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Aufhebung des Inzest-Verbots

1.448 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Moral, Inzest ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 14:55
@babykecks
Inzest wird hierzulande läppisch bestraft und nicht hart. Das Verbot ist allerdings ein toter Paragraph das wenn es nur um Inzest(nicht um Inzucht) kaum anwendbar ist....


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 14:56
Ich weiß nicht... ich weiß nicht... das wird mir hier einfach zu viel... im Moment, so denke ich, ist es gut, wie es gerade gesetzlich geregelt ist. Das läuft doch, meiner Meinung nach, ganz gut.

Ich meine, Bruder und Schwester können ja schon alles mögliche miteinander machen, außer eben dem vaginalen Kontakt... da denke ich auch manchmal, was das soll... dann kann man das andere auch zulassen... es ist eben doch die Befürchtung der Schwangerschaft, habe ich so das Gefühl, dass den Gesetzgeber davon abhält, es letztendlich vollends zu legalisieren.

Aber es stimmt schon... es sind verschwindend geringe Zahlen, denke ich mal, wo Bruder und Schwester sich so finden und lieben... es werden wirklich nicht viele sein.

Wenn ich daran denke, wa so abgeht unter gemischten Geschwistern... also, ich habe ja zwei Brüder, aber alle anderen Familien, wo es Bruder und Schwester gab... DAS war alles andere als einfach, wenn die sich mal verstanden haben untereinander, dann war das schon ein absoluter Glücksfall.

Eigentlich ekelt man sich vor dem Gedanken, mit seiner Schwester nur irgendetwas zu machen... meistens will man höchstwahrscheinlich selbst im selben Raum nicht mit der Schwester sein... so jedenfalls hab ich das oft erlebt.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 14:57
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Welche weiteren Gründe gibt es denn noch?
Sittliche z.B., und/ oder wenn man die Entwicklung einer Aufbaufähigkeit von liebevollen Beziehungen nicht nur als zu kurz gekommen ansieht, sondern die Gefahr einer späteren regelrechten Unfähigkeit dazu sieht. Partiell sangen ja "Die Ärzte" ("Männer sind Schweine") davon ... :D


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 14:58
Ach ja... in dem Film "August: Osage County" wird genau die Thematik "Bruder/Schwester"... kurz behandelt.

Quelle: Wikipedia: Im August in Osage County


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 14:59
@Alarmi
Also keine schade , 50% Wahrscheinlichkeit eine rezessive Krankheit zu vererben ist halt nicht ohne.
Damit ist eine "normale" Verbindung klar im Vorteil, so gesehen hat das Verbot eine Verständliche Basis. Für einen relativ kurzen Zeitrahmen Lust kalkuliert man 60 oder mehr Jahre Qualen beim Nachwuchs ein, wie krank ist das denn?


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 15:00
@Flatterwesen
In Spanien hat man den Vater einer solchen Verbindung mit mehreren Jahren Zuchthaus bestraft. Die Kinder sind alle Geistig behindert. 3 an der Zahl übrigens und kein einsehen bei Schwester und Bruder.


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fumo ehemaliges Mitglied

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26.09.2014 um 15:07
@Alarmi
@kleinundgrün

OK, ich glaube, wir müssen es stückchenweise zerlegen.

Sind wir uns einig, dass wir eine Inzuchtbeziehung im Falle von Geschwistern, die miteinander aufgewachsen sind, soweit alle ablehnen, da unterschiedlichste Abhängigkeitsverhältnisse usw. vorliegen können und da wir nicht überblicken können, inwiefern eine solche Verbindung auf seelischen Störungen beruht?


