Maria Baumer
22.08.2020 um 10:41monstra schrieb:Dazu passt aber nicht der Hinweis auf den Ansehensverlust, den das für diese Person hätte. Das klingt schon so, als habe es tatsächlich einen Helfer gegeben.Könntest Du den Hinweis genauer zitieren?
monstra schrieb:Dazu passt aber nicht der Hinweis auf den Ansehensverlust, den das für diese Person hätte. Das klingt schon so, als habe es tatsächlich einen Helfer gegeben.Könntest Du den Hinweis genauer zitieren?
Memory7 schrieb:oder macht er keine weiteren Angaben, weil es gar niemanden gibt, der ihm geholfen hat?Warum sollte CF suggerieren einen Helfer gehabt zu haben, wenn es keinen gab?
Memory7 schrieb:Könntest Du den Hinweis genauer zitieren?Gerne:
Weitere Fragen will Christian F. ausschließlich schriftlich beantworten – und auch nur solche des Gerichts. Ausgenommen seien Fragen dazu, wer Christian F. bei seinen Verschleierungstaten geholfen habe. Diese würden von der Öffentlichkeit als moralisch so verwerflich angesehen, dass dies mit einem erheblichen Ansehensverlust der betroffenen Person einhergehen würde, so Euler.Quelle: https://www.regensburg-digital.de/unfall-christian-f-gibt-vergraben-von-maria-baumers-leiche-zu/18082020/ (Archiv-Version vom 20.08.2020)
monstra schrieb:Ausgenommen seien Fragen dazu, wer Christian F. bei seinen Verschleierungstaten geholfen habe. Diese würden von der Öffentlichkeit als moralisch so verwerflich angesehen, dass dies mit einem erheblichen Ansehensverlust der betroffenen Person einhergehen würde, so Euler.Ob die "Verschleierungstaten" auch die Mithilfe beim Vergraben der Leiche beeinhalten, ist nicht zu ergründen, kann aber sein.
Memory7 schrieb:Ob die "Verschleierungstaten" auch die Mithilfe beim Vergraben der Leiche beeinhalten, ist nicht zu ergründen, kann aber sein.Ich vermute, dass der Anwalt vom Angeklagten weiss, das dem jemand geholfen hat. Anwälte dürften aber vor Gericht nicht lügen. Daher wurden mMn. keine Fragen dahingehend zugelassen. Ansonsten könnte er doch sagen: "mein Mandant hat das Verbringen der Leiche ganz alleine bewerkstelligt."
JosephConrad schrieb:Anwälte dürften aber vor Gericht nicht lügen.Das ist höchst umstritten... Es gibt jedenfalls kein Lüger
LaWa157 schrieb:Dass Maria nicht auf Medikamente und Drogen getestet wurde ist ein grober Kunstfehler (ich würde meinen das wäre sogar ein Grund jemanden durchs Medizin Examen fallen zu lassen), und hätte möglicherweise ihren Tod verhindert, denn sowohl Tramadol als auch lorazepam wären im Der toxikologischen Untersuchung sofort aufgefallen.Sehen die Guidelines wirklich vor, dass bei Gedächtnisaussetzern eine toxikologisches Überprüfung gemacht werden muss?
Ausgenommen seien Fragen dazu, wer Christian F. bei seinen Verschleierungstaten geholfen habe. Diese würden von der Öffentlichkeit als moralisch so verwerflich angesehen, dass dies mit einem erheblichen Ansehensverlust der betroffenen Person einhergehen würde, so Euler.
