Rick_Blaine schrieb:1. Will Sonja nun von der Schwester nach Hause gefahren werden oder nicht? Angeblich hatte sie von einem Telefonat noch aus der Wohnung, in der sie angeblich war, abgesehen.
2. Wieso ändert sie nur eine kurze Zeit später dann ihre Meinung?
In der Wohnung soll der Entschluss nicht die Schwester anzurufen, nicht von ihr selber ausgegangen sein, sondern soll ihr ausgeredet worden sein. Da ist ein Wechsel dieser Ansicht nicht gerade seltsam. Da wäre nur noch der Widerstand von M gewesen, der aber sicherlich auch selber ganz gerne abgeholt worden wäre.
Rick_Blaine schrieb:3. In beiden Fällen passt der angebliche Telefonwunsch nicht zu der Aussage der Eltern, dass Sonja die Nummer gar nicht kannte. Es gibt keinen Grund an dieser Aussage zu zweifeln. Interessant ist aber dann, dass Aussenstehende diese Kenntnis nicht unbedingt haben mussten.
Wie kommen die Eltern zu dieser Aussage? Haben sie das gerade am Abend vorher abgefragt? Hast Du da eine Information.
Mir ist nur bekannt, dass sie nur so argumentiern, dass die Nummer recht neu war und sie wohl bisher kaum Sonja ihre Schwester anrgerufen hat und dass sie ihr Adressbuch nicht dabei hatte.
Es schicht und einfach nur ein Mutmaßen auf einer sehr dürftigen Grundlage. Und in diesem Fall darf und muss man dies anzweifeln können, schließlich ist der Wunsch ihre Schwester anzurufen von mehreren Personen bezeugt worden.
Wie kann man als Eltern wissen, wie weit man sich die Nummer schon eingeprägt hat. Und was wissen evtl. die Eltern von Zetteln mit Nummern in z.B. einer Geldbörse.
Das sind klare Gründe die Aussage der Eltern anzweifeln zu können. Ich will hier auch klarstellen, damit dieser Beitrag nicht gelöscht wird, ich behaupte damit NICHT, dass die Eltern BEWUSST die Unwahrheit sagen, das sollte Dir wohl klar sein. Du wirst selber zugeben müssen, dass man die Kenntnis der Nummer nicht ausschließen kann und damit darf man die Aussage der Eltern auch anzweifeln.
5. Die Ermittlungen zeigen, dass von der besagten Telefonzelle um die besagte Zeit kein Anruf getätigt wurde. Das passt ja auch zu Punkt 3.
Insofern passt es zu 3, dass sie die Nummer nun dann sich doch nicht ausreichend eingeprägt hatte oder es gab andere Gründe, dass sie dann doch vom Anruf absah. Es kann aber auch sein, dass die Schwester nicht abgehoben hatte. Ob ein Versuch erfolgte konnte jedenfalls nicht ermittelt werden.
Sonja hatte, wenn sie wirklich von der Schellingstrasse kam, Gelegenheit an zwei weitaus näherliegenden Tramstationen auf die Nachttram zu warten.
Das war in Zeiten des nicht SmartPhones, da kennt man nicht jede Tram-Station. Der SMP ist in München ein relativ zentraler und bekannter Platz. Wenn man in einer Gegend sich nicht so auskennt, geht man gerade an solche eher bekannten Plätze. Und das passiert einem auch trotz der Technik auch noch heute, ich bin letztens auch aus einem Bus eine Station zu früh ausgestigen, direkt dort wo ich hinwollte, wäre die nächste Bushaltestell gewesen.
Wenn Du allein die obigen Punkte als abstrus ansiehst, au, dann habe ich in meinem Leben schon viel abstruses erlebt. Meist sind nur erfundene Geschichten gradlinig und vorhersehbar.
@Robin76 hat ganz recht, warum sollte das alles erfunden sein, obgleich es für eine Zeugenaussage nicht notwendig wäre.
Robin76 schrieb:Bei Ungeklärte Morde wurde gesagt, dass es zu Beginn der Ermittlungen technisch nicht mehr nachweisbar war
und wenn der Kommissar sagt, dass kein Anruf getätigt wurde, dann geht er nach den Aussagen der Eltern und Schwester, denn 1995 war auch ein eingehender Anruf nicht nachweisbar.
So ist es. Man sieht das alles mit den heutigen Augen, wo man Dank SmartPhone meist den kürzesten Weg nimmt, wo man jeglichen Verbindungsversuch nachweisen kann. Aber der technische Stand von 1994 war ein anderer als heute, das wird leider hier häufig vergessen.