseen psychiatrischen Heimbereich auf einer reinen Männerstation...
ist ein bisschen zu einfach gesagt...du musst dazu aber auch wissen das die meisten Menschen in der geschlossenen Psychiatrie oft bereits chronifiziert sind d.h. sie sind nicht das erste mal da und werden wohl auch nach Entlassung immer wieder kommen....traurig aber wahr....
also wenn du dir jetzt mal kurz vorstellen magst das sich 2 Menschen die beide seit jahren immer wieder einen neuen Beschluss bekommen sich in allen Hoch- und Tiefphasen kennen und nur sich haben irgendwann aus ihrer "Beziehung" mehr machen möchten....
Ist alles ein wenig kurz gefasst aber ich bin grade etwas schreibfaul :) wenn du Detailfragen hast nur zu bitte.... ;)
Ich arbeite in der größten Psychiatrie in Niedersachsen und dort im geschlosseen psychiatrischen Heimbereich auf einer reinen Männerstation...
Kann ein Mensch in der geschlossenen Psychatrie heiraten?
28.02.2015 um 03:39Cypher01 schrieb: die Bewohner haben ALLE eine gesetzliche Betreeug ohne die ja auch die geschlossene Unterbringung (außer im Akutfall) garnicht möglich wär....Wie du schon selbst geschrieben hast
Cypher01 schrieb:viel BullshitIch war selbst 3 Wochen in einer geschlossenen Abteilung Bewohner, und ich war weder entmündigt, noch hatte ich eine Betreuung.
Außerdem habe ich lange Zeit beim Gericht unter anderem auch Vormundschaft-/Familiengericht gearbeitet.
Ich hatte einen Verfahrenspfleger und eine Anhörung vom Richter. Also ein Einweisung nach PsychKG, aber ich hatte keine
Cypher01 schrieb:gesetzliche Betreeug ohne die ja auch die geschlossene Unterbringung (außer im Akutfall) garnicht möglich wär....Dort war auch eine Patientin seit 2 Monaten. Ohne Betreuung sondern durch selbsteinweisung.
Vllt solltest du deine Akten etwas sorgfältiger studieren oder aber eure Abteilung ist nur mit solchen Patienten bestückt.
@Zerox
Zerox schrieb:Also wenn ich den Wikipedia Artikel jetzt um diese Urhzeit tatsächlich aufmerksam genug gelesen habe, dann ist ein Familienbuch zur Eheschließung nicht notwendig.Entschuldige, ist von mir etwas unklar formuliert gewesen und zu kurz gefasst...
Abstammungsurkunde, Personalausweis, bei evtl betreuung das Aktenzeichen ob es von vornherein einen Ausschluss für die Eheschließung gibt...
Das Familienbuch kann reichen, wenn keine Abstammungsurkunde/Geburtsurkunde mehr vorliegt.
Kann ein Mensch in der geschlossenen Psychatrie heiraten?
28.02.2015 um 03:50@Saturius
was hast du denn??
für 3 Wochen brauch man ja auch kein Beschluss und auch keine Entmündigung (die es ja auch fast nicht mehr gibt WIE ICH JA AUCH GESCHRIEBEN HAB) und dafür brauch man auch keine Betreuung....so wie du bereits geschrieben hast....
DU solltest mal sorgfältiger lesen anstatt gleich klug zu kacken ;)
ICH habe mich auf eine geschlossene Unterbringung nach §1906 BGB bezogen (wie oben SCHON EINMAL) von mir geschrieben...und diese Form der Unterbringung ist in unserer Einrichtung (die größte in Niedersachsen über 1000 Mitarbeiter) NICHT ohne einen Betreuuer sowie den dazugehörigen richterlichen Beschluss möglich.
und zu der Patientin mit den 2 Monaten.... WIE DU BEREITS GESCHRIEBEN HAST.....DURCH SELBSTEINWEISUNG ;)
damit ist ja alles geklärt.....ich wälze dann mal weiter meine "AKTEN" :D
und du kannst ja nochmal ein bisschen Googeln.....
was hast du denn??
für 3 Wochen brauch man ja auch kein Beschluss und auch keine Entmündigung (die es ja auch fast nicht mehr gibt WIE ICH JA AUCH GESCHRIEBEN HAB) und dafür brauch man auch keine Betreuung....so wie du bereits geschrieben hast....
