Wo fängt für euch sexuelle Belästigung an?
21.12.2017 um 12:38@DerMüller71
Mit dem neuen schwedischen Gesetz würde es gar nicht zu einer Beweislastumkehr kommen, da es sich in der Praxis nur auf Fälle anwenden ließe, in denen der Täter z.B. behauptet das "nein" des Opfers für ein "ja" gehalten zu haben. Dem Richter würde durch das neue Gesetz gar kein Spielraum für derartige (wie oben angeführt) Urteile gelassen.
Viel eher würde der Grundsatz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" auf diesen Bereich ausgeweitet. (Was bisher leider nicht der Fall war bzw. in Deutschland immer noch nicht ist.)
Mit dem neuen schwedischen Gesetz würde es gar nicht zu einer Beweislastumkehr kommen, da es sich in der Praxis nur auf Fälle anwenden ließe, in denen der Täter z.B. behauptet das "nein" des Opfers für ein "ja" gehalten zu haben. Dem Richter würde durch das neue Gesetz gar kein Spielraum für derartige (wie oben angeführt) Urteile gelassen.
Viel eher würde der Grundsatz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" auf diesen Bereich ausgeweitet. (Was bisher leider nicht der Fall war bzw. in Deutschland immer noch nicht ist.)