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Wo fängt für euch sexuelle Belästigung an?

7.131 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Leben, Belästigung, Anmache ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wo fängt für euch sexuelle Belästigung an?

21.12.2017 um 15:42
@interrobang

Das entscheiden in Deutschland die Laienrichter,Schöffen oder Geschworene,mitsamt den Richter-wenn aber alle den Angeklagten mißtrauen,so können sie gegen den Angeklagten stimmen!Falls der Angeklagte seine Unschuld nicht beweisen kann.


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Wo fängt für euch sexuelle Belästigung an?

21.12.2017 um 15:43
@josie321

Ja, dann lies doch mal was in deinem Link steht bevor du etwas schreibst.


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Wo fängt für euch sexuelle Belästigung an?

21.12.2017 um 15:50
@doree

Da steht nur,daß man nicht im Zweifel für den Angeklagten stimmen muß!Wenn die Schöffen anderer Meinung sind.
https://dejure.org/gesetze/StPO/261.html

Wenn z.B. 3 Frauen sich zusammenrotten,einen Mann der sexuellen Belästigung beschuldigen,obwohl sie den aus anderen Gründen loswerden wollen,der Mann aber unschuldig ist,so kann er zwar weiterhin seine Unschuld beteuern,nur ob sie ihm glauben ist eine andere Frage.
Weil dann geht es 3 gegen 1!
Dann können zwar die Laienrichter den Angeklagten glauben oder auch nicht.
Und Verschwörungen kann man nur schwer beweisen!


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Venom ehemaliges Mitglied

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Wo fängt für euch sexuelle Belästigung an?

21.12.2017 um 15:56
@josie321
Ich glaube die meisten dieser Art von Frauen sind zu dämlich um an sowas zu denken. Ganz ehrlich.


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Wo fängt für euch sexuelle Belästigung an?

21.12.2017 um 15:56
@josie321
Da steht, dass man für den Angeklagten stimmen muss sobald Zweifel entstehen.

Ich verstehe jetzt nicht worauf du hinaus willst und worin jetzt die Unterschiede z.B. zu den USA bestehen?

Wenn da jemand kein Alibi vorzuweisen hat und von drei Zeugen einer Straftat bezichtigt wird, dann wird er doch ebenfalls verurteilt..?


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Wo fängt für euch sexuelle Belästigung an?

21.12.2017 um 15:57
Zitat von VenomVenom schrieb:Ich glaube die meisten dieser Art von Frauen sind zu dämlich um an sowas zu denken. Ganz ehrlich.
Dir is aber klar das es solche fälle schon gab?


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Wo fängt für euch sexuelle Belästigung an?

21.12.2017 um 15:58
Zitat von doreedoree schrieb:Ich verstehe jetzt nicht worauf du hinaus willst und worin jetzt die Unterschiede z.B. zu den USA bestehen?

Wenn da jemand kein Alibi vorzuweisen hat und von drei Zeugen einer Straftat bezichtigt wird, dann wird er doch ebenfalls verurteilt..?
Ja wird er wenn die Richter der Ansicht sind,derjenige ist schuldig obwohl er seine Unschuld beteuert!


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Venom ehemaliges Mitglied

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21.12.2017 um 15:58
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Dir is aber klar das es solche fälle schon gab?
Gab es sicher, und? Das gab es auch vor dem zukünftigen Gesetz.


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Wo fängt für euch sexuelle Belästigung an?

21.12.2017 um 15:59
@Venom
Nur weil du Frauen im allgemeinen für zu dumm dafür hälst...
Is natürlich kein sexismus von dir ;)


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Wo fängt für euch sexuelle Belästigung an?

