Der Mensch Jens Söring
07.12.2016 um 09:30@Friedhelm65
JS hatte durchaus die Möglichkeit einer zweiten "Tatsacheninstanz", nämlich auf Grund der DNA- Analyse aus dem Jahr 2009. Er hat aber freiwillig darauf verzichtet. Alles andere von dir aufgezählte rechtfertigt nicht eine solche Wideraufnahme:
- Der Sockenabdruck: Diese Geschichte ist aufgebauscht und hat einen längeren Bart als der vom Weihnachtsmann und Nikolaus zusammen. Jens Anwälte haben es im Prozess verbockt einen eigenen Experten zu benennen.
- Das FBI Täterprofil: Bis heute ist nicht gesichert, dass es dieses ominöse Profil überhaupt gibt.
- der neue Zeuge: hatten wir ja hier kürzlich auch wieder durchgekaut. Wenn bei jedem "neuen Zeugen" der 15 Jahre nach der Tat einen völlig anderen Mann gesehen haben will, würde es wohl pausenlos Prozesse geben. Zumal er als Zeuge und seine Geschichte ja nicht besonders glaubwürdig sind. Frage: Du schriebst doch, dass du diesen Blog gelesen hättest. Was hälst du denn von dem Hinweis auf den abgestellten Wagen?
- die Ungereimtheiten und Widersprüche in den Aussagen von Elizabeth: Die waren doch bereits zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens bekannt und dürften wohl primär für ihren eigenen Prozess relevant sein. Im Übrigen hat ja auch JS mehrere Versionen der Geschichte erzählt und eben auch keine widerspruchsfreie Geschichte erzählt (siehe z.B. die Washington Story, die einfach keinen Sinn macht).
- Das damals nicht thematisierte Tatmotiv, nämlich der sexuelle Mißbrauch: Das Tatmotiv ändert ja nichts an der Verurteilung. Ganz im Gegenteil, es stützt ja die Theorie, dass es eine von Hass getriebene Tat war.
- die Tatsache, daß Jens ein Alibi hatte: Welches Alibi den bitteschön? Die Kinokarten? Die spielten doch schon bei dem Prozess eine Rolle und dienen nun wirklich nicht als Alibi (für keinen der beiden).
- Die Tatsache, daß Jens angebliches Geständnis diverse Fehler aufwies, die jedoch in der ersten Instanz nicht hinterfragt wurden.
Und auch die Tatsache, daß das Thema "falsches Geständnis" in der Kriminalwissenschaft ein häufiges Phänomen ist. Ganz ehrlich: Mit dem Verweis auf das Phänomen falsche Geständnisse, müsste man ja jeden Prozess wideraufrollen, in dem jemand gestanden hat. Das kann doch nicht dein ernst sein.
Anbei noch der Instanzenweg nach US Strafrecht, wurde so von Andy hier eingestellt:
1. Instanz
Circuit Court (in Deutschland vergleichbar mit dem "Landgericht"): Hauptverhandlung. Die Jury aus 12 Geschworenen muss einstimmig einen Angeklagten schuldig sprechen. Sind die Geschworenen sich nicht einig, also weicht mindestens einer ab, platzt der Prozess und kann neu aufgerollt werden. Stimmen alle Geschworenen einstimmig für "nicht schuldig" ist der Angeklagte freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft kann keine Berufung oder Revision dagegen einlegen. Der Prozess ist beendet.
Ist der Angeklagte einstimmig für schuldig befunden worden, hat er mehrere Rechtsmittel, die er gleichzeitig einlegen kann:
a) „Motion for new verdict“. Direkte Beschwerde bei der Richterin über das Urteil. Wird besonders bei offensichtlichen Verfahrensfehlern gemacht, beispielsweise bei einem Fehlverhalten der Geschworenen.
b) „Appeal Revision“ in der nächst höheren Instanz.
2. Instanz
Virgina Court of Appeal (in Deutschland vergleichbar mit dem Oberlandesgericht):
Hier wird die Revision verhandelt und von mindestens drei Richtern gehört. Die Mehrheit entscheidet. Die Revision untersucht das Hauptverfahren auf Rechtsfehler, genau wie in Deutschland auch. Wird der Revision stattgegeben, kann das Urteil ganz aufgehoben werden oder das Verfahren an die 1. Instanz zurückgegeben werden.
Lehnt das Gericht die Revision ab, kann man eine Überprüfung dieser Entscheidung durch die große Kammer beantragen. Hier sind es dann 11 Richter. Wieder entscheidet die Mehrheit. Die Kammer kann aber auch ablehnen, die Entscheidung der 3 Richter zu überprüfen.
3. Instanz
Virginia Supreme Court (in Deutschland in etwa vergleichbar mit dem Bundesgerichtshof)
Hier kann der Verurteilte noch einmal Revision beantragen. In der Regel werden diese angenommen, wenn ein besonderes Interesse besteht, wenn besondere Rechtsfragen angesprochen werden. Der Fall wird von 7 Richtern gehört, die Mehrheit entscheidet.
