@babykecks Das ist dann Inzucht und nicht Inzest, ndas sind zunächst zwei verschiedene. Die Strafen sind von Land zu Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland sind sie aber läppisch, bei vollzogenen Inzest kriegt man in der Regel eine Geldstrafe von ein paar Hundert. aber auch nur bei Vaginalen Verkehr, andere nichtvaginale Sexualpraktiken zwischen geschwister sind zwar verboten aber nicht strafbar(Ergo De Jure verboten, de Facto aber legal). Deswegen muss vor Gericht der Vagoinale Verkehr zwischen Schwestern und Bruder zweifelsfrei nachgewiesen werden und das ist kaum möglich, zumindestens wenn nur der Inzest(und nicht im Zusammenhang mit inzucht9 vorliegt ist das Inzestverbot praktisch kaum anwendbar ist und alleine deswegen gehört der Inzestverbot abgeschafft. Das würde bedeutet Sex und eine Beziehung zwischen Geschwister ist legal, solange keine Kinder dabei. Sobald Kindrer entstehen kommt dann eh das Inzucht verbot zum einsatz. So ist das denke ich ok.
babykecks schrieb:Und wenn daraus Nachwuchs hervorgeht was behindert ist eben deswegen?
Dann liegt Inzucht vor und kein Inzest mehr. Der reine Sex und Beziehungen zwischen Geschwistern sollte legal, die Betroffenen sollten halt verpflichtet sein alles zu tun das daraus kein Kind entsteht