@doreeNa klar. Es wird darauf hingewiesen, dass die Unschuldsvermutung vor Gericht nach wie vor gilt. Das ist eine Tatsache. Du hingegen spekulierst mit der möglichen, plötzlichen und nicht gerechtfertigten Unausgewogenheit der Richter.
Ich habe gezeigt, dass beides nicht so einfach in Einklang zu bringen ist und das Gesetz die Richter in eine bestimmte Richtung drücken könnte. Ein Gegenargument zu meinem Beispiel kam nicht...
Es ist falsch, das der Angeklagte dann grundsätzlich ein Problem hätte. Wenn der Sex einvernehmlich war, sagt er es auch. Damit würde wieder Aussage gegen Aussage stehen.
...daher nochmal ganz konkret die Frage, um es etwas einfacher zu machen. Es muss eingewilligt werden, damit es legal bleibt. Das sagt doch das kommende Gesetz aus? Schon jetzt gilt die Basis der Freiwilligkeit, daher ändert sich ja auf den ersten Blick nicht so viel. Und wie der Nachweis erfolgt, ist egal. Schriftlich, mündlich oder auch konkludent. Dennoch ist es ein wenig so wie in der Juristerei üblich. Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge und wenn man etwas im Zweifel nicht nachweisen kann, hat man eben Pech gehabt (siehe z.B. mündlicher Arbeitsvertrag).
Wir haben beispielsweise einen Mann auf der Anklagebank sitzen und eine Frau als Klägerin. Der Angeklagte behauptet, dass der Sex einvernehmlich (konkludent) war, kann es aber nicht beweisen. Die Klägerin behauptet das Gegenteil, kann es aber ebenfalls nicht beweisen. Logisch, denn es gibt ja keine Zeugen und solange man keine objektiven Spuren findet, bleibt es dabei. Der Staatsanwalt
Wie würde ein Richter nach bestehender Rechtslage entscheiden. Und wie nach neuer Rechtslage. Warum? Hand aufs Herz, du siehst jetzt wirklich keine Gefahr, dass der Richter im Zweifel sagt "Naja, konkludent war offenbar nicht ausreichend, um es sicher zu wissen, also wurde keine Einwilligung gegeben"? Obwohl sehr viele Juristen hier Bedenken haben? Zitat aus dem Interview:
"Ramberg: Der Gesetzesvorschlag ist zu vage. Kein „Nein“ oder keine nonverbale Abweisung reicht mit dem neuen Gesetz dann grundsätzlich nicht mehr aus, um den Angeklagten in einem Vergewaltigungsprozess zu entlasten. Wenn kein ausdrückliches ‚Ja“ geäußert wurde, obwohl auch kein „Nein“ von der Klägerin vorliegt, wird es schwierig für ihn. Wie soll ein einzelner Richter da entscheiden, was ein Ausdruck für Zustimmung ist? Es wird durch das Gesetz deutlich schwieriger für den Angeklagten. Seine Erklärungspflicht wird sich vermutlich verschärfen, die Beweislast auf der Anklageseite sich vermindern. Die Rechtsunsicherheit wird groß."
Wenn du hier wirklich zu einem ehrlichen "Nein" stehen kannst, lasse ich es dabei. Dann können wir uns darauf einigen, verschiedener Meinung zu sein
:)So siehts aus. Sie hat ihre falsche Behauptung korrigiert.
Genau. Es ist aber schon bedenklich, dass selbst die Viezeregierungschefin nicht weiß, was genau da umgesetzt wird.