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Aufhebung des Inzest-Verbots

1.448 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Moral, Inzest ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 18:19
Zitat von HerbstblumeHerbstblume schrieb:Phrasenschwein"argument", denn damit könnte man auch die Aufhebung jeder Gesetzgebung einfordern.
Könnte man nicht, denn Gesetze sind dazu da, im Falle einer Gefahr oder einer Schädigung durch einen Dritten, diese Gefährdung / Schädigung zu ahnden. Ganz grob beschrieben.

Bei einvernehmlichen Sex zwischen Erwachsenen wird aber weder ein Dritter gefährdet noch geschädigt.


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26.09.2014 um 18:22
@McMurdo

Es besteht aber die Gefahr der Erhöhten Missbildung im Falle einer Schwangerschaft, die nunmal beim Sex nicht völlig auszuschließen ist.
Das Inzestverbot hat schon so seinen Grund.

Aber wer argumentiert, dass
Zitat von paranomalparanomal schrieb:Die es tun wollen, die tun es auch. Ob es nun erlaubt ist oder nicht.
muss sich auch den Vorwurf der Phrasendrescherei gefallen lassen, denn dieses unsinnige "Argument" lässt sich durchaus auf alle anderen Gesetze anwenden


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 18:27
Zitat von HerbstblumeHerbstblume schrieb:Es besteht aber die Gefahr der Erhöhten Missbildung im Falle einer Schwangerschaft, die nunmal beim Sex nicht völlig auszuschließen ist.
Das Inzestverbot hat schon so seinen Grund.
Diese Gefahr besteht bei anderen Konstellationen auch. Du müsstest also darlegen warum ausgerechnet dieser Fall unter Strafe steht und andere nicht.
Und es steht ja auch nicht das Kinder kriegen unter Strafe, sondern der Sex an sich.

Zitat von HerbstblumeHerbstblume schrieb:muss sich auch den Vorwurf der Phrasendrescherei gefallen lassen, denn dieses unsinnige "Argument" lässt sich durchaus auf alle anderen Gesetze anwenden
Nein, man kann es eben nicht auch auf allle anderen Gesetzte anwenden, dieses Argument.
Siehe mein vorheriger Beitrag. Es gibt keinen Dritten der hier gefährdet oder geschädigt wird.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 18:31
@McMurdo
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Diese Gefahr besteht bei anderen Konstellationen auch. Du müsstest also darlegen warum ausgerechnet dieser Fall unter Strafe steht und andere nicht.
Und es steht ja auch nicht das Kinder kriegen unter Strafe, sondern der Sex an sich.
Je höher der Verwandtschaftsgrad, desto höher die Wahrscheinlichkeit von Missbildungen und Behinderungen. Gut zu beobachten in Gesellschaften in denen sogenannte Verwandtschaftsehen akzeptiert sind und weiterhin in jeder Fachliteratur nachzulesen und selbst das I-Net spuckt da ausreichend Material für deine Informationssehnsucht aus.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Nein, man kann es eben nicht auch auf allle anderen Gesetzte anwenden, dieses Argument.
Siehe mein vorheriger Beitrag. Es gibt keinen Dritten der hier gefährdet oder geschädigt wird.
Bei seinem "Argument" geht es nicht um Schädigung, sondern nur darum dass er sagt dass
Zitat von paranomalparanomal schrieb:Die es tun wollen, die tun es auch. Ob es nun erlaubt ist oder nicht.
und genau das wäre auf alles anwendbar.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 18:36
Zitat von HerbstblumeHerbstblume schrieb:Je höher der Verwandtschaftsgrad, desto höher die Wahrscheinlichkeit von Missbildungen und Behinderungen. Gut zu beobachten in Gesellschaften in denen sogenannte Verwandtschaftsehen akzeptiert sind und weiterhin in jeder Fachliteratur nachzulesen und selbst das I-Net spuckt da ausreichend Material für deine Informationssehnsucht aus.
Sicherlich aber darum ging es mir doch nicht. Sondern darum, das die Gefahr einer Mißbildung z.B. auch bei Paaren die gar nicht Verwandt sind extrem hoch sein kann. Z.B. wenn 2 behinderte Menschen ein Kind bekommen.
Warum ist also das eine Verboten und das andere nicht? An der Wahrscheinlichkeit behinderte Kinder zu kriegen kann es ja dann nicht liegen.
Zitat von HerbstblumeHerbstblume schrieb:und genau das wäre auf alles anwendbar.
Warum soll denn etwas verboten sein, das niemandem schadet oder niemanden gefährdet?


