@McMurdo Es ist leichter eine Abgrenzung vorzunehmen, wenn ein Verbot an der Sache selbst verhängt wird. Stell Dir vor eine Mädchen geht zur Polizei ihr Bruder habe sie vergewaltigt, sie wird untersucht und man findet Spermaspuren, vlt seine Haare, Kratzer etc.
Ich halte es für möglich, dass in einer Gesetzeslage in der Sex zwischen Geschwistern legitimiert ist hier nicht mehr über den sexuellen Mißbrauch als solcher verhandelt wird, weil der garnicht mehr Zweifelsfrei nachgewiesen kann, eben weil die Motive FÜR den Sex nun entscheidend sind - nicht mehr das Sex überhaupt stattgefunden hat. Heisst verurteilen kann man höchstens eine Körperverletzung. Die ist in vielen Fällen vlt. nicht mal gegeben weil die Täter schon wissen wie sie vorgehen.
Zum anderen sind Familienverhältnisse IMMER unklar, um wirklich dahinter zu steigen wieeine Familie tickt, müssen Psychologen und Therapeuten mit der Familie Gespräche führen, ihren Tagesablauf begleiten etc. Es ist schwierig die Machtgefälle einer Familie nachzu vollziehen, und Mitglieder können nach aussen hin etwas ganz anderes vorspielen, als das was sie nach innen sind.
Bei aller Toleranz für bereits rechtsfähige Geschwister, die nicht voneinander lassen können, das Problem ist einfach die mangelnde Überprüfbarkeit von Verstößen.
Ein ähnliches Problem seh ich z.B auch beim Mißbracuh von Betäubungsmittel, Substanz Cannabis. Diese wäre wahrscheinlich schon längst legalisiert, hätte man jemals eine kontrolle darüber bekommen. Anders als beim Alkohol ist sie sehr schlecht dosierbar, und wirkt von Mensch zu Mensch anders. Aber genug davon - soll nur EIN Beispiel sein für Gesetze die vor allem da sind, um weiterem Mißbrauch einhalt zu gebieten.
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