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Der Mensch Jens Söring

40.337 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Kino, Gefängnis ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Mensch Jens Söring

Der Mensch Jens Söring

27.01.2020 um 20:59
Hi London, das ist interessant.
Ich habe im "Weihnachtsbrief" nämlich schon diverse Anspielungen auf das Thema "Messer" gefunden, ohne, dass das Wort selber benutzt wurde.

Da ich an die Zwei-Täter-Theorie glaube, denke ich, dass auch EH eine gewisse Vorliebe für Messer gehabt haben könnte. (Oje, darf ich so etwas überhaupt so schreiben? Ich bin keine Psychologin, aber ich habe mich heute etwas zum Thema Kindesmissbrauch belesen. Wäre es denkbar, dass jemand, der als Kind vergewaltigt wurde und von seinen Eltern nicht beschützt wurde, den Wunsch entwickeln könnte, diese mit einem Messer (=Penetration, wäre für mich naheliegend, oder ist das Küchenpsychologie?) zu verletzen/töten?

1.) Das "certain 'instrument'":
"(You know, that certain "instrument" for a certain "operation" on somebody's relatives?)
Yeah...
(Use it on yourself.)"
(Quelle: Weihnachtsbrief, S. 5)

Ich denke, hier reagiert er auf jeden Fall auf etwas, das sie vorher geschrieben/gesagt hat.)

2.) Film "The Hunger":
"the strength to love her forever and ever, like in that silly movie, The Hunger"
(Quelle: Weihnachtsbrief, S. 7)

DEN Film habe ich letzte Woche gesehen (mit einer ganz jungen Susan Sarandon und David Bowie), der war wirklich dämlich (und total 80er), aber vor allem auch sehr blutrünstig, denn gleich am Anfang ersticht Catherine Deneuve (die eine Art Vampirin ist) ihren Liebhaber mit einer Art Kruzifix, das sie um den Hals trägt.

3) Film "Cotton Club":
"Another "incidentally": We should have seen the Cotton Club, hat movie we passed up for the College Inn on our last night in Charlottesville."
(Quelle: Weihnachtsbrief, S. 14)

Ich habe den Film nicht gesehen, aber laut Youtube wird eine Person mittendrin am Büffet erstochen?
Bitte den Schnipsel selber bei youtube eingeben: v=TH3LOe7PTpg

4.) Wortspiel:
"Wonderful word, incidentally. Incidentally is a wonderful word, that is. Never mind."
(Quelle: Weihnachtsbrief, S. 16)

Lateinisch: incidere = Schneiden, Incision = Einschnitt

5.) Sepukku:
"the strange thought that of the two possible results of
seppuku, oblivioun or rebirth as someone or something"
(Quelle: Weihnachtsbrief, S. 21)

Sepukku ist Selbstmord mit einem Messer: Wikipedia: Seppuku

6.) Das Lesen von "The Red Pavillion", in dem drei Personen mit Messern getötet werden (Weihnachtsbrief, S. 21), genauere Beschreibung hier: Beitrag von Melusine (Seite 1.289)

Sieht jemand noch mehr Parallelen im Weihnachtsbrief?


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Der Mensch Jens Söring

27.01.2020 um 21:43
Zitat von London45London45 schrieb:Link: https://www.express.de/bonn/seit-27-jahren-inhaftiert-bonner-schreibt-12-seiten-brief-aus-us-knast-4285032 (Archiv-Version vom 27.01.2020)
Ich habe mich schon gefreut auf weitere Informationen aus erster Hand, aber leider finde ich nur einen Artikel des Bonner Express, nicht aber den Brief an sich. https://www.express.de/bonn/jens-soering-express-begleitete-den-fall-des-bonner-diplomatensohnes-jahrelang-33528260 lässt meine Hoffnung weiter schwinden:
Im August 2013 schickte Jens mir einen persönlichen, zwölfseitigen Brief
Der Brief scheint nicht an den Express, sondern an die Journalistin IK gegangen zu sein.

Falls jemand öffentliche Briefe oder ähnliche Dokumente hat: das Wiki freut sich. ;)


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Der Mensch Jens Söring

28.01.2020 um 03:02
Zitat von MelusineMelusine schrieb:Darf ich noch eine Frage stellen: Bei den Filmaufnahmen sieht man immer wieder, dass dem Angeklagten bzw. den Zeugen Original-Unterlagen in die Hand gedrückt werden und sie diese dann vorlesen müssen. Können denn zu diesem Zeitpunkt eigentlich noch neue Informationen in den Prozess eingebracht werden?
Grundsätzlich sollen Zeugen nur über das aussagen, was sie selbst wissen und sie sollen es ohne Hilfsmittel aus dem Gedächtnis heraus aussagen. Das ist eine sehr wichtige Regel. Daraus ergibt sich das Verbot vom Hörensagen. Beispiel:

Angeklagt ist Theodor. Zenzi sagt als Zeugin aus: "Theodor hat mir gesagt, er habe Ottokar umgebracht." Das ist erlaubt, denn es ist eine direkte Aussage des Angeklagten zur Zeugin.

