Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Aufhebung des Inzest-Verbots

1.448 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Moral, Inzest ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 20:44
Zitat von drehrumbumdrehrumbum schrieb:Da würde sogar ich nach einem behinderten Kind mit mir reden lassen, was PID anbelangt - vorher nicht.
Die (freiwillige?) Beschränkung auf ein behindertes Kind bzw. Kind mit gewissen genetischen Nachteilen reicht übrigens aus für eine zuverlässige "Volksgesundheit" (mit diesen Begriff hat man heute ja, wie verlinkt wurde, bei der FAZ den Aufstand geprobt).


1x zitiertmelden

Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 20:47
Zitat von drehrumbumdrehrumbum schrieb:"Volksgesundheit" (mit diesen Begriff
Höchst verdächtiger Begriff, da darin Volk vorkommt. Muss schnellstens aus dem Sprachschatz getilgt werden.
Am besten fängst du direkt mit einer Löschung bei Wiki an
Volksgesundheit





Wechseln zu: Navigation, Suche


Volksgesundheit,[1] auch öffentliche Gesundheit[2][3] oder allgemeine Gesundheit[3] (engl. public health[3][4]), bezeichnet im einfachsten Fall den durchschnittlichen Gesundheitszustand eines Volkes,[5] nach anderer Literatur jedoch darüber hinausgehend den Zustand, dass Gesellschaft und Volkswirtschaft, schließlich auch die Wehrfähigkeit nicht durch Verbreitung schlechter individueller Gesundheit gefährdet sind und weiterhin funktionieren.[6] Zum Beispiel: „Hygiene und Öffentliche Gesundheit verstehen sich als die Wissenschaft und Lehre von der Erhaltung und Förderung der Gesundheit sowie der Verhütung und Kontrolle von Krankheiten sowohl für den Einzelnen als auch für die Bevölkerung. Sie stehen neben der Heilkunst, der Wissenschaft und Lehre von der Erkennung und der Heilung von Krankheit.“[7]

Laut Gesetzgebung dient zwar eine Vielzahl von Vorschriften dem Schutz der Volksgesundheit. Beispiele sind wasserrechtliche Vorschriften[8], das Arzneimittelgesetz[9] und auch das Betäubungsmittelgesetz[10]; ebenso soll in einem Planfeststellungsverfahren die Volksgesundheit mit abgewogen und berücksichtigt werden können.[11] Dennoch scheint eine gesetzliche Definition des Interesses der Volksgesundheit im Recht und der einschlägigen Literatur in Deutschland nicht ersichtlich beziehungsweise wird abgelehnt.[12]

Zielkonflikte tun sich für die Volksgesundheit dort auf, wo zwischen individueller und kollektiver Gesundheit abgewogen werden muss, „dem Einzelnen [...] unter bestimmten Umständen zugemutet [wird], zugunsten aller zurückzutreten: Mögliche Impfschäden werden Einzelpersonen abverlangt, wenn es gilt, Epidemien vorzubeugen; solidarisch finanzierte Gesundheitssysteme gewähren allen bestenfalls das medizinisch Notwendige, aber nicht jedem alles Wünschenswerte“.[4]
Wikipedia: Volksgesundheit


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 20:47
Zitat von HerbstblumeHerbstblume schrieb:Gegen Abtreibungen zu sein wäre ja auch voll Nazi, denn: Mein Bauch gehört mir!
Der Bauch ja - aber der Embryo ist nicht genetisch identisch - außer beim Klonen ...


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 20:52
@Herbstblume
Da steht nichts genetisches von drin :D


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 20:52
Zitat von DeadPoetDeadPoet schrieb:Weil die Motive hinter der Seuxualität nicht erraten werden können?
Vor Gericht soll auch nichts erraten werden.
Zitat von DeadPoetDeadPoet schrieb:Weil Betroffene in der Privatheit des familiären Rahmens keine standhaften Aussagen machen können?
Und weil es im Moment verboten ist, können sie das?
Zitat von DeadPoetDeadPoet schrieb:Weil es keine unvoreingenommenen Zeugen gibt?
Zeuge sein hängt also vom Verbot einer Sache ab?
Zitat von DeadPoetDeadPoet schrieb:Weil es keine Möglichkeit gibt zu verurteilen, wenn der Akt an sich erlaubt ist?
Doch klar gibt es die, wenn es gegen den Willen einer betroffenen Person ist bleibt es immer sexueller Mißbrauch.
Zitat von InterestedInterested schrieb:Schutz von evtl. unfreiwilligem Sex, der unter dem Deckmäntelchen 'beiderseitigem Einverständnis' vollzogen wird z.B. Vertrauensmissbrauch von Schutzbefohlenen usw.
Dafür gibt es schon die Gesetze die den sexuellen Mißbrauch unter Strafe stellen, der kann nämlich genausogut unter dem Deckmantel des "beidseitigen Einverständnis" stattfinden.
Zitat von InterestedInterested schrieb:Durch Inzest gezeugten Kindern, ein stigmatisiertes Dasein in der Gesellschaft ersparen.
Kinder deren "Eltern" homosexuell sind, sind mitsicherheit auch stigmatisiert. In einigen Gegenden mehr, in anderen weniger. Das ist aber erlaubt. Stigmatisierung zu verhindern, kann also auch nicht Ziel eines Gesetzes sein.
Zitat von InterestedInterested schrieb:Werte und Normen nicht außer Kraft setzen, weil einige wenige ihre Urtriebe nicht im Griff haben und sich hinter einem Gesetz verstecken,
Der Trieb ist eher, sich Partner ausserhalb seiner Familie zu suchen. Von daher ist es mit Sicherheit kein Urtrieb.


