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Der Mensch Jens Söring

40.387 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Kino, Gefängnis ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Mensch Jens Söring

Der Mensch Jens Söring

04.12.2024 um 11:34
Wer außer uns in dieser Gruppe spricht denn noch über ihn?

Ich habe auf seiner Webseite geschaut: Er tingelt jetzt unter anderem durch Kneipen und erzählt dort etwas - nicht zu seiner Unschuld - sondern als Thema steht auf der Agenda das Leben im US-Gefängnis.

Damit hat er ja wirklich Erfahrung, darüber kann er etwas sagen.

Er bietet ohne eine Ausbildung, weil es diese auch nicht gibt, seine Dienste als "Coach" an.

Ob er auf diesem Gebiet, was immer das sein mag, etwas zu leisten vermag, muss sich jeder selbst überlegen. -


Mal zeitlich rückwärts gesehen:

Der Podcast S und S scheint nicht fortgeführt zu werden.

Daniela H. hat ihr Buch veröffentlicht mit geringer Resonanz.

Herr Dr. Guise-R. hat zwischenzeitlich auch ein anderes "Spielfeld" gefunden, wie es scheint.

Das System Söring und viele andere kritische Beiträge sind veröffentlicht worden und beleuchten das Geschehen zur Zeit des Verbrechens und nach der Entlassung von J.S. ausführlich und können immer noch eingesehen werden.

Ich glaube, auch Andrew Hammel hat angekündigt, sich diesem Thema nun nicht mehr zu widmen und seinen Blog zumindest ruhen lassen - und das schon vor einer Weile. -


Wie ich schon früher einmal schrieb: JS reitet nun in den Sonnenuntergang, dahin, wo die Öffentlichkeit nicht ist, und das ist gut so.

Er ist wegen des Mordes an zwei Menschen verurteilt, und er hat ohne Rücksicht auf die Familien dieser Opfer und auch ohne Rücksicht auf seine eigene Familie sich selbst medial inszeniert und versucht, seine Geschichte in klingende Münze umzuwandeln.

Dafür hat er - nachweislich und problemlos nachzuvollziehen - sehr viel verdreht, gelogen und das tut er bis heute.

Ich hoffe, dass es noch stiller um ihn wird.

Um sein Leben und seine Grundsicherung braucht er sich als deutscher Staatsbürger nur wenig Sorgen zu machen. -


Allen, die hier schreiben und lesen, wünsche ich eine ruhige und friedliche Vorweihnachtszeit.


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Der Mensch Jens Söring

04.12.2024 um 21:54
Ich finde es in diesem Sinne auch sehr klug von der Familie Haysom (inkl. EH), dass sie weitestgehend darauf verzichten, sich öffentlich zu äußern, und auch keine juristischen Schritte - gegen Jens Sörings Verleumdungen und/oder für neue DNA-Untersuchungen - anstrengen. So wie sich Jens Söring öffentlich an EH abarbeitet, versteht man, dass es ihm immer in beträchtlichem Maße um Macht über diese Frau ging und dass er versucht, Reaktionen von EH (oder zuletzt auch Ricky Gardner, s. IG-Post vom 18.11.) zu provozieren. Es ist gut, dass ihm niemand den Gefallen tut, so verlockend es - auch und zumal für die unbeteiligten Beobachter - sein mag.


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Der Mensch Jens Söring

08.12.2024 um 15:18
@ElvisP
Ich kann Deinem Beitrag vom 04.12.2024 nur vollumfänglich beipflichten. JS halte ich weder Willens, noch in der Lage irgendwie beruflich umzusatteln. Er bleibt wohl, was er ist:"JS".

Der Mensch ist, was er aus sich macht: Das kann ein lebenslang anpassungsfähiger und verändernder Prozess sein.
"EH" hat schon frühzeitig begonnen mit dem Phänomen "JS" abzuschliessen.
In der zwischen mir und "EH" geführten Korrespondenz erbat sie sich schon sogleich, bitte den Namen "JS" darin nicht mehr zu erwähnen, weil sie sich erwünscht (-e), das ein "JS" bitte nicht zu erlauben vermöchte, dass "JS" weiter weder eine Rolle inskünftig zu spielen vermag, noch ihren weiteren Lebensverlauf beeinflussen wird.
Anders wie "JS", entschied sie sich bewusst für das Familieninteresse. Dorthin konnte sie nach erfolgter Abschiebung zurückbegeben.
"JS" hat sich diesen resozialisierungsfördernden Weg allerdings verbaut.
Die "Premium-Familie" erschien mir schon anders gestrickt, was man vielleicht auch an der Äusserung der Grossmutter ihm gegenüber festmachen könnte, die sich sinngemäss im Rahmen eines Knastbesuchs geäussert haben soll, das ein "Gentelman" sich umgebracht hätte, anstatt desgleichen der (eigenen) Familie anzutun.

