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Der Mensch Jens Söring

40.372 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Kino, Gefängnis ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Mensch Jens Söring

Der Mensch Jens Söring

14.11.2023 um 21:51
Danke für eure Antworten!

Ich habe nun die Juni-Geständnisse gelesen...die sind ja nicht so detailreich, vor allem im ersten kommt er nicht auf den Punkt. Gibt es den diejenigen zum Naschlesen, in denen er das Töten beschreibt und Skizzen macht?


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Der Mensch Jens Söring

14.11.2023 um 22:00
Zitat von M1ndCon7rolM1ndCon7rol schrieb:Er sagt sein Fall war ein Präzedenzfall und erst nach seinem Fall wird nicht mehr aus der EU in Länder mit Todesstrafe ausgeliefert
Es ist kein Präzedenzfall! Straftäter mit deutscher Staatsangehörigkeit werden nich ausgeliefert, wenn ihnen die TS droht, auch allgemein.

Er hätte schlauer sein können. Nämlich wenn er sich nach Deutschland zurück gezogen hätte. Den selben Fehler hat übrigens Dotcom gemacht. Nicht wegen der TS, sondern allgemein. Nun hängt dieser in Neuseeland fest.


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Der Mensch Jens Söring

14.11.2023 um 22:11
Zitat von ElvisPElvisP schrieb:Vielleicht verstehe ich das falsch, aber dort steht:

"Die Auslieferung eigener deutscher Staatsangehöriger an die USA ist nicht möglich."
Dieser Absatz bezieht sich nur auf fiskalische Straftaten
Ansonsten ist Auslieferung immer möglich.


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Der Mensch Jens Söring

14.11.2023 um 22:26
@Eichenstark
Hast du dafür eine Quelle? Ich halte diese Annahme nämlich für falsch.


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Der Mensch Jens Söring

14.11.2023 um 22:36
Zitat von trevishtrevish schrieb:Hast du dafür eine Quelle? Ich halte diese Annahme nämlich für falsch.
In dem Link dennoch vor ein paar Beiträgen gepostet habe.


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Der Mensch Jens Söring

14.11.2023 um 22:40
@Eichenstark
Da steht Folgendes:
Nach dem Auslieferungsabkommen ist auch eine Auslieferung wegen fiskalischer Straftaten möglich. Die Auslieferung eigener deutscher Staatsangehöriger an die USA ist nicht möglich.
Jens Söring hätte von Deutschland aus nicht in die USA abgeschoben werden können.


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Der Mensch Jens Söring

14.11.2023 um 23:20
Zitat von trevishtrevish schrieb:Jens Söring hätte von Deutschland aus nicht in die USA abgeschoben werden können.
Jetzt lies halt mal den verlinkten Artikel
Beitrag von Eichenstark (Seite 1.961)


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Der Mensch Jens Söring

14.11.2023 um 23:32
Art. 16 Abs. 2 des Grundgesetzes:

Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.


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Der Mensch Jens Söring

14.11.2023 um 23:33
Söring wäre in Deutschland absolut sicher gewesen vor einer Ausliefern an die USA.


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Der Mensch Jens Söring

14.11.2023 um 23:33
Ach jetzt verstehe ich das Problem.
Nein Deutsche können natürlich nicht ungehindert im Ausland Morde verüben und nach Deutschland zurück kehren, ohne dafür bestraft zu werden
Ich hänge an
Auslieferungsvertrag


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obals ehemaliges Mitglied

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Der Mensch Jens Söring

14.11.2023 um 23:44
.Auslieferung aus Deutschland an die USA
Ihr Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht

Auslieferung deutscher Staatsangehöriger an die USA
Die Auslieferung aus Deutschland in die USA richtet sich nach dem Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 20. Juni 1978 sowie dem Zusatzvertrag vom 21. Oktober 1986 und dem zweiten Zusatzvertrag zum Auslieferungsvertrag von 2006. Deutschland lässt die Auslieferung eigener Staatsangehöriger grundsätzlich nicht zu, was sich in Artikel 7 des Abkommens niederschlägt. Dieser lautet in Absatz 1: „Die Vertragsparteien sind nicht verpflichtet, ihre eigenen Staatsangehörigen auszuliefern.“ Zum anderen ergibt sich dies aus der stets zu beachtenden Verfassung gemäß Art. 16 Grundgesetz (GG). Nach Art. 16 Abs. 2 GG ist die Auslieferung deutscher Staatsangehöriger ausnahmsweise nur an andere EU-Länder und bestimmte internationale Gerichte zulässig, soweit „rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.“ Diese Erlaubnis zur Auslieferung an EU-Mitgliedsstaaten ist eine neuere Entwicklung, die sich jedoch nicht auf andere Nicht-EU-Länder (“Drittstaaten”), einschließlich der USA, erstreckt.

Folglich müssen Deutschland und die USA ihre eigenen Staatsbürger nicht ausliefern, gleichwohl können sie es tun, wenn dies nach ihrem freien Ermessen angebracht erscheint und keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen. An die USA gerichtete Auslieferungsersuchen werden vom US-Außenministerium und dem Justizministerium bearbeitet. Sie können beiderseits nur in Fällen gestellt werden, in denen die mutmaßliche Straftat eine derjenigen ist, die im Anhang zum Auslieferungsvertrag aufgeführt ist. Zu diesen aufgelisteten Straftaten gehören beispielsweise Mord, vorsätzliche oder fahrlässige Tötung, Betrug und Raub. Im letzten Punkt heißt es jedoch: „33. Jede andere Straftat, deretwegen die Auslieferung nach dem Recht beider Vertragsparteien gewährt werden kann“, womit folglich auch jede nicht explizit gelistete Straftat grundsätzlich zur Auslieferung führen kann. Die zwei wesentlichen Einschränkungen, die nach deutschem Recht gem. § 3 IRG in diesem Fall beachtet werden müssen, sind, dass zum einen die vorgeworfene Handlung auch nach deutschem Recht strafbar ist (Gegenseitigkeit der Strafbarkeit) und es sich zum anderen nicht um ein bloßes Bagatelldelikt handelt.

Sofern Deutschland die Auslieferung eines US-Bürgers aus seinem Heimatland begehrt, muss es sich hierfür an seine US-Botschaft wenden, die das Auslieferungsersuchen an das US-Außenministerium übermittelt. Dieses wendet sich sodann an den zuständigen Staatsanwalt im Bezirk der Zielperson mit dem Ersuchen, das Auslieferungsverfahren vor einem US-Bundesgericht einzuleiten. In diesem Verfahren prüft das Gericht die gegen die Zielperson vorgelegten Beweise und entscheidet, ob diese ausreichen, um einen entsprechenden Haftbefehl zu erlassen. Zu diesem Zeitpunkt wird das Gericht ebenfalls entscheiden, ob ein hinreichender Verdacht besteht, dass die Zielperson eine vom Auslieferungsvertrag zwischen Deutschland und den USA umfasste Straftat begangen hat. Sollte sich herausstellen, dass ein ausreichender Verdacht der Begehung einer auslieferungsfähigen Tat vorliegt, wird das Gericht seine Erkenntnisse dem US-Außenministerium vorlegen. Das Außenministerium entscheidet sodann, ob die USA die betreffende Person an die Bundesrepublik Deutschland ausliefert.

Quelle


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Der Mensch Jens Söring

14.11.2023 um 23:51
Zitat von BiochemikerBiochemiker schrieb:Gibt es den diejenigen zum Naschlesen, in denen er das Töten beschreibt und Skizzen macht?
https://soeringguiltyascharged.com/2018/03/15/transcript-of-jens-soerings-interview-with-the-german-prosecutor-30-december-1986/


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Der Mensch Jens Söring

14.11.2023 um 23:51
Ohne Skizzen, aber sehr detailreich


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Der Mensch Jens Söring

14.11.2023 um 23:53
Wer glaubt, dass Söring das alles von EH haben soll, glaubt auch an den Weihnachtsmann…