Ist der Angeklagte nun immer noch nicht zufrieden, hat er noch weitere Möglichkeiten: Er kann, wenn er sich in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt sieht, nach der Bundesverfassung, direkt den obersten Gerichtshof der USA anrufen:
4. Instanz
Oberster Gerichtshof der USA (in Deutschland vergleichbar mit Bundesverfassungsgericht)
Dieser wird die Revision nur annehmen, wenn eine Verfassungsfrage gestellt wird, und diese interessant ist. Alle 9 Richter hören den Fall, die Mehrheit entscheidet.
Aber das ist immer noch nicht alles: Der Verurteilte kann auch vor der Bundesgerichtsbarkeit geltend machen, dass seine Verurteilung gegen seine bundesverfassungsmässigen Rechte verstößt.
Dazu reicht er einen "Habeas corpus" Antrag auf "Postconviction Relief" ein:
5. Instanz
Federal District Court - Bundesbezirksgericht (in Deutschland gibt es nichts vergleichbares)
Der Bundesrichter prüft nun ob gegen die Rechte des Verurteilten durch die staatlichen Gerichte verstoßen wurde. Wenn ja, kann er die Freilassung des Verurteilten anordnen und/oder den Fall an das staatliche Gericht zurücksenden zur Neuverhandlung.
Ist der Verurteilte immer noch nicht glücklich, kann er gegen einen ablehnenden Bescheid des Bundesgerichts das Bundesrevisionsgericht anrufen.
6. Instanz
United States Court of Appeals - Bundesrevisionsgericht (in Deutschland gibt es keine separate Bundesgerichtsbarkeit, aber von der Funktion her mit dem Bundesgerichtshof vergleichbar)
Hier gibt es wieder die Möglichkeit, die Entscheidung der Vorinstanz erst von drei und dann noch von allen Richtern überprüfen zu lassen.
Schließlich kann man auch mit dieser Entscheidung noch einmal vor den obersten Gerichtshof der USA ziehen, den
7. Instanz
United States Supreme Court (Vergleichbar mit dem Bundesverfassungsgericht - Verfahren wie bei 4.)
FAZIT:
Im Falle von Jens Söring haben also mindestens 20 verschiedene Menschen, Richter und Geschworene, seinen Fall immer wieder hinterfragt und letztlich entschieden, dass er zu Recht verurteilt wurde.
@Yoshimitzu
Du bist auf ignore. Ich habe die Vermutung, dass du nur zum trollen hier bist.
JS hatte durchaus die Möglichkeit einer zweiten "Tatsacheninstanz", nämlich auf Grund der DNA- Analyse aus dem Jahr 2009. Er hat aber freiwillig darauf verzichtet. Alles andere von dir aufgezählte rechtfertigt nicht eine solche Wideraufnahme:
- Der Sockenabdruck: Diese Geschichte ist aufgebauscht und hat einen längeren Bart als der vom Weihnachtsmann und Nikolaus zusammen. Jens Anwälte haben es im Prozess verbockt einen eigenen Experten zu benennen.
- Das FBI Täterprofil: Bis heute ist nicht gesichert, dass es dieses ominöse Profil überhaupt gibt.
- der neue Zeuge: hatten wir ja hier kürzlich auch wieder durchgekaut. Wenn bei jedem "neuen Zeugen" der 15 Jahre nach der Tat einen völlig anderen Mann gesehen haben will, würde es wohl pausenlos Prozesse geben. Zumal er als Zeuge und seine Geschichte ja nicht besonders glaubwürdig sind. Frage: Du schriebst doch, dass du diesen Blog gelesen hättest. Was hälst du denn von dem Hinweis auf den abgestellten Wagen?
- die Ungereimtheiten und Widersprüche in den Aussagen von Elizabeth: Die waren doch bereits zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens bekannt und dürften wohl primär für ihren eigenen Prozess relevant sein. Im Übrigen hat ja auch JS mehrere Versionen der Geschichte erzählt und eben auch keine widerspruchsfreie Geschichte erzählt (siehe z.B. die Washington Story, die einfach keinen Sinn macht).
- Das damals nicht thematisierte Tatmotiv, nämlich der sexuelle Mißbrauch: Das Tatmotiv ändert ja nichts an der Verurteilung. Ganz im Gegenteil, es stützt ja die Theorie, dass es eine von Hass getriebene Tat war.
- die Tatsache, daß Jens ein Alibi hatte: Welches Alibi den bitteschön? Die Kinokarten? Die spielten doch schon bei dem Prozess eine Rolle und dienen nun wirklich nicht als Alibi (für keinen der beiden).
- Die Tatsache, daß Jens angebliches Geständnis diverse Fehler aufwies, die jedoch in der ersten Instanz nicht hinterfragt wurden.