"EH" schweigt und lebt ein zurückgezogenes Leben seit der Abschiebung in der Öffentlichkeit; gleichviel wie arg und böswillig erscheinend die Vorwürfe und Provokationen des "JS" ihr gegenüber ausfallen. Meiner Meinung ist das klüger und für die eigene Seelengesundheit gesünder.


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Der Mensch Jens Söring

08.12.2024 um 17:52
Zitat von Ashford2024Ashford2024 schrieb:EH" schweigt und lebt ein zurückgezogenes Leben seit der Abschiebung in der Öffentlichkeit; gleichviel wie arg und böswillig erscheinend die Vorwürfe und Provokationen des "JS" ihr gegenüber ausfallen. Meiner Meinung ist das klüger und für die eigene Seelengesundheit gesünder.
Davon kann man wohl ausgehen. Auch wenn es vll manchmal schwer fällt nicht zu reagieren, wenn er sie mal wieder durch den Dreck zieht und ihr das zu Ohren kommen sollte. Ihr Weg ist der richtige, sie hat abgeschlossen und will den Rest ihres Lebens nur noch ihre Ruhe.

JS wiederum ist fanatisch, besessen von EH, besessen von dem Gedanken, sich als Justizopfer etablieren zu können. Er wird niemals aufhören, da bin ich mir ziemlich sicher. Und damit versaut er sich dann selbst einen ruhigen Lebensabend.


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Der Mensch Jens Söring

08.12.2024 um 20:09
"EH" kümmert sich gewissenvoll um ihr Leben noch ordentlich zu führen mithilfe eines Grossteils ihrer Familie. Einige Familienangehörige sammeln dagegen aufmerksam all die Materialien, die "JS" in mögkicherweise verleumderischer Weise gegen EH immer noch lostritt.
Meiner Meinung hat das schon einen Nachstellcharakter im Sinnes des "stalkings" weit überschritten.
Mir kommt das so vor, als wolle "JS" auf diese Art und Weise das (soziale) Leben der EH ein zweites Mal zerstören; weil was verspricht er sich sonst davon?
Was er da seit seiner Entlassung abzieht erscheint weder stilvoll, geschweige denn noch irgendwo nicht strafbewährt?
Es lässt eher vermuten: JS kann und will einfach nicht ablassen davon, die EH weiter noch anzuprangern, weil er den Anstand nicht kennt, anderen eine Chance auf Resozialisierung zu belassen: Er scheint es niemals erlernt zu haben, was Fairniss bedeutet!


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Der Mensch Jens Söring

08.12.2024 um 22:07
@Photographer73
Ich bin auch der Meinung:JS wird mit der Sache frühestens aufhören, wenn ihm die Kraft ausgeht, weiterhin die unglaubbar gewordene Unschuldstheorie weiter zu vertreten.


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Der Mensch Jens Söring

09.12.2024 um 10:49
@alle

Was mir beim rechtskräftig verurteilten Doppelmörder "JS" besonders auffällt: Er arbeitet nicht nur mit einer dynamischen Wahrheitsauffassung, indem er gewisse Dinge mit zunehmendem Alter und Erfahrung in der Darlegung seiner (Lebens-) Geschichte verändert, sondern "JS" scheint für alles eine bereits nahezu perfekte Erklärung zu besitzen.

Allerdings: Dies spricht eindeutung gegen die Realitäten des Lebens; denn wer wäre schon in der Lage minutiös alle Widersprüche, die vor allem besonders in der individuellen Persönlichkeit liegen, gerade im Nachhinein noch widerspruchsfrei aufzuklären.

In der wundersamen Befragungssituation durch den hanoveranischen Landgerichtspräsidenten fehlt ein ausschlaggebendes Gesamtkriterium: Nicht etwa ein Glaubwürdigkeitsgutachten, das z.B. in Deutschland bei einem Wiederaufnahmeantrag eine entscheidene Rolle einnimmt, sondern v.a. die Begutachtung des Angeklagten/Verurteilten "JS"vermittels eines forensisch zertifizierten Psychiaters, zur Persönlichkeit des "JS". Ein solches würde obligatorisch in einem ähnlichen Fall fast ausschliesslich über eine Obergutachtenstelle durchgeführt werden: Obergutachtenstellen sind Lehrstuhlinhaber an deutschen Universitäten des einschlägigen Fachs.