DU solltest mal sorgfältiger lesen anstatt gleich klug zu kacken ;)
ICH habe mich auf eine geschlossene Unterbringung nach §1906 BGB bezogen (wie oben SCHON EINMAL) von mir geschrieben...und diese Form der Unterbringung ist in unserer Einrichtung (die größte in Niedersachsen über 1000 Mitarbeiter) NICHT ohne einen Betreuuer sowie den dazugehörigen richterlichen Beschluss möglich.
und zu der Patientin mit den 2 Monaten.... WIE DU BEREITS GESCHRIEBEN HAST.....DURCH SELBSTEINWEISUNG ;)
damit ist ja alles geklärt.....ich wälze dann mal weiter meine "AKTEN" :D
und du kannst ja nochmal ein bisschen Googeln.....
Kann ein Mensch in der geschlossenen Psychatrie heiraten?
28.02.2015 um 03:55@Cypher01
Ja, aber auf der geschlossenen sind nicht nur Unterbringungen nach 1906 ... 1906er sind nur Unterbringungen auf Antrag des Betreuers. Nicht die Zwangseinweisungen von Staatsgwalten. ;)
EDIT:
Unterbringungen nach 1906 korrelieren mit dem PsychKG, aber haben nicht zeitgleich eine geschäftsunfähig zurfolge.
Cypher01 schrieb:für 3 Wochen brauch man ja auch kein Beschluss und auch keine EntmündigungBei einer Zwangseinweisung braucht es sehrwohl einen Beschluss und eine Anhörung binnen 24 Std. Da ich nicht freiwilig mitgegangen bin.
Cypher01 schrieb:keine Entmündigung (die es ja auch fast nicht mehr gibt WIE ICH JA AUCH GESCHRIEBEN HAB)Das habe ich nur nochmal ergänzend geschrieben. Hab gelesen, dass du es auch selbst schon ausgeschlossen hast.
Ja, aber auf der geschlossenen sind nicht nur Unterbringungen nach 1906 ... 1906er sind nur Unterbringungen auf Antrag des Betreuers. Nicht die Zwangseinweisungen von Staatsgwalten. ;)
EDIT:
Unterbringungen nach 1906 korrelieren mit dem PsychKG, aber haben nicht zeitgleich eine geschäftsunfähig zurfolge.
Kann ein Mensch in der geschlossenen Psychatrie heiraten?
28.02.2015 um 04:04@Saturius
DU hast vorher nicht ZWANGSEINWEISUNG geschrieben ;) siehe oben....
ICH arbeite im geschlossenen Psychiatrischen Heimbereich und hier können NUR Menschen mit einem 1906er untergebracht werden....ich arbeite nicht in einem klinischen- oder einem Akutbereich.
DU hast vorher nicht ZWANGSEINWEISUNG geschrieben ;) siehe oben....
ICH arbeite im geschlossenen Psychiatrischen Heimbereich und hier können NUR Menschen mit einem 1906er untergebracht werden....ich arbeite nicht in einem klinischen- oder einem Akutbereich.
Kann ein Mensch in der geschlossenen Psychatrie heiraten?
28.02.2015 um 04:10@Cypher01
Also nochmal, weil du es nicht genauer expliziert hast
Es gibt Zwangseinweisungen nach PschKG und nach BGB
Das eine ist §10 PsychKG und das ander 1906 BGB.
Bei PsychKG MUSS AUSNAHMSLOS eine Anhörung des Betroffenen binnen 24 Std vom Richter erfolgen und per Beschluss erlassen werden, welcher bei der Anhörung dann erlassen wird und später in schriftform zugestellt.
Und in geschlossenen Abteilungen (allgemein gehalten und wird nicht auf Heimbereich oder Klinschen Bereich differenziert), sind beide Fälle möglich.
Du arbeitest in einem Heimbereich der nunmal eben einen Sonderfall darstellt.
Da dieser Thread aber überwiegend allgemein gehalten wird... Auf einer klinischen Abteilung sind 1906er als auch 10er.
1906er sind IMMER von Betreuung betroffen.
10er sind NICHT IMMER von Betreuung betroffen.
Heimunterbringenen sind IMMER von Betreuung betroffen.
Klnische Unterbringungen sind IMMER von beidem betroffen.
Da muss man einfach klar differenzieren.
Ich kann auch nicht Rechte von Senioren im Altenheim mit denen von Senioren in einem Demenzheim gleichsetzen.
Also nochmal, weil du es nicht genauer expliziert hast
Es gibt Zwangseinweisungen nach PschKG und nach BGB
Das eine ist §10 PsychKG und das ander 1906 BGB.
