Dwarf schrieb:Wozu muss sie das denn belegen? Sie ist eine Zeugin und keine Angeklagte.
Im Gegensatz zur StA muss ein Angeklagter seine Version nicht belegen.
Und das Problem ist aber, dass Zeugenaussagen einer gewissen Prüfung stand halten müssen.
Und das dürfte die Zeugin sicherlich ungewollt vereitelt haben.
Warum geht sie nicht direkt, als sie von dem Vermisstenfall hört, zur Polizei?
Stattdessen spricht sie mit Frau Engelbrecht und hält es danach immer noch nicht für notwendig zur Polizei zu gehen, erst viel später nachdem Frau Engelbrecht sie erneut deshalb anspricht, geht sie zur Polizei.
Mit einer solchen Konstellation haben die Ermittler natürlich massive Schwierigkeiten, wie lässt sich das die Aussage noch halbwegs überprüfen. Man kennt nicht die Gespräche die zwischen Engelbrechts und der Zeugin, man weiß nicht, was die Zeugin im Gespräch erfahren hat und was sie in Wirklichkeit nur gesehen hat.
Um das zu verdeutlichen hier Mal ein phantasierter aber naheliegender Dialog:
Hallo, hier ist die Erika Musterfrau. Ich habe erfahren, dass ihre Tochter verschwunden ist und das sie in unserem Haus vorher war.
Ich glaube ich habe die Sonja vor ein paar Tagen gesehen, kann mich aber nicht mehr an den genauen Tag erinnern. Aber kannst Du mir sagen, wie sie sich angezogen war?
Natürlich wird hier Frau Engelbrecht bereitwillig Auskunft erteilen.
Trotz dieser Auskunft meldet sich die Zeugin nicht bei der Polizei.
Im Laufe der nächsten Wochen fragt sie sich, ob es nicht Sonja doch war. Irgendwann meint sie doch die Kleidung gesehen zu haben und irgendwann meint sie sich auch an den Tag zu erinnern. Aber wohl immer noch nicht so sicher, dass sie von sich aus eine Zeugenaussage macht.
Durch den Anruf von Frau Engelbrecht nach längerer Zeit wird sie sich sicherlich gedrängt fühlen nun doch eine Aussage zu machen.
Nun haben aber die Ermittler nicht mehr die Möglichkeit diese Aussage zu überprüfen. Was die Zeugin wirklich gesehen hat oder nur gehört ist nicht mehr ermittelbar, eine Überprüfung nicht mehr möglich und damit auch kaum verwertbar.
Demgegenüber gibt es drei relativ gut übereinstimmende Aussagen, welche kurz nach dem Verschwinden aufgenommen wurden.
Was macht man dann? Man kann natürlich trotzdem noch daran glauben, aber verifizierbar ist sie nicht mehr und man wird kaum mehr die Zweifel an der Glaubwürdigkeit ausräumen können, weil sie selbst nach dem ersten Gespräch keine Zeugenaussage gemacht hat. Nur wenn es irgendetwas anderes gäbe, was diese Aussage bekräftigen würde, sähe es anders aus, aber das scheint nach unserem Wissen nicht zu geben.
Für die Ermittler ist daher im Augenblick die Aussage wertlos.