Relevant ist dabei u.a. die Frage, ob eine solche Tat wie der hier zur Rede stehende Doppelmord aus der Persönlichkeit eines "JS" heraus erklärbar erscheint.

Selbst wenn der Angeklagte sich dem widersetzt, dann wird zum einen die Begutachtung rein nach Aktenlage möglich und der Angeklagte kann zwecks Beobachtung bis zu 6 Wochen in eine forensische Psychiatrie eingewisen werden. Insoweit ist die prozessuelle (Pseudo-) Veranstaltung, tzu der sich der hannoveranische Gerichtspräsident hergab, mehr als fragwürdig.

Ausserdem: Auf eine Haftentschädigung hat man grundsätzlich in Deutschland sowie in den USA lediglich Anspruch, wenn eine Verurteilung nicht selbstverschuldet gewesen ist. Wer also mehrfach im Vorfeld gestanden hat und späterhin widerruft, der bekommt nicht einen Cent zugesprochen.
Das ist wohl mehr als logisch.
Im Gegenteil: Derjenige, der den Staat so an dr Nase herumgeführt hat, kann in Deutschland noch herangezogen werden nicht nur für die verursachten Gerichtskosten, sondern ebenfalls für die Haftkosten, für die auch jeder vermögende und einkommensgerierende Gefangene monatlich aufzukommen hat.

Daher ist die Argumentationslinie des "JS" bereits an diesen Stellen brüchig, dass man ihm keine Entschädigung zukommen habe lassen wollen,weil der Gouverneur es den Steuerzahlern nicht hätte gegenüber rechtferigen können.

Die Inszenierung des"JS" kann forensisch als einmalig angesehen werden, auf ein stets auf Rechenschaft ausgerichtetes Leben kann er sich dennoch nicht berufen, nachdem er mit gefälschten Ausweisen und Schecks unterwegs gewesen ist, was zu seiner Festnahme führte. Warum hat er sich seinerzeit in London nicht unter falscher Identität einen einfachen Job organisiert (z.B. im Servicebereich)?


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Der Mensch Jens Söring

09.12.2024 um 11:25
@alle

Bereits an anderer Stelle hatte ich im Rahmen dieser Diskussion im Forum schon erklärt, dass ich auf "JS" im für London zuständigem Jugendgefängnis Ashford (Middlesex) stiess. Wir waren seinerzeit die einzig beiden deutschen Staatsbürger.
Da ich zuvor bereits in Deutschland im Jugendgefängnis war, kannte ich einige Vorschriften des damaligen Jugendstrafrechts wie z.B. die Obergrenze von 10 Jahren Freiheitsstrafe, egal wie schwer die Strafvorwürfe wogen. Es ist wohl daher mehr als glaubwürdig, wenn ich an dieser Stelle bezeuge, dem im deutschen Jugendstrafrecht bis dahin unerfahrenen "JS" diese Situation seinerzeit detailiert dargelegt zu haben.

Aber: Angenommen, es wäre anders, dann fehlt mir die Plausibilität, woher ein "JS" schon 1985 gewusst haben will, das es in der BRD für jugendliche Straftäter auch bei Doppelmord eine Obergrenze von 10 Jahren gegeben hätte; da er ja nicht gerade in Virginia für deutsches Strafrecht an der Universität eingeschrieben war.
Wenn man aber diesen Sachverhalt zugrundelegt, so hätte er auch darum gewusst, dass er zum Tatzeitpunkt bereits 18 Jahre alt gewesen ist und damit faktisch bereits ein "Heranwachsender" war, auf den das deutsche Jugendstrafrecht nicht mehr zwingend anzuwenden ist, sondern allenfalls dann, wenn man ihn noch eine Unreife konstatieren hätte müssen gutachterlich festgestellt, oder gar eine Minderbegabung.
Er hätte sich also bewusst dem Risiko ausgesetzt in Deutschland ggf. auch nach Erwachsenemstrafrecht verurteilt zu werden.
Nach Erwachsenemstrafrecht steht auf Doppelmord die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe, mit einer Mindestverbüssungszeit von durchschnittlich 21 Jahren (Doppelmord)!
Abdererseits: wieso sollte sich "JS" bereits im Vorfeld dezidiert mit der bundesdeutschen Strafandrohung für Mord unter Jugendstrafgesichtspunkten auseinandergesetzt haben. Wenn dem so wäre, dann bräche das juristisch konstruierte explikatorische Kartenhaus eines "JS" komplett zusammen, weil es die Gesamtsituation noch einmal in ein ganz anderes Licht rückt, nach de. Motto: Die Eltern werden ermordet, aber egal wer, "JS" stünde dafür voll ein, selbst wenn er dafür in Deutschland zur lebenslangen Erwachsenen-Freiheitsstrafe verurteilt gewesen worden wäre.
Ich glaube, damit ist überzeugend belegt, dass man wenn überhaupt, keinesfalls der Gesamttheorie, die uns "JS" als glaubhaft vermitteln möchte, gefolgt werden kann.