Wenn Zenzi aber jetzt sagen wollte: "Theodor hat nie mit mir gesprochen. Aber der Zebedijah, der hat mir erzählt, dass Theodor ihm gesagt hat, er habe Ottokar erstochen." Das ist nicht erlaubt, denn Zenzi hat diesen Fakt nur über Zebedijah gehört. Wenn die Staatsanwaltschaft das einbringen will, muss sie Zebedijah als Zeugen aufrufen. Denn was Zenzi hier sagt, ist "Hörensagen. (hearsay"

Nun kann passieren, dass es um lange zurückliegende Dinge geht und die arme Zenzi sich nicht mehr erinnert. Sie hat aber vor 5 Jahren bei der Polizei eine Aussage gemacht, die protokolliert wurde. Dann kann der vernehmende Anwalt beantragen, ihr das Protokoll vorzuhalten und sie zu fragen, ob sie die Aussage so gemacht hat, ob sie sich daran erinnern kann. Das wäre so ein Moment, in dem der Staatsanwalt mit dem geschriebenen Protokoll vortritt, nachdem er es verifiziert hat, und es der Zeugin im Zeugenstand gibt und sie bittet, Zeile 17 vorzulesen: "Die Zeugin Zenzi gibt an, dass Theodor ihr gesagt habe, dass er Ottokar umgebracht hat." Dann wird der Staatsanwalt sie fragen: "Erinnern Sie Sich, dass sie das zu Protokoll gebracht haben?" Und sie wird vielleicht sagen: "Ja, jetzt fällt es mir wieder ein..."

Solche Dinge können in einem Prozess oft passieren. Manchmal kann man Aussagen so auch widerlegen. Beispiel: Der Staatsanwalt hat gerade den Polizisten Pohlmeier vernommen und der sagt, er habe genau zur vermuteten Tatzeit, um 21 Uhr, den Theodor aus dem Haus des Ottokar kommen sehen. Der Verteidiger steht nun auf und sagt: "Hm, merkwürdig, ich habe hier etwas, von dem ich möchte, dass sie es dem Gericht vorlegen. Es ist ein Einsatzprotokoll der Polizeiinspektion vom Tattag." Nachdem es verifiziert ist liest Pohlmeier, dabei feuerrot werdend: "21 Uhr. Verkehrsunfallaufnahme in der König Ludwig Strasse. Beendet 21.45 Uhr. Pohlmeier." Die König Ludwig Strasse ist 7 km vom Tatort entfernt. Der Verteidiger wird nun genüsslich fragen: "Herr Pohlmeier, was stimmt denn nun: waren sie um 21 Uhr vor dem Haus des Ottokar oder in der König Ludwig Strasse?"

Usw.
Zitat von MelusineMelusine schrieb:Ich bin keine Juristin, aber ich meine doch, schon öfter gelesen zu haben, dass in dt. Verfahren bei Unklarheiten der Prozess unterbrochen wird und weitere Informationen eingeholt werden. Ist das in den USA auch so?
Ja, freilich, wobei man versucht möglichst alle Unklarheiten zu beseitigen, bevor der Prozess beginnt. Aber wenn es sein muss, dann wird man auch einen Prozess unterbrechen. Nehmen wir das Beispiel von eben: Pohlmann beharrt darauf, dass er um 21 Uhr keinen Unfall aufgenommen hat sondern vor dem Haus des Ottokar stand und Theodor gesehen hat. Nun kann der Verteidiger, der eigentlich erwartet hatte, dass Pohlmann einräumt, sich geirrt zu haben, den Richter fragen, ob man den Prozess unterbrechen kann, damit er die beiden Unfallbeteiligten als Zeugen vorladen kann, damit sie bestätigen, dass Pohlmann in der König Ludwig Strasse gewesen ist. Da es sich hier um einen ganz wichtigen Punkt handelt, wird der Richter wohl zustimmen.
Zitat von MelusineMelusine schrieb:Außerdem ist mir gestern beim Durchlesen eines der Verhandlungsprotokoll-Ausschnitte aufgefallen, dass Sätze, die mit "I think ..." anfangen, auch gerne abgebrochen werden. Du hast geschrieben, dass "hearsay" verboten ist. Hat es damit zu tun?
Das hat mit der Grundregel zu tun: Ein Zeuge soll nur über das aussagen, was er wirklich weiss. Wenn seine Aussage mit "ich weiss nicht, ich glaube ich war gegen 21 Uhr vor dem Haus des Ottokar..." dann wird der Richter sagen: "Zeuge Pohlmann, so geht das nicht. Wissen Sie, dass Sie um 21 Uhr dort waren oder nicht?" Antwortet der Zeuge nun: "Euer Ehren, ich glaube es, aber es kann auch 22 Uhr gewesen sein, oder gar nicht an dem Tag sondern am nächsten Tag..." dann wird der Richter die ganze Aussage streichen und die Jury anweisen, sie nicht weiter zu beachten. Freilich gibt es einen gewissen Spielraum: wenn ein Zeuge sagt, er habe eine Gestalt gesehen, die ungefähr 1.80 gross sei, und auf Nachfrage sagt, sein Bruder sei 1.80 gross und diese Gestalt habe auf ihn den Eindruck der gleichen Grösse gemacht, kann der Richter so etwas auch durchgehen lassen, mit der Warnung an die Jury, zu berücksichtigen, dass der Zeuge nicht auf Zentimeter genau aussagen konnte. Es mag genug für den Prozess sein, wenn z.B. der Angeklagte 2.05 Meter oder 1.65m gross ist, um deutlich zu machen, der Zeuge hat den Angeklagten nicht gesehen. Das muss am Ende die Jury entscheiden.