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 18:39
Ein wenig Lesestoff zum Thema

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080226_2bvr039207.html


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26.09.2014 um 18:39
@McMurdo
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb: Z.B. wenn 2 behinderte Menschen ein Kind bekommen.
Das meinst du also. Ja klar, da besteht auch die extrem gehäufte Wahrscheinlichkeit.
Warum das eine und nicht das andere? Das hat wohl mit der Sittlichkeit zu tun und damit, dass das mit den Behinderten dann mit dem Gleichstellungsgebot kollidieren könnte.
Liegt wohl zum einen an der Rechtsgeschichte und zum anderen an den sittlichen Werten der Gesellschaft.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Warum soll denn etwas verboten sein, das niemandem schadet oder niemanden gefährdet?
Es schadet dem potentiell behinderten Kind und der Gesellschaft, die die Kosten dafür tragen muss.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 18:40
@Herbstblume
Also nicht den Inzest verbieten sondern die Inzucht. Janz eenfach ;)


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26.09.2014 um 18:42
@BungaBunga
Man redet von nichts anderem seit gefühlten hundert Seiten, Spass ja aber Rechnung nein.


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26.09.2014 um 18:45
@babykecks
Ich weiß. Aber auch das reicht noch nicht. Naja, ich bin da nun auch nicht so unbedingt für, aber ich muss es nicht machen. So einfach.
Aber trotzdem sollte man gucken, dass solche Beziehungen keine Kinder hervorbringen.
Und kommt mir jetzt nicht mit anderen behinderten Menschen....


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26.09.2014 um 18:48
Ich niemals das streuen andere immer in die Diskussion ein.


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26.09.2014 um 18:48
Zitat von HerbstblumeHerbstblume schrieb:Warum das eine und nicht das andere? Das hat wohl mit der Sittlichkeit zu tun und damit, dass das mit den Behinderten dann mit dem Gleichstellungsgebot kollidieren könnte.
Es geht doch nicht bloß um Behinderte. Genetische Defekte oder "Makel" könnten auch in gesunden Menschen stecken. Sollen die alle untersucht werden, bevor sie den Akt vollziehen dürfen. Sittlichkeit ist ohnehin kein Argument, da Sitten im ständigen Wandel sind.
Zitat von HerbstblumeHerbstblume schrieb:Es schadet dem potentiell behinderten Kind und der Gesellschaft, die die Kosten dafür tragen muss.
Ich wäre ganz vorsichtig, was gesellschaftliche Kosten angeht, denn damit näherst du dich einer Argumentation, die darauf abzielt, den Wert von menschlichem Leben zu listen. Der potentielle Schaden des Kindes ist möglicherweise diskutabel, aber auch extrem kritisch zu betrachten, weil das in erster Linie eine Entscheidung der Eltern sein sollte. Aber wie dem auch sei: Sex kann so gemacht werden, dass nichts dabei rauskommt. Der Akt an sich wird aber bestraft und das ist das primäre Problem.


