emz schrieb (Beitrag gelöscht):Es gibt Seiten, die empfehlen besser einen Meter Tiefe. Hätte der Täter mehr Fleiß gezeigt als die festgestellten 30 cm Tiefe der Grube, möglicherweise hätte man Maria bis zum heutigen Tag nicht gefunden.
Daran musste ich auch denken.
Als ich klein war haben wir unsere Haustiere sogar nicht nur "Mindestens einen Meter tief" begraben, sondern, dann über den Karton vor dem Zugraben noch ein Holzbrett oder wenn vorhanden eine Steinplatte (Fliese z.B.) gelegt um das "mal eben freilegen" durch einen Fuchs oder unwahrscheinlicher zu machen.
Zum Glück ist ein solches Grab in "Menschengröße" nicht "Mal eben" ausgehoben, auch nicht mit mehreren Tagen Vorbereitung.
Im anderen Falle vermute ich auch, dass sie nie gefunden wurden wäre.
TatsachenTreue schrieb:Komische Logik m.E. - bestünde Überzeugung, die Indizien reichen sicher nicht aus, wäre doch auch Haftbeschwerde eine Option - um danach durch Stellungnahmen die Sachlage für die StA so darzustellen, dass diese gar nicht anklagen, sondern das Verfahren nur noch einstellen kann.
falstaff schrieb:An dieser Argumentation stimmt so gut wie überhaupt nichts. Ob der Verdächtige in Untersuchungshaft sitzt oder nicht ändert wenig an den Chancen "herauszufinden was war und auch nicht war". Und die Überzeugung dass bereits die Anklage falsch sei, müsste eigentlich auch für eine Haftbeschwerde ausreichen.
Ich finde es immer wieder faszinierend, wie unterschiedlich solche Ansichten sein können.
Ich fand diese Argumentation nachvollziehbar.
Der TV war schon mal in U-Haft wegen dieser "Sache" und kam aufgrund einer Haftbeschwerde frei.
Gelänge das nun wieder, dann bliebe das "Damoklesschwert" wo es ist, er könnte immer wieder in Verdacht geraten.
Ist er der Täter, dann ist sein mutmaßlicher Plan, dass die Leiche nie gefunden würde, es also nie ein Verfahren gäbe oder er selbst bei Auffindung nie ernsthaft verdächtigt würde doch definitiv gescheitert.
Haftbeschwerde, Verfahren vorläufig eingestellt, weil die Beweise für eine Anklage nicht reichen...
Ob schuldig oder nicht hieße dies, das ihn dieses Verfahren immer wieder einholen könnte.
Einen Freispruch aber "rückabwickeln" ist meines Wissens eher eine theoretische Möglichkeit bei ganz massiven "Fehlern" während des Verfahrens usw, praktisch kommt das eher nicht vor.
Wird er also freigesprochen, dann ist es egal was noch an Beweisen, Zeugen und soweit ich weiß sogar Geständnissen auftauchen würde, er könnte nicht erneut wegen Mordes vor Gericht gestellt werden.
Aus Sicht des TV, der entweder meint unschuldig zu sein oder aus Mangel an Beweisen davon zu kommen ist das Risiko doch schuldig gesprochen zu werden also gering, während ein Freispruch ein für alle Male einen "Deckel" auf die Möglichkeit wieder verhaftet und wegen des Verdachtes der Tötung von Maria vor Gericht zu landen machen würde.
Außerdem wird (vermutlich nicht ganz zufällig) weggelassen, dass einer Haftbeschwerde gar nicht stattgegeben werden müsste und eine zurückgewiesene Haftbeschwerde die Position des Angeklagten nicht unbedingt stärkt.
Die Staatsanwaltschaft hat zwei Dinge sehr deutlich gemacht:
1. sie werden den Fall nicht einfach vergessen
2. sie haben zumindest derzeit keinen Grund nach einem anderen Tatverdächtigem zu gucken
Der Angeklagte weiß nun also mit Sicherheit, dass "diese Sache" nicht weggeht.
Nur ein Freispruch kann das ändern und hinreichend sicherstellen, dass beim nächsten Beweisfund nicht wieder jemand mit Haftbefehl vor der Türe steht.
Für die Chance, dass ein Freispruch dieses "Und jeden Tag können die wieder vor der Tür stehen." beendet würde ich mich in einem Fall in dem ich unschuldig bin jederzeit vor Gericht stellen lassen und für einen Schuldigen der daran glaubt davonkommen zu können ist es sicher auch anstrebenswert das Risiko einer Verurteilung einzugehen und im Falle eines Freispruchs "aus der Nummer raus zu sein."
Ob schuldig oder nicht, wer hat schon Lust mehr oder minder den Rest seines Lebens in dem Wissen zu verbringen, dass jederzeit wieder jemand mit Haftbefehl vor der Tür stehen kann...
TatsachenTreue schrieb:Fund _im_ Löschkalk ist m.E. ein starkes Indiz für hantieren mit dem Kalk bzw. gar Anwesenheit an der Stelle der Leichenbeseitigung.
Das wäre tatsächlich auch wenn es "nur" mitochondriale DNA ist mal ein Indiz, dass einem Beweis etwas näher kommen dürfe.