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Der Mensch Jens Söring

28.01.2020 um 06:25
Lieber @Rick_Blaine, danke für deine ausführliche Antwort. Jetzt sehe ich etwas klarer. :-)

Darf ich noch mehr fragen?

JS musste ja einzelne Passagen seines Weihnachtsbriefes vorlesen.

Ich gehe mal davon aus, dass Vater Söring jmd. beauftragt hat, den Brief gründlich zu analysieren, um über die Gedankenwelt seines Sohnes Aufschluss zu erhalten. (Das hätte ich jedenfalls gemacht, wenn das mein Kind gewesen wäre.)

Wenn ich das richtig verstanden habe, muss die Anklage die Jury überzeugen, dass der Angeklagte am Tatort war. Es reicht, ein paar verstörende Passagen aus dem Brief vorzulesen, aber es ist nicht nötig, den ganzen Brief zu analysieren.

Wenn überhaupt, wäre es die Aufgabe der Verteidigung gewesen, diesen Brief einzubringen und zu sagen: Unser Mandant hat sich da (imho gemeinsam mit EH) in etwas reingesteigert, bis er zur Überzeugung kam, nur noch Mord könnte sein/ihr Problem lösen.

Wie hätte die Jury darauf reagiert?

Wenn man die Strategien vergleicht, wie wäre die Strafe ausgefallen?
- Strategie 1: eine wie auch immer geartete psychische Störung einräumen + den gesamten Plan offenlegen?
- Strategie 2: Geständnis widerrufen + auf dem 22-Uhr-Kinokarten-Alibi bestehen (denn die Vorverlegung der Tatzeit war anscheinend nicht entdeckt worden) + für die fehlende Zeit am Nachmittag die Drogendealer- und "Ich-war-allein-im-Kino"-Geschichte erfinden?

Er hatte ja gleich mehrere Probleme:
- Offensichtliche Beschäftigung mit dem Thema Messer und Tötung in seinen/ihren Briefen
- Das Geständnis ohne Anwalt, aber mit Täterwissen
- Die Spuren am Tatort, die er um 17 Uhr hinterlassen hatte
- Das Doppel-Kinoticket-Alibi
- Fehlende weitere Beweise für seine Anwesenheit in Washington um 21 Uhr im Hotel (Unterlagen und Videobänder waren vernichtet, Hotel war verkauft worden) bzw. um 22 Uhr im Kino (nach 4 Jahren waren sicherlich keine Zeugen mehr zu finden).
- Die einzige Person, die hätte sagen konnen, wie es wirklich war (EH), hatte nach ihrem Deal keinerlei Motivation, das zu tun.

Angenommen, er hätte mehr Beweise für seine Anwesenheit in Washington um 21/22 Uhr gehabt (also z. B. weitere schriftliche Beweise oder Aussage des Zimmerkellners oder eines Kinokarten-Abreißers), was wäre dann passiert? So etwas hat er ja versucht zu produzieren (eingelöster Scheck, Details Zimmerservice-Bestellung).

Bei Abwägen von Strategie 1 und Strategie 2 muss ihm wohl Strategie 2 erfolgreicher erschienen sein. Sonst hätte ihn Neaton nicht abgewürgt, als er anfing anzudeuten, er hätte nie gedacht,... (die Vorverlegung der Tatzeit würde unentdeckt bleiben).

Aber mal angenommen, er hätte das gesagt, was wäre dann passiert? Hätte der Prozess vor einem anderen Gericht stattgefunden, hätte der Staatsanwalt jetzt vielleicht gesagt: Hoppla, wie meinen Sie das? Aber das hätte eigentlich auch nichts geändert, denn es ging nur um die Anwesenheit am Tatort und nicht um eine wahrheitsgemäße Aufklärung, oder?

Oje, ich sehe schon, das führt vom Hölzchen zum Stöckchen.

Daher final nochmal die Frage:
- Strafe bei Stratege 1?
- Strafe bei Strategie 2?

Strategie 2 bot immerhin (unter Glücksspiel-Aspekt betrachtet) eine 50:50-Chance, Zweifel bei der Jury zu säen und ohne Strafe rauszukommen.