Er selbst werde keine weiteren Angaben machen. Auch nicht dazu, wer ihm beim Vergraben geholfen habe.https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Tatverdaechtiger-im-Fall-Maria-Baumer-brueskiert-Angehoerige-id57953956.html
Ausdrücklich betonte der Anwalt, dass sein Mandant nichts dazu sagen werde, "wer ihm möglicherweise geholfen hat, da eine Beschädigung des öffentlichen Ansehens der Personen zu befürchten ist".https://www.onetz.de/deutschland-welt/regensburg/christian-f-hat-maria-baumer-vergraben-id3078576.html
Aufhorchen ließ ein Satz am Ende der Einlassung: F. werde nicht darauf antworten, wer ihm beim Vergraben der Leiche geholfen habe, sagte Euler. Dass er dabei Hilfe gehabt haben könnte, war bislang nicht Thema in der mündlichen Verhandlung.
emz schrieb:Vier Medien, die das, was RA Euler dazu ausführt, wie seinem Mandanten geholfen wurde, unterschiedlich verstanden haben.na super! Aber das ist wirklich interessant. Danke fürs recherchieren. Was hat er denn nun gesagt?
LaWa157 schrieb: Dass Maria nicht auf Medikamente und Drogen getestet wurde ist ein grober Kunstfehler (ich würde meinen das wäre sogar ein Grund jemanden durchs Medizin Examen fallen zu lassen),Ich denke,dass man dem Arzt hier keine Versäumnisse anlasten kann.Er hatte aufgrund seiner Anamnese keinen Grund hier ein Drogenscreening anzuordnen. Ich denke,dass Maria es als äußerst anmaßend empfunden hätte,wenn der Arzt,nach Schilderung ihrer Beschwerden ,einen solchen Test vorgeschlagen hätte.
regenbogen1 schrieb:Ich denke,dass man dem Arzt hier keine Versäumnisse anlasten kann.Er hatte aufgrund seiner Anamnese keinen Grund hier ein Drogenscreening anzuordnen. Ich denke,dass Maria es als äußerst anmaßend empfunden hätte,wenn der Arzt,nach Schilderung ihrer Beschwerden ,einen solchen Test vorgeschlagen hätte.Ich vermute mal, sie wird sehr glaubwürdig versichert haben, dass sie solche Sachen nie anrühren würde. Und davon, dass eine Person derartige Mittel gegen ihren Willen verabreicht bekommt, müssen Ärzte vermutlich nicht ohne Weiteres ausgehen. Wenn ich mich richtig erinnere, wurden ja zunächst potenziell akut lebensbedrohliche Diagnosen wie Schlaganfall, Epilepsie etc. ausgeschlossen. Dass das für Ärzte erst mal Priorität hat, erscheint mir naheliegend.
LaWa157 schrieb:Das ist bei Abklärung von Gedächtnisausfällen einer der ersten diagnostischen Tests die gemacht werden müssen, noch vor der ganzen bildgebenden Diagnostik die da letzten Endes durchgeführt wurde. Dass Maria nicht auf Medikamente und Drogen getestet wurde ist ein grober KunstfehlerDas macht man sicher bei einem akuten Fall. Beispiel: Filmriss nach Disco-Besuch - Problem k.o. - Tropfen.
emz schrieb:https://www.onetz.de/deutschland-welt/regensburg/christian-f-hat-maria-baumer-vergraben-id3078576.htmlDaraus kann mMn schließen, dass CF Helfer beim Vergraben von Marias Leiche hatte ...
Aufhorchen ließ ein Satz am Ende der Einlassung: F. werde nicht darauf antworten, wer ihm beim Vergraben der Leiche geholfen habe, sagte Euler. Dass er dabei Hilfe gehabt haben könnte, war bislang nicht Thema in der mündlichen Verhandlung.
Aggie schrieb:Daraus kann mMn schließen, dass CF Helfer beim Vergraben von Marias Leiche hatte ...Könnte auch ein gezieltes Ablenkungsmanöver sein, um den Angeklagten etwas aus dem Fokus zu bringen ("Nebelkerze"). Der oder die ominösen Helfer, über die man nichts weiß, was man dem Angeklagten natürlich zu Gute halten muss .... (oder auch nicht).