Was mir irgendwie sauer aufstößt ist sowas:
15:17 Uhr
03.07.2020
Der Molekularbiologe schildert nun die Vorgehensweise, wie Haare, die am Fundort sichergestellt wurden, analysiert wurden.
Insgesamt konnten bei einer ersten Analyse 2015 sieben Haare aus einem mit Branntkalk verunreinigten Haarbüschel Maria Baumer zugeordnet werden. Ein weiteres Haar, das am Spaten sichergestellt wurde, konnte ebenfalls mit großer Wahrscheinlichkeit Maria Baumer zugeordnet werden.
Weitere vier Haare, die im auf der Leiche ausgebrachten Löschkalk sichergestellt wurden, wurden mit Haaren vom Angeklagten Christian F. verglichen und zeigten Übereinstimmungen. Der Molekularbiologe nannte einen Häufigkeitswert, der mittels einer Datenbank ermittelt wird, von über 15.000, dass diese vier Haare dem Angeklagten oder in direkter mütterlichen Linie verwandten Personen zuzurechnen seien.
In einem weiteren Gutachten 2020 konnten zwei weitere sichergestellte Haare zugeordnet werden. Sie stammten von am Fundort berechtigten Personen. Dabei handelt es sich um Ermittler.
Das ist doch nur wieder gefundenes Fressen für die Verteidigung.
Das die Pressebereichte im Vorfeld immer wieder erkennen ließen, dass selbst den Pressesprechern nicht bekannt ist, dass Brannt- und Löschkalk grundverschiedene Dinge sind und das es da auch hinsichtlich der Beschaffungsmöglichkeiten massive Unterschiede gibt war "nicht schön" aber nicht schlimm.
Handelt es sich um einen Tippfehler (wie ja vermutlich die Sache mit der Datierung des Todeszeitpunktes auf Dezember 2012), oder um einen Gutachter, der in ein und derselben Aussage mal vom Einen und dann vom Anderen spricht?
Das ist ein Prozess in dem es wirklich nicht viel Raum für Fehler gibt.
Wie
@emz so schön erklärt hat ist das ein gewaltiger Unterschied:
emz schrieb am 21.04.2020:Nur war es kein Löschkalk, sondern, wie in der Pressekonferenz zweimal erwähnt, Branntkalk. Selbiger löst in Verbindung mit Feuchtigkeit Verätzungen hervor. Würde aufgrund deiner Schildung nicht vermuten, dass du jemals mit Branntkalk hantiert hast, denn der ist nicht nervig sondern hochgefährlich.
Löschkalk kriegt man praktisch überall und in vielen Bereichen ist das nicht mal auffällig, bei Branntkalk hingegen müsste es seitens der Anklage doch zumindest eine Theorie geben wie der TV daran gekommen ist, wie er es aufbewahrt und transportiert hat, das Zeugs ist immerhin wirklich kein Spaß im Umgang.
(Entgegen
@emz s Annahme hatte ich schon das "Vergnügen" mit Branntkalk", aber es hat eben seine Gründe, warum das in sehr kleinen Mengen in einem Labor der Fall war in der man ohne ein Antestat zu bestehen genau gar nix macht, während ich auch als Kind schon geholfen habe mit Löschkalk zu hantieren (Stall- und Gartenkrams) und wie aus
@emz Ausführungen deutlich wird niemand der noch bei Trost ist ein Kind in solche Arbeiten mit einbinden würde.
LucioAM schrieb:Oder könnte die Verteidigung argumentieren, die Haare können auch von der Opfers Kleidung in den Löschkalk übergegangen sein?
Klar können sie. Es wäre wohl nicht mal schwer einen Gutachter aufzutreiben, der dem Richter gegenüber bestätigt, dass Faseraustausch grade bei einzeln zählbaren Haaren kaum zu vermeiden ist, wenn zwei Personen im gleichen Haushalt leben.
Trotzdem bleibt der Richter auch hier in seiner Beweiswürdigung frei und darf sich "aussuchen" ob er eine Übertragung unabhängig von der Tat wahrscheinlicher findet oder in seiner Begründung darlegt warum er diese Spuren aufgrund des Gesamtkontextes doch eher als Indiz dafür sieht, dass es der TV war, der mit dem Kalk und der Leiche des Opfers herum hantiert hat.
Kreuzbergerin schrieb:Generell scheint die Bekleidung des Opfers eine wichtige Rolle zu spielen.
Das denke ich mir auch, aber so wie der Zustand der Überreste und der Kleidung des Opfers beschrieben wird habe ich wenig Hoffnung, dass sich da noch etwas mit nennenswertem Beweiswert anfindet.
Auch das flache Grab reicht ja in Verbindung mit dem Kalk vermutlich leider aus, dass es nicht so wahrscheinlich ist, dass rund um den Leichenfundort noch weitgehend unversehrte Kleidung auftaucht bei der irgendein Tierchen zeitnah nach der Leichenablage, also bevor Kalk und Verwesung Zeit zu "arbeiten" hatten, irgendein Kleidungsstück(teik) mitgenommen hat in der Annahme es sei ein tolles Polster für Nest oder Bau.
Sowas kann mit Hilfe von "Kommissar Zufall" auch noch Jahre später auftauchen, aber hier stehen die Chancen darauf aufgrund der Grube und des Kalkes meiner Befürchtung nach gar nicht gut.