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Der Mensch Jens Söring

28.01.2020 um 06:58
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ja, freilich, wobei man versucht möglichst alle Unklarheiten zu beseitigen, bevor der Prozess beginnt. Aber wenn es sein muss, dann wird man auch einen Prozess unterbrechen.
Und das ist dann in Deutschland nicht anders. Fehlen noch Beweismittel, kann das Gericht die Ermittlungsbehörden auffordern, diese nachzuliefern. Der Prozess wird dann im Rechtssinne nicht "unterbrochen", sondern die Verhandlungstage werden entsprechend geschoben. Häufig finden diese bei komplexeren Prozessen ja nicht an unmittelbar darauffolgenden Tagen statt, sondern manchmal nur einmal pro Woche. Oder sogar mit größeren Zeitabständen, um dem Gericht und den Prozessbeteiligten die entsprechende Vorbereitung zu ermöglichen.
Zitat von MelusineMelusine schrieb:Wenn ich das richtig verstanden habe, muss die Anklage die Jury überzeugen, dass der Angeklagte am Tatort war.
Nein, das reicht nicht. Er muss schon auch der Täter sein.
Zitat von MelusineMelusine schrieb:Wenn man die Strategien vergleicht, wie wäre die Strafe ausgefallen?
Der "Weihnachtsbrief" ist für eine Verteidigung schon eine sehr missliche Sache. Neben den Geständnissen. Mit ihm auf "unzurechnungsfähig" zu plädieren und ihn vollständig in den Prozess einzubringen dürfte wenig hilfreich sein. Denn das ganze Nachtatverhalten Sörings (Flucht, Betrügereien, Geständnisse), aber auch sein Auftreten vor Gericht machen jetzt nicht Eindruck einer Person, die zum Tatzeitpunkt nicht oder eingeschränkt schuldfähig gewesen wäre. Insofern war Strategie 2 erst mal besser, um die kryptischen Dinge im Brief gegenstandslos zu machen - aber aus der Not geboren.
Zitat von MelusineMelusine schrieb:Aber mal angenommen, er hätte das gesagt, was wäre dann passiert? Hätte der Prozess vor einem anderen Gericht stattgefunden, hätte der Staatsanwalt jetzt vielleicht gesagt: Hoppla, wie meinen Sie das? Aber das hätte eigentlich auch nichts geändert, denn es ging nur um die Anwesenheit am Tatort und nicht um eine wahrheitsgemäße Aufklärung, oder?
Nein. Söring hätte sich selbst entlarvt und der Prozess wäre weiter gelaufen.


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28.01.2020 um 07:07
Zitat von MelusineMelusine schrieb:denn es ging nur um die Anwesenheit am Tatort und nicht um eine wahrheitsgemäße Aufklärung, oder?
So ganz folgen kann ich dir nicht. Natürlich ging es in dem Prozess um die Wahrheit. Die Frage war: ist Soering schuldig oder nicht? Das musste die Staatsanwaltschaft beweisen. Und wenn sie beweisen will, dass er die beiden Opfer ermordet hat, dann muss sie wohl unter anderem beweisen, dass er am Tatort gewesen ist.

Die Jury hat sich alle Indizien angehört und angesehen und daraus einen Schluss gezogen: ja, er war es. Dieser Schluss ist für mich sehr nachvollziehbar.

Seine Verteidigungsstrategie war zu versuchen, der Jury einen Bären aufzubinden. Das hat zwar bei manchen Forenmitgliedern hier geklappt, nicht aber bei der Jury. Erst behauptet er, das sehr detaillierte Geständnis mit einigem offensichtlichen Täterwissen sei nur erfunden. Dabei tischt er aber eine sehr abstruse Geschichte auf, z.B. er habe sich mit der "wirklichen Täterin" gar nicht gross über die Tat unterhalten, und merkt dabei anscheinend nicht, dass diese Behauptung dazu führt, diese story anzuzweifeln, denn wo sollte er dann das Täterwissen her haben. Und so weiter, ich brauche ja nicht alle Unsinnigkeiten und Widersprüche von Soerings gesamten Verhalten hier zu wiederholen. Meiner Ansicht nach war er von Anfang an auf verlorenem Posten, da seine Geschichte voller Fehler und Abstrusitäten ist, dass nicht einmal ein "yokel-" Juror diese glauben konnte. Seine offensichtliche Arroganz hat ihm dabei freilich nicht geholfen.

