@Venice2009Du hast damit recht was JS und sein Gehadere betrifft. Aber das zumindest einmal verstehen finde ich halt ganz interessant, ohne die Tat zu vergessen. Man darf verstehen, aber nichts in den Strudel geraten, der Arme und er muss jetzt frei.
Und die Auswirkungen dieser Straftaten sind natürlich schlimm und immens in vielen Bereichen. Daher bin ich da auch echt nicht für Kuscheln.
EH resozialisiert sich scheinbar und hat die Freilassung verdient, JS nicht, da er sich nicht resozialisiert. Sie hatten verschiedene Ausgangsvoraussetzungen, um eine Resozialisierung zu forcieren, das Haftmass zB.
Hätte JS nur 45 Jahre bekommen wie EH, womöglich hättet er dennoch gekämpft. Vielleicht auch nicht, keine Ahnung. Es wäre eine andere Ausgangsituation zumindest.
Das schwarzweißdenken finde ich auch nicht gut, und es zeigt sich ja, dass die JS Freunde hier nur temporär auftreten. Meist gehen sie, wenn es kniffelig wird, nachdem die typischen JS Argumente gestreut wurden.
Aber es gab hier auch schon
@Gristar, der hier konsequenter auftrat und auch gut gegenbewiesen hat. ZB die Drogenfrage EH. Das macht dann auch eine Diskussionkultur aus.
Es hängt vom Bundestat ab, aber Beihilfe (war ja die Anklage), kann auch lebenslänglich bedeuten. Genauso wie Mord nur 15 oder 25 Jahre bedeuten kann, je nach Grad alles. Es gibt heute mandatory sentencing, wo Mindeststrafen verhängt werden müssen, nach oben ist Luft.
Anstiftung kann auch extrem hoch ausfallen, sogar die Todesstrafe, siehe Debbie Milke. Das war Arizona. Es gab aber noch weitere Anklagepunkte. Nach meinem Rechtsverständnis ist Anstiftung und Beihilfe mit der Tat gleichzusetzen. so ist es in den USA eben auch häufig, je nach Region.
EH hat ja 45 Jahre erhalten, für Ihre Gegenleistung, was zeigt, dass scheinbar im Strafmaß noch Luft nach oben war.