Aldaris
http://www.gruene-jugend.de/node/15260 (Archiv-Version vom 19.08.2014)
;) Bitte schön
Aus dem Link:
Vor allem aber: Unser Grundgesetz verbietet ausdrücklich jegliche Benachteiligung und Diskriminierung von so genannten Behinderten, also auch von Menschen mit Erbgutschäden. Nach unserer Werteordnung gibt es kein "unwertes" Leben. Wer Inzest mit der Begründung unter Strafe stellt, die Zeugung behinderter Kinder müsse gezielt verhindert werden, begibt sich gefährlich nah an die NS-Ideologie heran.Hier spielt die Grüne Jugend ganz bewusst eine falsche Karte, vermutlich, um damit Druck auszuüben. Denn
1. Handelt es sich bei Geschwistern nicht um Menschen mit Erbgutschäden, die mögliche Behinderung von Kindern aus solchen Verbindungen ergibt sich nicht aus der Kombination von Erbgutschäden, sondern von aus der Kombination von zu naher genetischer Identität.
Der Verweis auf eine Benachteiligung Behinderter zieht hier also nicht. Ebenso nicht der Verweis auf "unwertes" Leben.
Wer übrigens staatliche Bestrebungen, "Schaden vom Volk" abzuwenden in diesem Zusammenhang kritisiert, weil es angeblich "völkisch", und somit NS-nahe Ideologie sei, müsste zwangsweise auch gegen Rauchverbote und paternalistische Eingriffe in Bezug auf das, was die Bürger essen, oder nicht essen, sein. Soviel Freiheit ist bei den Grünen und deren Jugendpartei aber nicht festzustellen, sondern eher das Gegenteil.
2. Das Ausspielen der "Nazi-Karte". Denn erstens ist das Inzestverbot nicht während der NS-Zeit entstanden, sondern viel älter. Es wurde gefragt, woher das komme. Das Inzestverbot ist sehr alt und stammt m.W. noch aus biblischer Zeit und wurde später auch von den Kirchen übernommen.
Es gibt sowohl in der Bibel, wie auch im Koran Empfehlungen, wie familiäre Verbindungen zu handeln sind. In beiden gibt es die Empfehlung, nicht zu "nah" zu heiraten, bzw. sich zu verbinden.
Erst ab dem "dritten Grad", also Verbindungen von Cousins und Cousinen wird grünes Licht gegeben. Soviel zur Historie des Inzestverbots.