Tussinelda schrieb:Du musst unterscheiden zwischen dem, was RECHTLICH als Belästigung/sexuelle Beleidigung/sexuelle Belästigung angesehen wird und dem, was eine Person wie empfindet. Da gibt es keine allumfassende Definition, da es - sofern es nicht in strafrechtlich oder ordnungswidrig relevant ist - darum geht, wie man etwas EMPFINDET was einen PERSÖNLICH betrifft, also zielgerichtet einen selbst betrifft. Du vermischst hier alles und versuchst krampfhaft, eine Regel aufzustellen, nach der sich zu richten ist. Das geht nicht. Das funktioniert nicht, das kann man nur allgemein halten. Trotzdem hat jeder das Recht, zu empfinden, wie er nun einmal empfindet, wenn ein anderer Mensch ihm direkt und persönlich egal was zumutet.
Sehr schön ausformuliert.
Ja, ich glaube fast, hiermit kann dieses vorige Missverständnis geklärt werden.
Denn das eine schließt das andere nicht aus:
Zum Beispiel ist es so, dass eine Person sich sexuell belästigt fühlen kann - beispielsweise, wenn ihr irgendjemand ständig anzüglich in den Ausschnitt starrt. Die Person gibt dann aber an (und, wer weiß, vielleicht stimmt es ja auch), sie habe gar nicht in den Ausschnitt gestarrt, sondern nur die Halskette bewundert (einfach mal als, zugegebenermaßen, dämliches Beispiel).
Dennoch liegt damit in den Augen des Opfers eine sexuelle Belästigung vor!
Dass diese eventuell schwierig nachzuweisen sein dürfte, liegt auf der Hand.
Ebenso kann jemand bewusst eine Tat begehen, die auf sexuelle Belästigung angelegt ist - bsp.weise, jemand begrabscht eine andere Person.
Diese tut das aber ab - sie findet es "nicht schlimm".
Das kann zweierlei bedeuten: Sie findet es tatsächlich nicht schlimm (und erlebt subjektiv damit auch keine sexuelle Belästigung, obwohl objektiv eine vorliegt) oder, sie verdrängt die Tat, bzw. schweigt, reagiert nicht aus Angst (subjektiv und objektiv ist eine Belästigung also gegeben).
interrobang schrieb:Da stimme ich dir mit einem einwurf zu, es kann genauso dazu führen das das ehemalige Opfer überreagiert.
Nein, eben nicht - habe ich doch grade ausgeführt!
interrobang schrieb:Achja? Wirklich? Verfolge doch einfach die Diskussion damit du weisst warum es geht.
Nicht dein Ernst, ich habe genau gelesen, was du geschrieben hattest.
Daher frage ich ja nach, weil es mich interessiert. Ich möchte einfach gern wissen, was in deinen Augen an deinem Beispiel selbsterklärend ist, da es sich - für mich zumindest - nicht selbst erklärt. Kann auch sein, dass ich es halt nicht checke, aber zumindest der Versuch einer Erklärung wäre halt schön.
Aber okay, dann halt nicht^^
interrobang schrieb:Ich habs dir aufgeschrieben. Lesen musst du selber:
Es geht darum das nicht alleine das vermeindliche opfer darüber entscheidet. Ansonsten kann man im grunde alles als sexuelle Belästigung ansehen.
Würdest denn du dich dann meiner Erklärung, die ich vorhin gegeben habe (in die Differenzierung nach den Kriterien subjektiv/objektiv), anschließen, oder stellt sich das für dich anders dar?