Der Mensch Jens Söring
14.02.2016 um 14:40... und die Anti-Söring-Trolle üben sich in Häme und ergötzen sich daran, dass JS weiterhin im Ami-Knast schmoren muss.
Sarkasmus beiseite ... ich verfolge diesen Thread seit etwa zwei Wochen und schüttele manchmal nur den Kopf. Was sich da an Schadenfreude und Häme seinen Weg an die Oberfläche bahnt ... unglaublich!
Ich selbst beschäftige mich seit 2007 mit dem Fall, als die Sache in einigen deutschen Medien breitgetreten wurde. Seit 2012 habe ich ein paarmal mit Jens korrespondiert und ihm hin und wieder Geld überwiesen. Und ich hoffe immer noch, dass er möglichst bald frei kommt.
Obwohl ich ihn persönlich für unschuldig halte, wäre es theoretisch immerhin möglich, dass er es doch war. Weder Schuld noch Unschuld lassen sich hundertprozentig beweisen. Aber gerade das macht seine Verurteilung fragwürdig, denn im US-amerikanischen Recht gilt genauso wie im deutschen der Grundsatz "in dubio pro reo", also im Zweifel für den Angeklagten. Und Zweifel gibt es zuhauf, denn das später von JS widerrufene Geständnis und der Sockenabdruck sind keine wirklich hieb- und stichfesten Beweise.
Aber selbst wenn JS zusammen mit EH die Tat begangen hätte ... 30 Jahre sind genug. Ich stimme hier Sörings Bonner Anwalt Dr. Andreas Frieser zu, der in der ersten Kerner-Sendung gesagt hat, dass JS nach deutschem Rechtsverständnis längst hätte freigelassen werden müssen.
Sarkasmus beiseite ... ich verfolge diesen Thread seit etwa zwei Wochen und schüttele manchmal nur den Kopf. Was sich da an Schadenfreude und Häme seinen Weg an die Oberfläche bahnt ... unglaublich!
Ich selbst beschäftige mich seit 2007 mit dem Fall, als die Sache in einigen deutschen Medien breitgetreten wurde. Seit 2012 habe ich ein paarmal mit Jens korrespondiert und ihm hin und wieder Geld überwiesen. Und ich hoffe immer noch, dass er möglichst bald frei kommt.
Obwohl ich ihn persönlich für unschuldig halte, wäre es theoretisch immerhin möglich, dass er es doch war. Weder Schuld noch Unschuld lassen sich hundertprozentig beweisen. Aber gerade das macht seine Verurteilung fragwürdig, denn im US-amerikanischen Recht gilt genauso wie im deutschen der Grundsatz "in dubio pro reo", also im Zweifel für den Angeklagten. Und Zweifel gibt es zuhauf, denn das später von JS widerrufene Geständnis und der Sockenabdruck sind keine wirklich hieb- und stichfesten Beweise.
Aber selbst wenn JS zusammen mit EH die Tat begangen hätte ... 30 Jahre sind genug. Ich stimme hier Sörings Bonner Anwalt Dr. Andreas Frieser zu, der in der ersten Kerner-Sendung gesagt hat, dass JS nach deutschem Rechtsverständnis längst hätte freigelassen werden müssen.