Also meine kurze Antwort auf die Frage, warum keine Hyptnose angewandt wurde, wäre ja eigentlich, dass kein Hyptnopottamus zur Verfügung stand, weil Virginia solche nicht vorrätig hielt.
:DAber wenn
@calligraphie so nett bittet: Die Antwort ist nicht einfach, ich versuche es mal so gut es geht zusammenzufassen.
Grundsätzlich gilt in den USA das Direktheitsgebot bei Zeugenaussagen vor Gericht, einschliesslich der Aussage eines Angeklagten. Mit anderen Worten: das Gericht will selbst und aktuell von den jeweiligen Zeugen hören, was sie selbst gesehen, gehört, erfahren, getan usw. haben. Daher sind Aussagen, die sich auf "Hörensagen" beziehen nicht erlaubt. Als Hörensagen (engl.: hearsay) bezeichnet man alle Tatsachenbehauptungen, die nicht im Gericht gefallen sind, aber die Wahrheit der Aussage bezeugen sollen.
Beispiel: Zenzi sagt vor Gericht der Adam hätte ihr gesagt, dass der Theodor den Ottokar erschlagen habe. Diese Aussage ist nicht verwertbar, denn sie ist unsicher. Viel besser ist es, wenn Adam selbst aussagt. (Die Ausnahmen zur hearsay rule lasse ich hier mal beiseite).
Mit dieser Begründung hat man früher generell Aussagen, die auf grund von Hypnose erzielt wurden, ausgeschlossen, da meist der Hypnotiseur oder andere Zeugen von dieser Aussage berichteten und die Zeugin selbst nichts davon weiss.
Beispiel: Holofernes hypnotisiert die Zenzi in seiner Praxis und will dann vor Gericht aussagen, dass Zenzi unter Hypnose gesagt habe, der Theodor habe Ottokar erschlagen. Zenzi selbst kann sich daran nicht erinnern.
Diese Aussage würde heute noch abgelehnt, da sie "hearsay" ist.
Etwas anders ist es, wenn sich Zenzi, nach erfolgter Hypnose nun sicher ist, sich korrekt zu erinnern, dass sie den Theodor gesehen hat, wie er Ottokar erschlagen hat, aber vor der Hypnose konnte sie sich daran nicht mehr erinnern.
Viele bzw. fast alle Bundesstaaten hatten solche Aussagen auch nicht zugelassen, aber der oberste Gerichtshof entschied, dass man so pauschal das nicht machen dürfe. Zwar gibt es noch berechtigte Zweifel an der Wahrheit solcher Aussagen, aber generell dürfe man sie nicht verbieten. Es ist Sache der Jury in jedem einzelen Fall, die Glaubwürdigkeit der Zeugin zu beurteilen, und bei der Beurteilung können dann Dinge, wie wer die Hypnose durchführte, wie, vor welchen Zeugen, mit welchen Fragen usw. beurteilt werden.
In der Praxis gibt es immer noch erhebliche Zweifel an der wissenschaftlichen Begründung von Hypnose und durch diese erreichten Erinnerungen.
Soweit zum Grundsätzlichen.
Zur konkreten Frage hier ist natürlich noch zu beachten, dass grundsätzlich kein Angeklagter zu einer Hypnose gezwungen werden kann, bzw. generell nicht zu einer Aussage. Gegen den Willen von JS hätte man ihn also keinesfalls hypnotisieren und dann seine Aussagen aufnehmen können.
Gleiches wird auch für Elizabeth gelten: als reine Zeugin könnte sie zwar zu einer Aussage verpflichtet sein, wobei sie freilich diese ebenso ablehnen darf, wenn sie sich selbst damit belasten würde, aber fraglich ist auch, ob sie zu einer Hypnose gezwungen werden könnte, denn das ist ja durchaus ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.
Aus diesen Überlegungen heraus gilt also: gegen den Willen der beiden hätte man keinesfalls eine Hypnose durchführen können. Es wäre also theoretisch nur möglich, wenn eine oder beide freiwillig dem zugestimmt hätten und dann das Gericht die entsprechende Methodik als sachgerecht empfunden hätte und die Aussagen als glaubwürdig.
Das ist in diesem Kontext hier aber ein sehr unrealistischer Ansatz, da jeder halbwegs vernünftige Verteidiger sich hier geweigert hätte, seinen Mandanten so etwas zu erlauben, wegen der Gefahr der Selbstbelastung.