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 15:09
Ich hab das Gefühl, je tiefer man da geht, macht man ein Faß nach dem anderen auf... wenn jetzt auch noch seelische Störungen mit einbezogen werden sollen in die Überlegungen... das ufert echt aus.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 15:09
Zitat von drehrumbumdrehrumbum schrieb:Sittliche z.B.
Wie sieht es in Deinen Augen bei einvernehmlichen bizarren sexuellen Praktiken aus?
Zitat von drehrumbumdrehrumbum schrieb:oder wenn man die Entwicklung einer Aufbaufähigkeit von liebevollen Beziehungen nicht nur als zu kurz gekommen ansieht, sondern die Gefahr einer späteren regelrechten Unfähigkeit dazu sieht.
Besteht eine solche Gefahr?
Zitat von fumofumo schrieb:OK, ich glaube, wir müssen es stückchenweise zerlegen.
Absolut. Solche heiklen Themen neigen dazu, in einem Mischmasch zu enden.
Zitat von fumofumo schrieb:Sind wir uns einig, dass wir eine Inzuchtbeziehung im Falle von Geschwistern, die miteinander aufgewachsen sind, soweit alle ablehnen, da unterschiedlichste Abhängigkeitsverhältnisse usw. vorliegen können und da wir nicht überblicken können, inwiefern eine solche Verbindung auf seelischen Störungen beruht?
Nein, sind wir nicht.
Ich persönlich verspüre ebenfalls eine Abneigung gegenüber einer solchen Konstellation. Aber warum könnte ich das Recht haben, einvernehmlichen Sex unter einsichtsfähigen Personen abzulehnen?


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 15:10
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ich persönlich verspüre ebenfalls eine Abneigung gegenüber einer solchen Konstellation. Aber warum könnte ich das Recht haben, einvernehmlichen Sex unter einsichtsfähigen Personen abzulehnen?
Und wenn daraus Nachwuchs hervorgeht was behindert ist eben deswegen?


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 15:12
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wie sieht es in Deinen Augen bei einvernehmlichen bizarren sexuellen Praktiken aus?
Das gehört aber nun wirklich nicht zum Thema sowie auch nicht vor mein trübes Auge ... :D


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 15:12
@fumo
Wenn wir es mal auf den Punkt bringen:

Wir reden hier von GV zwischen Personen, die viel Zeit miteinander verbracht haben, die unterschiedlich alt sein können und deren Nachkommen ein erhöhtes Risiko der Missbildung aufweisen.

Wenn Du mal den Umstand des familiären Ursprungs heraus lässt, wäre das eine "verderbliche" Konstellation?


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26.09.2014 um 15:13
@babykecks
Das ist dann Inzucht und nicht Inzest, ndas sind zunächst zwei verschiedene. Die Strafen sind von Land zu Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland sind sie aber läppisch, bei vollzogenen Inzest kriegt man in der Regel eine Geldstrafe von ein paar Hundert. aber auch nur bei Vaginalen Verkehr, andere nichtvaginale Sexualpraktiken zwischen geschwister sind zwar verboten aber nicht strafbar(Ergo De Jure verboten, de Facto aber legal). Deswegen muss vor Gericht der Vagoinale Verkehr zwischen Schwestern und Bruder zweifelsfrei nachgewiesen werden und das ist kaum möglich, zumindestens wenn nur der Inzest(und nicht im Zusammenhang mit inzucht9 vorliegt ist das Inzestverbot praktisch kaum anwendbar ist und alleine deswegen gehört der Inzestverbot abgeschafft. Das würde bedeutet Sex und eine Beziehung zwischen Geschwister ist legal, solange keine Kinder dabei. Sobald Kindrer entstehen kommt dann eh das Inzucht verbot zum einsatz. So ist das denke ich ok.
Zitat von babykecksbabykecks schrieb:Und wenn daraus Nachwuchs hervorgeht was behindert ist eben deswegen?
Dann liegt Inzucht vor und kein Inzest mehr. Der reine Sex und Beziehungen zwischen Geschwistern sollte legal, die Betroffenen sollten halt verpflichtet sein alles zu tun das daraus kein Kind entsteht


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fumo ehemaliges Mitglied

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26.09.2014 um 15:14
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Nein, sind wir nicht.
Ich persönlich verspüre ebenfalls eine Abneigung gegenüber einer solchen Konstellation. Aber warum könnte ich das Recht haben, einvernehmlichen Sex unter einsichtsfähigen Personen abzulehnen?
Ok, wir halten fest, wir sind uns in NICHS einig! :troll:

Der Punkt ist, dass es in einer solchen Kombination schwer überschaubar ist, welche gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnisse zwischen den Geschwistern vorliegen.