Obenstehende Erklärung widerlegt sein Erklärungsdasein in puncto Strafeechtsabwägungen zwischen deutschem und amerikanischem Strafrecht in den Grundfesten. Im Gegenteil: Egal, welcher Ausführung man meinerseits zu folgen gedenkt oder für die wahrscheinlichere Variante hält: Es spricht m.E. alles für einen Vorsatz und nicht nur für eine zufällige Verkettung unglücklicher Umstände!


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Der Mensch Jens Söring

09.12.2024 um 15:30
@BillieLeisa

Du schreibst: "Um sein Leben und seine Grundsicherung braucht er sich als deutscher Staatsbürger nur wenig Sorgen zu machen."

Ich frage mich dabei, ob ein "JS", der nach eigener Aussage jedwede staatliche Hilfe "nicht" beansprucht, überhaupt von unserem Sozialsystem erfasst ist?

Hat er denn eine überhaupt eine deutsche) Steuernummer?
Ist er etwa nicht einmal krankenversichert, ganz zu schweigen von einer Rentenversicherung?

Sollte es so sein, so wird er sich wohl noch wundern, wenn er auch Pflichten zugewiesen bekommt z.B. noch eine zumutbare sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben zu müssen wie im Zweifel morgens Zeitung austragen?

Viele Sozialleistungen sind einzeln zu beantragen. Wird er dem gewachsen sein und in einem Wartesaal stundenlang abwartend aushalten können?
Er scheint mir darin jedenfalls nicht erprobt; denn die Vernunft hätte es schon geboten sich eine soziale Absicherung zu schaffen wie der Anspruch auf Krankengeld usw.
Das hat er vielleicht in den letzten 6 Jahren noch nicht verstanden, oder sein selbstauferlegter Stolz verbietet es ihm vielleicht?


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Der Mensch Jens Söring

09.12.2024 um 21:53
Zitat von Ashford2024Ashford2024 schrieb:Er bleibt wohl, was er ist:"JS".
Zitat von Ashford2024Ashford2024 schrieb:Der Mensch ist, was er aus sich macht: Das kann ein lebenslang anpassungsfähiger und verändernder Prozess sein.
Dabei ist es gar nicht so schwierig, sich neu zu erfinden. Millionen von Menschen machen das. Täglich. Sportler zum Beispiel, nach dem Ende der Karriere. Rentner, wenn sie die Berufswelt verlassen, Ehepaare die sich scheiden lassen, etc etc. Man muss es nur wollen. Immer in der Vergangenheit zu leben muss furchtbar sein, vor allem dann, wenn sich die Vergangenheit durch 35 Jahre US-Knast, eine toxische Liebe und einen schrecklichen Doppelmord definiert.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Und damit versaut er sich dann selbst einen ruhigen Lebensabend.
Exakt. Und das ist fatal. Er hat den 6er im Lotto gezogen und dann alles verprasst.
Zitat von Ashford2024Ashford2024 schrieb:In der wundersamen Befragungssituation durch den hanoveranischen Landgerichtspräsidenten fehlt ein ausschlaggebendes Gesamtkriterium
Bei Richter Rübe fehlte mehr als das. Er hätte einfach die Ernello Liste vorlesen müssen. Die Mär vom Rosenkavalier, an die BF noch immer glaubt, wäre wie eine Seifenblase zerplatzt.

Das interessante an diesem Fall ist gar nicht der Mord an sich, der war schnell geklärt, sondern das Verhalten von Personen wie Richter Rübe oder diesem Copy & Paste Sheriff. In meinem zweiten Leben studiere ich Soziologie und gehe alldem gründlich auf den Grund.


