Der Fall Sonja Engelbrecht
28.11.2013 um 10:54Wie ist das eigentlich rechtlich? Angenommen Sonja wäre freiwillig untergetaucht und zwar mit Hilfe von Markbert bzw. evtl. sogar mit dem Wissen einer oder mehreren Freundinnen. Markbert sagt der Polizei was er weiß, die Polizei findet sogar Sonja und diese will aber nicht, dass man ihren Eltern davon berichtet.
Müsste man die Eltern wenigstens darüber informieren, dass sie noch lebt?
Müsste man die Eltern wenigstens darüber informieren, dass sie noch lebt?