Was seine behauptete Anwesenheit in Washington angeht, hat er ein extrem schwaches Alibi geliefert. Ausser den Kinokarten ist da kaum etwas. Niemand hat ihn zur fraglichen Zeit in Washington gesehen. Das ist schon ein etwas merkwürdiger Umstand, denn wenn jemand ein künstliches Alibi produzieren will, und vor allem derjenige auch noch so schrecklich intelligent sein soll, dann dürfte man annehmen, dass er vor allem versuchen wird, bei möglichst vielen Augenzeugen in Erinnerung zu bleiben. Einen kleinen Aufstand in der Hotellobby, im Kino jemandem die Cola über die Hose kippen, was auch immer, um sicher zu sein, dass sich diese Leute an ihn erinnern werden... nichts von alledem. Zwei Kinokarten aus dem Müll geklaubt - dass sich eine Jury angesichts weitaus überzeugender Indizien für seine Schuld davon überzeugen lassen sollte, das ist sehr weit hergeholt.

Und das ganz abgesehen von der sowieso abstrusen Geschichte, das Alibi sollte ja eigentlich für die Eltern Elizabeths gedacht sein. Das ist auch wieder so ein Problem seiner Verteidigungsstrategie: teilweise soll sie suggerieren, dass er gar nicht wusste, dass sie diese Tat geplant hatte, teilweise aber kommt es so rüber, als hätte er alles vorher schon so geplant, dass er eines Tages gegenüber der Polizei ein Alibi brauchen würde. Das passt alles nicht zusammen.

Und so weiter. Seine ganze "Strategie" ist durchsetzt mit Unglaubwürdigkeiten und Unsinn, so die "Drogenkurierfahrt-"story und vieles andere.

Insofern, ist meine Meinung, musste diese Verteidigungsstrategie krachend scheitern. So sehr man sich auch überlegen fühlt, man sollte immer der Versuchung widerstehen, die Jury für dumm verkaufen zu wollen. Das ist meine Erfahrung aus vielen Jahren Praxis im Gerichtssaal.
Und es gilt freilch schon jener alte Grundsatz, den man im Deutschen kennt: wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Ertappt ihn die Jury bei einem unsinnigen und unglaubwürdigen Argument, wird es schwerer sie von anderen Argumenten zu überzeugen.

Und so kam es, wie es kommen musste. Er wurde verurteilt.

Nun zu fragen, was er hätte anders machen sollen, ist nicht ganz redlich. Wie mir einmal vor vielen Jahren ein Staatsanwalt troestend sagte, als mein Mandant verurteilt wurde: "es liegt nicht an Deiner Verteidigung, Du musst schliesslich den Mandanten so nehmen wie er ist, und dieser ist nun mal schuldig." Recht hatte er.

Hätte ein wirkliches Geständnis etwas geändert? Das ist schwer zu sagen. Auf Mord steht nun einmal ein gewisses Strafmass. Und in den USA wird weitaus weniger auf psychische Unpässlichkeiten eines Angeklagten Rücksicht genommen als in Deutschland. Solange keine klare Schuldunfähigkeit erkannt wird, gibt es normalerweise keinen Rabatt. Erst später hätte sich das auswirken koennen: bei der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung. Zeigt ein Verurteilter Reue, oder wie es heute modern heisst, hat er sich "mit seiner Tat auseinandergesetzt," ist ein Bewährungsausschuss meist eher willig, Bewährung zu gewähren als wenn der Verurteilte nicht daran denkt, die Tat einzugestehen.

Das ist freilich etwas, an das man als Angeklagter nicht denkt. Noch will man ja gar nicht erst ins Gefängnis kommen. Und schon gar nicht, wenn man sich für schlauer als der Rest der Welt hält, wie der Angeklagte in unserem Fall.

Und, um das noch einmal recht deutlich zu sagen: egal ob nun ein Johnnie Cochran (ein sehr erfolgreicher und bekannter Strafverteidiger) oder ein Neaton die Verteidigung übernahmen: zu dem Zeitpunkt war der Ausgang des Verfahrens schon besiegelt. Nicht weil irgendjemand voreingenommen oder unfähig war, sondern weil Soering selbst die Sache so verkorkst hatte, dass der beste Anwalt der Welt nichts mehr hätte ändern koennen. Meine Meinung.


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Der Mensch Jens Söring

28.01.2020 um 07:30
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:So sehr man sich auch überlegen fühlt, man sollte immer der Versuchung widerstehen, die Jury für dumm verkaufen zu wollen.
Ich verstehe dich schon, aber mal unter Glücksspiel-Aspekt betrachtet, war das eine minimale Chance, einen Freispruch zu bekommen.
Was wäre die Strafe bei einer nachgewiesenen psychischen Störung gewesen?


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Der Mensch Jens Söring

28.01.2020 um 07:41
Zitat von MelusineMelusine schrieb:Was wäre die Strafe bei einer nachgewiesenen psychischen Störung gewesen?
Das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn Unzurechnungsfähgkeit nachwiesen worden wäre, wäre er in eine forensische Psychiatrie eingewiesen worden, so wie das auch in Deutschland gehandhabt wird.

