Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen
19.09.2024 um 16:19Das müsste entsprechend nachgewiesen werden.TatsachenTreue schrieb:Wenn sie gewusst haben sollte, dass der Videobotschafter Garweg ist,
Und das würde bedeuten, dazu müsste es harte Fakten geben, z.b in Form von Nachrichten oder telefonischer Überwachung, die das belegt.
Das dürfte vermutlich schwierig werden. So clever werden alle Beteiligten sicherlich gewesen sein, dass sie, sofern sie Kenntnis von seiner wahren Identität haben/hatten, damit sehr sehr vorsichtig umgegangen sind das irgendwo zu erwähnen, egal ob schriftlich oder mündlich
Das denke ich tatsächlich nicht, für eine Strafvereitelung ist meines Wissens nach ein aktives Handeln notwendig. Nur einfach nicht zur Polizei gehen reicht nach meiner Kenntnis nicht.TatsachenTreue schrieb:könnte sie sich wegen Stzrafvereitelung nach § 258 StGB https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__258.html
schuldig gemacht haben.