LaWa157 schrieb:Dass Maria nicht auf Medikamente und Drogen getestet wurde ist ein grober Kunstfehler (ich würde meinen das wäre sogar ein Grund jemanden durchs Medizin Examen fallen zu lassen), und hätte möglicherweise ihren Tod verhindert, denn sowohl Tramadol als auch lorazepam wären im Der toxikologischen Untersuchung sofort aufgefallen.
emz schrieb:Jeder einigermaßen geübte Arzt erkennt, wenn er einen Süchtigen, sprich Medikamentenabhängigen vor sich sitzen hat. Da braucht er nicht erst lang rumzutesten. Da genügt meist schon die Augenstellung. Selbst Polizisten ohne medizinische Ausbildung erkennen das.
monstra schrieb: Warum sie süchtig machen wollen? Das ergibt doch keinen Sinn.Würde ich auch vermuten, dass würde eher ein unkontrollierbares Ereignis darstellen, dass CF bestimmt vermeiden wollte.
monstra schrieb:Der BR-Bericht ist allerdings eine relativ knappe Zusammenfassung, ich bin mir nicht sicher, ob diese Worte tatsächlich gefallen sind. Mir wär da eine Quelle aus der "Mittelbayerischen" lieber.Leider war ich nicht dabei, als diese Worte gefallen sind, aber mir scheint wahrscheinlicher, dass sie weniger konkret waren. Ich verstehe die Aussage in der Erklärung eher so:
monstra schrieb:Ausgenommen seien Fragen dazu, wer Christian F. bei seinen Verschleierungstaten geholfen habe.Anders macht sie für mich aus den hier oft schon eingebrachten Gründen keinen Sinn. Er hat ja zugegeben, die Leiche vergraben zu haben.
centaury schrieb:Mal eine Frage an die Juristen hier im Forum: wenn jetzt eben aufgrund der Erklärung des TV gewisse Zeugenaussagen nicht mehr stimmen (können), werden die Zeugen dann nochmal geladen?Theoretisch ist es möglich, aber praktisch ist es eher so, dass das Gericht nun die Aussagen der Zeugen und die Einlassung des Angeklagten gegenüber stellen und nach ihrer Glaubwürdigkeit beurteilen. Das ist ja nichts ungewöhnliches, dass in einem Prozess Aussagen nicht zueinander passen. Das Gericht bewertet sie dann alle im Zusammenhang mit allen anderen Indizien und Aussagen.
JosephConrad schrieb:Was ein Verteidiger von Gesetz wegen darf oder nicht darf ist ja auch letztendlich akademisch.Im Gegenteil, man ist als Verteidiger nicht nur an das Gesetz, sondern auch an die standes- bzw. berufsrechtlichen Bestimmungen gebunden, und nicht zuletzt auch an die eigene Moral. Ich habe es in meinem Studium und meiner Ausbildung so gelernt, ich darf als Verteidiger das Gericht nicht belügen und auch nicht wissentlich den Angeklagten darin unterstützen. In so einem Fall bleibt dann, darauf zu verzichten und den Fall so zu behandeln, dass eben ohne diese Lüge es dabei bleibt, dass die Anklage die Tat und Schuld nachweisen muss. Besteht der Mandant darauf, dass ich ihm helfen soll, durch aktives Lügen, den Prozess zu gewinnen, lege ich das Mandat nieder. Ich denke, die allermeisten Kollegen würden das genauso machen.
Wichtig ist nur, dass er sich von moralischen Prinzipien fernhalten sollte. Sonst kann er seinen Job vergessen, oder?
Mal ehrlich: wenn der Mandant dem Verteidiger seine Tat gesteht, so ist das doch der "worst case". Das will der doch gar nicht wissen.
Aber wenn das passiert ist: welcher Star-Verteidiger würde denn das Mandat abgeben?
Er hat immer noch die Chance den Mandanten aus Mangel an Beweisen zum Freispruch zu führen.
Da darf die Tat selbst keine Rolle spielen, egal ob es ein Kinderschänder oder ein Tyrannenmörder ist.