1x zitiertmelden

Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 20:53
@drehrumbum

Es ging mir gerade auch nur um den Begriff als solchen


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 20:56
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Der Trieb ist eher, sich Partner ausserhalb seiner Familie zu suchen. Von daher ist es mit Sicherheit kein Urtrieb.
Na also - der Trieb ist also nach Partnern außerhalb der Familie zu suchen - schön, wie der Trieb doch selbst weiß, dass Inzest nicht gut ist ;)

Und mit Urtrieb - meine ich Sex. Aber, Du hast Recht, der sollte außerhalb der Familie gesucht und auch gefunden werden.

Und nein, Kinder homosexueller Paare durchlaufen nicht diese Stigmatisierung. Der Vergleich von Homosexualität zur Inzest ist nicht valide. Das diskutier ich jetzt nicht mehr.

Auf, nur zu - kämpf um das Recht auf Inzest - ich wünsche Dir keinen Erfolg dabei :)


2x zitiertmelden

Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 21:01
Zitat von babykecksbabykecks schrieb:Welche Fälle wären das bitte?
Jeder Fall in dem Paare zufaellig dieselbe Erbkrankheit in sich tragen!
Zitat von babykecksbabykecks schrieb:Ja echt jetzt? Auch hier bitte links zu Nachweisen, danke.
Also entweder hast Du null Ahnung von Genetik, oder Du willst mich verarschen! Was fuer Nachweise willst Du da denn haben? Ist ja jetzt nicht grade so, dass es auf der Welt von Kindern die von Geschwistern gezeugt wurden wimmelt! Es hat nunmal nicht jeder eine Erbkrankheit in sich! Und wenn ein Geschwisterpaar frei von Erbkrankheiten ist, kann es logischerweise auch keine weitergeben, folglich ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind behindert wird, gleich null!

Hier, mal bitte diesen Link lesen!

http://hundertdreiundsiebzig.de/2013/03/warum-inzestkinder-gesund-sein-konnen/ (Archiv-Version vom 16.10.2014)


2x zitiertmelden

Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 21:05
@McMurdo


Es ist leichter eine Abgrenzung vorzunehmen, wenn ein Verbot an der Sache selbst verhängt wird. Stell Dir vor eine Mädchen geht zur Polizei ihr Bruder habe sie vergewaltigt, sie wird untersucht und man findet Spermaspuren, vlt seine Haare, Kratzer etc.

Ich halte es für möglich, dass in einer Gesetzeslage in der Sex zwischen Geschwistern legitimiert ist hier nicht mehr über den sexuellen Mißbrauch als solcher verhandelt wird, weil der garnicht mehr Zweifelsfrei nachgewiesen kann, eben weil die Motive FÜR den Sex nun entscheidend sind - nicht mehr das Sex überhaupt stattgefunden hat. Heisst verurteilen kann man höchstens eine Körperverletzung. Die ist in vielen Fällen vlt. nicht mal gegeben weil die Täter schon wissen wie sie vorgehen.

Zum anderen sind Familienverhältnisse IMMER unklar, um wirklich dahinter zu steigen wieeine Familie tickt, müssen Psychologen und Therapeuten mit der Familie Gespräche führen, ihren Tagesablauf begleiten etc. Es ist schwierig die Machtgefälle einer Familie nachzu vollziehen, und Mitglieder können nach aussen hin etwas ganz anderes vorspielen, als das was sie nach innen sind.


Bei aller Toleranz für bereits rechtsfähige Geschwister, die nicht voneinander lassen können, das Problem ist einfach die mangelnde Überprüfbarkeit von Verstößen.