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26.09.2014 um 18:49
Familien- und sozialschädliche Wirkungen des Geschwisterinzests mögen mit sozialwissenschaftlichen Methoden schwer von den Wirkungen anderer Einflüsse isolierbar und daher nicht ohne weiteres greifbar sein (zur Kritik fehlender empirischer Grundlagen vgl. Dippel, a.a.O., Rn. 7, 13, 15 m.w.N.; Hörnle, a.a.O., S. 454). Dies ändert indes nichts an der Plausibilität der Annahme derartiger Wirkungen, wie sie auch in dem vom Senat in Auftrag gegebenen Gutachten des Max-Planck-Instituts dargestellt werden. Als negative Auswirkungen können sich danach ergeben: ein vermindertes Selbstbewusstsein, funktionelle Sexualstörungen im Erwachsenenalter, eine gehemmte Individuation, Defizite in der psychosexuellen Identitätsfindung und der Beziehungsfähigkeit, Schwierigkeiten, eine intime Beziehung aufzubauen und aufrechtzuerhalten, Versagen im Arbeitsumfeld, eine generelle Unzufriedenheit mit dem Leben, starke Schuldgefühle, belastende Erinnerungen an die Inzesterfahrung, Depression, Drogen- und Alkoholmissbrauch, Selbstverletzung, Essstörungen, Suizidgedanken, sexuelle Promiskuität und posttraumatische Erlebnisse sowie indirekte Schäden, auch für dritte Familienmitglieder, zum Beispiel durch Ausgrenzung oder soziale Isolation. Die empirischen Studien, auf deren Auswertung diese Erkenntnisse beruhen, werden zwar im Gutachten als nicht repräsentativ bewertet; sie zeigen aber, dass der Gesetzgeber sich nicht außerhalb seines Einschätzungsspielraums bewegt, wenn er davon ausgeht, dass es bei Inzestverbindungen zwischen Geschwistern zu gravierenden familien- und sozialschädigenden Wirkungen kommen kann.


45


Inzestverbindungen - auch solche zwischen Geschwistern – führen, worauf der Verein M.E.L.I.N.A e.V. hingewiesen hat, zu einer Überschneidung von Verwandtschaftsverhältnissen und sozialen Rollenverteilungen und damit zu einer Beeinträchtigung der in einer Familie strukturgebenden Zuordnungen (vgl. auch Schall, JuS 1979, S. 104 <108 Fn. 47, 109>). Solche Rollenüberschneidungen entsprechen nicht dem Bild der Familie, das Art. 6 Abs. 1 GG zugrunde liegt. Es erscheint schlüssig und liegt nicht fern, dass Kinder aus Inzestbeziehungen große Schwierigkeiten haben, ihren Platz im Familiengefüge zu finden und eine vertrauensvolle Beziehung zu ihren nächsten Bezugspersonen aufzubauen.


46


Im engsten Familienverband außerhalb des Verhältnisses zwischen den Eltern sexuelle Beziehungen zu verhindern, hat daher - wie das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt hat - „seinen guten Sinn“. Die lebenswichtige Funktion der Familie für die menschliche Gemeinschaft, wie sie der Verfassungsgarantie des Art. 6 Abs. 1 GG zugrunde liegt, wird entscheidend gestört, wenn das vorausgesetzte Ordnungsgefüge durch inzestuöse Beziehungen ins Wanken gerät (vgl. BVerfGE 36, 146 <167>). Dem entspricht - wie die Rechtsvergleichung zeigt -, dass weltweit die jeweilige Familienstruktur vor Inzest geschützt wird, und zwar entweder strafrechtlich oder zumindest durch andere rechtliche Vorkehrungen wie namentlich Eheverbote.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080226_2bvr039207.html

Es ist nicht einfach damit getan, von einvernehmlichem Sex zu reden. Es geht hier bei Inzest um ne Ecke mehr.


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26.09.2014 um 18:50
@Aldaris
Genetische Defekte oder "Makel" könnten auch in gesunden Menschen stecken. Sollen die alle untersucht werden, bevor sie den Akt vollziehen dürfen. Sittlichkeit ist ohnehin ein Argument, da Sitten im ständigen Wandel sind.
Das eine ist das natürliche und somit akzeptierte Risiko und das andere ist das wissentlich und willentlich erhöht herbeigeführte Risiko.


