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Aufhebung des Inzest-Verbots

1.448 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Moral, Inzest ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 15:52
Zitat von babykecksbabykecks schrieb:Ich würde mal gerne die Risikodaten zu deinen Fallbeispielen einsehen bevor ich darauf eingehe.
Das kannst Du natürlich tun.
Zitat von DoorsDoors schrieb:Bislang konnte mir noch niemand die Frage beantworten, wie vielen (Tausende?) Kinder mit Behinderung auf Grund von Inzestschwangerschaften denn jedes Jahr in der BRD zur Welt kommen. Und wie viele mehr es sind als solche, deren Behinderungen andere Gründe haben.
Das wird auch nicht passieren. Denn es ist wirklich ein "Randargument".
Zitat von FlatterwesenFlatterwesen schrieb:Inzest: Bedeutet soviel wie Sex unter Geschwistern und nahen verwandten.
Ja.
Zitat von FlatterwesenFlatterwesen schrieb: Das ist alles Inzest. Im Strafrecht gilt Sex zwischen Geschwistern solange als Inzest solange kein Kind dabei entsteht.
Nicht ganz. Der Beischlaf ist verboten und das ist nur der Vaginalverkehr.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 15:54
Zitat von drehrumbumdrehrumbum schrieb:Nun, da spinne ich mal zu Ende: Sie haben Rechte an Ihrem Erbgut, die soweit gehen, daß bei einem Massengentest zwecks Überführung eines Mörders, bei einer genetischen Übereinstimmung knapp unter 100% die Suche nicht gezielt nach einem Verwandten dieser Person von außerhalb erweitert werden darf und alle genetischen Proben anonym vernichtet werden müssen (Na ja, ich hoffe aber, daß die Polizei da mit ein paar legalen Tricks aufwarten kann ...). Datenschutz also ...
Das ändern wir dann. Damit weniger behinderte Kinder zur Welt kommen. Alles andere wäre ja asozial ...


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26.09.2014 um 15:55
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Nicht ganz. Der Beischlaf ist verboten und das ist nur der Vaginalverkehr.
Jeder Inzest ist verboten, aber nur der Vaginale Verkehr ist Strafbar. Aber auch das ist sinnlos, da das Verbot praktisch nicht umsetzbar ist und nur auf dem Blatt Papier existiert. Inoffiziell kann man sagen ist es egal, da 99% der Inzestklagen ohne das es zu Inzucht kommt eh fallen gelassen werden, da es sich vor Gericht so gut wie gar nicht beweisen lässt.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 15:56
@Flatterwesen
Außer es gehen behinderte Kinder aus dieser Verbindung her.


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26.09.2014 um 15:56
Zitat von FlatterwesenFlatterwesen schrieb:Jeder Inzest ist verboten
Wo steht das?


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 15:58
Inzest wird in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich nur zwischen in gerader Linie Verwandten – also Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, und deren Kindern, Enkeln, Urenkeln – sowie zwischen Voll- und Halbgeschwistern verfolgt. In Deutschland werden die Abkömmlinge und Geschwister nicht bestraft, wenn sie zur Tatzeit jünger als 18 Jahre waren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dabei gar keine Straftat vorliegt. Die Tat stellt bei Begehung durch Minderjährige eine gegenüber den Minderjährigen bloß nicht verfolgbare rechtswidrige Straftat dar (die dogmatische Einordnung ist strittig). Damit bleiben aber jedenfalls etwa Anstiftung und Beihilfe dazu strafbar. Ein Gericht, das mit einem Inzestfall entsprechend § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB betraut ist, kann allerdings nach §§ 153 ff. StPO das Verfahren einstellen.[29]

Im bundesdeutschen Strafrecht bleibt der Tatbestand erfüllt, auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Rechts durch Adoption erloschen ist. § 173 StGB stellt nur den vaginalen Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe, andere sexuelle Praktiken sind straffrei. Seit Mitte der 1970er Jahre liegen die Verurteilungen auf konstant niedrigem Niveau.[30] In den Jahren 2007 bis 2012 gab es auf Grund dieses Tatbestands in der Bundesrepublik Deutschland jährlich acht bis zwölf Verurteilungen.[31]

Die Strafbarkeit von inzestuellen Handlungen ist gesellschaftlich umstritten. Unter anderem hat der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Hassemer, dessen Senat 2008 über einen Inzest-Fall zu entscheiden hatte, das juristisch verankerte Inzestverbot in Deutschland als unplausibel und problematisch kritisiert und dessen Legitimierung in Frage gestellt.



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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 15:59
@babykecks
Zitieren wir mal eine Primärquelle:
§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__173.html

und zur Erläuterung, was mit "Beischlaf" gemeint ist:
Der Bundesgerichtshof hält auch nach der Neufassung der Sexualdelikte durch das 6. Strafrechtsreformgesetz an der Definition des Begriffs Beischlaf, so wie sie in ständiger Rechtsprechung seit BGHSt 16, 175 ff. erfolgt ist, fest. Danach ist mit dem Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof der Tatbestand des Beischlafs erfüllt (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.2000 - 2 StR 242/00 - BGHSt 46, 176 - NStZ 2001, 312).
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/Strafrechtliche_Definitionen_B.html


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26.09.2014 um 16:01
@kleinundgrün
Der Inhalt zu meinem ist der gleiche?


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 16:02
@babykecks

Wegen Inzest mit Behindung geborene Kinder in der BRD im zweistelligen Bereich? Also maximal 99 p.a.?