21.12.2017 um 15:59
@doree

also, ich versuchs kurz.

ich denke, dass man die geschichte mit dem schwedischen gesetz auf 2 arten angehen kann.

erstens, rein juristisch.

zweitens, die frage, warum viele, nicht nur männer, es so kritisch sehen. ich denke, das geht über die juristische frage hinaus.

und hat dann womöglich auch was damit zu tun, was man kritisch auch als paternalismus, schwächung der eigenverantwortung und/oder auch als infantilisierung betrachten kann.

das leben ist nun mal oft um einiges komplizierter, als man in gesetzen regeln kann.

ich denke, die "probleme", die viele damit haben, rühren von diesem unwohl-sein damit.

einfach nur den männern paranoia zu unterstellen, als ob sie alle potenzielle gewalttäter seien, halte ich da für verfehlt.

im grunde erscheint das doch alles glasklar, wie im entwurf angedacht.

und trotzdem fühlen sich viele damit nicht so recht wohl.

deshalb die frage: warum?


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Wo fängt für euch sexuelle Belästigung an?

21.12.2017 um 16:00
Zitat von josie321josie321 schrieb:Ja wird er wenn die Richter der Ansicht sind,derjenige ist schuldig obwohl er seine Unschuld beteuert!
Und? Ist es nicht in den meisten Fällen so?


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Wo fängt für euch sexuelle Belästigung an?

21.12.2017 um 16:00
Zitat von josie321josie321 schrieb:Ja wird er wenn die Richter der Ansicht sind,derjenige ist schuldig obwohl er seine Unschuld beteuert!
Ja.
Und wenn die Richter sich nicht sicher sind wird im Zweifel für den Angeklagten entschieden.

Auch in Deutschland.


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Wo fängt für euch sexuelle Belästigung an?

21.12.2017 um 16:01
@Venom

Ich kannte eine Frau,die ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden,da 3 Leute gesagt haben,sie hätte einen Drohanruf gemacht.Sie beteuerte ihre Unschuld von Anfang an.Sie sagten es so,1 redete mit ihr,2 andere hörten mit.
Stand Aussage gegen Aussage,die Polizei überprüfte nicht,ob sie hätte den Anruf machen können,da 3 gegen sie sprachen.


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Venom ehemaliges Mitglied

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Wo fängt für euch sexuelle Belästigung an?

21.12.2017 um 16:01
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Nur weil du Frauen im allgemeinen für zu dumm dafür hälst...
Is natürlich kein sexismus von dir
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Nur weil du Frauen im allgemeinen für zu dumm dafür hälst...
Is natürlich kein sexismus von dir ;)
Ich weiß nicht wer der Sexist hier ist, ich oder du der meint, dass die Frauen allgemein Vergewaltigungen vortäuschen ;)


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Wo fängt für euch sexuelle Belästigung an?

21.12.2017 um 16:04
Zitat von VenomVenom schrieb:oder du der meint, dass die Frauen allgemein Vergewaltigungen vortäuschen ;)
Oh jetzt lügst du auch noch. Habe ich nie gesagt und das weist du auch. Sag doch einfach das du unsinn geschrieben hast und fertig.


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Wo fängt für euch sexuelle Belästigung an?

21.12.2017 um 16:06
Zitat von NerokNerok schrieb:Und wenn die Richter sich nicht sicher sind wird im Zweifel für den Angeklagten entschieden.

Auch in Deutschland.
Nein,ist leider nicht so.Da sie selbst entscheiden können,ob sie den Opfer glauben!


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Venom ehemaliges Mitglied

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Wo fängt für euch sexuelle Belästigung an?

21.12.2017 um 16:07
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Oh jetzt lügst du auch noch. Habe ich nie gesagt und das weist du auch. Sag doch einfach das du unsinn geschrieben hast und fertig.
Ach wenn du dasselbe schreibst ists nicht so? Nette Logik.
Übrigens meine Aussage mit der Dummheit bezog sich auf die Frauen die Vergewaltigungen u.Ä. missbrauche bzw diese ausnutzen. Daraufhin schriebst du ich halte Frauen allgemein für dumm was bedeutet, dass du davon ausgehst, dass Frauen allgemein so drauf sind. LOL


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Wo fängt für euch sexuelle Belästigung an?