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26.09.2014 um 18:51
@Aldaris

Aber lies dir einfach das verlinkte Urteil des Bundesverfassungsgerichts durch. Da ist einiges gut erklärt


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26.09.2014 um 18:54
@Herbstblume

Das willentlich und wissentlich erhöhte Risiko führen viele Paare herbei, weil sie sich ein Kind wünschen. Der Staat hat da nicht mitzureden, denn die Entscheidung obliegt dem Paar selbst. Es gibt so viele Kombinationen von Paaren, die ein Kind zeugen, obgleich der möglichen Schäden, da darf das durch Inzest bedingte kein Alleinstellungsmerkmal besitzen.
Zitat von HerbstblumeHerbstblume schrieb:Aber lies dir einfach das verlinkte Urteil des Bundesverfassungsgerichts durch. Da ist einiges gut erklärt
Ich diskutiere hier und jetzt meine Ansicht. Ziemlich schwach, einfach darauf zu verweisen.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 18:54
Yeah.. ich sags doch: Eugenik! :D
cc) Der Gesetzgeber hat sich zusätzlich auf eugenische Gesichtspunkte gestützt und ist davon ausgegangen, dass bei Kindern, die aus einer inzestuösen Beziehung erwachsen, wegen der erhöhten Möglichkeit der Summierung rezessiver Erbanlagen die Gefahr erblicher Schädigungen nicht ausgeschlossen werden könne (vgl. BTDrucks VI/1552, S. 14; BTDrucks VI/3521, S. 17 f.).
Das ist der richtige Ansatz! Wenn schon das Verfassungsgericht darüber offen spricht..


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26.09.2014 um 18:59
@Aldaris
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Ich diskutiere hier und jetzt meine Ansicht. Ziemlich schwach, einfach darauf zu verweisen.
Auf die Ansicht und Auslegung der deutschen Rechtsordnung durch das höchste deutsche Gericht zu verweisen ist nicht schwach, sondern zeugt von Sachverstand. Denn nicht deine Meinung interessiert mich, sondern der rechtliche Stand der Dinge und die Argumentationslinie der höchsten Richter des Staates.
Ich glaube an die Rechtsordnung und nicht das willkürliche Recht durch persönliche Auffassungen


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26.09.2014 um 19:06
@Herbstblume

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind nicht der Weisheit letzter Schluss. Zumal sich die Inzest-Regelungen von Land zu Land mehr oder weniger stark unterscheiden und die Thematik in der Historie der Menschheit nie ganz eindeutig war. Übrigens erwarte ich in einer Diskussion, dass man bestimmte Punkte diskutiert und nicht auf einen längeren Text verweist, ohne dazu Stellung zu beziehen und ihn lediglich gut zu heißen.
Zitat von HerbstblumeHerbstblume schrieb:Ich glaube an die Rechtsordnung und nicht das willkürliche Recht durch persönliche Auffassungen
Du kannst daran glauben und das unkritisch annehmen. Da sei dir vergönnt. Doch auch das Recht ist in einem Fluss und keinesfalls statisch.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 19:11
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Zumal sich die Inzest-Regelungen von Land zu Land mehr oder weniger stark unterscheiden und die Thematik in der Historie der Menschheit nie ganz eindeutig war.
Aber etwas in der Historie scheint Anlass gegeben zu haben, dieses Gesetz zu erlassen, welches mMn. durchaus erweiterbar ist und nicht nur auf den vaginalen Verkehr beschränkt sein sollte. Den Einfluss auf die Gesellschaft und die Entwicklung der Protagonisten, ist ja doch schon gut erklärt und daraus resultierende Kinder, müssen als Stigma in der Gesellschaft leben. Sie selbst konnten es sich nicht aussuchen, ob ihre Eltern Geschwister sind oder Mutter und Sohn, Vater und Tochter...und jetzt bitte kein Vergleich zu Behinderten, die sich auch nicht aussuchen konnten.


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