Bei allem was darunter liegt, was also die Schuldfähigkeit nicht aufhebt sondern, wenn überhaupt, nur beeinträchtigt, kommt es sehr auf das Detail an und liegt weitgehend im Ermessen des Gerichts, das als strafmildernd zu beurteilen oder nicht. Und das ist eher die moderne Version, vor 30 oder mehr Jahren wurde das noch restriktiver gehandhabt. Daher kann man die Frage derzeit nur so beantworten, dass es vermutlich keinen Unterschied gemacht hätte.

Am erfolgreichsten hinsichtlich des Strafmasses wäre es wohl gewesen, eine Verurteilung wegen "Totschlags," was in Virginia in dem Fall einem "Totschlag im Affekt", wie es im Volksmund oft genannt wird, entspricht, zu erreichen, denn darauf besteht die Hoechststrafe von 10 Jahren.


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28.01.2020 um 07:59
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Und, um das noch einmal recht deutlich zu sagen: egal ob nun ein Johnnie Cochran (ein sehr erfolgreicher und bekannter Strafverteidiger) oder ein Neaton die Verteidigung übernahmen: zu dem Zeitpunkt war der Ausgang des Verfahrens schon besiegelt. Nicht weil irgendjemand voreingenommen oder unfähig war, sondern weil Soering selbst die Sache so verkorkst hatte, dass der beste Anwalt der Welt nichts mehr hätte ändern koennen. Meine Meinung.
So sehe ich das auch. Er ist quasi Opfer seiner eigenen Verteidigungsstrategie. :)


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28.01.2020 um 08:09
Zitat von Judith123Judith123 schrieb:So sehe ich das auch. Er ist quasi Opfer seiner eigenen Verteidigungsstrategie. :)
eben, und völlig unbegründet. Er hätte sich einfach nicht mehr weiter zu der Sache äußern müssen.

Außerdem erschließt es sich mir nicht, wieso er sie mit einem plötzlichen Geständnis retten wollte. Denn in den Verhören ging es alleine um ihn und seinen Anteil an dem Verbrechen. Es stand nie zur Debatte, dass EH als alleinige Täterin verdächtigt wurde. Zu keinster Zeit. Warum also sollte er für jemanden, der sowieso nicht unmittelbar verdächtigt wurde, gestehen?


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28.01.2020 um 08:22
Er wollte sie vor der Todesstrafe schützen, das Totschlagargument schlechthin!

Wären da nicht sämtliche Indizien, die für Söring als Täter sprechen, hätte man darüber ernsthaft diskutieren können.

Jedoch ist es eh unmoralisch u. gefährlich, eine Doppelmörderin auf die Menschheit loszulassen (wäre seine Geschichte wahr) und den Tod weiterer Menschen in Kauf nehmen.

Söring hat mMn sowieso aus Eigennutz gehandelt, präsentierte es aber als Heldengeschichte.
Dann stellt er sich noch als Opfer dar, er wollte doch nur ein Menschenleben retten und alle haben sich gegen ihn verschworen.

Söring ist "nur" ein Doppelmörder, einer unter vielen.

Auch ohne Doppelmord ist er nicht den rechten Weg gegangen u. stellt mit seinem fehlenden Gerechtigkeitssinn,seiner Gleichgültigkeit anderen Menschen ggü. usw. wahrscheinlich weiterhin eine Gefahr dar.


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28.01.2020 um 08:31
Zitat von boraboraborabora schrieb:Er wollte sie vor der Todesstrafe schützen, das Totschlagargument schlechthin!
ja, aber darum wäre es doch nur dann gegangen, wenn man lediglich sie verdächtigt hätte. Er also als Zeuge, oder Beihelfer vernommen worden wäre. Das war aber zu keinster Zeit der Fall gewesen. Es ging von Anfang genauso um ihn, bzw. gingen die Ermittler sogar eher davon aus, dass er der Mörder war.


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28.01.2020 um 08:36
Zitat von boraboraborabora schrieb:Er wollte sie vor der Todesstrafe schützen, das Totschlagargument schlechthin!
Ich denke, das wollte er vielleicht wirklich. Aber nicht durch sein Geständnis, sondern durch die Tat.


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28.01.2020 um 09:00
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:ja, aber darum wäre es doch nur dann gegangen, wenn man lediglich sie verdächtigt hätte. Er also als Zeuge, oder Beihelfer vernommen worden wäre. Das war aber zu keinster Zeit der Fall gewesen. Es ging von Anfang genauso um ihn, bzw. gingen die Ermittler sogar eher davon aus, dass er der Mörder war.
Hätte er nicht auch sagen können, dass er allein zu Elizabeths Eltern gefahren ist, um irgendetwas zu klären (ohne Mordabsicht) und dass dabei die Situation eskaliert ist? Dann wäre E.H. raus aus der Sache gewesen.