Na, auf die Lappalie nehmen wir erst mal einen:

In Deutschland werden jedes Jahr etwa 10.000 Neugeborene mit Alkoholschäden zur Welt gebracht. Etwa 4000 von ihnen haben das Vollbild des fetalen Alkoholsyndroms und sind lebenslang körperlich und geistig schwerbehindert.

Die Dunkelziffer wird auf weitere etwa 11.000 bis 16.000 geschätzt, da davon ausgegangen wird, dass Kinder mit Auffälligkeiten im Sinne fetaler Alkoholeffekte oft nicht als solche diagnostiziert werden.

Aus Sorge der Mütter vor eigener Stigmatisierung und einer Stigmatisierung des Kindes wird der Konsum von Alkohol in der Schwangerschaft zudem vielfach verschwiegen oder bagatellisiert, sodass nach anderen Ursachen geforscht wird.

Wenn Alkohol ein allein schon zahlenmässig grösseres Risiko für behinderte Kinder darstellt als Inzest, warum regen wir uns dann über Geschwisterliebe auf, nicht aber über Alkoholkonsum?

Das klassische Allmy-Phänomen: Aus Nichts ein Riesenproblem machen.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 16:02
Zitat von babykecksbabykecks schrieb:Der Inhalt zu meinem ist der gleiche?
Der Wikiartikel ist etwas missverständlich formuliert. Ich dachte daher, er wäre eine Antwort auf meine Frage an @Flatterwesen
Flatterwesen schrieb:
Jeder Inzest ist verboten
Wo steht das?



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26.09.2014 um 16:04
Zitat von DoorsDoors schrieb:Wenn Alkohol ein allein schon zahlenmässig grösseres Risiko für behinderte Kinder darstellt als Inzest, warum regen wir uns dann über Geschwisterliebe auf, nicht aber über Alkoholkonsum?
Weil es nicht nur genetische Gründe gibt.


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26.09.2014 um 16:04
@babykecks
Sobald Kinder hervor gehen ist es dann inzucht und läuft nichtg mehr über das Inzestverbot sondern über das Inzucvhtverbot und bleibt weiterhin strafbar.
Das Inzestverbot existiert eh nur auf dem Blatt Papier, wenn du jemanden erwischt wie Bruder und Schwester miteinander Schlafen und du es bei Gericht oder Polizei zur Anzeige bringst. Wenn du das Gebäude verlassen wird die anzeige wohl schon im Papierkorb sein. vor Gericht kräht ohne das es bei Inzest zur Inzucht kommt danach kein Hahn. Und bei der Verurteilung von Inzucht braucht man kein Inzestverbot. Es ist ein Gesetz was nur noch de jure existiert, defacto gibt es das Gesetz gar nicht mehr. Als warum noch sinnloserweise bei behalten?


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26.09.2014 um 16:05
Alkohol, Drogen oder anderes hat nichts mit Inzestiösen Schwangerschaften zu tun. Damit kann man es auch nicht in die selbe Statistik einrechnen, die Zahl bleibt 2 stellig. Je weniger behinderte geboren werden die leiden um so besser für genau jene die betroffen sind. Wenn es nach mir ginge würde man auch Mütter abstrafen, die durch ihre lebensweise ihren Nachwuchs geschädigt haben.


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26.09.2014 um 16:07
Zitat von DoorsDoors schrieb:Das klassische Allmy-Phänomen: Aus Nichts ein Riesenproblem machen.
Sonst würden uns doch die Threads ausgehen.
In Deutschland werden ca. 0 Menschen gegangstalked und weitere 0 Menschen gechemtrailed.
Nichts desto trotz kann man sich über hunderte Seiten darüber austauschen.


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26.09.2014 um 16:08
@Flatterwesen
Ok da es da 2erlei Unterschiede im Gestezbereich gibt, würde ich mal sagen Inzest ja wenn beiderlei einverstanden sind, Inzucht also das Ergebnis nein weiter hart bestrafen mit Gefängnis.


Hättest du aber aus meinen bisherigen Beiträgen rauslesen können.


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26.09.2014 um 16:08
Zitat von babykecksbabykecks schrieb:Wenn es nach mir ginge würde man auch Mütter abstrafen, die durch ihre lebensweise ihren Nachwuchs geschädigt haben.
Ja, in Leipzig gab es wohl den weltweit ersten Fall von Altersdiabetes bei einem Fünfjährigen, der schon das Gewicht eines übergewichtigen Erwachsenen hatte ...


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26.09.2014 um 16:09
@drehrumbum
In Indonesien rauchte ein Baby tgl. eine Packung Kippen.


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26.09.2014 um 16:11
In China fällt säckeweise Reis um!


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26.09.2014 um 16:12
Kommt immer wieder bei short news.


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26.09.2014 um 16:13
@drehrumbum
Zitat von babykecksbabykecks schrieb:Ok da es da 2erlei Unterschiede im Gestezbereich gibt, würde ich mal sagen Inzest ja wenn beiderlei einverstanden sind, Inzucht also das Ergebnis nein weiter hart bestrafen mit Gefängnis.
Genau so meine ich das, Inzest erlauben, und Inzucht weirterhin bestrafen. Das bedeutet das jedes Inzestiöses Paar, hatz die Verantwortung dafür zu sorgen das aus der Verbindung kein Kind entsteht.


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