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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

9.056 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Terrorismus, Aktenzeichen Xy, Gesucht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.09.2024 um 16:19
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Wenn sie gewusst haben sollte, dass der Videobotschafter Garweg ist,
Das müsste entsprechend nachgewiesen werden.
Und das würde bedeuten, dazu müsste es harte Fakten geben, z.b in Form von Nachrichten oder telefonischer Überwachung, die das belegt.
Das dürfte vermutlich schwierig werden. So clever werden alle Beteiligten sicherlich gewesen sein, dass sie, sofern sie Kenntnis von seiner wahren Identität haben/hatten, damit sehr sehr vorsichtig umgegangen sind das irgendwo zu erwähnen, egal ob schriftlich oder mündlich
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:könnte sie sich wegen Stzrafvereitelung nach § 258 StGB https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__258.html
schuldig gemacht haben.
Das denke ich tatsächlich nicht, für eine Strafvereitelung ist meines Wissens nach ein aktives Handeln notwendig. Nur einfach nicht zur Polizei gehen reicht nach meiner Kenntnis nicht.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.09.2024 um 16:20
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Strafvereitelung
Da haette sich 'Karin' nach meinem Verstaendnis an die Polizei wenden muessen, sobald ihr klar geworden ist, dass 'Martin' = BG, also ein gesuchter Straftaeter ist.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.09.2024 um 16:26
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Da haette sich 'Karin' nach meinem Verstaendnis an die Polizei wenden muessen, sobald ihr klar geworden ist, dass 'Martin' = BG, also ein gesuchter Straftaeter ist.
Zumindest, wenn sie Auskunft ueber seinen Aufenthaltsort haette geben koennen.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.09.2024 um 16:32
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Da haette sich 'Karin' nach meinem Verstaendnis an die Polizei wenden muessen, sobald ihr klar geworden ist, dass 'Martin' = BG, also ein gesuchter Straftaeter ist.
Nein.
Schau hier
Was ist, wenn ich von einer Strafbarkeit erfahre, diese aber nicht anzeige?
Privatpersonen sind in der Regel nicht verpflichtet, begangene Straftaten anzuzeigen.
Quelle: https://www.kanzlei.law/strafrecht/vorladung/strafvereitelung/

Sie wäre nur dann verpflichtet, ihn anzuzeigen, wenn sie zum Beispiel im Vorfeld erfahren würde, dass er einen neuen Überfall plant.
Wenn also der geplante Überfall durch ihre Anzeige noch verhindert werden könnte.
Eine Ausnahme gilt in den Fällen des § 138 StGB “Nichtanzeige geplanter Straftaten”. Danach macht sich strafbar, wer eine dort genannte Tat, wie Mord oder Raub nicht anzeigt, obwohl die Tat noch verhindert werden kann.
Quelle: wie oben


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.09.2024 um 16:49
@fischersfritzi

Du hast recht - 'Karin' (oder 'Helga' oder...) haette BG nicht anzeigen muessen (also, in unserem Beispiel, aktiv der Polizei Auskuft ueber seinen Aufenthaltort geben muessen, es sei denn es sei ihre eigene Wohnung)
Strafbar haetten sie sich gemacht, indem sie BG wissentlich z.B. ueber laengere Zeit Aufenthalt in ihrer Wohnung gewährt haetten.
So?


