Der Fall Sonja Engelbrecht
12.04.2020 um 08:46EDGARallanPOE schrieb:Bitte den Fahrer während der Fahrt nicht ansprechen.Das ist richtig, in der Realität hält sich kaum jemand dran. Das kenne ich von überall, da dürfte die Straßenbahn in München wohl kaum eine Ausnahme sein.
Häufiger sieht man, dass sogar ein Kollege/Bekannter des Fahrers rechts neben dem Fahrer steht, der sich dann während der Fahrt trotz Verbotes unterhält. Soviel zu diesem "Verbot".
EDGARallanPOE schrieb:Tut er das nicht, entsteht auf den Bereichen der Frontscheibe, die nicht vom Vorhang abgeschirmt werden eine Spiegelung des Fahrgastraumes. Und diese Spiegelungen, beeinträchtigen stark seine Sicht aus der Frontscheibe heraus.Wir sprechen von dem Vorhang seitlich rechts vom Fahrer.
Bei einer Nachtfahrt, ist der Vorhang also geschlossen.
Bestimmte Fahrkarten gibt es nur beim Fahrer und zum Verkauf konnte der Vorhang nicht zugeschoben sein. Auf bestimmten Bildern sieht man da noch die dafür notwendige Münzwechseleinrichtung rechts von Fahrer.
Außerdem gelten Deine Überlegungen nur für den Vorhang, welcher hinter dem Fahrer ist. Von der Schule kenne ich noch die Regel "Einfallswinkel = Ausfallswinkel". Wenn man das berücksichtigt, muss in der Nacht nur der Vorhang hinter dem Fahrer zugezogen sein. Der rechte Vorhang verhindert kaum Reflektionen. In Bussen, heutigen Starßenbahnen gibt es auch nur den Vorhang direkt hinter dem Fahrer, dieser Vorhang spielte daher für die Verhinderung von Reflektionen so gut wie keine Rolle und dürfte (aus praktischen Gründen) in den seltensten Fällen zugezogen gewesen sein.
MB konnte den Fahrer nunmal beschreiben. Daher gibt es genügend Anzeichen, dass der Vorhang nicht zugezogen war. Ob MB den Fahrer überhaupt während der Fahrt angesprochen hatte, wie die HP glaubhaft machen will, ist nicht gesagt. Schließlich hat MB erst Fahrgäste nach der Uhrzeit gefragt. Auf dem Weg zum Haupbahnhof gibt es aber noch mehrere Haltestellen.
Die HP ist gespickt von solchen Pseudo-Widersprüchen, in Wirklichkeit weiß der Schreiber viel zu wenig, als dass er das in Wirklichkeit beurteilen kann. Ich hatte hier im Forum auch gelesen, dass der Schreiber nichtmal weiß, wie gut MB den Fahrer beschreiben konnte.
Wie gesagt, die Ermittler sehen die "Widersprüche" nicht als ermittlungsrelevant, was man auch nachvolllziehen kann. Dass der Schreiber hier gleich ein Akt macht, wenn ich statt ermittlungsrelevant "fallrelevant" geschrieben habe, ist bezeichnend. In Wirklichkeit gibt es da aus Sicht der Ermittler keinen Unterschied.