Bei PsychKG MUSS AUSNAHMSLOS eine Anhörung des Betroffenen binnen 24 Std vom Richter erfolgen und per Beschluss erlassen werden, welcher bei der Anhörung dann erlassen wird und später in schriftform zugestellt.
Cypher01 schrieb:DU hast vorher nicht ZWANGSEINWEISUNG geschrieben ;) siehe oben....In diesem Thread ist die Rede von einer geschlossenen Abteilung/Psychiatrien.
Und in geschlossenen Abteilungen (allgemein gehalten und wird nicht auf Heimbereich oder Klinschen Bereich differenziert), sind beide Fälle möglich.
Du arbeitest in einem Heimbereich der nunmal eben einen Sonderfall darstellt.
Da dieser Thread aber überwiegend allgemein gehalten wird... Auf einer klinischen Abteilung sind 1906er als auch 10er.
1906er sind IMMER von Betreuung betroffen.
10er sind NICHT IMMER von Betreuung betroffen.
Heimunterbringenen sind IMMER von Betreuung betroffen.
Klnische Unterbringungen sind IMMER von beidem betroffen.
Da muss man einfach klar differenzieren.
Ich kann auch nicht Rechte von Senioren im Altenheim mit denen von Senioren in einem Demenzheim gleichsetzen.
Kann ein Mensch in der geschlossenen Psychatrie heiraten?
28.02.2015 um 04:14@Saturius
ok danke das du mir nochmal alles erklärt hast was ich bereits seit meiner Ausbildung weiß... ^^
aber hast recht...es wurde nicht genauer differenziert....
ok danke das du mir nochmal alles erklärt hast was ich bereits seit meiner Ausbildung weiß... ^^
aber hast recht...es wurde nicht genauer differenziert....
Kann ein Mensch in der geschlossenen Psychatrie heiraten?
28.02.2015 um 04:18@Cypher01
Ich mag ja eigentlich Zynismus... Aber in dem Fall doch etwas schnittig ;)
Mir ist klar, dass dir als Mitarbeiter in einer solchen Einrichung die gesetzeslage bewusst sein müsste.
Aber glaub mir, ich hab schon Pferde kotzen sehen.
Außerdem:
In Wohnheimen JA (nur 1906 BGB)
In Psychiatrien NEIN (1906 BGB als auch 10 PsychKG)
Entweder hast du es einfach nur versäumt bei dir genauer zu differenzieren, oder ich habs einfach nicht rauslesen können, wofür ich mich dann schon im Vorhinein entschuldige.
Ich mag ja eigentlich Zynismus... Aber in dem Fall doch etwas schnittig ;)
Mir ist klar, dass dir als Mitarbeiter in einer solchen Einrichung die gesetzeslage bewusst sein müsste.
Aber glaub mir, ich hab schon Pferde kotzen sehen.
Außerdem:
Cypher01 schrieb:die Bewohner haben ALLE eine gesetzliche Betreeug ohne die ja auch die geschlossene Unterbringung (außer im Akutfall) garnicht möglich wär....Und dieser Satz ist einfach schlicht und ergreifend FALSCH.
In Wohnheimen JA (nur 1906 BGB)
In Psychiatrien NEIN (1906 BGB als auch 10 PsychKG)
Entweder hast du es einfach nur versäumt bei dir genauer zu differenzieren, oder ich habs einfach nicht rauslesen können, wofür ich mich dann schon im Vorhinein entschuldige.
Kann ein Mensch in der geschlossenen Psychatrie heiraten?
28.02.2015 um 04:25@Saturius
oh mann... ok der Satz ist nicht ganz falsch... weil ich ihn halt aus der Routine heraus genau auf meinen Arbeitsbereich, also den Psychiatrischen Heimbereich bezogen habe...und WIR (also der teil unser Einrichtung) gelten ja als Wohnheim.
ich habe ja geschrieben "die Bewohner" damit meinte ich dann die HIER in dem Heimbereich leben....
oh mann... ok der Satz ist nicht ganz falsch... weil ich ihn halt aus der Routine heraus genau auf meinen Arbeitsbereich, also den Psychiatrischen Heimbereich bezogen habe...und WIR (also der teil unser Einrichtung) gelten ja als Wohnheim.
ich habe ja geschrieben "die Bewohner" damit meinte ich dann die HIER in dem Heimbereich leben....
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