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.09.2024 um 16:53
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Strafbar haetten sie sich gemacht, indem sie BG wissentlich z.B. ueber laengere Zeit Aufenthalt in ihrer Wohnung gewährt haetten.
So?
Ja so in etwa verstehe ich den Paragraphen und die verlinkte Erklärung.
Strafbar hätte sie sich z.B auch gemacht, wenn sie nach der Verhaftung von Klette Garweg aus Berlin rausgefahren hätte oder ihm ihr Auto zur Flucht zur Verfügung gestellt hätte.
Ich bin allerdings auch kein Juristin.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.09.2024 um 17:03
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Das denke ich tatsächlich nicht, für eine Strafvereitelung ist meines Wissens nach ein aktives Handeln notwendig. Nur einfach nicht zur Polizei gehen reicht nach meiner Kenntnis nicht.
Ja genau, niemand ist verpflichtet, einen anderen anzuzeigen, wenn erfährt, dass er eine Straftat begangen hat. Nur wenn man vorab erfährt, dass er eine schwere Straftat plant, dann ist man verpflichtet, dass anzuzeigen, wenn dadurch die Straftat verhindert werden kann. Aber das gilt nur für schwere Straftaten. Wenn dein Kumpel sagt: "Ich geh dann mal los, bei Aldi ein paar Bonbons klauen." musst Du das nicht anzeigen, weil es keine schwere Straftat ist.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Strafbar haetten sie sich gemacht, indem sie BG wissentlich z.B. ueber laengere Zeit Aufenthalt in ihrer Wohnung gewährt haetten.
So?
Nein, selbst dann nicht. Jemanden bei sich wohnen lassen, von dem man weiß, dass er ein gesuchter Terrorist ist, ist auch keine Strafvereitelung. Das wäre erst bei aktiven Verstecken vor der Polizei der Fall. Wenn er sich z.B. nach dem Warnruf bei XY gemeldet hat und gefragt hätte, ob er mal ein paar Tage in seine Gartenhütte schlafen könne, weil die die Polizei hinter ihm her ist und er deshalb nicht mehr in seine Wohnung kann.
Aber wenn XY weiß, er ist ein gesuchter Terrorist, den er aber nicht anzeigen willst und der einfach nur fragt, ob er mal ein paar Tage in deiner Gartenhütte schlafen darf, dann ist das keine Strafvereitelung, weil XY ja nicht weiß, dass er ihm hilft, sich vor der Polizei zu verstecken.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.09.2024 um 17:04
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Das denke ich tatsächlich nicht, für eine Strafvereitelung ist meines Wissens nach ein aktives Handeln notwendig. Nur einfach nicht zur Polizei gehen reicht nach meiner Kenntnis nicht.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ja so in etwa verstehe ich den Paragraphen und die verlinkte Erklärung.
Strafbar hätte sie sich z.B auch gemacht, wenn sie nach der Verhaftung von Klette Garweg aus Berlin rausgefahren hätte oder ihm ihr Auto zur Flucht zur Verfügung gestellt hätte.
Ich bin allerdings auch kein Juristin.
Genau.

Es gibt schon eine Strafvereitelung durch Unterlassen. Dazu muss eine Person aber eine Garantenstellung innehaben.
Die hat ein normaler Bürger nicht, um Straftaten zu verfolgen.

Vereinzelt wurde diese Stellung meines Wissens aber schon auch bei Zeugen vor Gericht gesehen. Das ist aber nicht allgemeingültig.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.09.2024 um 17:06
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Nein, selbst dann nicht. Jemanden bei sich wohnen lassen, von dem man weiß, dass er ein gesuchter Terrorist ist, ist auch keine Strafvereitelung.
Ich würde sagen, das kommt in diesem konkreten Fall auf den Zeitpunkt an. Nach der Festnahme von Klette und der aktiven Fahndung nach Garweg würde ein Verstecken und Versorgen in der eigenen Wohnung schon eine Strafvereitelung darstellen. Nach meinem Verständnis.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.09.2024 um 17:11
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Ich habe es so formuliert, da ich 'Karin' keine Straftat unterstellen moechte.
Das wollte und m.E. habe auch ich nicht, darum Formulierung Konjunktiv - um darzustellen, warum in so einem angenommen Fall welche § eine Rolle spielen könnte.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Das denke ich tatsächlich nicht, für eine Strafvereitelung ist meines Wissens nach ein aktives Handeln notwendig. Nur einfach nicht zur Polizei gehen reicht nach meiner Kenntnis nicht.
Da hat sich Dein Wissen dann inzwischen wohl erweitert? Denn die in einem nicht wesentlich späteren Beitrag von Dir verlinkte Quelle
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Quelle: https://www.kanzlei.law/strafrecht/vorladung/strafvereitelung/
beinhaltet auch:
Das Gesetz kennt zwei Varianten der Strafvereitelung:

die Vereitelung der Verfolgung/Bestrafung eines anderen
die Vereitelung der Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe.

In beiden Fällen ist es für eine Strafbarkeit notwendig, dass die Begünstigung absichtlich oder wissentlich erfolgt. Es muss dem Vereitelnden also entweder gerade auf die Vereitelung ankommen oder er muss zumindest wissen, dass er durch sein Verhalten zum Beispiel die Bestrafung einer anderen Person vereitelt.

[...]

Hinsichtlich der Tat des vorherigen Täters genügt es, dass der Täter der Vereitelung das Vorliegen einer strafbaren Handlung nur für möglich hält, er es aber als sicher ansieht, dass er die mögliche Bestrafung vereitelt.
Quelle: https://www.kanzlei.law/strafrecht/vorladung/strafvereitelung/

Wer immer Kontakt zu Garweg hatte, wie auch immer die wahre Identität Garwegs erfuhr/erkannte und den Behörden keine Angaben zum aktuellen Aufenthalt oder nützliche Angaben zu bisherigen Aufenthalten, verwendeten Handynummern usw. machte, machte sich nach meiner Einschätzung daher möglicherweise der Strafvereitelung schuldig - und könnte deswegen eben auch sich auf das Auskunftsverweigerungsrecht berufen.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.09.2024 um 17:12
Welche Handlungen stellen keine strafbare Strafvereitelung dar?
Nicht jedes Verhalten, dass einen Täter besser stellt, ist zugleich eine strafbare Strafvereitelung.