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Der Mensch Jens Söring

15.11.2023 um 00:00
Geständnisse lesen, mal mit der sog. Aussagepsychologie beschäftigen (gute Einführung hier: https://www.rechtspsychologie.ch/images/downloads/AussagepsErkenntn.pdf) und dann noch Sörings hanebüchene Erklärung für die Geständnisse und ihr jahrelanges Aufrechterhalten lesen (vor allem mal die Erklärung in Mortal Thoughts). Mehr braucht es nicht, um die Unschuldsstory als Märchen zu entlarven. Alles andere (Sockenabdruck etc.) sind nur Nebenkriegsschauplätze. Vor allem Sörings Geständnisse haben ihn hinter Gitter gebracht. Die restlichen Indizien haben das Bild von der Täterschaft allenfalls abgerundet.


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Der Mensch Jens Söring

15.11.2023 um 07:52
Zitat von EichenstarkEichenstark schrieb:Ach jetzt verstehe ich das Problem.
Nein Deutsche können natürlich nicht ungehindert im Ausland Morde verüben und nach Deutschland zurück kehren, ohne dafür bestraft zu werden
Nicht ausgeliefert werden heißt ja nicht, dass sie nicht in Deutschland dafür bestraft werden. Wenn die verübte Straftat in Deutschland auch strafbewehrt ist, werden sie in Deutschland vor Gericht gestellt und verurteilt.

Im Falle JS wäre das natürlich deutlich günstiger für ihn. Gerne wird ja auch die Jugendgerichtsbarkeit angewandt, dann noch günstige Soziallprognose, nicht vorbestraft, manipuliert von einer Bienenkönigin. Vielleicht 8 Jahre, davon 4-5 einsitzen.

Der gewählte Weg als Superhirn die Banken in GB zzu prellen war da aus dieser Sicht nicht optimal gewählt.


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Der Mensch Jens Söring

15.11.2023 um 09:34
Zitat von Magic_PieMagic_Pie schrieb:Geständnisse lesen, mal mit der sog. Aussagepsychologie beschäftigen (gute Einführung hier: https://www.rechtspsychologie.ch/images/downloads/AussagepsErkenntn.pdf) und dann noch Sörings hanebüchene Erklärung für die Geständnisse und ihr jahrelanges Aufrechterhalten lesen (vor allem mal die Erklärung in Mortal Thoughts). Mehr braucht es nicht, um die Unschuldsstory als Märchen zu entlarven. Alles andere (Sockenabdruck etc.) sind nur Nebenkriegsschauplätze. Vor allem Sörings Geständnisse haben ihn hinter Gitter gebracht. Die restlichen Indizien haben das Bild von der Täterschaft allenfalls abgerundet.
danke. gibts das auch im original (deutsch) ?


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Der Mensch Jens Söring

15.11.2023 um 10:21
Zitat von Ml7305Ml7305 schrieb:. könnte er gedacht haben, dass er durch das Festhalten an seiner Schuld bessere Karten für eine Überstellung nach Deutschland hätte?
Er war es. Deswegen musste er sich retten und nicht E. Hasom.

Umgekehrt wird ein Schuh draus....

Warum sollte Deutschland ihn verurteilen für eine Tat, die er in den USA begangen hat? Das hat er nicht bedacht. Er kommt rüber, wie er war: naiv, überhütet bei gleichzeitiger Arroganz. Das hat ihn das Genick gebrochen. Tatmotiv: Besessenheit und E. H. an sich ketten wollen

Die Idee, wie in einem der Briefe verfasst worden ist: sich auf das Studium konzentrieren und nach dem Studium heiraten, war doch super vernünftig. Schade, dass das Liebespaar dies nicht verfolgt hat.

Kalimba


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Der Mensch Jens Söring

15.11.2023 um 10:31
Sorry, dann muss ich mich korrigieren. Hab verstanden dass Auslieferung möglich wäre. Ok, mein Fehler

k.


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