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Der Mensch Jens Söring

09.12.2024 um 22:32
@ElvisP
Des Mordgeschehen ist schnell auserzählt: Nur "JS" findet die Causa immer noch erzählenswert, anstatt sich zu schämen, darin verwickelt zu sein - obendrein auch noch der dafür verurteilte Doppelmörder in genau ebenselber Sache.

Ihm, so wirkt es zumindest stets auf mich, ist das überhaupt nicht unangenehm. Ich finde es schon einen seltsamen Charakterzug damit nach der Gefängniszeit auch noch deutschlandweit hausieren zu gehen. Dann noch seine oftmals dabei aufgesetzt lachend wirkende Physiognomie: ich gewinne den Eindruck dabei, als empfände er sich als Held des Jahrhunderts, nur noch nicht ausreichend wertgeschätzt.
Vernünftig wäre es meiner Meinung nach, wenn er einfach etwas Neues anfinge, aber solang er sich überall bekanntmacht als der verurteilte Doppelmörder, da hat er wohl auch keine Chance irgendwo wenigstens einen Job zu bekommen, der ihn redlich ernähren könnte und überdies sozial absichern.

Ich verstehe einfach nicht, warum "JS" das nicht rafft oder sogar macht. Das soziale Verhalten der "EH" wirkt viel klüger, die im Übrigen sich nunmehr stillschweigend als Lehrerin im CAD-Bereich betätigt. Von ihr findet man nichts mehr Neues im Netz, weil das auch mitunter als ein Zeichen der Reue und des Bedauerns interpretiert werden kann, Buse zu tun und darum einfach die Klappe nach dem hingelegten und verbogenen Lebensweg zu halten, statt olle Karmellen immer wieder aufs Neue frisch aufzukochen; dabei auch noch zumindest in wesentlichen Punkten weit entfernt von der Wahrheit.

Es erinnert mich an "Dostojewskis" Buch "Schuld und Sühne". Darin heisst es in der deutschen Fassung: Nur die dümmsten Verbrecher streiten alles ab, was ihnen auch zu beweisen wäre. Der intelligente Verbrecher aber gibt alles zu, was er nicht aus der Welt schaffen kann, erfindet dann aber eine kleine Nuance, die das gesamte Geschehen in ein anderes Licht rückt." Genau daran hätte sich "JS" bereits bei seinem ersten Geständnis halten sollen. "EH" hätte dann vermutlich einen Freispruch erhalten, "JS" eventuell eine weitaus mildere Strafe infolge eines möglichen "plea deals" und zumindest sie hätte ihn im Nachhinein bis ans Lebensende noch als ihren wahrhaftigen Helden verehrt.
Das aber war ein Weg, den er aus mir unerfindlichen Gründen nicht gehen hat wollen.

Schon die absurde Flucht ist m.E. nicht mit Klugheit zu verbinden.


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Der Mensch Jens Söring

10.12.2024 um 10:48
@alle

Zur "JS-Go-Fund-Me" -Spendenerbetungsaktion: In diesem Rahmen hat der in Deutschland steuerpflichtig gewordene. "JS" ungefähr 8.200, 00 Euro an Zuwendungen zu verbuchen, ohne das irgendwo eine (öffentliche) Rechnungslegung erfolgt, wie diese Mittel denn zweckgebunden verwendet worden sind, oder hat sich der Zuwendungsbetrag um die allfällige Steuerzahlung inzwischen um 40 Prozent reduziert, weil das wird nirgendwo ersichtlich.

In diesem Rahmen bestehen jedoch Offenlegungspflichten!

In puncto des hier im Forum angesprochen (offensichtlichen) eingetretenen Alterungsprozesses des "JS" besteht einerseits die Erklärung, dass das reale Leben eben durchaus anstrengender ist, als in einer Zelle nur auf eine unvorstellbare Zukunft abzuwarten.
Andererseits ist es schon äusserst frappant, wie sich die Gesichtszüge eines "JS" binnen 6 Jahren bemerkbar verändert haben.
Vielleicht ist es der neu hinzugetretene Stress, sich jetzt auch mit viel mehr Kritik auseinandersetzen zu müssen, oder spricht er möglicherweise doch jetzt sehr in zunehmenden Masse den Alkohol zu; denn der übertrieben stark eingetretene Alterungsprozess müsste doch irgendwie erklärbar sein?
Ein "JS" zeichnet in der Physognomie mittlerweile eine tiefgrübige Zornesfalte aus, die vor 6 Jahren. schlichtweg auf den eingestellten Fotos nicht erkennbar vorhanden war.

