@babykecks @FlatterwesenIhr beiden habt echt ueberhaupt nichts verstanden, oder?
Ich versuche es jetzt noch einmal zu erklaeren, ganz langsam!
@Flatterwesen:
Es geht darum, dass vaginaler Sex zwischen Geschwistern in Zukunft nicht mehr strafbar sein soll. Er ist jetzt im Moment strafbar, weil dabei behinderte Kinder entstehen KOENNTEN. Das ist das einzige Argument, ihn zu verbieten! Trotzdem ist nicht nur INZUCHT strafbar, sondern auch der einfache INZEST. Haben Geschwister Sex ohne Kinder zu bekommen, ist dasa uch strafbar, aber natuerlich schwerer zu beweisen. Schwerer, aber nicht unmoeglich! Wenn also die ganze Familie eine Ueberraschungsparty schmeissen will, ins Zimmer platzt und die Geschwister beim Voegeln erwischt und sie anzeigt, dann werden sie verurteilt! Weil sie vaginalen Sex hatten, weil sie INZEST begangen haben, NICHT weil sie ein Kind gezeugt haben! Jetzt kapiert?
@babykecks Du hast mir immer noch nicht die Frage beantwortet, ob Paare oder Einzelpersonen, die eine Erbkrankheit weitergeben koennen, ebenfalls Sex verboten bekommen koennten, denn in manchen Faellen ist die Wahrscheinlichkeit schlicht und ergreifend nicht kleiner als bei Geschwistern!
Wenn die Geschwister frei von Erbkrankheiten sind, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Kinder einen Gendefekt haben und behindert sind, gleich null! Die Geschwister muessten erstmal Traeger einer Erbkrankheit sein, um sie ueberhaupt weitergeben zu koennen. Dann ist die Gefahr natuerlich hoeher, dass sie beim Kind ausbricht, wenn die Geschwister nur Traeger sind, aber die Krankheit nicht haben. Genau dasselbe kann aber auch bei Paaren der Fall sein, die nicht verwandt sind. Klar ist das dann ein Zufall, aber es kommt vor! Was willst Du in einem solchen Fall machen? Ebenfalls den Geschlechtsverkehr verbieten? Rein der Logik folgend muesstest Du das tun!