@doreeNein, das ist eine Falschdarstellung deinerseits. Der Richter muss nicht davon überzeugt werden, dass sie es wollte. Die Aussage der Frau wird auch nach dem neuen Gesetz nicht als eine Tatsache die widerlegt werden muss gehandhabt.
Kannst du das denn auch belegen? Mal abgesehen davon, dass selbst die schwedische Viezeregierungschefin mit der Aussage auftrat,
dass der Beschuldigte künftig „beweisen muss, dass seine Partnerin ‚Ja‘ gesagt hat“, um nicht verurteilt zu werden (
https://www.welt.de/vermischtes/article171793773/Schwedisches-Gesetz-Freiwilligkeit-in-jeder-Phase-des-Geschlechtsverkehrs.html) und auch wenn sie davon wieder etwas abgewichen ist, könnte es in der Praxis dennoch so kommen. Wie gesagt, siehe dazu das Interview.
Nochmal. Wenn die Richter grundsätzlich überzeugt davon werden, dass Sexualverkehr stattgefunden hat, dann besteht grundsätzlich die Notwendig, dass beide Partner einverstanden waren. Und das muss nachgewiesen werden. Wenn es nicht nachgewiesen werden kann, hat der Angeklagte ein Problem. Ist das falsch?
Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Wird auch so gehandhabt (Schulen, Kurse für Flüchtlinge, etc.) - und selbst wenn der Staat jemanden mit seiner Aufklärungsarbeit nicht erreichen konnte, hat sich derjenige selbst darum zu kümmern.
Zustimmung. Soweit möglich.
Der Urteil lautete "nicht schuldig" weil es so etwas wie "unabsichtige Vergewaltigung" im deutschen Rechtssystem nicht existiert. Verstehst du jetzt mein Vergleich mit Mord/Totschlag?
Nun, dann wäre der Vergleich wie gesagt Mord/Totschlag und fahrlässige Tötung. Auch das muss bestraft werden, aber dazu würde ja auch ein Abschnitt im bestehenden Gesetz reichen, der sinngemäß lautet "bestraft werden kann, wenn der sexuelle Übergriff als einvernehmlich angenommen wurde, dies aber von einem objektiven Beobachter nicht so bewerter werden würde" oder was auch immer. Mal ganz davon abgesehen, dass die Begrifflichkeit dann generell problematisch ist. Mord ist eben was anderes als fahrlässige Tötung, auch wenn es dem Opfer unterm Strich wohl egal ist (da die Konsequenzen identisch sind). Nur irgendwo muss der Rechtstaat eben ansetzen.