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28.01.2020 um 09:42
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:darum wäre es doch nur dann gegangen, wenn man lediglich sie verdächtigt hätte. Er also als Zeuge, oder Beihelfer vernommen worden wäre. Das war aber zu keinster Zeit der Fall gewesen.
Eben. So macht dieses Rettungsmotiv, wie so vieles, was Söring sagt, keinen Sinn.
Zitat von TrimalchioTrimalchio schrieb:Ich denke, das wollte er vielleicht wirklich. Aber nicht durch sein Geständnis, sondern durch die Tat.
Das glaubst Du nicht wirklich?
Warum die Haysoms am Ende zu Tode kamen, ist auch nicht ausreichend geklärt.
Es scheint zwar klar, können aber auch andere Faktoren eine Rolle gespielt haben u. hat es sicher auch.


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28.01.2020 um 09:54
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Was seine behauptete Anwesenheit in Washington angeht, hat er ein extrem schwaches Alibi geliefert. Ausser den Kinokarten ist da kaum etwas. Niemand hat ihn zur fraglichen Zeit in Washington gesehen. Das ist schon ein etwas merkwürdiger Umstand, denn wenn jemand ein künstliches Alibi produzieren will, und vor allem derjenige auch noch so schrecklich intelligent sein soll, dann dürfte man annehmen, dass er vor allem versuchen wird, bei möglichst vielen Augenzeugen in Erinnerung zu bleiben. Einen kleinen Aufstand in der Hotellobby, im Kino jemandem die Cola über die Hose kippen, was auch immer, um sicher zu sein, dass sich diese Leute an ihn erinnern werden... nichts von alledem. Zwei Kinokarten aus dem Müll geklaubt - dass sich eine Jury angesichts weitaus überzeugender Indizien für seine Schuld davon überzeugen lassen sollte, das ist sehr weit hergeholt.
Ich verstehe Deinen Ansatz nicht ganz. Insofern man auf die "geniale Idee" kommt, ein Alibi in der Öffentlichkeit
zu wählen in dem 2 Personen (Alibigeber und - nehmer) teilnehmen, wird der Alibigeber logischerweise proaktiv kaum auf seine Einsamkeit aufmerksam machen. Nach Colaunfall im Kino würde analog in Deinem Beispiel das Opfer sofort nach der Erinnerung zur Begleitperson einen Platz weiter befragt werden. In Englade wurde ja die Idee beschrieben, sich in den Hotelaufzügen zusammen filmen zu lassen. Logischerweise wieder nur innerhalb eines Zeitraumes möglich, in dem beide sich zu selben Zeit am selben Ort befinden. Die offenen Fragen in den schwachen Alibis beider sind doch mitunter die Punkte, die mit der 2 Täter-Theorie beantwortet werden können.
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Außerdem erschließt es sich mir nicht, wieso er sie mit einem plötzlichen Geständnis retten wollte. Denn in den Verhören ging es alleine um ihn und seinen Anteil an dem Verbrechen. Es stand nie zur Debatte, dass EH als alleinige Täterin verdächtigt wurde. Zu keinster Zeit. Warum also sollte er für jemanden, der sowieso nicht unmittelbar verdächtigt wurde, gestehen?
Er wird gefragt und sagt aus, dass sie in DC blieb. In der 2 Täter-Theorie bzw. seinem Verständnis nach, hätte er damit ihre Tat gedeckt. Mit der Auskunftsverweigerung zum Messer bzw. zu einer geplanten Tat mit Vorsatz deckt er nicht nur sich sondern automatisch sie mit.
Oder stehe ich auf dem Schlauch.

Eigentlich kann doch alles nur im Sinne der "Beziehungserhaltung" angesehen werden. Dazu würden dann Motiv und Nachtatverhalten (beide wollen eine geringe Strafe) zählen. Was würde es da für einen Sinn machen, wenn der eine auf den anderen 30 Jahre oder länger warten müsste?

Deshalb möchte ich auf den zerrissenen Brief vom 05.06.86 zurückkommen, der auch im "TW-Report" auf Seite 140 erwähnt ist

https://soeringguiltyascharged.files.wordpress.com/2020/01/the-detectives-report-by-terry-wright-final.pdf

Dort werden als Inhalte 3. Punkte angegeben, die sich ausschließlich darum drehen, daß JS ausnahmslos über Mithäftling Mathias Schröder vorher zu Wissen über Zusammenhänge Jugendstrafe in Deutschland gelangt wäre. Und sich das auch durch die Interviews im Anschluß bestätigt hätte.
JS Hinweis zur Vernichtung von Beweisen (wie es bei Englade zu dem Zettel steht) bleibt unerwähnt.
Warum?