Wird geschwisterliche Liebe gegebenenfalls - aufgrund fehlender Reife - sogar mit körperlicher Liebe verwechselt!?!


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26.09.2014 um 15:14
Zitat von babykecksbabykecks schrieb:Also keine schade , 50% Wahrscheinlichkeit eine rezessive Krankheit zu vererben ist halt nicht ohne
Die Wahrscheinlichkeit, dass Geschwister eine Erbkrankheit weitergeben betraegt gar nicht 50%. Sie betraegt nur 25%, und das auch nur wenn beide tatsaechlich ein Traegergen fuer eine bestimmte Krankheit haben, was gar nicht der Fall sein muss.

Und selbst WENN es so waere: haben Behinderte denn nicht das Recht auf Leben??
Zitat von fumofumo schrieb:Sind wir uns einig, dass wir eine Inzuchtbeziehung im Falle von Geschwistern, die miteinander aufgewachsen sind, soweit alle ablehnen, da unterschiedlichste Abhängigkeitsverhältnisse usw. vorliegen können und da wir nicht überblicken können, inwiefern eine solche Verbindung auf seelischen Störungen beruht?
Auch das lehne ich nicht ab. Es sollte jeder selbst entscheiden koennen. Man kann naemlich auch bei Nicht-Verwandten nicht abschaetzen, inwiefern die Verbindung auf seelischen Stoerungen beruht!


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26.09.2014 um 15:15
Zitat von FlatterwesenFlatterwesen schrieb:die Betroffenen sollten halt verpflichtet sein alles zu tun das daraus kein Kind entsteht
Wie schon gesagt - nicht durchfuehrbar! Ist eins erlaubt, muss das andere auch erlaubt sein.


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26.09.2014 um 15:15
Zitat von drehrumbumdrehrumbum schrieb:Das gehört aber nun wirklich nicht zum Thema
Natürlich tut es das. Weil Du mit Sittlichkeit daher kommst. Da musst Du doch eine Begründung dazu haben, was unsittlich ist und was nicht.
Zitat von babykecksbabykecks schrieb:Und wenn daraus Nachwuchs hervorgeht was behindert ist eben deswegen?
Ein legitimes Argument. Das Risiko der Inzucht steigt und damit das Risiko von Fehlbildungen.

Dann bist Du aber auch so konsequent, dass einander fremde Menschen, die ebenfalls Nachwuchs mit erhöhtem Fehlbildungsrisiko bekommen würden, ebenfalls nicht schnackeln dürfen?


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26.09.2014 um 15:16
@Flatterwesen
Ich schreibe aber nur von dem Ergebniss des Inzest, wenn mal wieder zu blöd für das verhüten war.
Von mir aus sollen Schwester und Bruder Sex haben, aber wenn daraus Leid entsteht ist Schluß mit lustig wie die Ösis sagen. Irgendwann ist die Grenze der rote Strich erreicht.


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26.09.2014 um 15:18
Zitat von fumofumo schrieb:Wird geschwisterliche Liebe gegebenenfalls - aufgrund fehlender Reife - sogar mit körperlicher Liebe verwechselt!?!
Das Problem hast Du außerhalb von Familien doch auch. Was ist z.B. mit Kindern in Internaten?


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26.09.2014 um 15:19
Zitat von fumofumo schrieb:und da wir nicht überblicken können, inwiefern eine solche Verbindung auf seelischen Störungen beruht?
Das sowieso. "Unter einem Dach" ist aber wohl das Wichtigste: schließlich gibt es Psychopathen, die können Sie sogar am Telefon innerhalb von zwei Minuten in irgendetwas runterziehen, obwohl es da sogar eine Fluchtmöglichkeit (auflegen) gibt. Also immer zunächst mal einfach eine dominante Person sehen und nicht gleich seelische Störungen bei der anderen Person.
Aber dann kommt ja sowieso gleich wieder die juristische Forderung einer Gleichstellung (unter einem Dach/ nicht unter einem Dach) ...


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