Zwar geht "JS" mittlerweile deutlich auf die Sechzig zu. In diesem Kontext besteht seine Lebensgeschichte aus - mehr oder weniger - zusammengereimten Anekdoten eines bereits lebensälteren Mannes, dem es wohl hauptsächlich noch darum gehen dürfte, wiederum auf Kosten Dritter, überdurchschnittlich zu überleben; denn den Kampf, den er vorgibt (noch) zu führen, wird er wohl aller Wahrscheinlichkeit nach innerhalb der noch verbliebenen Restlebenserwartung kaum vorstellbar gewinnen können.

Und: Je älter er wird, desto uninteressanter werden die Artefakten, mit denen er operiert und sich inszeniert.

Es bedrücken die meisten Menschen in Deutschland derweil andere Sorgen, wie unschuldig in Not geratene Mitbürger, die z.B. deren Energiekosten nicht mehr aufbringen können, oder die kriegsrelevanten Vorbereitungshandlungen Russlands.

In Anbetracht sich leerender Staatskassen, verschlechternder Gesamtlage der Volkswirtschaft sowie weiterer Abbau der Errungenschaften des Sozialstaats, erkenne ich keine moralisch zu rechtferigende Berechtigung mehr, einen altgewordenden "JS" noch tatkräftig zu unterstützen, der selbstverschuldet in Not geraten ist. Zumindest wäre das Geld in der Jugendförderung zweckmässiger und weitaus sinnvoller investiert, wo auch gleichzeitig Transparenz in der Mittelverwendungskontrolle existiert. "JS" als "gemeinnützig" anzusehen scheitert bereits daran, weil er weder einen überprüfbaren Verein ausmacht, noch eine Freistellungserklärung über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit vorzuweisen weiss.

Wer für "JS" spendet, so meine Meinung, füttert und unterstützt damit allein dessen Ego.


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Der Mensch Jens Söring

10.12.2024 um 21:22
Zitat von Ashford2024Ashford2024 schrieb:Das aber war ein Weg, den er aus mir unerfindlichen Gründen nicht gehen hat wollen
Die Antwort lieferst du mit deinem Verweis auf Dostojewski quasi selber:

Der Protagonist Rodion Raskolnikow leidet, ebenso wie unser Rosenkavalier, an Selbstüberschätzung. JS glaubte vermutlich, dass er "Recht" hatte, einen Mord zu begehen, um seine eigenen Ziele zu verwirklichen.

In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, wie oft er sich über die "Dorfbullen" in VA lustig gemacht hat. Zu diesem Zeitpunkt wurde er schon verdächtig, in die Morde verwickelt zu sein. Und auch als er schon vor Gericht stand, hat er noch angenommen, sich rauswinden zu können- mit Hilfe seiner eingebildeten Super-Intelligenz.

Tatsächlich war seine Geschichte so idiotisch, dass sie kaum jemand geglaubt hat. Zumindest nicht der Staatsanwalt, der Richter oder die Geschworenen.


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Der Mensch Jens Söring

11.12.2024 um 07:37
@ElvisP
Ja, ich glaube auch, dass der Doppelmord, für den der Mensch "JS" begangen hat und für den er rechtskräftig verurteilt wurde, aus möglicherweise einer Allmachtsphantasie hervorgegangen ist.
"Js" hatte geglaubt, dafür niemals einsitzen zu müssen. Selbst nach rechtskräftiger Verurteilung hat er immer noch versucht jemand anderem den Doppelmord anzuhängen: über drei Jahrzehnte vergeblich.
Ricky Gardener, der sich selbst als country boy bezeichnet, gab im Rahmen einer Bewährungsprüfung gegenüber dem "parole board" eine schriftliche Erklärung ab, in der er darlegte, das "JS" ihn sogar noch vor der Damaligen Flucht (als wohl Alternativplan) aus dem Weg schaffen beabsichtigte: durch einen weiteren Mord (an Gardener).
Wie "JS" dabei ausgetickt sein muss damals, ist selbst heute nicht (mehr) nachvollziehbar.
Allein vermittels eines forensisch zertifizierten Obergutachters, der ihn mal fachlich (geistig) durchröngten würde, könnte eventuell noch etwas mehr an Aufschluss darüber erbringen.