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Der Mensch Jens Söring

28.01.2020 um 10:56
Zitat von synthiasynthia schrieb:Er wird gefragt und sagt aus, dass sie in DC blieb. In der 2 Täter-Theorie bzw. seinem Verständnis nach, hätte er damit ihre Tat gedeckt. Mit der Auskunftsverweigerung zum Messer bzw. zu einer geplanten Tat mit Vorsatz deckt er nicht nur sich sondern automatisch sie mit.
Oder stehe ich auf dem Schlauch.
dieses Rettungsmotiv hätte nur Sinn gemacht bei einer 2-Täter-Theorie. Allerdings behauptet JS ja, er sei völlig unschuldig gewesen. Er hat gestanden, und die Ermittler hätten bemerken müssen, dass etwas faul an der Sache sei. Und ihm sagen sollen," so Junge, jetzt sag endlich die Wahrheit" (ähnliches hat er mal geäußert).
Allerdings stellt sich die Situation anders dar. Er hat nicht gestanden, weil man von EH als alleinige Täterin ausging, sondern weil man ihn ebenfalls verdächtigte Täter oder Mittäter zu sein. Das ist ein großer Unterschied. Für die Ermittler, war er die ganze Zeit über verdächtig gewesen, da ging niemand davon aus, er sei unschuldig.


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Der Mensch Jens Söring

28.01.2020 um 11:44
Wenn Söring wirklich so überzeugt von sich und seinem Intellekt ist, dann hatten er und E.H. vielleicht vor, den perfekten Mord zu begehen. Hatte er nicht auch im Vorfeld ein Theaterstück zum Thema "perfekter Mord" verfasst?
Beide waren so arrogant zu glauben, dass sie nicht überführt werden können. Könnte ich mir vorstellen.


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28.01.2020 um 11:56
Zitat von Judith123Judith123 schrieb:So sehe ich das auch. Er ist quasi Opfer seiner eigenen Verteidigungsstrategie. :)
Im weiteren Sinne ist er Opfer seiner Selbstüberschätzung. Ich bin zwar mittlerweile überzeugt davon dass er überdurchschnittlich intelligent ist. Allerdings übersteigt seine Arroganz offenbar noch seine Intelligenz, denn der schwerwiegende Fehler die Intelligenz anderer zu unterschätzen, ist anders nicht zu erklären.


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Der Mensch Jens Söring

28.01.2020 um 12:16
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:nd ihm sagen sollen," so Junge, jetzt sag endlich die Wahrheit" (ähnliches hat er mal geäußert).
Das bezog sich doch bestimmt auf die Widersprüche von Aussage und Tatort. Man wusste doch zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht ob er auch von der Forensik her passt (Fingerabdrücke, Haare, Blutgruppe).

Zu dem zerrissenen Zettel vom 05.06.1986:

And yet, in the torn letter of June 5, 1986, he writes to Haysom telling her
about German sentencing.
He tells her that he cannot be returned to the US
due to his nationality and that it is a “…permanent legal impossibility”. This
letter is clearly the first time he has mentioned German prison sentences to
Haysom, and he says:
“…even if the ab------ worst happened in Germany, it is only a matter of 3
– 4, if you can believe it, ….”. He goes on to say that he got this
information from a “very useful new friend [German], with personal
experience, the relevant education, and very good legal-aid solicitors…..”

He is of course referring to Mathias Schroeder. In interviews with police he
acknowledged that he wrote this note and he also supplied the officers with
Schroeder’s name. He explained during interviews that when he said that he
could not be returned to the US, he meant that he could not be deported to
the US because he was a German citizen.

Quelle: Terry Wright-Bericht, Seite 141, Okt. 2019

Dann weiter auf Seite 142:

1.His current explanation as to why he admitted the murders in 1986 does
not appear to be true. He did not think he had diplomatic immunity in
the US and on March 31, 1985, he was not aware of German prison
sentences, and did not learn of that possibility until he met Schroeder in
Ashford prison over a year later.
2
. This letter, and subsequent comments made by Soering in interviews,
corroborates what Mathias Schroeder has said. It was Schroeder who
gave the idea to Soering that he could be sent to Germany and tried
there for the murders.

3. Here is yet another opportunity for Soering to enquire about his
diplomatic status in the US without arousing suspicion, by getting
Schroeder to enquire for him through his “very good legal-aid solicitors”.
(Legal-aid solicitors broadly equate to a court appointed defense
lawyer).


Auf der Suche nach dem Hinweis zur Beweismittelvernichtung bin ich auf den
Beitrag aus 2016 von Ashford1986 (M.Schroeder) gestossen:
Zitat von Ashford1986Ashford1986 schrieb am 28.08.2016:Daraus ergibt sich für mich, dass er keinen Plan von der faktischen Gesetzeslage hatte, als er sein erstes Geständnis in London abgab. Ich kannte zwar JS bereits circa fünf Wochen, bevor er sein damaliges erstes Geständnis in London abgab, aber JS sprach erst danach mit mir und anderen über diesen Fall. Und somit konnte ich ihn erst nachdem er sein erstes Geständnis abgegeben hatte über die bundesdeutsche Rechtslage (Nichtauslieferung deutscher Staatsbürger/Jugendstrafrecht der BRD) in Kenntnis setzen.

Irgendwie alles dumm gelaufen für ihn, oder?
Komischerweise besteht hier ein totaler Widerspruch, da Schroeder hier im Strang dargelegt, dass er JS erst nach seinem Geständnis über das deutsche Rechtssystem "Jugendstrafrecht" informieren konnte??!


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