schtabea schrieb:Jawoll ! Das Rasenmähen meines Nachbarn belästigt mich, ein Verbrechen, ab in den Knast mit ihm ! Und die Kinder des anderen Nachbarn samt Eltern bitte auch in den Knast mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Kinder sind bei Lärmbelästigung uneinsichtige Wiederholungstäter.
Darum gibt es genaue Regelungen, wann Rasenmähen erlaubt ist, wie viel Kinderlärm man auszuhalten hat u.s.w..
Man muss ansonsten mit den Nachbarn eine Übereinkunft treffen, die sich meist an den sensibleren orientiert, nicht an denen die meinen, dass das Laubgebläse am Sonntagmorgen aber manche gar nicht stört.
Als Beispiele sind die auch schlecht gewählt, weil sich weder Kinderlärm noch Rasenmähen gegen eine Person richten. Ebenso wenig wie Baustellenlärm.
Sexuelle Belästigung richtet sich jedoch gegen eine Person und verletzt die ihn ihren Rechten, wie eine Beleidigung oder ein tätlicher Angriff.
Für sexuelle Belästigung geht man nicht in den Knast, genauso wenig wie für Lärmbelästigung. Aber eine Straftat kann es trotzdem sein, und wenn jemand trotz Beschwerden sein Verhalten nicht ändert, sollte das Konsequenzen haben... genauso wie wenn jemand andere ständig beleidigt.
Im Ernst : Du sprichst von Meinungsfreiheit und Meinungsäußerung. Du meinst also verbale Belästigung ? Und die ist ein Verbrechen ?
schtabea schrieb:Also verbale Belästigung, Hinterherpfeifen, ein Spruch, der nicht gut ankommt, ist fast ein Verbrechen ?
Wenn man nachts im Wintermantel und Stiefeln eine Straße entlang geht, ein Auto neben einem abbremst, das Fenster herunter gekurbelt wird und man herangewunken wird, auch hingeht weil man in seiner Naivität glaubt, jemand wolle nach dem Weg fragen, und der Typ im Auto sagt: "Ich möchte Dich in den A**** ficken" und dann, wenn man sich (wortlos, weil geschockt) abwendet und schneller weiter läuft, langsam neben einem her fährt und immer wieder "Komm, ficken" ruft, ist das ausreichend belästigend für eine Anzeige?
Umgekehrt ist nämlich die Frage: Ab welchem Grad von verbaler Belästigung ist es denn legitim, eine Anzeige zu machen? Wie schutzlos/jung/anständig angezogen/unattraktiv muss eine Frau sein, damit sie glaubwürdig emotional verletzt ist?
schtabea schrieb:Leider steht in dem Artikel und auch in anderen Artikeln NICHTS über die Täter. Ihre Herkunft würde mich interessieren.
Warum? Macht das für die Frauen einen Unterschied? Oder in der Beurteilung der Tat, à la "der eine tut es, weil er Frauen grundsätzlich verachtet, der andere weil er zu blöd ist, Komplimente zu machen"?
interrobang schrieb:Grundsätzlich sollte mal der konsens herrschen das es sowetwas wie nonverbale Kommunikation gibt.
Und weiter? Wie vermittelt eine Frau denn, dass sie beleidigend angequatscht werden möchte, dass sie auf ihren Körper mit vulgären Ausdrücken angesprochen werden will, dass jemand sie fragen darf, ob sie es anal möchte?
Du kannst das auch noch auf 13 andere Weisen verpacken, aber es bleibt ein Irrtum, dass Frauen besonders häufig angequatscht oder belästigt würden, wenn sie "entsprechend" angezogen/geschmimkt/frisiert sind.
Meine Kollegin hat mir vorhin erzählt, dass sie besonders häufig angequatscht wird, seit sie ganz kurze Haare hat... "Ey, warum hastn Du so kurze Haare? Lang is doch viel sexier!" ... als wäre das, was junge Frauen möchten müssen: sexy aussehen.
interrobang schrieb:Die Attraktivität bzw die eventuelle Offenheit zu flirten oder mehr zu tun. Dies ist zb bei einem minirock grundsätzlich eher gegeben als bei einer burka.
Irrtum: Die Offenheit zu flirten drückt sich nicht in der Bekleidung aus, sondern im Verhalten. Egal ob die Frau Minirock oder Burka trägt.
interrobang schrieb:Über Empfindungen kann man nicht diskutieren. Von daher sind sie wertlos.
Dann sind also die Empfindungen von Männern, die Angst davor haben, an einen Pranger gestellt zu werden, auch wertlos. Wertlos ist auch das Bedürfnis, eine Frau anzuquatschen, weil man meint, dass sie das wolle.
:note:schtabea schrieb:Genauso ernst, wie Du die Empfindungen von Männern nimmst ?
Muss man die Empfindungen von Menschen, die um das Recht kämpfen, verbal und anders übergriffig sein zu dürfen, ernster nehmen als die, die damit belästigt werden?
interrobang schrieb:das ich mich von einer dicken Frau in engen Klamotten belästigt fühlen kann.
Geht´s noch? Seit wann gibt es ästhetische Belästigung, und seit wann sind Frauen da belästigender als Männer? Außerdem kleidet sich die Frau nicht mies, um Dich persönlich mit ihrem Anblick zu belästigen, und rennt Dir hinterher, stellt sich Dir in den Weg oder zwingt Dich sonstwie, sie wahrzunehmen. Erst recht entblößt sie sich nicht vor Dir, masturbiert oder fasst Dich an.
Das ist unter den schlechten Beispielen eines der bescheuertsten.
sacredheart schrieb: vielleicht sind aber bis dahin zahlreiche Existenzen ohne Grund zerstört.
Wir leben in einem Rechtsstaat. Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum, und auch Frauen wissen das. Wie viele werden sich wohl für üble Nachrede verantworten wollen, indem sie unbeweisbare Einzelhandlungen von vor 30Jahren anprangern?
sacredheart schrieb:Daher würde ich das was jetzt bei dieser Hexerjagd passiert, nicht achselzuckend als unvermeidbare Kollateralschäden abtun.
Nein, das sollte man nicht. Aber hier im Forum z.B. obliegt es dem Betreiber, so etwas zu löschen.
Grundätzlich gilt das für alle Internet-Plattformen, auch Twitter und Facebook.
neugierchen schrieb:Was man empfindet schon, wann eine Belästigung vorliegt dafür muss es objektive Punkte geben.
Ab wann wäre es denn für Dich strafbare Belästigung?