Eine solche Begutachtung wäre auch im Nachhinein sicher noch sinnvoll, weil darin in der Regel Empfehlungen enthalten sind, wie ihm heute noch geholfen werden könnte, um mit der Causa situationsadäquat und einigermassen "normal" umzugehen.
"JS" befindet sich inzwischen im 59. Lebensjahr.
Wenn nicht die Ernsthaftigkeit Einhalt geböte, dann würde ich es vielmehr als absolut "lächerlich" bezeichnen, was er sich von seinen Aktionen noch verspricht.

Im Übrigen: Im Rahmen eines Interviews hat er berichtet, seine Bewährung hätte am Flughafen geendet - ich meine, es war in der NDR-Talkshow oder bei "stern tv".
Das ist so allerdings nicht richtig: er ist nämlich nicht vom Gouverneur begnadigt worden, sondern vom "parole board" unter Bewährung gestellt. "EH" hat mir dazu berichtet, dass si aus Canada noch regelmässige Führungsberichte ans "parole board" abzugeben hat: momentan noch auf unbestimmte Zeit.
Warum sollte das bei "JS" entfallen?
Und: Eine Bewährung ist bereits gefährdet, wenn der Proband sich schon an andere Gesetze nicht hält wie z.B. das "Son of Aam Law", oder öffentlich "stalkt" bzw. Verleumdungen begeht.
Selbst "Steuerhinterziehung" oder"Steuerverkürzung" genügt, da ein solcher Straftatbestand, wenn er denn vorliegt, soowohl in Deutschland, als auch in den USA einen qualifizierten Straftatbestand (Katalogstraftat) erfüllt. Und: Es bestehen bilaterale Rechtshilfeabkommen.
Ausgeschlossen ist lediglich, das "JS" wegen eines eventuellen Bewährungswiderufs an die USA bzw. den Bundesstaat Virginia zwecks weiterer Strafvollstreckung aus Deutschland überstellt werden dürfte:"Laut Grundgesetz dürfen deutsche Staatsbürger nicht an ein Land ausserhalb der EU ausgeliefert werden".
Stattdessen würde die weitere Strafvollstreckung im Falle eines Bewährungswiderrufs innerhalb der Grenzen der BRD erfolgen. Für die Vollstreckung von auswärtigen Freiheitsstrafen ist das Bundesland NRW gesetzlich bestimmt/festgelegt, egal wo der Betreffende Wohnsitz genommen hat (zentrale Vollstreckungszuständigkeit).
An der Stelle von "JS" täte ich lieber kleinere Brötchen backen und mich nicht derart öffentlich exponieren; denn die Kritik an ihm wird immer lauter und die Geschädigtenfamilie hat den Vorfall (Doppelmord) sicher noch nicht vergessen (können).


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Der Mensch Jens Söring

11.12.2024 um 08:07
@ElvisP
Korrektur:"Son of Sam-Law" muss es heissen, wonach die aus der Straftat- oder Fallvermarktung erzielten Erlöse der Geschädigtenfamilie rechtlich zustehen. Das "Son of Sam-Law" ist sehr weit gefasst und beinhaltet jede Art von Zuwendungen oder Erträge, die damit in Verbindung stehen.
Im engeren Sinne könnte eine Nichtabführung dieser Mittel an die Geschädigtenfamilie sogar bereits den Straftatbestand der "Veruntreuung" erfüllen.
Und: "JS" lässt sich dessen unbeachtet dabei filmen, wie er sein Buch "Nicht schuldig" anpreist (für 20 Euro) und öffentlich signiert (Quelle: www.jenssoering.de)
Auch die "Resilienz-Angebote" fussen auf seiner Fallgeschichte und darauf, was man ihm iinfolgedessen alles angetan hätte und er habe aushalten müssen.
"EH" ist überdies nicht mehr als "Person der Zeitgeschichte" anzusehen und hat nach bundesdeutscher Pressegesetzrechtslage und dem damit verbundenem Persönlichkeitsrecht ein "Recht auf Vergessen". Der Name "H." Wäre demnach überall zu schwärzen und dürfte im Rahmen von Interviews nicht mehr ausgesprochen werden: auch nicht bei Vorträgen.und was schon gar nicht (mehr) zulässig ist: Fotos von ihr, auf den sie nicht unkenntlich gemacht ist, in dieser Verbindung weiter zu verbreiten.
Rein rechtlich ist im Netz viel mittlerweile zu zensieren oder gar ganz zu löschen.
Ich stelle dazu fest:"JS" bewegt sich mit der weiteren Anprangerung von "EH" in der Öffentlichkeit auf sehr dünnem Eis; besonders auch in der Zurschaustellung von nicht unkenntlich veröffentlichten Bildern von ihr, weder auf oder in Büchern; der Persönlichkeitsschutz umfasst alle Art von Medien.


