@Tussinelda Ich dachte irgendwo gelesen zu haben das Du Betriebsrat bist, und dann bekommst Du sicherlich mit, das die Hälfte aller Beschwerdefälle nun mal eben nicht eindeutig sind.
Ich rede hier nicht von dem Fall, das jemand sich 10cm vor eine Frau stellt, die Brüste anstarrt und sich dabei die Klöten reibt - sowas passiert im Büro nicht, zumindest nicht bei uns bislang.
Aber ich habe auch leider schon beide Fälle erlebt - die Belästigung und die falsche Verdächtigung. Das sind hochsensible Themen.
Ich habe beispielsweise das erste Mal Heuschnupfen dieses Jahr, und wurde nun schon mehrfach angesprochen, warum ich die Mitarbeiter so böse anschaue, aber ich bekomme, die Probleme mit meinen Augen nicht in den Griff, ich habe schon diverse Präparate probiert. Blicke können missverstanden werden, Worte sind meist eindeutig, Taten (Berührungen etc) sowieso.
Wir arbeiten in einem Großraumbüro - ich im Übrigen bewusst mit, auch wenn ich ein Einzelbüro haben könnte, ich will aber die Stimmungen im Team aufnehmen. Da schweifen schonmal Blicke umher, und wenn man in Gedanken ist, bleiben die auch unbewusst hängen. Wenn ich nachdenke starre ich meist auch einfach in die Leere ohne jemanden zu fokussieren, auch das könnte missverstanden werden, weil eine Kollegin, in deren Richtung ich zufällig meinen Kopf halte sich angestarrt fühlen könnte, weil Sie nicht unterscheiden kann, ob ich gerade nachdenke und durch sie "durch" starre, oder sie tatsächlich anstarre.
@capspauldin Dann erkläre doch mal, wie Du den Unterschied wasserdicht klar machen kannst, das dies auch vor einem Arbeitsgericht stand hält - denn auch Abmahnungen können angefochten werden, wie wir wissen.
Kollegin A sagt ich wurde angestarrt, Kollege B sagt er hat nicht gestarrt - und nun? Was sollst Du als Arbeitgeber tun? Wie gesagt, wäre es verbal gewesen könnte ich in der Konstellation zumindest ermahnen, das ich abmahne, wenn ich oder andere Zeugen verbalen Missbrauch mitbekommen. Wie soll das bei Blicken funktionieren? Kollege C (Zeuge) beurteilt einen Blick eventuell ganz anders als Kollege D (weiterer Zeuge). Bei verbalisierten Angriffen, könnte man wortgetreu wiedergeben, aber bei Blicken?
So - und wie machst Du es bei falschen Anschuldigungen? Leider habe ich es in meiner Zeit nicht nur einmal erlebt, das zu Tricks um einen nicht genehmen Kollegen gekommen sind (im Übrigen von beiden Geschlechtern). Wenn ich anfange Leute abzumahnen, vom rechtlichen wie oben beschrieben mal abgesehen, komme ich echt an den Punkt, das die Leute Angst haben mit dm anderen Geschlecht zusammen zu arbeiten, weil ein falscher oder falsch interpretierter Blick Leben zerstören können.
Und ja, dann bin ich ein schlechter Arbeitgeber - aber ein Blick, einem undefinierten Starren muss man aushalten können.