TatsachenTreue schrieb:Fraglich scheint mir, was dies kriminalistisch/juristisch bedeutet.
TatsachenTreue schrieb:Wäre denn bei Anwesenheit an den Raubtatorten und den Abläufen der Raubtaten zwingend mit DNA aller Tatverdächtigen am Tatort zu rechnen? Wie genau kann bspw. so ein Eingangsbereich eines Supermarktes und ein 'Kassenbüro' wirklich komplett auf DNA untersucht werden? Sind die bekannten Tatbegehungen auch ohne hinterlassen von DNA denkbar
Eine Grundregel der Kriminalistik ist es, das wenn von jemanden keinerlei Spuren an einem Ort gefunden wurden, nicht auch zwingend geschlußfolgert werden kann, das er nicht doch dort war.
louis1949 schrieb:Ich denke auch - es muss nichts heißen und dass die Sachlage mit der fehlenden DNAwird sicher von der Verteidigung Klettes als Nebelkerze genutzt.
Das ist keine Nebelkerze, sondern ein rechtsstaatliches Prinzip
Klette muss bewiesen werden, das sie zweifelsfrei an der jeweiligen Tat beteiligt war, bzw. diese unterstützt hat
Und dazu werden Spuren in einem Auto als Indizien nicht ausreichen.
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sören42 schrieb:Wobei ich persönlich schon vermute, dass das gemeinsam geplant wurde. Nur ist es auch nachweisbar, das ist die Frage. Übrigens war Klette offenbar nicht nur Fahrerin des Fluchtfahrzeugs. Sie fesselte doch auch eine Person, bei einem der Überfälle.
Da bitte ich jetzt aber um eine Quellenangabe das sie das bei einem der Überfälle tat !
Meiner Meinung nach war das in Weiterstadt und das wird verjährt sein.
Auch ich denke, das Klettes Anteil an den Taten durchaus vorhanden war.
Aber glauben reicht nicht.
Es muß juristisch zweifelsfrei bewiesen werden .
Und dazu braucht man ein Geständnis oder ausreichende Indizien, die jeden Zweifel ausräumen.
Ob das gelingt ?
TatsachenTreue schrieb:Mein Fazit: es gibt für mich starke Indizien, dass Klette sich als ehem. Mitglied der terroristischen Vereinigung RAF sieht. Die terroristische Vereinigung RAF hat sich zu vom Generalbudesanwalt als Mordversuch angeklagten Taten bekannt. Daraus folgt für mich der Tatverdacht gegen Klette, Mittäterin dieser Mordversuche zu sein
Das ist hier nicht ganz so einfach. Kollektivstrafen gibt es in Deutschland nicht,
Jedem muss individuell seine Tatbeteiligung nachgewiesen werden
Deshalb hat man seinerzeit den Straftatbestand Mitglied in einer terroristischen Vereinigung eingeführt.
Klette war unzweifelsfrei Mitglied in solch einer terroristischen Vereinigung, der RAF.
Nur hat sich diese Vereinigung vor über 20 Jahren aufgelöst.
Damit dürfte dieser Straftatbestand verjährt sein .
Mal sehen wie es auf juristischer Ebene weiter geht.
Gab es ja noch nicht, einen vergleichbaren Fall.