@1ostS0ul Ich glaube, dass das Wort "Mord" bewusst gewählt wird um aus den Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, Mörderinnen zu machen, die (zumindest moralisch) enstprechend bestraft gehören. War das nicht schon deutlich genug gesagt?
Es kann kein legalisiertes Verbrechen geben.
Die Definition ist folgende:
"Tatbestandslose oder gerechtfertigte und damit straffreie Ausnahmen"
Kein Tatbestand -> kein Verbrechen.
In der Fassung des § 218a StGB vom Juli 1992 war auch im Fall 1 (Abbruch in den ersten 12 Wochen) der Abbruch nicht rechtswidrig;[138] dies wurde jedoch 1993 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.[139] Das Strafgesetzbuch wurde daraufhin 1995 so geändert, dass in diesem Fall der Abbruch nicht mehr ausdrücklich für „nicht rechtswidrig“ erklärt wird, aber der Tatbestand des Schwangerschaftsabbruches als nicht erfüllt gilt
Was ich vor dem Hintergrund, wie viele Schwangerschaften in den ersten drei Monaten auf natürlichem Wege enden, ohne dass jemand um all die armen, gestorbenen Kindlein trauern würde, nachvollziehbar finde. Auch da findet sich Doppelmoral ...
Kann man als Spitzfindigkeit sehen, aber jedenfalls steht da nirgends, dass es ein Mord sei, im juristischen Sinne von "Mord" mit Mordmerkmalen und allem Drum und Dran.
Von einem Mord könnte es erst recht keine Ausnahme geben, nichtmal mit medizinischer Indikation. Siehe den Fall des Vaters, der sein schwerstbehindertes Kind tötete und dafür verurteilt wurde: Behinderung kann nicht die Schwere der Tat in einem Maß mindern, dass es kein Mord (oder Totschlag) mehr wäre.