Zulässig ist es beispielsweise, den Täter auf seine Aussageverweigerungsrecht hinzuweisen, erste Hilfe zu leisten, den Täter für kurze Zeit in der Wohnung verweilen zu lassen oder einen erforderlichen Strafantrag nicht zu stellen.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Quelle:
https://www.kanzlei.law/strafrecht/vorladung/strafvereitelung
Ich lese den von fischersfritzi verlinkten Text so:
Wenn ich BG jetzt laeger Unterschupf in meiner Wohnung gewaehren wuerde, wuerde ich vermutl. zumindest in einen Graubereich fallen (und sollte mir einen guten Anwalt nehmen). ;-)


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19.09.2024 um 17:14
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Da hat sich Dein Wissen dann inzwischen wohl erweitert? Denn die in einem nicht wesentlich späteren Beitrag von Dir verlinkte Quelle
Nein, die Quelle belegt exakt das was ich vorher geschrieben habe.

Im übrigen finde ich solche kleinen Seitenspitzen denkbar unangebracht.
Fakt ist du hast hier etwas behauptet was falsch ist.
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Wer immer Kontakt zu Garweg hatte, wie auch immer die wahre Identität Garwegs erfuhr/erkannte und den Behörden keine Angaben zum aktuellen Aufenthalt oder nützliche Angaben zu bisherigen Aufenthalten, verwendeten Handynummern usw. machte, machte sich nach meiner Einschätzung daher möglicherweise der Strafvereitelung schuldig
Nein das ist falsch.
Lies das doch bitte einfach noch mal, was im verlinkten Text steht.
Das ist ziemlich eindeutig.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.09.2024 um 17:42
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Fakt ist du hast hier etwas behauptet was falsch ist.
Das sehe ich ganz und gar nicht so. Im Wortlaut habe ich meine Einschätzung beschrieben. Eine persönliche Einschätzung ist keine (Tatsachen-)Behauptung.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Lies das doch bitte einfach noch mal, was im verlinkten Text steht.
Das ist ziemlich eindeutig.
Mein Fazit: Du hast ein anderes Verständnis der Quelle als ich. Das ist dann eben so und ich kann damit und mit meiner offensichtlich von Deiner Position abweichenden EInschätzung gut leben. Da ich keine juristisch ausgebildete Person bin, habe ich weder die Kompetenz noch den Anspruch, juritische Fragen tatsächlich zu klären. Darum beschränke ich mich auf persönliche Einschätzungen aus (interssierter/ambitionierter) Laiensicht.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.09.2024 um 17:55
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Das sehe ich ganz und gar nicht so. Im Wortlaut habe ich meine Einschätzung beschrieben. Eine persönliche Einschätzung ist keine (Tatsachen-)Behauptung.
Auch eine Einschätzung kann falsch sein.
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Du hast ein anderes Verständnis der Quelle als ich
Offensichtlich. Deine ursprüngliche "Einschätzung" war, dass allein das Wissen darum, dass es sich bei dem netten Martin, um den gesuchten Garweg handeln könnte, den Vorwurf einer Strafvereitelung begründen könnte.
Was wird in der Quelle eigentlich recht deutlich dargestellt, dass dem nicht so ist.
So viel Interpretationsspielraum sehe ich dann nicht.
Aber lassen wir es so stehen, wir wissen nicht einmal ob "Karin" überhaupt wusste, dass der nette Martin ein gesuchter Straftäter ist.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.09.2024 um 18:40
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich würde sagen, das kommt in diesem konkreten Fall auf den Zeitpunkt an. Nach der Festnahme von Klette und der aktiven Fahndung nach Garweg würde ein Verstecken und Versorgen in der eigenen Wohnung schon eine Strafvereitelung darstellen. Nach meinem Verständnis.
Nur, wenn der Verstecker weiß, dass Martin der gesuchte Garweg ist. Rhein theoretisch kann die ganze Sache ja auch an ihm/ihr vorbei gegangen sein. Wenn ihm klar ist, dass Garweg Garweg ist und sich akut auf der Flucht vor der Polizei befindet, dann würde ich auch sagen, dass das Strafvereitelung ist.
Wenn Garweg anruft und sagt:" Hallo, hier ist der Martin. Die XY hat mich aus dem Bauwagen geworfen, kann ich ein paar Nächte bei Dir pennen." und man stimmt zu, ohne den wirklichen Hintergrund zu kennen, dann nicht.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Offensichtlich. Deine ursprüngliche "Einschätzung" war, dass allein das Wissen darum, dass es sich bei dem netten Martin, um den gesuchten Garweg handeln könnte, den Vorwurf einer Strafvereitelung begründen könnte.
Was wird in der Quelle eigentlich recht deutlich dargestellt, dass dem nicht so ist.
So viel Interpretationsspielraum sehe ich dann nicht.
Ne, ich sehe da auch keinen Interpretationspielraum. Das ist schließlich ein Gesetzestext bzw. eine Erklärung zu einem Gesetzestext, wäre ja auch schlimm, wenn da so viel Auslegungsbandbreite wäre und deshalb weder der Bürger wüsste, was er darf und was nicht, noch ein Richter wüsste, wen er nun verurteilen und wen er freisprechen muss.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