21.12.2017 um 16:08
@doree
Na klar. Es wird darauf hingewiesen, dass die Unschuldsvermutung vor Gericht nach wie vor gilt. Das ist eine Tatsache. Du hingegen spekulierst mit der möglichen, plötzlichen und nicht gerechtfertigten Unausgewogenheit der Richter.
Ich habe gezeigt, dass beides nicht so einfach in Einklang zu bringen ist und das Gesetz die Richter in eine bestimmte Richtung drücken könnte. Ein Gegenargument zu meinem Beispiel kam nicht...
Es ist falsch, das der Angeklagte dann grundsätzlich ein Problem hätte. Wenn der Sex einvernehmlich war, sagt er es auch. Damit würde wieder Aussage gegen Aussage stehen.
...daher nochmal ganz konkret die Frage, um es etwas einfacher zu machen. Es muss eingewilligt werden, damit es legal bleibt. Das sagt doch das kommende Gesetz aus? Schon jetzt gilt die Basis der Freiwilligkeit, daher ändert sich ja auf den ersten Blick nicht so viel. Und wie der Nachweis erfolgt, ist egal. Schriftlich, mündlich oder auch konkludent. Dennoch ist es ein wenig so wie in der Juristerei üblich. Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge und wenn man etwas im Zweifel nicht nachweisen kann, hat man eben Pech gehabt (siehe z.B. mündlicher Arbeitsvertrag).

Wir haben beispielsweise einen Mann auf der Anklagebank sitzen und eine Frau als Klägerin. Der Angeklagte behauptet, dass der Sex einvernehmlich (konkludent) war, kann es aber nicht beweisen. Die Klägerin behauptet das Gegenteil, kann es aber ebenfalls nicht beweisen. Logisch, denn es gibt ja keine Zeugen und solange man keine objektiven Spuren findet, bleibt es dabei. Der Staatsanwalt

Wie würde ein Richter nach bestehender Rechtslage entscheiden. Und wie nach neuer Rechtslage. Warum? Hand aufs Herz, du siehst jetzt wirklich keine Gefahr, dass der Richter im Zweifel sagt "Naja, konkludent war offenbar nicht ausreichend, um es sicher zu wissen, also wurde keine Einwilligung gegeben"? Obwohl sehr viele Juristen hier Bedenken haben? Zitat aus dem Interview:

"Ramberg: Der Gesetzesvorschlag ist zu vage. Kein „Nein“ oder keine nonverbale Abweisung reicht mit dem neuen Gesetz dann grundsätzlich nicht mehr aus, um den Angeklagten in einem Vergewaltigungsprozess zu entlasten. Wenn kein ausdrückliches ‚Ja“ geäußert wurde, obwohl auch kein „Nein“ von der Klägerin vorliegt, wird es schwierig für ihn. Wie soll ein einzelner Richter da entscheiden, was ein Ausdruck für Zustimmung ist? Es wird durch das Gesetz deutlich schwieriger für den Angeklagten. Seine Erklärungspflicht wird sich vermutlich verschärfen, die Beweislast auf der Anklageseite sich vermindern. Die Rechtsunsicherheit wird groß."


Wenn du hier wirklich zu einem ehrlichen "Nein" stehen kannst, lasse ich es dabei. Dann können wir uns darauf einigen, verschiedener Meinung zu sein :)
So siehts aus. Sie hat ihre falsche Behauptung korrigiert.
Genau. Es ist aber schon bedenklich, dass selbst die Viezeregierungschefin nicht weiß, was genau da umgesetzt wird.


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Wo fängt für euch sexuelle Belästigung an?