Ein ähnliches Problem seh ich z.B auch beim Mißbracuh von Betäubungsmittel, Substanz Cannabis. Diese wäre wahrscheinlich schon längst legalisiert, hätte man jemals eine kontrolle darüber bekommen. Anders als beim Alkohol ist sie sehr schlecht dosierbar, und wirkt von Mensch zu Mensch anders. Aber genug davon - soll nur EIN Beispiel sein für Gesetze die vor allem da sind, um weiterem Mißbrauch einhalt zu gebieten.

edit


2x zitiertmelden

Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 21:06
Zitat von DeadPoetDeadPoet schrieb:Ich halte es für möglich, dass in einer Gesetzeslage in der Sex zwischen Geschwistern legitimiert ist hier nicht mehr über den sexuellen Mißbrauch als solcher verhandelt wird, weil der garnicht mehr Zweifelsfrei nachgewiesen kann, eben weil die Motive FÜR den Sex nun entscheidend sind - nicht mehr das Sex überhaupt stattgefunden hat. Heisst verurteilen kann man höchstens eine Körperverletzung. Die ist in vielen Fällen vlt. nicht mal gegeben weil die Täter schon wissen wie sie vorgehen.
Voelliger Unsinn. Auch in der Ehe bleibt eine Vergewaltigung eine Vergewaltigung, und die Merkmale sind am Koerper nachzuweisen!


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 21:06
Ist ja jetzt nicht grade so, dass es auf der Welt von Kindern die von Geschwistern gezeugt wurden wimmelt!

Stimmt es sind nur wenige bedauerliche Geschöpfe, zum Glück.
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Und wenn ein Geschwisterpaar frei von Erbkrankheiten ist, kann es logischerweise auch keine weitergeben, folglich ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind behindert wird, gleich null!
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:hast Du null Ahnung von Genetik
Du sagst es selbst.


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 21:07
@babykecks
Ich geb's auf. Du willst es nicht verstehen.


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 21:08
@Alarmi

Adden ist höflich - zum anderen akzeptiere ich Beleidigungen nicht. Noch soetwas, und ich schalte eine Moderation ein!


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 21:09
@DeadPoet
? Wo habe ich Dich beleidigt? Und wo habe ich Dich nicht geadded?


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 21:10
@Alarmi
Tut mir leid bisher kam nichts brauchbares von deiner Seite. Wo sind die Links die deine Behauptungen untermauern?


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 21:10
@babykecks
Ich habe Dir Links geboten! Wenn Du sie nicht anklickst - sorry!


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 21:10
@Alarmi

Siehe deinen Beitrag an mich von 21:06. Offensichtlich hast du mich zitiert, und darauf geantwortet ohne mich zu adden. Jemandem Unsinn vorzuwerfen ist eine Beleidigung, weil du damit dem betreffenden Unsinn unterstellst. Ich lasse Dir das noch einmal durchgehen, dann folgen Konsequenzen.


1x zitiertmelden

Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 21:11
Zitat von InterestedInterested schrieb:Und nein, Kinder homosexueller Paare durchlaufen nicht diese Stigmatisierung. Der Vergleich von Homosexualität zur Inzest ist nicht valide.
Der Vergleich ist nicht valide. Aber stellen Sie sich ein schwules und ein lesbisches Pärchen vor, wo man sich wechselseitig als Samenspender oder (ist in Deutschland verboten - noch?) Leihmutter aushilft. Die Kinder wachsen dann unter getrennten (zwei verschiedenen) Dächern auf ...
Schöne neue Zukunft ...


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 21:12
@DeadPoet
Offensichtlich haben wir verschiedene Auffassungen von einer Beleidigung. Wenn ich eine Aussage als unsinnig empfinde, habe ich nicht denjenigen beleidigt, der sie gemacht hat.

Und ich sehe hier keinen einzigen Beitrag, in dem zitiert UND geaddet wird.


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 21:13
@Kältezeit
Das Problem sehe ich ja eben darin, dass es schwieriger wird, eine tatsächliche Unfreiwilligkeit festzustellen.
Inwiefern ist das heute leichter? Ein Vater kann doch heute genauso behaupten, die Tochter hätte das so gewollt. Dann werden halt unter Umständen beide(!) wegen Inzest bestraft. Vermutlich ist eher das Gegenteil der Fall: wenn die Tochter selbst eine Strafverfolgung wegen Inzest zu befürchten hat, wird sie sich erst recht hüten, ihren Vater anzuzeigen.


@babykecks
Alari schrieb:
denn in manchen Faellen ist die Wahrscheinlichkeit schlicht und ergreifend nicht kleiner als bei Geschwistern!
Welche Fälle wären das bitte?
Beispielsweise sämtliche Gendefekte mit dominantem Erbgang. Selbst wenn der andere Partner gesund ist, ist der Nachwuchs mit 50% Wahrscheinlichkeit krank.
Wikipedia: Vererbung (Biologie)#Beispiele f.C3.BCr Erbg.C3.A4nge
Wikipedia: Dominanz (Genetik)
Wikipedia: Rezessiv


melden