20.09.2024 um 17:47
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2024-09/raf-fahndung-burkhard-garweg-karin-lka-niedersachsen

Also wenn man schon so gar keine Anhaltspunkte hat, wo denn Garweg zu finden sein könnte, macht es unbedingt Sinn, sich wenigstens mit seinem Liebesleben befassen zu können.
Weil Garweg viele Verhältnisse zu Frauen hatte, bat das LKA gezielt Frauen um ihre Mithilfe. Fast hundert Hinweise hat das LKA nun erhalten.
Waren es nun hundert Frauen, die sich eines Verhältnisses mit Garweg rühmten, oder waren es hundert Hinweise, wobei Mehrfachnennungen aus dem ehemaligen Freundeskreis ja auch möglich wären.
Auch Karin meldete sich beim LKA. Das bestätigte ein Sprecher auf Anfrage. Welcher Gestalt die Beziehung zwischen ihr und Garweg war, wird noch geklärt, das LKA macht im Moment keine näheren Angaben dazu.
Aber vielleicht mag sich ja rtl der Klärung annehmen und ein Interview mit Karin führen? Da scheint mir doch Potential vorhanden, heißt nicht umsonst, sex sales. So eine Podcastserie, mein Freund der Terrorist ...


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

20.09.2024 um 18:12
Zitat von emzemz schrieb:So eine Podcastserie, mein Freund der Terrorist ...
Um korrekt zu sein: Mein Ex-Freund, der Ex-Terrorist
Ein Podcast mit rund 100 Folgen. ;-)

Etwas ernsthafter, ich finde es auch sehr augenfaellig, wie hier explizit Frauen angesprochen werden.
Der Mann wird doch auch gute Kumpel haben?
Bei einer so grossen Zahl an Liebschaften ist doch eher davon auszugehen, dass es sich um eher etwas 'Lockeres' handelte, also dass man nicht unbedingt so viel ueber den anderen weiss und auch kein so enges Vertrauensverhaeltnis zueinander hat.
Oder moechte man in Erfahrung bringen, wie BG vorgeht, wenn er neue Kontakte knuepft?

Und was koennen wir noch schlussfolgern: BG ist nicht bi ;-).


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

20.09.2024 um 18:26
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Bei einer so grossen Zahl an Liebschaften ...
Wieviele waren es denn und in welchem Zeitraum?
Oder wovon reden wir?


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

20.09.2024 um 18:34
@emz

zahlreiche - was auch immer dies als Zahl bedeutet
Um die Taten aufzuklären, bitten die Ermittler eine besondere Bevölkerungsgruppe um ihre Mitwirkung: die (ehemaligen) Liebschaften von Burkhard Garweg. Die Ermittler haben nach eigenen Angaben "auch Erkenntnisse darüber erlangt, dass Burkhard Garweg zahlreiche Verhältnisse zu Frauen gehabt haben könnte". Die Ermittlungsbehörden bitten daher, dass sich "die Frauen, die eine Beziehung zu Burkhard Garweg unterhalten haben, mit dem LKA Niedersachsen in Verbindung zu setzen."
Quelle:
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/09/berlin-neukoelln-burkhard-garweg-ex-raf-terrorist-lka-niedersachsen-klette-staub-fahndung-video.html


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

20.09.2024 um 20:37
Es geht doch hier vermutlich in erster Linie darum, Lebensgewohnheiten des Gesuchten in Erfahrung zu bringen. So, wie man in diesem Fall auch schon versucht hat, über den Lieblingstabak eines der Gesuchten dem Trio auf die Spur zu kommen, versucht man vielleicht heute, anhand der Aussagen der Damenbekanntschaften, Einzelheiten zu Interessen, Ernährung, Krankheiten, Hobbys usw. in Erfahrung zu bringen, die zusammen ein umfassenderes Bild ergeben.

Das Liebesleben im engeren Sinn wird die Polizei kaum interessieren. Warum auch.


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