@Roofblaster offiziell ist nur das Sammeln von Leergut das Kriterium. Aber ob die Anwendung der Regel allein daran festgemacht wird?
Ich könnte mir gut vorstellen, dass es schwierig ist, beispielsweise jemanden ein Hausverbot auszusprechen, weil er dreckig ist oder stinkt, der Nachweis ist nicht trivial, gegen einen solchen Vorwurf könnte er sich wehren, ihn von sich weisen.
Es ist eben einfacher, die Möglichkeit für ein Hausverbot für alle Flaschensammler (einfach nachzuweisen) einzurichten, dieses aber dann nur auf die anzuwenden, die negativ dabei auffallen. Das ist keine schöne Konstruktion, aber vermutlich juristisch einfacher.
PS: persönlich würde ich ja für die beste Lösung "akkreditierte Pfandsammler" finden: wer Pfandflaschen sammeln will, muss sich dafür erst bei dem Verwalter des jeweiligen Areals (zB. Flughafenverwaltung, Bahnverwaltung, auf öffentlichen Plätzen beim Ordnungsamt o.ä.) eine Zulassung holen. Die bekommt nur, wer in dem jeweiligen Bezirk gemeldet ist. Wer besoffen oder unter Drogen rumläuft, wer Müll rumschmeisst usw. verliert die Erlaubnis. Dafür sorgt der jeweilige Verwalter dafür, dass nicht zuviele Erlaubnisse verteilt werden, sodass jedem Sammler genug Sammelareal bleibt.