Um nochmal was klar zu stellen:
Inzest: Bedeutet soviel wie Sex unter Geschwistern und nahen verwandten. Dabei spielt die sexuelle Praxis keine Rolle, egal ob Vaginal, anal, Oral, ob zwischen Schwester und Bruder, zwischen Zwei Schwestern und Brüder, spielt dabei keine Rolle. Das ist alles Inzest. Im Strafrecht gilt Sex zwischen Geschwistern solange als Inzest solange kein Kind dabei entsteht.
Inzucht ist eben dann wenn Kinder dabei entstehen.
@Alarmi Alarmi schrieb:Deine Wortklauberei geht mir langsam auf die Nerven! Aber nehmen wir mal an es wird erst dann strafrechtlich relevant, wenn jemand schwanger wird. Was ist, wenn jemand eben nicht absichtlich schwanger geworden ist? Eine solche Gesetzeslage noetigt die Leute dazu, sich entweder sterilisieren zu lassen oder wenn etwas passiert ist abzutreiben! Findest Du das in Ordnung?
Es würde sich Defacto gar nichts ändern, das einzigste was sich ändern würde, wäre die abschaffung eines Geisterparagraph der absolut sinnlos ist und eh nicht zum Tragen kommt. Da der Verwurf des Inzest vor Gericht kaum beweisbvar ist und 99% der Anzeigen wegen deswegen eh fallen gelassen werden, weil es kaum beweissbar ist.
Sobald kinder aus einer Verbindung zwischen Geschwistern hervorgeht ist das Inzestverbot ebenso sinnlos, da dann das Inzuchtverbot greift. Das Inzuchtverbot tritt auch ohne Inzestverbot in Kraft in so einen Fall. das inzestverbot ist also vollkommen sinnlos und beschäftigt überflüssigerweise nur die Gerichte.