Aehm schrieb:... und dann nochmal die Gesamtsituation aus meiner Sicht:
1) Der Rechtsweg ist ausgeschöpft und JS hat nur die Chance die er nicht hat, aber die will er nutzen. Dazu braucht er eine "wohlwollende" Stelle die bereit ist, noch einmal von der Unschuldsvermutung ausgehend den Fall zu bewerten.
Wenn Söring jede Chance nutzen würde, die er nicht hat, wieso verweigert er dann einen Lügendetektor-Test? Genau das ist doch per Definition "eine Chance nutzen, die man nicht hat". Ein für ihn positives Ergebnis würde die Anzahl seiner Unterstützer sicher auch in Virginia explodieren lassen und seine Unschuld-Geschichte untermauern, auch wenn das Ergebnis nicht gerichtsverwertbar ist.
Ich meine, der Mann ist sogar für ein paar Jahre gläubig geworden, bis ihm der Glauben über Nacht wieder abhanden gekommen ist, weil es mit der Freilassung nicht so lief oder weil Gott seine Bücher nicht gelesen hatte, da der die Boonsboro-Geschichte schon kannte. :-)
Aehm schrieb:4) Ein neuer Prozess ... ausgehend von der Unschuldsvermutung und mit einem JS, der sich sicherlich dieses mal "besser" verteidigt, wäre nach dem was ich kenne, für die Staatsanwaltschaft chancenlos.
Söring eiert mMn. seit 30 Jahren rum, weil er (einer) der Täter ist (selbst wenn er nur der wissende Alibi-Mann in DC war, was ich nicht glaube). Er will mMn. gar keinen neuen Prozess und auch die Wahrheit nicht ans Licht bringen, sondern sich juristisch oder politisch davon stehlen, sodass EH den Mund hält, die mMn. nämlich genauso wie Söring die Wahrheit beweisen könnte.
Sörings Genetiker haben mWn. bereits quasi zugegeben, dass die unvollständigen Fremd-DNA-Krümelchen nicht für Ermittlungen reichen, sondern allenfalls für einen Ausschluss. Was sie kriminalistisch / juristisch genau ausschließen wollen, bleibt ihr Geheimnis. Das Einzige, was sie ausschließen könnten, wäre die Tatsache, dass der Doppelmord so ablief, wie 1990 vom Gericht angenommen. Da es sich um einen Indizienprozess handelte, ist das nicht gerade spektakulär und schließt Söring schon gar nicht als Täter aus.
Kein Gericht der Welt hätte Söring und Haysom bei der Indizienlage (auch ohne Socken- und Blut-"Beweise" und StA-Deal) in einem fiktiven Prozess 1987 so einfach freigesprochen. Denn es war sonnenklar, dass mind. einer der beiden die Tatherrschaft hatte.
Ergebnis: EH + JS wären m.E. 1987 in irgendeiner Instanz des gemeinschaftlichen Doppelmordes verurteilt worden, anhand von null Beweisen, aber 100%igen Indizien, wie die gemeinsame Flucht oder die Kilometer-Differenz oder die absurden DC-Alibi-Storys beider und weil es nach den Scotland Yard Verhören nicht beide nicht gewesen sein konnten, sondern viel wahrscheinlicher beide waren.
Und das auch nur wenn Haysom Pech gehabt hätte, denn die Geständnisse und Sörings Flucht- / Nachtatverhalten inkl. dem vorsätzlichen Entziehen vor der erkennungsdienstlichen Polizeiarbeit belasten ihn nach wie vor deutlich mehr als Elizabeth. FBI-Profil hin oder her, diese ungenutzte Arbeitshilfe ist vor Gericht völlig wertlos, ebenso wie mögliche Kippen oder Fingerabdrücke von EH im Elternhaus, auch beim Motiv herrscht Gleichstand, u.a. da Folie a deux.
:)Wenn beide nicht geflohen wären und vor allem den Mund gehalten hätten, hätte man sie kaum verurteilen können. Zum Glück wussten sie das nicht und zum Glück lief offenbar immer alles nach Sörings Nase, da er scheinbar schon seit der Schulzeit immer alles besser zu wissen glaubte, als alle anderen, obwohl er nach eigenen Angaben nur ein durchschnittlicher Schüler war ...
*
Wie will man bei einem fiktiven neuen Prozess 2020 mittels unbrauchbaren DNA-Stückchen oder Sonstwie beweisen, wer von beiden 1985 am Tatort war oder ob es beide waren oder ob es einer oder beide mit nicht ermittelbaren Phantom-Tätern waren?
Wie will man Söring unter den Bedingungen freisprechen? Man kann ihn ja nicht isoliert betrachten, als ob es EH nicht geben würde. Gäbe es 2020 also 2 isolierte Prozesse, dann müsste man (wenn man u.a. Sörings Geständnisse ignoriert) Söring und Haysom beide aus Mangel an Beweisen und Tatsachen-Indizien vom Mord freisprechen. Und genau da hakt die Sache und führt m.E. zum selben Ergebnis, wie in meinem fiktiven Doppelprozess 1987 - siehe oben.
Und wenn ein neuer Prozess mit frisch lackierter Unschuldsvermutung der Traum von Söring und seinen Unterstützern ist, dann bedarf es ja keiner Auslieferung und folglich auch keiner Einhaltung der Bedingungen des EGMR mehr. Right, Mr. Innocent and supporters? :-)
Wäre sonst ja auch total unfair EH gegenüber, falls sie mit Sörings neuen "DNA-Beweisen" ebenfalls einen auf unschuldig machen wollte. She's innocent, denn die Mörder waren ja schließlich 2 nicht ermittelbare Fremd-Täter und die hat sie garantiert nicht angestiftet. Das schwört sie auf das Leben einer Knast-Kakerlake ...