@dwt Also ich wäre da etwas differenzierter in der Betrachtung und deinem recht simplen Abgleich zwischen der Gefährlichkeit der diversen Angeklagten.
Erstens ist Rittenhouse nach dem Gesetz heute eben kein Straftäter, während JS als auch EH als solche per Urteil bestätigt wurden.
Wer da wie als potenziell gefährlich eingestuft wird ist einfach nur begründet in unserer subjektiven, von unserem Rechtsempfinden geprägten Sichtweise.
Du darfst nicht vergessen, was all diese ehemaligen Angeklagten eint, war nur die einmalige Ausnahmesituation in der sie sich befanden. Weder vorher noch danach gab es bei Ihnen ähnliche criminal Records dieser Art. Nicht zu vergessen, alle wurden in rechtsstaatlichen Prozessen eben verurteilt oder eben wie bei KL für not guilty erklärt. Weder von JS oder EH noch KL liegen irgendwelche prognostiken vor, die auf zukünftige Gefahr hinweisen würden. Da ist es völlig unerheblich ob der ex Angeklagte ein Messer mit sich führte, oder andere Waffen.
Solche pauschalen Aussagen wie "Gefährlichkeit" passen zumindest bei den Beispielen eher nicht.
Gefährlich ist da eher eben zB das Waffenrecht bzw die regional unterschiedliche Auslegung der Gesetze als solches zu betrachten, das schließt eben auch Messer als auch Schusswaffen ein.
Aber anhand von unterschiedlichen Waffen zugleich auf eine Analyse potenzieller zukünftiger Gefahr zu schließen, ist zu simple.