Der Mensch Jens Söring
14.03.2015 um 21:08@obskur - Na ja, rechtlich gesehen ist es ein großer Unterschied, weil du im einen Fall das Geständnis verwerten darfst und andererseits nicht.
Ich persönlich finde, es gibt einen Unterschied, ob ich gestehe oder ob ich gestehe. Er hat zwei Stunden lang gestanden, mit zig Details. Und, wie du richtig sagst, zum wiederholten Male. Ich kann auch nicht glauben, dass es davor oder dazwischen nie ein Gespräch mit einem Anwalt gab, der ihm sagte, er solle doch einfach die Klappe halten.
Er hätte das sonst juristisch angefochten, 100%. Das macht alles keinen Sinn. Es sei denn, er hat einfach freiwillig auf den Anwalt verzichtet.
Ich persönlich finde, es gibt einen Unterschied, ob ich gestehe oder ob ich gestehe. Er hat zwei Stunden lang gestanden, mit zig Details. Und, wie du richtig sagst, zum wiederholten Male. Ich kann auch nicht glauben, dass es davor oder dazwischen nie ein Gespräch mit einem Anwalt gab, der ihm sagte, er solle doch einfach die Klappe halten.
Er hätte das sonst juristisch angefochten, 100%. Das macht alles keinen Sinn. Es sei denn, er hat einfach freiwillig auf den Anwalt verzichtet.