Und auch die Tatsache, daß das Thema "falsches Geständnis" in der Kriminalwissenschaft ein häufiges Phänomen ist. Ganz ehrlich: Mit dem Verweis auf das Phänomen falsche Geständnisse, müsste man ja jeden Prozess wideraufrollen, in dem jemand gestanden hat. Das kann doch nicht dein ernst sein.
Anbei noch der Instanzenweg nach US Strafrecht, wurde so von Andy hier eingestellt:
1. Instanz
Circuit Court (in Deutschland vergleichbar mit dem "Landgericht"): Hauptverhandlung. Die Jury aus 12 Geschworenen muss einstimmig einen Angeklagten schuldig sprechen. Sind die Geschworenen sich nicht einig, also weicht mindestens einer ab, platzt der Prozess und kann neu aufgerollt werden. Stimmen alle Geschworenen einstimmig für "nicht schuldig" ist der Angeklagte freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft kann keine Berufung oder Revision dagegen einlegen. Der Prozess ist beendet.
Ist der Angeklagte einstimmig für schuldig befunden worden, hat er mehrere Rechtsmittel, die er gleichzeitig einlegen kann:
a) „Motion for new verdict“. Direkte Beschwerde bei der Richterin über das Urteil. Wird besonders bei offensichtlichen Verfahrensfehlern gemacht, beispielsweise bei einem Fehlverhalten der Geschworenen.
b) „Appeal Revision“ in der nächst höheren Instanz.
2. Instanz
Virgina Court of Appeal (in Deutschland vergleichbar mit dem Oberlandesgericht):
Hier wird die Revision verhandelt und von mindestens drei Richtern gehört. Die Mehrheit entscheidet. Die Revision untersucht das Hauptverfahren auf Rechtsfehler, genau wie in Deutschland auch. Wird der Revision stattgegeben, kann das Urteil ganz aufgehoben werden oder das Verfahren an die 1. Instanz zurückgegeben werden.
Lehnt das Gericht die Revision ab, kann man eine Überprüfung dieser Entscheidung durch die große Kammer beantragen. Hier sind es dann 11 Richter. Wieder entscheidet die Mehrheit. Die Kammer kann aber auch ablehnen, die Entscheidung der 3 Richter zu überprüfen.
3. Instanz
Virginia Supreme Court (in Deutschland in etwa vergleichbar mit dem Bundesgerichtshof)
Hier kann der Verurteilte noch einmal Revision beantragen. In der Regel werden diese angenommen, wenn ein besonderes Interesse besteht, wenn besondere Rechtsfragen angesprochen werden. Der Fall wird von 7 Richtern gehört, die Mehrheit entscheidet.
Ist der Angeklagte nun immer noch nicht zufrieden, hat er noch weitere Möglichkeiten: Er kann, wenn er sich in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt sieht, nach der Bundesverfassung, direkt den obersten Gerichtshof der USA anrufen:
4. Instanz
Oberster Gerichtshof der USA (in Deutschland vergleichbar mit Bundesverfassungsgericht)
Dieser wird die Revision nur annehmen, wenn eine Verfassungsfrage gestellt wird, und diese interessant ist. Alle 9 Richter hören den Fall, die Mehrheit entscheidet.
Aber das ist immer noch nicht alles: Der Verurteilte kann auch vor der Bundesgerichtsbarkeit geltend machen, dass seine Verurteilung gegen seine bundesverfassungsmässigen Rechte verstößt.
Dazu reicht er einen "Habeas corpus" Antrag auf "Postconviction Relief" ein:
5. Instanz
Federal District Court - Bundesbezirksgericht (in Deutschland gibt es nichts vergleichbares)
Der Bundesrichter prüft nun ob gegen die Rechte des Verurteilten durch die staatlichen Gerichte verstoßen wurde. Wenn ja, kann er die Freilassung des Verurteilten anordnen und/oder den Fall an das staatliche Gericht zurücksenden zur Neuverhandlung.
Ist der Verurteilte immer noch nicht glücklich, kann er gegen einen ablehnenden Bescheid des Bundesgerichts das Bundesrevisionsgericht anrufen.
6. Instanz
United States Court of Appeals - Bundesrevisionsgericht (in Deutschland gibt es keine separate Bundesgerichtsbarkeit, aber von der Funktion her mit dem Bundesgerichtshof vergleichbar)
Hier gibt es wieder die Möglichkeit, die Entscheidung der Vorinstanz erst von drei und dann noch von allen Richtern überprüfen zu lassen.
Schließlich kann man auch mit dieser Entscheidung noch einmal vor den obersten Gerichtshof der USA ziehen, den
7. Instanz
United States Supreme Court (Vergleichbar mit dem Bundesverfassungsgericht - Verfahren wie bei 4.)
FAZIT:
Im Falle von Jens Söring haben also mindestens 20 verschiedene Menschen, Richter und Geschworene, seinen Fall immer wieder hinterfragt und letztlich entschieden, dass er zu Recht verurteilt wurde.
@Yoshimitzu
Du bist auf ignore. Ich habe die Vermutung, dass du nur zum trollen hier bist.