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Der Mensch Jens Söring

11.12.2024 um 20:57
Zitat von Ashford2024Ashford2024 schrieb:Stattdessen würde die weitere Strafvollstreckung im Falle eines Bewährungswiderrufs innerhalb der Grenzen der BRD erfolgen. Für die Vollstreckung von auswärtigen Freiheitsstrafen ist das Bundesland NRW gesetzlich bestimmt/festgelegt, egal wo der Betreffende Wohnsitz genommen hat (zentrale Vollstreckungszuständigkeit).
Ich widerspreche dir. JS gilt in Deutschland nicht an bewährungsauflagen gebunden, amerikanische Entscheidungen spielen hier rechtlich keine Rolle. Da solltest du dich besser informieren


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Der Mensch Jens Söring

11.12.2024 um 22:03
@peterlee
Das kenne ich aber andersherum. Die einschlägigen Rechtsvorschriften suche ich Dir sogar noch heraus.
Angenommen: Ein deutscher Staatsbürger hat eine schwere Straftat in den USA verübt, flieht aber nach Deutschland, dann ist hierfür nicht das Internationale Auslieferungsabkommen anzuwenden, weil nach Art. 16 Absatz 2 GG deutsche Staatsbürger nicht ans aussereuropäischeAusland ausgeliefert werden dürfen. Erlässt aber ein us-amerikanisches Gericht einen Vollstreckungsbefehl, dann wird die Strafvollstreckung in Deutschland durchgeführt.


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Der Mensch Jens Söring

11.12.2024 um 22:07
@peterlee
Es können sogar US-Zivilurteile in Deutschland (zwangs-) vollstreckt werden (Die USA sind dem Haager Übereinkommen über die Vollstreckung ausländischer Urteile am 02. März 2022 beigetreten).


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Der Mensch Jens Söring

11.12.2024 um 22:19
@peterlee
Einschlägig ist dafür aber ebenso die Neuregelung des Paragrafen 49 Abs. 1/RG für dieVollstreckung ausländischer Urteile.

Die Vollstreckung ausländischer Strafurteile richtet sich nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Nach Paragraf 48 IRG kann eine imAusland rechtskräftig verhängte Strafe in Deutschland vollstreckt werden, wenndas ausländische Urteil hierzulande in einem sog. "Exequaturverfahren" quasi in ein deutsches Urteil umgewandelt werden kann. Dafür muss ein vollstreckbares Urteil eines anderen Staates (z.B. USA) vorliegen, das in einemmenschenrechtskonformen Verfahren ergangen ist, wegen einer Tat, die auch nach deutschem Recht mit Strafe oder zumindest mit Geldbusse hätte geahndet werden können.


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Der Mensch Jens Söring

11.12.2024 um 22:36
@peterlee

Zuständigkeit derLandgerichte für ausländische Strafurteile: Über die Vollstreckbarkeit ausländischer Strafurteile entscheiden in Deutschland im Exequaturverfahren immer die Strafvollstreckungskammernder Landgerichte(Paragrafen 50 1 IRG 78a/1 Ziff. , 78b/Ziff.2. GVG). Die Staatsanwaltschaft bei dem jeweiligen Landgerichtbereitet die Entscheidung vor (Paragraf 50 IRG). Das Landgericht entscheidet jedes einzelne Verfahren durch einen Beschluss, der Art und Höhe der zu zu vollstreckenden Sanktion in der Entscheidungsformel angibt (Paragraf55 Abs.1 IRG). Gegen den Beschluss des Landgerichts ist die sofortige Beschwerde gegeben (Paragraf 55 Abs. 1 IRG). Nach herrschender Meinung kann wegen der Besonderheiten der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit eine
" Exequaturentscheidung"
nach ihrer Rechtskraft weder im Verfahren nach Paragraf 458 StPO noch im Wege der Wiederaufnahme gemäss den Paragrafen 359 ff. StPO aufgehoben werden.
Als letzte Chance verbliebe lediglich noch die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.

Der Beitritt zum Haager Abkommen verstärkt die gemeinsame Zusammenarbeit nochmals.


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