21.12.2017 um 16:09
Zitat von VenomVenom schrieb:Ach wenn du dasselbe schreibst ists nicht so?
Ich habe nicht dasselbe geschrieben:
Zitat von VenomVenom schrieb:Ich glaube die meisten dieser Art von Frauen sind zu dämlich um an sowas zu denken.
Das die meisten Frauen zu Dumm sind sondern:
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Dir is aber klar das es solche fälle schon gab?
Das es eben schon solche fälle gab. Meines war in keiner weise eine quantitative angabe.
Zitat von VenomVenom schrieb:Übrigens meine Aussage mit der Dummheit bezog sich auf die Frauen die Vergewaltigungen u.Ä. missbrauche bzw diese ausnutzen.
Siehste. Es geht ja.


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Wo fängt für euch sexuelle Belästigung an?

21.12.2017 um 16:10
@Dogmatix

Unbegründete Ängste gibt es immer, vor allem wenn sie durch die Sensationslust der Medien befeuert werden.


Ich stelle mal die Darstellung der Schwedischen Botschft in den Thread, in der alles in einfachen Worten erklärt wird:

"Regierung präsentiert Reform des Sexualstrafrechts

 Die schwedische Regierung hat am Sonntag, dem 17. Dezember, einen Gesetzesvorschlag präsentiert, der die Freiwilligkeit einer sexuellen Handlung als Grundprinzip festschreibt. Der Vorschlag wird dem Gesetzgebungsrat noch in dieser Woche zur Prüfung vorgelegt. Wird der Entwurf anschließend vom Parlament angenommen, tritt das Gesetz voraussichtlich am 1. Juli 2018 in Kraft.

"Die Regeringen präsentiert nun einen Vorschlag für ein Sexualstrafrecht, das das Selbstverständliche festschreibt: Sex muss freiwillig sein. Ist er nicht freiwillig, ist er nicht legal”, sagte Ministerpräsident Stefan Löfven bei der Pressekonferenz vergangenen Sonntag.

Der Unterschied zur bisherigen Gesetzgebung besteht darin, dass zukünftig jede sexuelle Handlung, die nicht im gegenseitigen Einverständnis geschieht, strafbar wird. Bislang setzt der Tatbestand der Vergewaltigung die Anwendung von Gewalt oder Bedrohungen voraus. Zudem wird die Mindeststrafe für schwere Vergewaltigung sowie schwere Vergewaltigung von Kindern von vier auf fünf Jahre Gefängnis erhöht.

Die aktuelle Gesetzgebung sieht vor, dass Opfer von sexuellen Übergriffen ihren Widerstand durch Worte oder Handlungen deutlich zum Ausdruck gebracht haben müssen.

Die nun vorgeschlagene Gesetzgebung möchte die Opfer von dieser Verantwortung befreien und stattdessen die Angeklagten stärker in die Pflicht nehmen: Wie haben sich die Angeklagten von der Freiwilligkeit ihrer Sexualpartner/-innen überzeugt? Passivität soll damit nicht länger als stilles Einverständnis interpretiert werden können.

Von einer Freiwilligkeit einer Person sollte nie ausgegangen werden, wenn

1. die Teilnahme an einer sexuellen Handlung das Ergebnis von Misshandlung, anderer Gewalt oder Bedrohung ist,

2. die Täterin/der Täter in ungebührender Weise den Umstand ausnutzt, dass sich eine Person aufgrund von bspw. großer Angst oder Trunkenheit in einer besonders schwachen Position befindet oder

3. die Täterin/der Täter in schwerwiegender Weise den Umstand ausnutzt, dass sich die Person der Täterin/dem Täter gegenüber in einem Abhängigkeitsverhältnis befindet.

Die Unschuldsvermutung gilt selbstverständlich weiterhin. Entgegen vielen Medienberichten ist das Einholen einer schriftlichen Einverständniserklärung nicht erforderlich.

Freiwilligkeit als wichtigsten Grundsatz im Sexualstrafrecht zu verankern, hat gleichzeitig eine normgebende Dimension, wie es sie beispielsweise auch im Gesetz gegen die Züchtigung von Kindern oder im Sexkaufverbot gibt."



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